Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern

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kleines Wappen


Mecklenburg-Vorpommern

Das neue Bundesland
Die Zusammenfügung von Mecklenburg und Vorpommern geht auf eine Entscheidung der sowjetischen Besatzungsmacht zurück. Als im Sommer 1945 in Deutschland neue Landesverwaltungen aufgebaut wurden, gliederte die sowjetische Militäradministration das Gebiet von Vorpommern dem Land Mecklenburg an. Hinterpommern war polnischer Verwaltung unterstellt.

Anfangs nannte sich das aus Mecklenburg und Vorpommern zusammengesetzte Gebiet »Mecklenburg-Vorpommern«. Im Februar 1947 verbot die sowjetische Militäradministration der Landesregierung, neben dem Namen »Mecklenburg« auch die Bezeichnung »Vorpommern« zu führen. Zu den Hintergründen für dieses Verbot zählt die von den Alliierten Anfang 1947 beschlossene Auflösung des Staates Preußen, zu dem das pommersche Herzogtum im Status einer Provinz gehörte.

In der Folgezeit verdrängte die SED-Herrschaft das Wissen um die Geschichte Pommerns. Vieles der jahrhundertealten Kultur- und Geschichtsbezüge geriet in Vergessenheit. Nur die Evangelische Landeskirche vermochte manche dieser Traditionen wachzuhalten. Die 1952 erfolgte Aufgliederung der DDR in Bezirke begünstigte die Verdrängung der pommerschen Identität.

Als es nach der Wende in> Herbst 1989 darum ging, erneut Länder auf dem Gebiet der DDR zu schaffen, griff man, da die Zeit drängte, auf das nach 1945 gebildete Land Mecklenburg-Vorpommern zurück. Das wiedererwachende pommersche Bewusstsein führte zur deutlichen Herausstellung der Region Vorpommern. Die Gebiete Mecklenburg und Vorpommern, die seit vielen Jahrhunderten unterschiedlichen Bereichen zugeordnet waren, müssen nun zusammenwachsen.

Der Landesteil Mecklenburg
1995 jährt sich zum tausendsten Mal die urkundliche Ersterwähnung von Mecklenburg. Gegen Ende des 8. Jahrhunderts treten die Slaven in fassbare geschichtliche Zusammenhänge ein. Sie errichteten an schwer zugänglichen Stellen Burgen als Verteidigungsanlagen. Der Sitz des Obotritenfürsten, südlich von Wismar gelegen, gab dem Land den Namen. Die »Michelenburg« (große Burg) wurde erstmals 995 erwähnt, als Kaiser Otto der III.hier eine Urkunde ausstellen ließ. Andere wichtige Burgen im slawischen Mecklenburg waren Schwerin, Dobin, Ilow, Werle, Stargard, Retra und Arkona.

Mit der Konfrontation des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen und des Obotritenfürsten Niklot beginnt die Entwicklung Mecklenburgs zu einem mittelalterlichen Territorialstaat. Heinrich der Löwe rückte 1160 mit seinem Heer nach Mecklenburg ein und tötete den Obotritenfürst Niklot. Heinrich der Löwe war zwar der Sieger, aber Niklot nicht der Besiegte. Sein Sohn Pribislaw, der inzwischen zum Christentum übergetreten war, erhielt den größten Teil der Obotritenherrschaft als sächsisches Lehen. Die Herzöge und Großherzöge von Mecklenburg verehrten Niklot als ihren Stammvater. Von jeher gehörte zur mecklenburgischen Identität das Bewusstsein slawischer Wurzeln.

