Niedersachen
Niedersachen

Das Niedersachsenross
Das Niedersachsenross ist ein uraltes Volkssymbol. Anders als die meisten anderen deutschen Länderwappen ist es als Wappenbild nicht dynastischen Ursprungs. Vielmehr ist im 14. Jahrhundert das heutige niedersächsische Landeswappen, ein springendes weißes Pferd im roten Schild, mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung eingeführt worden. Im Mittelalter war das Wappenwesen weit mehr als heute im täglichen Lehen gegenwärtig. Die Öffentlichkeit «dachte» heraldisch, in rechtlicher, politischer, gesellschaftlicher und geschichtlicher Hinsicht, denn das Wappen als visuelles Ausdrucks- und Kommunikationsmittel war nicht nur wenigen Gebildeten geläufig, die lesen und schreiben konnten, sondern dem ganzen Volk.

Trotz der territorialen Zersplitterung nach dem Sturz Heinrichs des Löwen 1180 war in Niedersachsen das Andenken an das alte Stammesherzogtum Sachsen, das ganz Norddeutschland und Teile von Mitteldeutschland umfasst hatte, ja das Andenken an die alten Sachsen überhaupt, nicht untergegangen. Man glaubte damals allgemein, das Wappen des alten Herzogtums sei das weiße Ross im roten Schilde gewesen. Man legte sogar historischen Persönlichkeiten ganz unbefangen erdichtete Wappen bei, weil man es für selbstverständlich hielt, dass sie Wappen geführt haben mussten, so z.B. dem Sachsenherzog Widukind einen geteilten Schild mit dem «Sachsenross« über drei Seeblättern (für Engem). Der Glaube an ein Sachsenrosswappen war historisch freilich nicht gerechtfertigt. Die alten Sachsen hatten gar kein Wappen besessen, weil das Wappenwesen zu ihrer Zeit noch nicht bestanden hatte.

Die zu Beginn der heraldischen Zeit im heutigen Niedersachsen mächtigsten Dynasten, die Welfen, führten kein Pferd im Schilde. Heinrich der Löwe trug ausweislich eines Siegels einen Löwenschild, dessen Farben nicht überliefert sind. Der Braunschweiger Burglöwe als Zeichen seiner Macht ist weltbekannt. Auch die Nachfolger des Löwen, die sich nach dem Debakel von 1180 in Teilen Niedersachsens seit 1235 als Herzöge von Braunschweig und Lüneburg wieder etablierten, bedienten sich nicht des Pferdes als Wappentier. Sie entlehnten vielmehr Löwen aus ausländischen Wappen, um zweifach königliche Abstammung - aus dem englischen und dänischen Herrscherhaus - zu betonen. Sie übernahmen zwei der drei herschauenden goldenen Löwen in Rot aus dem englischen und einen der drei blauen Löwen im mit roten Herzen bestreuten goldenen Feld aus dem dänischen Wappen und vereinigten diese Bilder in verschiedenen Kombinationen.

In der Mitte des 14. Jahrhunderts aber sahen sich die Welfen durch politische Umstände veranlasst, eine Anleihe bei der öffentlichen Meinung zu machen und das Pferd in ihre offizielle Symbolik zu übernehmen. Das alte Haus Lüneburg stand vor dem Aussterben. Kaiser Karl IV. erteilte 1355 den askanischen Herzögen von Sachsen-Wittenberg, den mächtigsten Rivalen der Welfen um die Vorherrschaft in Norddeutschland, die Anwartschaft auf das Land Lüneburg. Die Erbberechtigten des welfischen Herzogshauses protestierten heftig dagegen. Sie benutzten, da sie wie alle ihre Zeitgenossen heraldisch dachten, von nun an demonstrativ das in der Volksmeinung beheimatete Pferd, um ihre älteren Rechte, den Anspruch auf die Nachfolge in allen welfischen Territorien und auf die Vormachtstellung im «alten Sachsen» öffentlich kundzutun. Die Herausstellung heraldischer Symbole zu Anspruchszwecken erfüllte damals, für jedermann verständlich, die gleiche Rolle wie heute die Publizistik, wie diplomatische Noten, Denkschriften oder Flugblätter. Der erste erhalten gebliebene Nachweis der Verwendung des Sachsenrosses durch die Welfen findet sich 1361 im Siegel des Herzogs Albrecht II. von Braunschweig-Grubenhagen-Salzderhelden. Die übrigen Linien taten es ihm alsbald nach. Zwar sagten sie sich nicht von ihrem Löwenwappen los, aber sie setzten das Pferd vorzugsweise in die Helmzier, also in einen besonders auffälligen Teil des Wappenzubehörs.

