Niedersachen
Das Niedersachsenross
Das Niedersachsenross
ist ein uraltes Volkssymbol. Anders als die meisten anderen deutschen
Länderwappen ist es als Wappenbild nicht dynastischen Ursprungs. Vielmehr ist im
14. Jahrhundert das heutige niedersächsische Landeswappen, ein springendes
weißes Pferd im roten Schild, mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung
eingeführt worden. Im Mittelalter war das Wappenwesen weit mehr als heute im
täglichen Lehen gegenwärtig. Die Öffentlichkeit «dachte» heraldisch, in
rechtlicher, politischer, gesellschaftlicher und geschichtlicher Hinsicht, denn
das Wappen als visuelles Ausdrucks- und Kommunikationsmittel war nicht nur
wenigen Gebildeten geläufig, die lesen und schreiben konnten, sondern dem ganzen
Volk.
Trotz der territorialen Zersplitterung nach dem Sturz Heinrichs
des Löwen 1180 war in Niedersachsen das Andenken an das alte Stammesherzogtum
Sachsen, das ganz Norddeutschland und Teile von Mitteldeutschland umfasst hatte,
ja das Andenken an die alten Sachsen überhaupt, nicht untergegangen. Man glaubte
damals allgemein, das Wappen des alten Herzogtums sei das weiße Ross im roten
Schilde gewesen. Man legte sogar historischen Persönlichkeiten ganz unbefangen
erdichtete Wappen bei, weil man es für selbstverständlich hielt, dass sie Wappen
geführt haben mussten, so z.B. dem Sachsenherzog Widukind einen geteilten Schild
mit dem «Sachsenross« über drei Seeblättern (für Engem). Der Glaube an ein
Sachsenrosswappen war historisch freilich nicht gerechtfertigt. Die alten
Sachsen hatten gar kein Wappen besessen, weil das Wappenwesen zu ihrer Zeit noch
nicht bestanden hatte.
Die zu Beginn der heraldischen Zeit im heutigen
Niedersachsen mächtigsten Dynasten, die Welfen, führten kein Pferd im Schilde.
Heinrich der Löwe trug ausweislich eines Siegels einen Löwenschild, dessen
Farben nicht überliefert sind. Der Braunschweiger Burglöwe als Zeichen seiner
Macht ist weltbekannt. Auch die Nachfolger des Löwen, die sich nach dem Debakel
von 1180 in Teilen Niedersachsens seit 1235 als Herzöge von Braunschweig und
Lüneburg wieder etablierten, bedienten sich nicht des Pferdes als Wappentier.
Sie entlehnten vielmehr Löwen aus ausländischen Wappen, um zweifach königliche
Abstammung - aus dem englischen und dänischen Herrscherhaus - zu betonen. Sie
übernahmen zwei der drei herschauenden goldenen Löwen in Rot aus dem englischen
und einen der drei blauen Löwen im mit roten Herzen bestreuten goldenen Feld aus
dem dänischen Wappen und vereinigten diese Bilder in verschiedenen
Kombinationen.
In der Mitte des 14. Jahrhunderts aber sahen sich die
Welfen durch politische Umstände veranlasst, eine Anleihe bei der öffentlichen
Meinung zu machen und das Pferd in ihre offizielle Symbolik zu übernehmen. Das
alte Haus Lüneburg stand vor dem Aussterben. Kaiser Karl IV. erteilte 1355 den
askanischen Herzögen von Sachsen-Wittenberg, den mächtigsten Rivalen der Welfen
um die Vorherrschaft in Norddeutschland, die Anwartschaft auf das Land Lüneburg.
Die Erbberechtigten des welfischen Herzogshauses protestierten heftig dagegen.
Sie benutzten, da sie wie alle ihre Zeitgenossen heraldisch dachten, von nun an
demonstrativ das in der Volksmeinung beheimatete Pferd, um ihre älteren Rechte,
den Anspruch auf die Nachfolge in allen welfischen Territorien und auf die
Vormachtstellung im «alten Sachsen» öffentlich kundzutun. Die Herausstellung
heraldischer Symbole zu Anspruchszwecken erfüllte damals, für jedermann
verständlich, die gleiche Rolle wie heute die Publizistik, wie diplomatische
Noten, Denkschriften oder Flugblätter. Der erste erhalten gebliebene Nachweis
der Verwendung des Sachsenrosses durch die Welfen findet sich 1361 im Siegel des
Herzogs Albrecht II. von Braunschweig-Grubenhagen-Salzderhelden. Die übrigen
Linien taten es ihm alsbald nach. Zwar sagten sie sich nicht von ihrem
Löwenwappen los, aber sie setzten das Pferd vorzugsweise in die Helmzier, also
in einen besonders auffälligen Teil des Wappenzubehörs.