Heinrich der Löwe gründete zur Besiegelung des von ihm eingeleiteten Prozesses 1160 als erstes deutsches rechtlich verfasstes Gemeinwesen auf mecklenburgischem Boden die Stadt Schwerin, die seither die Reiterfigur des sächsischen Herzogs in ihrem Siegel führt, und stattete sie mit lübischem Recht aus. Schwerin wurde zum westlichen Einfallstor nach Mecklenburg. Die alte obotrinsche Grenzburg auf der Insel im Schweriner See wurde zum Grafensitz, in die Stadt wurde der Bischofssitz aus der Ortschaft Mecklenburg verlegt und somit die Dreigliederung von Feudalsitz, Bürgeransiedlung und kirchlichem Zentrum konstituiert. Deutsche Ministeriale, Dienstleute im Hof- und Verwaltungsdienst, erhielten seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts Landgüter zum Lehen mit dem Auftrag, Mecklenburg und Vorpommern zu kolonisieren und nach ihren Erfahrungen umzugestalten. Im 13. Jahrhundert strömten einige zehntausend Siedler vor allem aus Niedersachsen und Westfalen ins Land.

Der deutsche König Karl IV. aus dem Hause Luxemburg befreite Mecklenburg von Oberhoheiten Brandenburgs und Sachsens, erhob 1348 die mecklenburgischen Fürsten zu Herzögen und belehnte sie von Reichs wegen mit Mecklenburg. Damit stiegen sie nicht nur in den Reichsfürstenstand auf, sondern sie besaßen auch ein reichs-unmittelbares Territorium, das über sich nur noch den Kaiser hatte. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde Mecklenburg vollständig Teil des Reiches. Bedeutung durch die Jahrhunderte hatte für Mecklenburg auch die Union der Landstände von 1523. Sie hatte Bestand bis zum Ende der Monarchie und bewahrte so Mecklenburg bis 1918 trotz aller dynastischen Teilungen vor dem Verfall.

Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde die Ständeherrschaft in Konsequenz der Novemberrevolution 1918 abgeschafft und der Großherzog zur Abdankung veranlasst. Beide Mecklenburg wurden zu Republiken. Der Zwergstaat Mecklenburg-Strelitz behielt trotz der geringen Einwohnerzahl von 110000 Einwohnern seine Eigenständigkeit.

Der Zweite Weltkrieg bezog auch Mecklenburg in Luftangriffe (Rostock und Wismar), Kampfhandlungen und in die totale Niederlage des Deutschen Reiches ein. Östlich von Schwerin stießen im Mai 1945 amerikanische und sowjetischen Truppen aufeinander, Westmecklenburg mit Schwerin und Wismar stand bis 1945 unter amerikanisch-englischer Besatzungshoheit.

Die sowjetische Besatzungsmacht richtete nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst das Land Mecklenburg wieder ein. Der westlich der Oder gelegene Teil der Provinz Pommern (mit Ausnahme von Stettin) wurde administrativ Mecklenburg angeschlossen. Das 1952 von der Volkskammer verabschiedete »Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik« beendete die Eigenständigkeit auch Mecklenburgs. Das Land Mecklenburg wurde in die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg aufgeteilt.

Obgleich mecklenburgisches Bewusstsein über viele Jahre sich nicht äußern durfte, lebte es doch auch ohne das Land Mecklenburg weiter. 1985 erschienen nach vielen Jahren die mecklenburgischen Farben blau-gelb-rot recht zaghaft auf einem Buchumschlag. Langsam begannen die Menschen im alten Mecklenburg sich auch wieder zu dieser ihrer Heimat zu bekennen. Als im Herbst 1989 die DDR unter dem Druck der friedlichen Demonstrationen großer Teile der Bevölkerung zusammenbrach, war ganz Mecklenburg übersät mit blau-gelb-roten Flaggen. Es war ein Bekenntnis nicht nur zu einer politischen Neuorientierung, sondern auch zum Land Mecklenburg. Mit dem Ländereinführungsgesetz der Volkskammer der DDR vom 22. Juli 1990 mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst errichtet worden war, wiederhergestellt. Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde auch Mecklenburg-Vorpommern ein Bundesland.