Von 1379/80 datiert der älteste farbige Nachweis des Sachsenrosswappens. Er ist im niederrheinischen Wappenbuch «Von den Ersten« enthalten und als «das alte Wappen von Braunschweig» bezeichnet, da Braunschweig seit altersher als Hauptort der Welfen galt und die welfischen Lande zuweilen ebenfalls «Braunschweig» durch die Welfen steigerte dessen Bekanntheit und Popularität ebenso wie vielgelesene Chroniken, zum Beispiel die Sachsenchronik des Braunschweigers Konrad Bote. Zahlreiche Erklärungen, Sagen und Legenden rankten sich um das niedersächsische Sinnbild, wobei es wenig verschlug, dass sie wissenschaftlich nicht fundiert waren. Das Ros wanderte auch nach Westfalen und wurde dort, später stilistisch «steigend« anstatt springend gezeichnet, zum ebenso populären «Westfalenross», nachdem die Kurfürsten von Köln, denen aus dem Erbe Heinrichs des Löwen das Herzogtum Westfalen zugefallen war, es seit 1469 als Münzbild verwendet und seit etwa 1500 in ihr Wappen gesetzt hatten, um ihren Anspruch auf diesen Teil des alten Sachsenherzogtums zu untermauern.

In Niedersachsen nahmen die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg seit dem 17. Jahrhundert das Ros auch in ihre vielfeldrigen Wappenschilde auf. Die Staatsheraldik wurde allerdings nach wie vor von den braunschweinischen und lüneburgischen Löwen sowie von den Abzeichen der zahlreichen an die Welfen gefallenen Territorien geprägt. Im Alltag des öffentlichen Lebens aber wurde das Sachsenross in den welfischen Herzogtümern, im Königreich Hannover und im Herzogtum Braunschweig de facto zu einem sogenannten «kleinen« Wappen, das heißt zum in der Praxis meistverwendeten. Die Welfen spürten die enorme Beliebtheit des Rosses bei ihrem Volk und kamen ihm dadurch entgegen, dass sie es überall dort verwendeten, wo es dauernden Kontakt mit der Bevölkerung hatte, also auf Münzen, Medaillen, Siegeln, Fahnen, Uniformknöpfen, Amts- und Postschildern.

Nach der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 sahen sich die neuen Landesherren veranlasst, der Provinz Hannover das Sachsenross als Wahrzeichen zu belassen; es lebte in den Dienstsiegeln der 1867 eingerichteten Provinzselbstverwaltung fort und wurde am 22. September 1880 offiziell von König Wilhelm 1. als Provinzwappen verliehen. 1924 wollte die preußische Regierung das hannoversche Provinzwappen um ein «Schildhaupt» mit dem preußischen Adler vermehren, was Ablehnung hervorrief und 1925 rückgängig gemacht wurde.

Im Land Braunschweig hatte das weiße Ros auf rotem Grund ebenfalls schon seit dem 18. Jahrhundert, seit dem 28. September 1912 als behördliches Dienstsiegelwappen, faktisch als zweites «kleines Wappen» des Herzogtums gedient. Es wurde durch Artikel 1 der Verfassung vom 6.Januar 1922, offiziell als «Sachsenross» bezeichnet, für den Freistaat Braunschweig übernommen, der es nach der nationalsozialistischen Herrschaft, die seit 1935 keine Länderwappen mehr geduldet hatte, am 8.Juli 1946 nochmals wiederbelebte.

