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Mecklenburg-Vorpommern | |
Das neue Bundesland
Die Zusammenfügung von
Mecklenburg und Vorpommern geht auf eine Entscheidung der sowjetischen
Besatzungsmacht zurück. Als im Sommer 1945 in Deutschland neue
Landesverwaltungen aufgebaut wurden, gliederte die sowjetische
Militäradministration das Gebiet von Vorpommern dem Land Mecklenburg an.
Hinterpommern war polnischer Verwaltung unterstellt.
Anfangs nannte sich
das aus Mecklenburg und Vorpommern zusammengesetzte Gebiet
»Mecklenburg-Vorpommern«. Im Februar 1947 verbot die sowjetische
Militäradministration der Landesregierung, neben dem Namen »Mecklenburg« auch
die Bezeichnung »Vorpommern« zu führen. Zu den Hintergründen für dieses Verbot
zählt die von den Alliierten Anfang 1947 beschlossene Auflösung des Staates
Preußen, zu dem das pommersche Herzogtum im Status einer Provinz gehörte.
In der Folgezeit verdrängte die SED-Herrschaft das Wissen um die
Geschichte Pommerns. Vieles der jahrhundertealten Kultur- und Geschichtsbezüge
geriet in Vergessenheit. Nur die Evangelische Landeskirche vermochte manche
dieser Traditionen wachzuhalten. Die 1952 erfolgte Aufgliederung der DDR in
Bezirke begünstigte die Verdrängung der pommerschen Identität.
Als es
nach der Wende in> Herbst 1989 darum ging, erneut Länder auf dem Gebiet der
DDR zu schaffen, griff man, da die Zeit drängte, auf das nach 1945 gebildete
Land Mecklenburg-Vorpommern zurück. Das wiedererwachende pommersche Bewusstsein
führte zur deutlichen Herausstellung der Region Vorpommern. Die Gebiete
Mecklenburg und Vorpommern, die seit vielen Jahrhunderten unterschiedlichen
Bereichen zugeordnet waren, müssen nun zusammenwachsen.
Der
Landesteil Mecklenburg
1995 jährt sich zum tausendsten Mal die
urkundliche Ersterwähnung von Mecklenburg. Gegen Ende des 8. Jahrhunderts treten
die Slaven in fassbare geschichtliche Zusammenhänge ein. Sie errichteten an
schwer zugänglichen Stellen Burgen als Verteidigungsanlagen. Der Sitz des
Obotritenfürsten, südlich von Wismar gelegen, gab dem Land den Namen. Die
»Michelenburg« (große Burg) wurde erstmals 995 erwähnt, als Kaiser Otto der
III.hier eine Urkunde ausstellen ließ. Andere wichtige Burgen im slawischen
Mecklenburg waren Schwerin, Dobin, Ilow, Werle, Stargard, Retra und Arkona.
Mit der Konfrontation des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen und des
Obotritenfürsten Niklot beginnt die Entwicklung Mecklenburgs zu einem
mittelalterlichen Territorialstaat. Heinrich der Löwe rückte 1160 mit seinem
Heer nach Mecklenburg ein und tötete den Obotritenfürst Niklot. Heinrich der
Löwe war zwar der Sieger, aber Niklot nicht der Besiegte. Sein Sohn Pribislaw,
der inzwischen zum Christentum übergetreten war, erhielt den größten Teil der
Obotritenherrschaft als sächsisches Lehen. Die Herzöge und Großherzöge von
Mecklenburg verehrten Niklot als ihren Stammvater. Von jeher gehörte zur
mecklenburgischen Identität das Bewusstsein slawischer Wurzeln.