Der Landesteil Vorpommern
Das vorpommersche Gebiet wuchs zusammen aus dem Fürstentum Rügen mit seinen festländischen Teilen, das sich im 12.Jahrhundert aus dem slawischen Stammesverband der Ranen entwickelt hatte, und dem Gebiet der Wilzen, später Lutizen genannt, das 1128 von den pommerschen Fürsten erobert worden war. Nach dem Aussterben der Rügenfürsten 1325 fiel das Fürstentum Rügen an die Herzöge von Pommern. Das Wappentier der pommerschen Herzöge war der Greif. Erste Zeugnisse stammen aus der Zeit um 1200. Nach ihrem Wappentier bezeichneten sich die pommerschen Herzöge als das Greifengeschlecht.

Ähnlich wie Mecklenburg blieb auch das Herzogtum Pommern trotz verschiedener Landesteilungen in einem Erbverbund zusammengeschlossen. Für die neuere Geschichte wichtig wurde die Teilung von 1532 in die Herzogtümer Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin, die später Vor- und Hinterpommern genannten Gebiete.

Während des Dreißigjährigen Krieges erlosch das Greifengeschlecht. Hinterpommern fiel aufgrund alter Erbverträge an Brandenburg/Preußen und Vorpommern aufgrund militärischer Erfolge an die Krone Schwedens. Sowohl Schweden als auch Brandenburg/Preußen führten nach der Festlegung des Westfälischen Friedens als Herzöge von Pommern den pommerschen Greifen, einen roten Greifen auf silbernem Grund. In den sich anschließenden Auseinandersetzungen zwischen Schweden und Brandenburg/Preußen musste Schweden Teile von Schwedisch-Pommern an Brandenburg/Preußen abtreten. Nach dem Nordischen Krieg verblieb Schweden 1721 nur das Gebiet nördlich der Peene mit Stralsund und der Insel Rügen.

Im Ergebnis der Befreiungskriege konnte 1815 Schwedisch-Pommern wieder mit den an Brandenburg gefallenen Teilen Pommerns vereinigt werden. Ganz Pommern entwickelte sich seitdem als eine mit Selbstverwaltungsrechten ausgestattete Provinz innerhalb des preußischen Staatsverbandes und teilte die Geschicke Preußens. Für die Wiedervereinigung Pommerns hatte Preußen Dänemark mit dem Herzogtum Lauenburg und 2,6 Millionen Talern und Schweden mit 3,5 Millionen Talern zu entschädigen.

Das Hoheitszeichengesetz vom 13. Dezember 1990
Als sich im Oktober 1990 das neue Bundesland Mecklenburg-Vorpommern konstituierte und der Landtag begann, die rechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des Landes zu schaffen, musste auch entschieden werden, welche Hoheitszeichen, welche Fahnen und welche Wappen das Land künftig führen sollte. Bereits am 15. November 1990 wurde ein Antrag zu den Farben und Wappen des Landes in den Landtag eingebracht. Er enthielt den Vorschlag, dass die beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern in ihren Gebieten die traditionellen Farben und Wappen führen könnten. Die Farben und Wappen für das Land als Ganzes sollten sich aus der Addition der Farben und Wappen der beiden Landesteile ergeben. Beide Landesteile sollten als gleichberechtigte Glieder zusammengefügt werden und als eigenständige Partner im Wissen um ihre unterschiedlich geprägte Geschichte zusammenwachsen können. Der Identität des neuen Bundeslandes wäre solche Entscheidung nicht förderlich gewesen, eher einer späteren Trennung. In einer breiten Öffentlichkeit wurden Entwürfe für die Farben und Wappen des Landes diskutiert. Bis zum Dezember 1990, dem Tag der Beschlussfassung über das erste Hoheitszeichengesetz, lagen dem in den Hoheitsfragen federführenden Rechtsausschuss des Landtages 24 Zuschriften mit insgesamt 50 verschiedenen Vorschlägen vor.

Auch die Landesregierung hatte einen Entwurf unterbreitet. Sie knüpfte im Blick auf das Wappen an die Zusammenfügung der traditionellen Wappenbilder der beiden Landesteile an und schlug vor, den Stierkopf und den Greifen in einem gespaltenen Schild nebeneinander zu stellen. Eine Zusammenfügung der Farben beider Landesteile erschien dagegen nicht möglich. Es wurde deshalb der Vorschlag unterbreitet, eine gänzlich neue Fahne zu schaffen, wobei als Vorbild die Flaggen der nach dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls neu geschaffenen Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen dienen könnten. Die Landesflagge wäre demnach schwarz-rot-gold mit dem gemeinsamen Landeswappen im Zentrum gewesen.

In der Tat war es ein schwieriges Unterfangen, der Vorgabe des Antrages, der von einer Zusammenfügung nicht nur der Wappen, sondern auch der Farben ausging, gerecht zu werden. Die Lösung sah dann folgendermaßen aus: Die Flagge zeigt waagerechte Streifen BlauWeiß-Gelb-Weiß-Rot, wobei der gelbe Streifen schmäler ist als die anderen. Damit finden sich in der Landesflagge wieder: 1. Blau-Weiß, die pommerschen Farben für den Landesteil Vorpommern, 2. Blau-Gelb-Rot, die mecklenburgischen Farben, 3. Blau-Weiß-Rot, die Farben der mecklenburgischen See- und Handelsflagge und 4. Weiß-Rot, die Farben der Hanse.

In der zuletzt genannten Farbzusammenstellung wird ein geschichtlicher Bezug deutlich, der die beiden so unterschiedlichen Landesteile Mecklenburg und Vorpommern viele Jahrhunderte lang eben miteinander verband. Rot-Weiß sind die Farben sowohl für die pommerschen Städte Greifswald und Stralsund als auch für die mecklenburgischen Städte Rostock und Wismar und alle anderen Hansestädte. Aus der Farbzusammenstellung der Landesflagge lässt sich jedoch auch etwas Weiteres ablesen: Das Land Mecklenburg-Vorpommern weiß sich mit seinen Nachbarn verbunden und um seine Brückenfunktion nach Osten und nach Norden. Schließlich legte man bei der Gesetzesverabschiedung auch Wert darauf, dass die Trikolore in der Landesflagge enthalten ist. Dies war ein Hinweis, der die Erinnerung an den Aufbruch zur Freiheit im Herbst des Jahres 1989, dem 200. Jahrestag der französischen Revolution wach halten sollte.

Bei der Dienstflagge stehen in den beiden mittleren weißen Feldern die Wappentiere von Mecklenburg und Pommern, der Stierkopf und der Greif, ohne Schilde nebeneinander. Das Hoheitszeichengesetz vom Dezember 1990 bestimmt darüber hinaus, dass in den einzelnen Landesteilen neben dem Hoheitszeichen des neuen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern auch die traditionellen Farben und Wappen geführt werden können. Im Blick auf die Flaggen der einzelnen Landesteile ergibt sich allerdings eine Unsicherheit, da es hier keine klare Unterscheidung zwischen Landesflagge und Dienstflagge gibt.

Ergänzung des Hoheitszeichengesetzes vom 14. Juni1991
Obgleich das am 13. Dezember 4990 beschlossene Hoheitszeichengesetz den mecklenburgischen Stierkopf und den pommerschen Greifen ohne Wappenschilde als Hoheitszeichen bestimmt hatte, wurde doch nicht davon abgesehen, auch ein Landeswappen festzulegen. Diese Frage griff der Rechtsausschuss des Landtages deshalb erneut auf. Ein Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigte, dass zwei Landeswappen möglich sind. Außer dem Landeswappen wird noch ein großes Landeswappen und gelegentlich sogar noch ein kleines Landeswappen geführt. Da Landeswappen in der Regel auch für die Siegel verwandt werden und eine Abstufung der Siegel üblich ist, bestand auch für Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe, neben dem allgemeinen Landeswappen noch ein großes Landeswappen zu bestimmen. In Anlehnung an die zumeist sehr aufwendig gestalteten großen Landeswappen anderer Bundesländer trug man zunächst zusammen, was Mecklenburg-Vorpommern an sinn-bezogenen Wappenbildern besitzt.

In der Erinnerung an die Teilung Mecklenburgs in die Großherzogtümer und späteren Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die bis 1934 bestand, wurde der Stierkopf, das traditionelle Wappenbild in den beiden mecklenburgischen Staaten, verdoppelt. Um aber auch den pommerschen Greifen im Wappen unterbringen zu können und zugleich ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen, legte sich eine Vierteilung des Wappens nahe. Offen blieb zunächst die Frage, was in das vierte Feld zu setzen sei, da es für eine Verdoppelung des pommerschen Greifen - anders als beim mecklenburgischen Stierkopf - keine geschichtliche Berechtigung gab. Dafür war ein anderer Bezug für Pommern wichtig, seine schicksalhafte Verbindung mit Brandenburg. Nach dem Erlöschen des pommerschen Herzoggeschlechts der Greifen fiel Pommern auf Grund alter Erbverträge an Brandenburg. Wenn es auch zunächst nur für die Gebiete Hinterpommerns galt, so kamen doch später auch die vorpommerschen Gebiete hinzu. Der letzte Teil Vorpommern, der Teil nördlich der Peene, war 1815 an Brandenburg-Preußen gefallen. So bot es sich mit dem Blick auf die pommersche Geschichte an, den roten brandenburgischen Adler in das vierte Wappenfeld zu setzen. Zugleich ergab sich auf diese Weise eine ästhetisch ausgewogene und gelungene Zusammenstellung. Den diagonal angeordneten Stierköpfen auf goldenem Grund konnten nun auf silbernem Grund der rote pommersche Greif und der rote brandenburgische Adler gegenübergestellt werden.

Vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang auch nicht, dass auch Mecklenburg Geschichtsbezüge zum Brandenburger Adler hat. Drei mecklenburgische Städte (Burg Stargard, Woldegk und Wesenberg) führen den roten Brandenburger Adler in ihrem Wappen: Burg Stargard als ganzen Adler, Wesenberg als zwei Adlerköpfe. Burg Stargard und Woldegk sind von den brandenburgischen Markgrafen gegründet worden. Das Land Stargard war ursprünglich nicht mecklenburgisch, sondern märkisch und ist erst an Mecklenburg angeheiratet worden. Auch Wesenberg war Ende des 13. Jahrhunderts vorübergehend unter brandenburgische Herrschaft geraten. Das Stadtwappen stammt aus jener Zeit. In der Form des Adlers im stargardischen Stadtwappen kam nun der brandenburgische Adler in das neue Wappen von Mecklenburg-Vorpommern.

Neben diesem viergeteilten Wappen, das das Land repräsentiert, gibt es noch das sogenannte kleine Landeswappen, eine Kurzform des Landeswappens. Es ist gespalten und beschränkt sich darauf, den mecklenburgischen Stierkopf und den pommerschen Greifen nebeneinander zustellen. Das große Landeswappen wird vom Landtag, Landtagspräsidenten, Ministerpräsidenten, von den Ministern sowie von dem Bevollmächtigten des Landes beim Bund und von den anderen obersten Landesbehörden geführt. Die übrigen Landesbehörden sowie die Gerichte, die Notare, die unteren Schulaufsichtsbehörden und die Standesämter führen das kleine Landeswappen. (Verordnung über die Führung der Landeswappen, der Landessiegel, der Amtsschilder und Standarten vom 15. August1991).

Quelle:
Norbert Buske

Literatur: Norbert Buske:
Wappen, Farben und Hymnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Erläuterung der neuen Hoheitszeichen des Landes verbunden mit einem Gang durch die Geschichte der beiden Landesteile,
dargestellt an der Entwicklung ihrer Wappenbilder, Bremen 1993.