Von 1379/80
datiert der älteste farbige Nachweis des Sachsenrosswappens. Er ist im
niederrheinischen Wappenbuch «Von den Ersten« enthalten und als «das alte Wappen
von Braunschweig» bezeichnet, da Braunschweig seit altersher als Hauptort der
Welfen galt und die welfischen Lande zuweilen ebenfalls «Braunschweig» durch die
Welfen steigerte dessen Bekanntheit und Popularität ebenso wie vielgelesene
Chroniken, zum Beispiel die Sachsenchronik des Braunschweigers Konrad Bote.
Zahlreiche Erklärungen, Sagen und Legenden rankten sich um das niedersächsische
Sinnbild, wobei es wenig verschlug, dass sie wissenschaftlich nicht fundiert
waren. Das Ros wanderte auch nach Westfalen und wurde dort, später stilistisch
«steigend« anstatt springend gezeichnet, zum ebenso populären «Westfalenross»,
nachdem die Kurfürsten von Köln, denen aus dem Erbe Heinrichs des Löwen das
Herzogtum Westfalen zugefallen war, es seit 1469 als Münzbild verwendet und seit
etwa 1500 in ihr Wappen gesetzt hatten, um ihren Anspruch auf diesen Teil des
alten Sachsenherzogtums zu untermauern.
In Niedersachsen nahmen die
Herzöge von Braunschweig-Lüneburg seit dem 17. Jahrhundert das Ros auch in ihre
vielfeldrigen Wappenschilde auf. Die Staatsheraldik wurde allerdings nach wie
vor von den braunschweinischen und lüneburgischen Löwen sowie von den Abzeichen
der zahlreichen an die Welfen gefallenen Territorien geprägt. Im Alltag des
öffentlichen Lebens aber wurde das Sachsenross in den welfischen Herzogtümern,
im Königreich Hannover und im Herzogtum Braunschweig de facto zu einem
sogenannten «kleinen« Wappen, das heißt zum in der Praxis meistverwendeten. Die
Welfen spürten die enorme Beliebtheit des Rosses bei ihrem Volk und kamen ihm
dadurch entgegen, dass sie es überall dort verwendeten, wo es dauernden Kontakt
mit der Bevölkerung hatte, also auf Münzen, Medaillen, Siegeln, Fahnen,
Uniformknöpfen, Amts- und Postschildern.
Nach der Annexion Hannovers
durch Preußen 1866 sahen sich die neuen Landesherren veranlasst, der Provinz
Hannover das Sachsenross als Wahrzeichen zu belassen; es lebte in den
Dienstsiegeln der 1867 eingerichteten Provinzselbstverwaltung fort und wurde am
22. September 1880 offiziell von König Wilhelm 1. als Provinzwappen verliehen.
1924 wollte die preußische Regierung das hannoversche Provinzwappen um ein
«Schildhaupt» mit dem preußischen Adler vermehren, was Ablehnung hervorrief und
1925 rückgängig gemacht wurde.
Im Land Braunschweig hatte das weiße Ros
auf rotem Grund ebenfalls schon seit dem 18. Jahrhundert, seit dem 28. September
1912 als behördliches Dienstsiegelwappen, faktisch als zweites «kleines Wappen»
des Herzogtums gedient. Es wurde durch Artikel 1 der Verfassung vom 6.Januar
1922, offiziell als «Sachsenross» bezeichnet, für den Freistaat Braunschweig
übernommen, der es nach der nationalsozialistischen Herrschaft, die seit 1935
keine Länderwappen mehr geduldet hatte, am 8.Juli 1946 nochmals wiederbelebte.