Für die ehemalige Provinz Hannover, die am 23. August 1946 als Land ihre Selbständigkeit wiedererlangte, war die Weiterführung des Sachsenrosswappens selbstverständlich. Es repräsentierte also bereits zwei der vier Länder, aus denen am 1. November 1946 das Land Niedersachsen gebildet wurde, und damit vier Fünftel der niedersächsischen Bevölkerung. Inoffiziell vertrat das weiße Ros im roten Schild das neue Land Niedersachsen bereits als Landeswappen, z. B. in Bonn im Kreise der übrigen Länderwappen. Gleichwohl erhob sich die Frage, ob man für Niedersachsen ein einheitliches Wappenbild festsetzen oder ein heraldisches Konglomerat (wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) bilden solle, um auch die ehemaligen Freistaaten Oldenburg und Schaumburg-Lippe zu repräsentieren.

Glücklicherweise setzte sich die vom heraldischen und ästhetischen Gesichtspunkt und von der Erfahrung mit politischen Symbolen gestützte Ansicht durch, dass es besser sei, sich auf ein einfaches und einprägsames Symbol zu konzentrieren, eben das Niedersachsenross. Die Wahl des Rosses ohne Zusätze war um so mehr gerechtfertigt, als es ja bereits vor 600 Jahren, Territorialgrenzen überspringend, als Symbol ganz Niedersachsens gegolten hatte. Dementsprechend beschloss der Landtag am 3. April 1951 mit großer Mehrheit die Annahme des gesamtniedersächsischen Sachsenrosswappens ohne Zusätze. So wurde es in Artikel 1, Absatz 2, der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951 verankert: «Niedersachsen führt als Wappen das weiße Ros im roten Felde.» Die neue, am 1. Juni1993 in Kraft getretene Verfassung übernahm diese Bestimmung in Artikel 1, Absatz 3. Das amtliche Muster, festgelegt durch das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952, wurde gezeichnet von Gustav Völker. Heraldisch richtig und verfassungskonform sind aber auch andere stilistische Gestaltungen, soweit sie das Wappen deutlich als ein springendes weißes Ros im roten Schild abbilden.

Die niedersächsische Landesflagge
Anders als das Landeswappen entfachte die Frage einer Flagge für das am 1. November 1946 gebildete Land Niedersachsen heftige Diskussionen. Während das Sachsenrosswappen seit altersher als gesamtniedersächsisches Sinnbild galt, hatte es eine überkommene gemeinsame Flagge für Niedersachsen nicht gegeben. Vielmehr hatten die 1946 zusammengeschlossenen Länder eigene Flaggen geführt, die zum Teil in der Bevölkerung recht populär waren: Hannover gelb-weiß, Braunschweig blau-gelb, Schaumburg-Lippe weiß-rot-blau und Oldenburg ein rotes Kreuz in Blau. Der am 12. April 1947 gebildete Sachverständigenausschuss und der Landtagsausschuss für Verfassungsfragen erörterten das Problem ausführlich. Am 12. Oktober 1950 berief der Verfassungsausschuss eigens einen Flaggenausschuss. Von vielen Seiten gingen Anregungen und Entwürfe ein. Da eine Addition aller bisherigen Länderfarben einen ästhetisch wenig befriedigenden bunten Teppich ergeben hätte, einigte man sich auf den Kompromiss, die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold zu übernehmen und mit dem niedersächsischen Wappen zu belegen, wodurch man zugleich die Bundestreue Niedersachsens und den gesamtdeutschen Gedanken betonte. Artikel 1, Absatz 2, der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951 bestimmte: «Niedersachsen führt... in der Flagge die Farben schwarz-rot-gold mit dem Landeswappen», ebenso Artikel 1, Absatz 3, der neuen Verfassung von 1993.