Heinrich
der Löwe gründete zur Besiegelung des von ihm eingeleiteten Prozesses 1160 als
erstes deutsches rechtlich verfasstes Gemeinwesen auf mecklenburgischem Boden
die Stadt Schwerin, die seither die Reiterfigur des sächsischen Herzogs in ihrem
Siegel führt, und stattete sie mit lübischem Recht aus. Schwerin wurde zum
westlichen Einfallstor nach Mecklenburg. Die alte obotrinsche Grenzburg auf der
Insel im Schweriner See wurde zum Grafensitz, in die Stadt wurde der
Bischofssitz aus der Ortschaft Mecklenburg verlegt und somit die Dreigliederung
von Feudalsitz, Bürgeransiedlung und kirchlichem Zentrum konstituiert. Deutsche
Ministeriale, Dienstleute im Hof- und Verwaltungsdienst, erhielten seit der
zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts Landgüter zum Lehen mit dem Auftrag,
Mecklenburg und Vorpommern zu kolonisieren und nach ihren Erfahrungen
umzugestalten. Im 13. Jahrhundert strömten einige zehntausend Siedler vor allem
aus Niedersachsen und Westfalen ins Land.
Der deutsche König Karl IV.
aus dem Hause Luxemburg befreite Mecklenburg von Oberhoheiten Brandenburgs und
Sachsens, erhob 1348 die mecklenburgischen Fürsten zu Herzögen und belehnte sie
von Reichs wegen mit Mecklenburg. Damit stiegen sie nicht nur in den
Reichsfürstenstand auf, sondern sie besaßen auch ein reichs-unmittelbares
Territorium, das über sich nur noch den Kaiser hatte. Erst zu diesem Zeitpunkt
wurde Mecklenburg vollständig Teil des Reiches. Bedeutung durch die Jahrhunderte
hatte für Mecklenburg auch die Union der Landstände von 1523. Sie hatte Bestand
bis zum Ende der Monarchie und bewahrte so Mecklenburg bis 1918 trotz aller
dynastischen Teilungen vor dem Verfall.
Mit dem Ende des Ersten
Weltkrieges wurde die Ständeherrschaft in Konsequenz der Novemberrevolution 1918
abgeschafft und der Großherzog zur Abdankung veranlasst. Beide Mecklenburg
wurden zu Republiken. Der Zwergstaat Mecklenburg-Strelitz behielt trotz der
geringen Einwohnerzahl von 110000 Einwohnern seine Eigenständigkeit.
Der
Zweite Weltkrieg bezog auch Mecklenburg in Luftangriffe (Rostock und Wismar),
Kampfhandlungen und in die totale Niederlage des Deutschen Reiches ein. Östlich
von Schwerin stießen im Mai 1945 amerikanische und sowjetischen Truppen
aufeinander, Westmecklenburg mit Schwerin und Wismar stand bis 1945 unter
amerikanisch-englischer Besatzungshoheit.
Die sowjetische
Besatzungsmacht richtete nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst das Land
Mecklenburg wieder ein. Der westlich der Oder gelegene Teil der Provinz Pommern
(mit Ausnahme von Stettin) wurde administrativ Mecklenburg angeschlossen. Das
1952 von der Volkskammer verabschiedete »Gesetz über die weitere
Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den
Ländern der Deutschen Demokratischen Republik« beendete die Eigenständigkeit
auch Mecklenburgs. Das Land Mecklenburg wurde in die Bezirke Rostock, Schwerin
und Neubrandenburg aufgeteilt.
Obgleich mecklenburgisches Bewusstsein
über viele Jahre sich nicht äußern durfte, lebte es doch auch ohne das Land
Mecklenburg weiter. 1985 erschienen nach vielen Jahren die mecklenburgischen
Farben blau-gelb-rot recht zaghaft auf einem Buchumschlag. Langsam begannen die
Menschen im alten Mecklenburg sich auch wieder zu dieser ihrer Heimat zu
bekennen. Als im Herbst 1989 die DDR unter dem Druck der friedlichen
Demonstrationen großer Teile der Bevölkerung zusammenbrach, war ganz Mecklenburg
übersät mit blau-gelb-roten Flaggen. Es war ein Bekenntnis nicht nur zu einer
politischen Neuorientierung, sondern auch zum Land Mecklenburg. Mit dem
Ländereinführungsgesetz der Volkskammer der DDR vom 22. Juli 1990 mit Wirkung
vom 3. Oktober 1990 wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern, wie es nach dem
Zweiten Weltkrieg zunächst errichtet worden war, wiederhergestellt. Mit dem
Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde auch
Mecklenburg-Vorpommern ein Bundesland.