Für die ehemalige Provinz Hannover, die am 23. August 1946 als Land ihre
Selbständigkeit wiedererlangte, war die Weiterführung des Sachsenrosswappens
selbstverständlich. Es repräsentierte also bereits zwei der vier Länder, aus
denen am 1. November 1946 das Land Niedersachsen gebildet wurde, und damit vier
Fünftel der niedersächsischen Bevölkerung. Inoffiziell vertrat das weiße Ros im
roten Schild das neue Land Niedersachsen bereits als Landeswappen, z. B. in Bonn
im Kreise der übrigen Länderwappen. Gleichwohl erhob sich die Frage, ob man für
Niedersachsen ein einheitliches Wappenbild festsetzen oder ein heraldisches
Konglomerat (wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) bilden solle, um auch die
ehemaligen Freistaaten Oldenburg und Schaumburg-Lippe zu repräsentieren.
Glücklicherweise setzte sich die vom heraldischen und ästhetischen
Gesichtspunkt und von der Erfahrung mit politischen Symbolen gestützte Ansicht
durch, dass es besser sei, sich auf ein einfaches und einprägsames Symbol zu
konzentrieren, eben das Niedersachsenross. Die Wahl des Rosses ohne Zusätze war
um so mehr gerechtfertigt, als es ja bereits vor 600 Jahren, Territorialgrenzen
überspringend, als Symbol ganz Niedersachsens gegolten hatte. Dementsprechend
beschloss der Landtag am 3. April 1951 mit großer Mehrheit die Annahme des
gesamtniedersächsischen Sachsenrosswappens ohne Zusätze. So wurde es in Artikel
1, Absatz 2, der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951
verankert: «Niedersachsen führt als Wappen das weiße Ros im roten Felde.» Die
neue, am 1. Juni1993 in Kraft getretene Verfassung übernahm diese Bestimmung in
Artikel 1, Absatz 3. Das amtliche Muster, festgelegt durch das Gesetz über
Wappen, Flaggen und Siegel vom 13. Oktober 1952, wurde gezeichnet von Gustav
Völker. Heraldisch richtig und verfassungskonform sind aber auch andere
stilistische Gestaltungen, soweit sie das Wappen deutlich als ein springendes
weißes Ros im roten Schild abbilden.
Die niedersächsische
Landesflagge
Anders als das Landeswappen entfachte die Frage einer
Flagge für das am 1. November 1946 gebildete Land Niedersachsen heftige
Diskussionen. Während das Sachsenrosswappen seit altersher als
gesamtniedersächsisches Sinnbild galt, hatte es eine überkommene gemeinsame
Flagge für Niedersachsen nicht gegeben. Vielmehr hatten die 1946
zusammengeschlossenen Länder eigene Flaggen geführt, die zum Teil in der
Bevölkerung recht populär waren: Hannover gelb-weiß, Braunschweig blau-gelb,
Schaumburg-Lippe weiß-rot-blau und Oldenburg ein rotes Kreuz in Blau. Der am 12.
April 1947 gebildete Sachverständigenausschuss und der Landtagsausschuss für
Verfassungsfragen erörterten das Problem ausführlich. Am 12. Oktober 1950 berief
der Verfassungsausschuss eigens einen Flaggenausschuss. Von vielen Seiten gingen
Anregungen und Entwürfe ein. Da eine Addition aller bisherigen Länderfarben
einen ästhetisch wenig befriedigenden bunten Teppich ergeben hätte, einigte man
sich auf den Kompromiss, die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold zu übernehmen und mit
dem niedersächsischen Wappen zu belegen, wodurch man zugleich die Bundestreue
Niedersachsens und den gesamtdeutschen Gedanken betonte. Artikel 1, Absatz 2,
der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951 bestimmte:
«Niedersachsen führt... in der Flagge die Farben schwarz-rot-gold mit dem
Landeswappen», ebenso Artikel 1, Absatz 3, der neuen Verfassung von 1993.