Der Name Niedersachsen
Der Name Niedersachsen kann bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Der niederländische Geschichtsschreiber Stoke bezeichnete gegen das Jahr 1300 das Gebiet zwischen Schelde und Elbe als Nederzassen. Ein halbes Jahrhundert später tauchte 1354 das Wort Niedersachsen im Sprachschatz der deutschen Reichskanzlei auf. Im Jahre 1512 kam es zur Bildung des Niedersächsischen Reichskreises, der ab 1522 regelmäßig mit diesem Namen bezeichnet wurde. Richten wir den Blick auf die jüngere Geschichte, dann begegnet uns der «Historische Verein für Niedersachsen», der im Jahre 1835 gegründet wurde, und zwei Jahre später die anlässlich der Hundertjahrfeier der Landesuniversität Göttingen veröffentlichte «Geschichte des Niedersächsischen Volkes» von A. F. H. Schaumann. Nach den Ereignissen des Jahres 1866 gab es nicht allein eine lebhafte Opposition gegen die Eingliederung des ehemaligen Königreichs Hannover als Provinz in die preußische Monarchie, sondern sehr stark auch den Wunsch, alles Niedersächsische in einer Verwaltungs- und Staatseinheit zusammenzufassen. In der Gründungszeit der Weimarer Republik erwies sich dieser Wunsch als zu schwach gegenüber den zentralistischen Bestrebungen; und auch in den folgenden Jahren gelangte man über vieldiskutierte Reichsreformpläne nicht hinaus.

Als die bedingungslose Kapitulation und die vollständige Besetzung Deutschlands eine noch nie zuvor in der deutschen Geschichte erlebte Situation hervorgerufen hatten, in welcher die Wünsche der Bevölkerung nach territorialen Reformen auf die politischen Absichten der Besatzungsmächte in bezug auf die Zerschlagung Preußens und die staatliche Neuordnung in Deutschland stießen, lag die Schaffung eines Landes Niedersachsen nahe. Doch mussten dafür gewisse Zwischenstufen überwunden werden. Denn in einer ersten Phase der verwaltungsmäßigen und staatlichen Neuordnung wurden zunächst das Land Hannover und in den Ländern Braunschweig und Oldenburg noch einmal wie vor der Zeit des Nationalsozialismus Landtage und Ministerien sowie der Landesrat von Schaumburg-Lippe eingerichtet.

Das Land Hannover wurde am 23. August 1946 geschaffen, als der stellvertretende Oberbefehlshaber der britischen Besatzungszone im Neuen Rathaus der Stadt Hannover den von der Militärregierung entsprechend den Vorschlägen deutscher Stellen ernannten Mitgliedern des Hannoverschen Landtages bekanntgab, dass die bisherige Provinz Hannover fortan die staatsrechtliche Stellung eines Landes besitzen solle. Durch die Verordnung Nr.46 der Militärregierung wurden die Provinzen des Landes Preußen bzw. die in der britischen Besatzungszone liegenden Teile davon als solche aufgelöst und vorläufig mit der staatsrechtlichen Stellung von Ländern ausgestattet - auf den Tag genau 80 Jahre nach der Unterzeichnung des Prager Friedensvertrages von 1866, durch den praktisch das Schicksal des Königreichs Hannover entschieden worden war. Durch die Verordnung Nr.55 der Militärregierung Deutschland (Britisches Kontrollgebiet) wurden die vier Länder Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zu dem neuen Lande mit dem Namen «Niedersachsen> vereinigt. Diese Verordnung, die im »Amtsblatt der Militärregierung Deutschland - Britisches Kontrollgebiet» Nr.15 veröffentlicht wurde, trat gemäß ihrem Artikel VIII am 1.November 1946 in Kraft.