Der Landesteil Vorpommern
Das vorpommersche Gebiet wuchs zusammen aus dem Fürstentum Rügen
mit seinen festländischen Teilen, das sich im 12.Jahrhundert aus dem slawischen
Stammesverband der Ranen entwickelt hatte, und dem Gebiet der Wilzen, später
Lutizen genannt, das 1128 von den pommerschen Fürsten erobert worden war. Nach
dem Aussterben der Rügenfürsten 1325 fiel das Fürstentum Rügen an die Herzöge
von Pommern. Das Wappentier der pommerschen Herzöge war der Greif. Erste
Zeugnisse stammen aus der Zeit um 1200. Nach ihrem Wappentier bezeichneten sich
die pommerschen Herzöge als das Greifengeschlecht.
Ähnlich wie
Mecklenburg blieb auch das Herzogtum Pommern trotz verschiedener Landesteilungen
in einem Erbverbund zusammengeschlossen. Für die neuere Geschichte wichtig wurde
die Teilung von 1532 in die Herzogtümer Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin, die
später Vor- und Hinterpommern genannten Gebiete.
Während des
Dreißigjährigen Krieges erlosch das Greifengeschlecht. Hinterpommern fiel
aufgrund alter Erbverträge an Brandenburg/Preußen und Vorpommern aufgrund
militärischer Erfolge an die Krone Schwedens. Sowohl Schweden als auch
Brandenburg/Preußen führten nach der Festlegung des Westfälischen Friedens als
Herzöge von Pommern den pommerschen Greifen, einen roten Greifen auf silbernem
Grund. In den sich anschließenden Auseinandersetzungen zwischen Schweden und
Brandenburg/Preußen musste Schweden Teile von Schwedisch-Pommern an
Brandenburg/Preußen abtreten. Nach dem Nordischen Krieg verblieb Schweden 1721
nur das Gebiet nördlich der Peene mit Stralsund und der Insel Rügen.
Im
Ergebnis der Befreiungskriege konnte 1815 Schwedisch-Pommern wieder mit den an
Brandenburg gefallenen Teilen Pommerns vereinigt werden. Ganz Pommern
entwickelte sich seitdem als eine mit Selbstverwaltungsrechten ausgestattete
Provinz innerhalb des preußischen Staatsverbandes und teilte die Geschicke
Preußens. Für die Wiedervereinigung Pommerns hatte Preußen Dänemark mit dem
Herzogtum Lauenburg und 2,6 Millionen Talern und Schweden mit 3,5 Millionen
Talern zu entschädigen.
Das Hoheitszeichengesetz vom 13.
Dezember 1990
Als sich im Oktober 1990 das neue Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern konstituierte und der Landtag begann, die rechtlichen
Voraussetzungen für den Ausbau des Landes zu schaffen, musste auch entschieden
werden, welche Hoheitszeichen, welche Fahnen und welche Wappen das Land künftig
führen sollte. Bereits am 15. November 1990 wurde ein Antrag zu den Farben und
Wappen des Landes in den Landtag eingebracht. Er enthielt den Vorschlag, dass
die beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern in ihren Gebieten die
traditionellen Farben und Wappen führen könnten. Die Farben und Wappen für das
Land als Ganzes sollten sich aus der Addition der Farben und Wappen der beiden
Landesteile ergeben. Beide Landesteile sollten als gleichberechtigte Glieder
zusammengefügt werden und als eigenständige Partner im Wissen um ihre
unterschiedlich geprägte Geschichte zusammenwachsen können. Der Identität des
neuen Bundeslandes wäre solche Entscheidung nicht förderlich gewesen, eher einer
späteren Trennung. In einer breiten Öffentlichkeit wurden Entwürfe für die
Farben und Wappen des Landes diskutiert. Bis zum Dezember 1990, dem Tag der
Beschlussfassung über das erste Hoheitszeichengesetz, lagen dem in den
Hoheitsfragen federführenden Rechtsausschuss des Landtages 24 Zuschriften mit
insgesamt 50 verschiedenen Vorschlägen vor.
Auch die Landesregierung
hatte einen Entwurf unterbreitet. Sie knüpfte im Blick auf das Wappen an die
Zusammenfügung der traditionellen Wappenbilder der beiden Landesteile an und
schlug vor, den Stierkopf und den Greifen in einem gespaltenen Schild
nebeneinander zu stellen. Eine Zusammenfügung der Farben beider Landesteile
erschien dagegen nicht möglich. Es wurde deshalb der Vorschlag unterbreitet,
eine gänzlich neue Fahne zu schaffen, wobei als Vorbild die Flaggen der nach dem
Zweiten Weltkrieg ebenfalls neu geschaffenen Länder Rheinland-Pfalz und
Niedersachsen dienen könnten. Die Landesflagge wäre demnach schwarz-rot-gold mit
dem gemeinsamen Landeswappen im Zentrum gewesen.
In der Tat war es ein
schwieriges Unterfangen, der Vorgabe des Antrages, der von einer Zusammenfügung
nicht nur der Wappen, sondern auch der Farben ausging, gerecht zu werden. Die
Lösung sah dann folgendermaßen aus: Die Flagge zeigt waagerechte Streifen
BlauWeiß-Gelb-Weiß-Rot, wobei der gelbe Streifen schmäler ist als die anderen.
Damit finden sich in der Landesflagge wieder: 1. Blau-Weiß, die pommerschen
Farben für den Landesteil Vorpommern, 2. Blau-Gelb-Rot, die mecklenburgischen
Farben, 3. Blau-Weiß-Rot, die Farben der mecklenburgischen See- und
Handelsflagge und 4. Weiß-Rot, die Farben der Hanse.
In der zuletzt
genannten Farbzusammenstellung wird ein geschichtlicher Bezug deutlich, der die
beiden so unterschiedlichen Landesteile Mecklenburg und Vorpommern viele
Jahrhunderte lang eben miteinander verband. Rot-Weiß sind die Farben sowohl für
die pommerschen Städte Greifswald und Stralsund als auch für die
mecklenburgischen Städte Rostock und Wismar und alle anderen Hansestädte. Aus
der Farbzusammenstellung der Landesflagge lässt sich jedoch auch etwas Weiteres
ablesen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern weiß sich mit seinen Nachbarn verbunden
und um seine Brückenfunktion nach Osten und nach Norden. Schließlich legte man
bei der Gesetzesverabschiedung auch Wert darauf, dass die Trikolore in der
Landesflagge enthalten ist. Dies war ein Hinweis, der die Erinnerung an den
Aufbruch zur Freiheit im Herbst des Jahres 1989, dem 200. Jahrestag der
französischen Revolution wach halten sollte.
Bei der Dienstflagge stehen
in den beiden mittleren weißen Feldern die Wappentiere von Mecklenburg und
Pommern, der Stierkopf und der Greif, ohne Schilde nebeneinander. Das
Hoheitszeichengesetz vom Dezember 1990 bestimmt darüber hinaus, dass in den
einzelnen Landesteilen neben dem Hoheitszeichen des neuen Bundeslandes
Mecklenburg-Vorpommern auch die traditionellen Farben und Wappen geführt werden
können. Im Blick auf die Flaggen der einzelnen Landesteile ergibt sich
allerdings eine Unsicherheit, da es hier keine klare Unterscheidung zwischen
Landesflagge und Dienstflagge gibt.
Ergänzung des Hoheitszeichengesetzes
vom 14. Juni1991
Obgleich das am 13. Dezember 4990 beschlossene
Hoheitszeichengesetz den mecklenburgischen Stierkopf und den pommerschen Greifen
ohne Wappenschilde als Hoheitszeichen bestimmt hatte, wurde doch nicht davon
abgesehen, auch ein Landeswappen festzulegen. Diese Frage griff der
Rechtsausschuss des Landtages deshalb erneut auf. Ein Vergleich mit den anderen
Bundesländern zeigte, dass zwei Landeswappen möglich sind. Außer dem
Landeswappen wird noch ein großes Landeswappen und gelegentlich sogar noch ein
kleines Landeswappen geführt. Da Landeswappen in der Regel auch für die Siegel
verwandt werden und eine Abstufung der Siegel üblich ist, bestand auch für
Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe, neben dem allgemeinen Landeswappen noch ein
großes Landeswappen zu bestimmen. In Anlehnung an die zumeist sehr aufwendig
gestalteten großen Landeswappen anderer Bundesländer trug man zunächst zusammen,
was Mecklenburg-Vorpommern an sinn-bezogenen Wappenbildern besitzt.
In
der Erinnerung an die Teilung Mecklenburgs in die Großherzogtümer und späteren
Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die bis 1934 bestand,
wurde der Stierkopf, das traditionelle Wappenbild in den beiden
mecklenburgischen Staaten, verdoppelt. Um aber auch den pommerschen Greifen im
Wappen unterbringen zu können und zugleich ein ausgewogenes Verhältnis zu
schaffen, legte sich eine Vierteilung des Wappens nahe. Offen blieb zunächst die
Frage, was in das vierte Feld zu setzen sei, da es für eine Verdoppelung des
pommerschen Greifen - anders als beim mecklenburgischen Stierkopf - keine
geschichtliche Berechtigung gab. Dafür war ein anderer Bezug für Pommern
wichtig, seine schicksalhafte Verbindung mit Brandenburg. Nach dem Erlöschen des
pommerschen Herzoggeschlechts der Greifen fiel Pommern auf Grund alter
Erbverträge an Brandenburg. Wenn es auch zunächst nur für die Gebiete
Hinterpommerns galt, so kamen doch später auch die vorpommerschen Gebiete hinzu.
Der letzte Teil Vorpommern, der Teil nördlich der Peene, war 1815 an
Brandenburg-Preußen gefallen. So bot es sich mit dem Blick auf die pommersche
Geschichte an, den roten brandenburgischen Adler in das vierte Wappenfeld zu
setzen. Zugleich ergab sich auf diese Weise eine ästhetisch ausgewogene und
gelungene Zusammenstellung. Den diagonal angeordneten Stierköpfen auf goldenem
Grund konnten nun auf silbernem Grund der rote pommersche Greif und der rote
brandenburgische Adler gegenübergestellt werden.
Vergessen werden sollte
in diesem Zusammenhang auch nicht, dass auch Mecklenburg Geschichtsbezüge zum
Brandenburger Adler hat. Drei mecklenburgische Städte (Burg Stargard, Woldegk
und Wesenberg) führen den roten Brandenburger Adler in ihrem Wappen: Burg
Stargard als ganzen Adler, Wesenberg als zwei Adlerköpfe. Burg Stargard und
Woldegk sind von den brandenburgischen Markgrafen gegründet worden. Das Land
Stargard war ursprünglich nicht mecklenburgisch, sondern märkisch und ist erst
an Mecklenburg angeheiratet worden. Auch Wesenberg war Ende des 13. Jahrhunderts
vorübergehend unter brandenburgische Herrschaft geraten. Das Stadtwappen stammt
aus jener Zeit. In der Form des Adlers im stargardischen Stadtwappen kam nun der
brandenburgische Adler in das neue Wappen von Mecklenburg-Vorpommern.
Neben diesem viergeteilten Wappen, das das Land repräsentiert, gibt es
noch das sogenannte kleine Landeswappen, eine Kurzform des Landeswappens. Es ist
gespalten und beschränkt sich darauf, den mecklenburgischen Stierkopf und den
pommerschen Greifen nebeneinander zustellen. Das große Landeswappen wird vom
Landtag, Landtagspräsidenten, Ministerpräsidenten, von den Ministern sowie von
dem Bevollmächtigten des Landes beim Bund und von den anderen obersten
Landesbehörden geführt. Die übrigen Landesbehörden sowie die Gerichte, die
Notare, die unteren Schulaufsichtsbehörden und die Standesämter führen das
kleine Landeswappen. (Verordnung über die Führung der Landeswappen, der
Landessiegel, der Amtsschilder und Standarten vom 15. August1991).
Quelle:
Norbert Buske
Literatur: Norbert Buske:
Wappen, Farben und
Hymnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Erläuterung der neuen
Hoheitszeichen des Landes verbunden mit einem Gang durch die Geschichte der
beiden Landesteile,
dargestellt an der Entwicklung ihrer Wappenbilder, Bremen
1993.