Der Name Niedersachsen
Der Name Niedersachsen kann
bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Der niederländische
Geschichtsschreiber Stoke bezeichnete gegen das Jahr 1300 das Gebiet zwischen
Schelde und Elbe als Nederzassen. Ein halbes Jahrhundert später tauchte 1354 das
Wort Niedersachsen im Sprachschatz der deutschen Reichskanzlei auf. Im Jahre
1512 kam es zur Bildung des Niedersächsischen Reichskreises, der ab 1522
regelmäßig mit diesem Namen bezeichnet wurde. Richten wir den Blick auf die
jüngere Geschichte, dann begegnet uns der «Historische Verein für
Niedersachsen», der im Jahre 1835 gegründet wurde, und zwei Jahre später die
anlässlich der Hundertjahrfeier der Landesuniversität Göttingen veröffentlichte
«Geschichte des Niedersächsischen Volkes» von A. F. H. Schaumann. Nach den
Ereignissen des Jahres 1866 gab es nicht allein eine lebhafte Opposition gegen
die Eingliederung des ehemaligen Königreichs Hannover als Provinz in die
preußische Monarchie, sondern sehr stark auch den Wunsch, alles Niedersächsische
in einer Verwaltungs- und Staatseinheit zusammenzufassen. In der Gründungszeit
der Weimarer Republik erwies sich dieser Wunsch als zu schwach gegenüber den
zentralistischen Bestrebungen; und auch in den folgenden Jahren gelangte man
über vieldiskutierte Reichsreformpläne nicht hinaus.
Als die
bedingungslose Kapitulation und die vollständige Besetzung Deutschlands eine
noch nie zuvor in der deutschen Geschichte erlebte Situation hervorgerufen
hatten, in welcher die Wünsche der Bevölkerung nach territorialen Reformen auf
die politischen Absichten der Besatzungsmächte in bezug auf die Zerschlagung
Preußens und die staatliche Neuordnung in Deutschland stießen, lag die Schaffung
eines Landes Niedersachsen nahe. Doch mussten dafür gewisse Zwischenstufen
überwunden werden. Denn in einer ersten Phase der verwaltungsmäßigen und
staatlichen Neuordnung wurden zunächst das Land Hannover und in den Ländern
Braunschweig und Oldenburg noch einmal wie vor der Zeit des Nationalsozialismus
Landtage und Ministerien sowie der Landesrat von Schaumburg-Lippe eingerichtet.
Das Land Hannover wurde am 23. August 1946 geschaffen, als der
stellvertretende Oberbefehlshaber der britischen Besatzungszone im Neuen Rathaus
der Stadt Hannover den von der Militärregierung entsprechend den Vorschlägen
deutscher Stellen ernannten Mitgliedern des Hannoverschen Landtages bekanntgab,
dass die bisherige Provinz Hannover fortan die staatsrechtliche Stellung eines
Landes besitzen solle. Durch die Verordnung Nr.46 der Militärregierung wurden
die Provinzen des Landes Preußen bzw. die in der britischen Besatzungszone
liegenden Teile davon als solche aufgelöst und vorläufig mit der
staatsrechtlichen Stellung von Ländern ausgestattet - auf den Tag genau 80 Jahre
nach der Unterzeichnung des Prager Friedensvertrages von 1866, durch den
praktisch das Schicksal des Königreichs Hannover entschieden worden war. Durch
die Verordnung Nr.55 der Militärregierung Deutschland (Britisches
Kontrollgebiet) wurden die vier Länder Hannover, Braunschweig, Oldenburg und
Schaumburg-Lippe zu dem neuen Lande mit dem Namen «Niedersachsen> vereinigt.
Diese Verordnung, die im »Amtsblatt der Militärregierung Deutschland -
Britisches Kontrollgebiet» Nr.15 veröffentlicht wurde, trat gemäß ihrem Artikel
VIII am 1.November 1946 in Kraft.
Obwohl also in den zum neuen Lande
Niedersachsen zusammengeschlossenen vier Ländern zu jener Zeit keine aus
allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen hervorgegangenen
Volksvertretungen, d.h. Landtage, existierten, die zu dieser Neubildung eines
Landes hätten gehört werden können oder müssen, ist das Land Niedersachsen doch
nicht etwa ohne Mitwirkung deutscher Instanzen und Institutionen entstanden.
Denn für den gesamten Bereich der britischen Besatzungszone gab es den bereits
genannten Zonenbeirat. Ihm wurde von der Militärregierung durch ein Schreiben
vom 4.Juli 1946 aufgegeben, Vorschläge für die Einteilung der britischen
Besatzungszone in selbständige Länder auszuarbeiten. Zur Durchführung dieser
Aufgabe setzte der Zonenbeirat einen Sonderausschuss ein, dem Vertreter aller
politischen Parteien, der Gewerkschaften, sämtlicher Länder der britischen Zone,
Fachleute des Verkehrs und der Wirtschaft, Sachverständige der Justiz und der
Kultur- und Kirchenangelegenheiten usw. angehörten. Auf seiner Tagung am
20September 1946 erörterte der Zonenbeirat die Vorschläge, die dieser Ausschuss
erarbeitet hatte. Bei der Abstimmung erhielt als einziger Vorschlag das
Gutachten, das Ministerpräsident Kopf im Zusammenwirken mit politisch und
wirtschaftlich interessierten Vertretern aller Parteien erarbeitet hatte, mit 16
von 22 Stimmen eine Zweidrittelmehrheit. In diesem Gutachten wurde
vorgeschlagen, die britische Zone in die drei Länder Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu gliedern und daneben die Freie und
Hansestadt Hamburg und die Freie Hansestadt Bremen als Stadtstaaten bestehen zu
lassen.
Am 23. Oktober 1946 nahm der Stellvertretende Militärgouverneur
für die britische Besatzungszone in der Vollsitzung des Zonenbeirats zu den
genannten und einigen weiteren damit verbundenen Vorschlägen Stellung. Als
Ergebnis aller Erwägungen der Britischen Militärregierung zu den Gutachten und
Vorschlägen des Zonenbeirats gab er bekannt, dass entsprechend dem von
Ministerpräsident Kopf vorgelegten Gutachten die Länder Braunschweig, Hannover,
Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum Lande Niedersachsen vereinigt werden und
daneben das Land Schleswig-Holstein und die Hansestädte Hamburg und Bremen als
Länder fortbestehen sollten. Ein diesem Plan entsprechender Gesetzentwurf fand
am 31.Oktober 1946 die einstimmige Billigung des Sonderausschusses des
Zonenbeirats. Am 14. November 1946 ordnete die Militärregierung für die Region
Hannover zur Ausführung der oben genannten Verordnung Nr.55 folgendes an:
«Gleichzeitig mit der Bildung des ernannten Niedersächsischen Ministeriums
werden die Landtage und Ministerien der Länder Hannover, Braunschweig und
Oldenburg und der Landesrat von Schaumburg-Lippe aufgelöst.»
Erst mehr
als drei Jahre nach der Schaffung des Bundeslandes Niedersachsen wurde dessen
Verfassung auf Grund eines Regierungsentwurfs und zweier aus dem Landtag selbst
vorgelegter Entwürfe am 3. April 1951 von dem ersten gewählten Niedersächsischen
Landtag beschlossen. Nach sehr eingehenden Beratungen entschieden die
Abgeordneten sich für den Wortlaut, der am 13. April 1951 im Niedersächsischen
Gesetz- und Verordnungsblatt als «Vorläufige Niedersächsische Verfassung»
veröffentlicht wurde und am 1. Mai 1951 in Kraft trat. Von den 149 Abgeordneten
des Landtages waren bei der namentlichen Schlussabstimmung 138 Abgeordnete
anwesend - 107 stimmten mit Ja, 28 mit Nein, drei enthielten sich der Stimme.
Alle in den Gebieten der ehemaligen Länder Braunschweig, Oldenburg und
Schaumburg-Lippe gewählten Landtagsabgeordneten stimmten mit Ja.
Artikel
1 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung lautete: «Das Land Niedersachsen,
hervorgegangen aus den ehemaligen Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig,
Schaumburg-Lippe, ist ein republikanischer, demokratischer und sozialer
Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland.« Im Artikel 61, dem letzten
Artikel der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung, heißt es: «Die Verfassung
tritt ein Jahr nach Ablauf des Tages außer Kraft, an dem das Deutsche Volk in
freier Entscheidung eine Verfassung beschließt.» Dementsprechend beschloss der
Landtag am 13. Mai 1993 eine neue Landesverfassung, die am 1. Juni 1993 in Kraft
trat. Sie erinnert in Artikel 1, Absatz 1, ebenfalls an die historischen Länder
und bestimmt in Artikel 1, Absatz 2: «Das Land Niedersachsen ist ein
freiheitlicher, republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat in der Bundesrepublik
Deutschland und Teil der europäischen Völkergemeinschaft.
Quelle:
Wappen und Flaggen der Bundesrepublik
Deutschland und ihre Länder
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