Obwohl also in den zum neuen Lande Niedersachsen zusammengeschlossenen vier Ländern zu jener Zeit keine aus allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen hervorgegangenen Volksvertretungen, d.h. Landtage, existierten, die zu dieser Neubildung eines Landes hätten gehört werden können oder müssen, ist das Land Niedersachsen doch nicht etwa ohne Mitwirkung deutscher Instanzen und Institutionen entstanden. Denn für den gesamten Bereich der britischen Besatzungszone gab es den bereits genannten Zonenbeirat. Ihm wurde von der Militärregierung durch ein Schreiben vom 4.Juli 1946 aufgegeben, Vorschläge für die Einteilung der britischen Besatzungszone in selbständige Länder auszuarbeiten. Zur Durchführung dieser Aufgabe setzte der Zonenbeirat einen Sonderausschuss ein, dem Vertreter aller politischen Parteien, der Gewerkschaften, sämtlicher Länder der britischen Zone, Fachleute des Verkehrs und der Wirtschaft, Sachverständige der Justiz und der Kultur- und Kirchenangelegenheiten usw. angehörten. Auf seiner Tagung am 20September 1946 erörterte der Zonenbeirat die Vorschläge, die dieser Ausschuss erarbeitet hatte. Bei der Abstimmung erhielt als einziger Vorschlag das Gutachten, das Ministerpräsident Kopf im Zusammenwirken mit politisch und wirtschaftlich interessierten Vertretern aller Parteien erarbeitet hatte, mit 16 von 22 Stimmen eine Zweidrittelmehrheit. In diesem Gutachten wurde vorgeschlagen, die britische Zone in die drei Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu gliedern und daneben die Freie und Hansestadt Hamburg und die Freie Hansestadt Bremen als Stadtstaaten bestehen zu lassen.

Am 23. Oktober 1946 nahm der Stellvertretende Militärgouverneur für die britische Besatzungszone in der Vollsitzung des Zonenbeirats zu den genannten und einigen weiteren damit verbundenen Vorschlägen Stellung. Als Ergebnis aller Erwägungen der Britischen Militärregierung zu den Gutachten und Vorschlägen des Zonenbeirats gab er bekannt, dass entsprechend dem von Ministerpräsident Kopf vorgelegten Gutachten die Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum Lande Niedersachsen vereinigt werden und daneben das Land Schleswig-Holstein und die Hansestädte Hamburg und Bremen als Länder fortbestehen sollten. Ein diesem Plan entsprechender Gesetzentwurf fand am 31.Oktober 1946 die einstimmige Billigung des Sonderausschusses des Zonenbeirats. Am 14. November 1946 ordnete die Militärregierung für die Region Hannover zur Ausführung der oben genannten Verordnung Nr.55 folgendes an: «Gleichzeitig mit der Bildung des ernannten Niedersächsischen Ministeriums werden die Landtage und Ministerien der Länder Hannover, Braunschweig und Oldenburg und der Landesrat von Schaumburg-Lippe aufgelöst.»

Erst mehr als drei Jahre nach der Schaffung des Bundeslandes Niedersachsen wurde dessen Verfassung auf Grund eines Regierungsentwurfs und zweier aus dem Landtag selbst vorgelegter Entwürfe am 3. April 1951 von dem ersten gewählten Niedersächsischen Landtag beschlossen. Nach sehr eingehenden Beratungen entschieden die Abgeordneten sich für den Wortlaut, der am 13. April 1951 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt als «Vorläufige Niedersächsische Verfassung» veröffentlicht wurde und am 1. Mai 1951 in Kraft trat. Von den 149 Abgeordneten des Landtages waren bei der namentlichen Schlussabstimmung 138 Abgeordnete anwesend - 107 stimmten mit Ja, 28 mit Nein, drei enthielten sich der Stimme. Alle in den Gebieten der ehemaligen Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe gewählten Landtagsabgeordneten stimmten mit Ja.

Artikel 1 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung lautete: «Das Land Niedersachsen, hervorgegangen aus den ehemaligen Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.« Im Artikel 61, dem letzten Artikel der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung, heißt es: «Die Verfassung tritt ein Jahr nach Ablauf des Tages außer Kraft, an dem das Deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließt.» Dementsprechend beschloss der Landtag am 13. Mai 1993 eine neue Landesverfassung, die am 1. Juni 1993 in Kraft trat. Sie erinnert in Artikel 1, Absatz 1, ebenfalls an die historischen Länder und bestimmt in Artikel 1, Absatz 2: «Das Land Niedersachsen ist ein freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft.

Quelle:
Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder