Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen

Rheinland, Westfalen und Lippe, und sie finden sich auch als Wappenfiguren im Wappenschild des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dieser Schild ist in der Mitte geteilt (in der Sprache der Heraldik heißt das: gespalten). Im heraldisch rechten Teil (im vorderen Feld) wellt sich auf grünem Grund der Rhein als silbernes Band von heraldisch links oben nach rechts unten (linksschräg). Im heraldisch linken Teil (im hinteren Feld) steht das aufgerichtete, nach rechts springende silberne westfälische Ross auf rotem Untergrund. Ross und Rhein bewegen sich also als Zeichen ihrer Zusammengehörigkeit aufeinander zu. Die Grundfarben der beiden Wappenfelder können als Darstellung der Eigenheiten der beiden Landesteile verstanden werden. Das Grün erinnert an die Rheinwiesen und das Rot an die sprichwörtliche westfälische rote Erde. Im unteren Wappenfeld, an der Spitze des Schildes, blüht auf silbernem Grund die rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern des ehemaligen Landes Lippe.

Um der Harmonie willen ist die Oberlinie des Wappenschildes stark geschweift, denn diese betonte Linienführung verschleiert dem Auge, dass die rote und die grüne Wappenhälfte nicht gleich groß sind. Für das Ross wurde nämlich etwas mehr Raum benötigt als für das schlankere Wellenband. Die Grundfarben des Landeswappens entsprechen auch den Landesfarben Grün-Weiß-Rot, die in der Landesflagge mit drei gleich breiten Querstreifen erscheinen: oben grün, in der Mitte weiß und unten rot. In der Dienstflagge der Landesbehörden wird zusätzlich das Landeswappen gezeigt (Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953, Gesetz und Verordnungsblatt NW. 1953, S.219).

Nachdem Deutschland 1945 von den Alliierten besiegt und besetzt worden war, ergab sich sehr bald die Notwendigkeit, das besetzte Land staatlich neu zu ordnen. Diese politische Aufgabe wurde von den vier Besatzungsmächten - unabhängig von ihrer Selbstverpflichtung im Potsdamer Abkommen, Deutschland gemeinsam als Einheit zu behandeln - in ihrer jeweiligen Besatzungszone wahrgenommen. Die Besatzungszone Großbritanniens umfasste das Gebiet Nordwestdeutschlands, das ursprünglich überwiegend zu Preußen gehört hatte, darunter auch der Nordteil der Rheinprovinz mit den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf und Köln sowie die Provinz Westfalen. Auch das ehemalige Land Lippe lag innerhalb des britischen Besatzungsgebietes.

Am 23. August 1946 verordnete die britische Militärregierung die Auflösung der preußischen Provinzen und Neubildung der Länder in ihrer Besatzungszone und damit auch die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Nr.46 der britischen Militärregierung). Am 21.Januar 1947 erließ die Militärregierung ihre Verordnung Nr.47, mit der sie - unter Vorbehalt eines Volksentscheides innerhalb von fünf Jahren - das Land Lippe an Nordrhein-Westfalen angliederte. Die endgültige Angliederung wurde dann am 5. November 1948 durch ein vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedetes Gesetz vollzogen.

In der ersten Landesregierung waren SPD, FDP, Zentrum und KPD durch Minister vertreten. Die CDU gehörte ihr nicht an. Zum Ministerpräsidenten hatte die britische Besatzungsmacht am 27.Juli 1946 den damals noch parteilosen Dr. Rudolf Amelunxen ernannt. Sie berief auch die Abgeordneten des ersten Landtags, der sich am 2. Oktober 1946 konstituierte. Die zweite, ebenfalls von den Briten ernannte Landesregierung war dann ein Allparteienkabinett, dem nun auch die CDU angehörte. Diese Regierung amtierte bis nach der ersten Landtagswahl am 20. April 1947. Da die CDU als stärkste Fraktion aus der Wahl hervorging, stellte sie mit Karl Arnold den neuen Ministerpräsidenten. Er bildete ein Kabinett der großen Koalition, dem die CDU, SPD und KPD angehörten. Die KPD-Minister wurden allerdings im Frühjahr 1948 entlassen.

Die zweite Landtagswahl fand am 18.Juni 1950 statt. Gleichzeitig stimmten die Bürger über die Landesverfassung ab, die sie mit klarer Mehrheit annahmen. Aus der Wahl ging die CDU wieder als stärkste Partei hervor. Karl Arnold wurde erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und bildete nun aus CDU und Zentrum ein Kabinett. Diese Regierungskoalition setzte er nach der dritten Landtagswahl am 27. Juni 1954 fort. Aber am 20. Februar 1956 stürzten ihn SPD, FDP und Zentrum durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Fritz Stein-Hoff (SPD) bildete aus den drei Parteien ein neues Kabinett, das aber auch nur gut zwei Jahre regierte.

In der Landtagswahl am 6.Juli 1958 gewann die CDU die absolute Mehrheit, mit der sie ohne Koalitionspartner allein regierte. Ministerpräsident wurde Dr. Franz Meyers, denn Karl Arnold war während des Wahlkampfes gestorben. Bei der Landtagswahl am 8.Juli 1962 konnte die CDU ihren Wahlsieg von 1958 nicht wiederholen. Sie blieb aber stärkste Fraktion und schloss - erneut unter Dr. Franz Meyers als Ministerpräsident - eine Koalition mit der FDP.

Die Landtagswahl am 10.Juli 1966 brachte einen Erdrutsch, aber zunächst noch keine politische Wende. Die SPD errang 99 Landtagssitze und die CDU nur 86. Die FDP bekam 15 Mandate. Dr. Franz Meyers schloss noch einmal eine Koalition aus CDU und FDP, die eine äußerst knappe Mehrheit hatte. Diese Landesregierung wurde schon nach wenigen Monaten am 8. Dezember 1966 durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt. Heinz Kühn (SPD), der zum neuen Ministerpräsidenten gewählt wurde, bildete ein Kabinett der kleinen Koalition aus SPD und FDP. In der Landtagswahl vom 14.Juni 1970 erzielte die CDU zwar wieder einen ganz knappen Vorsprung von einem Mandat vor der SPD, aber Heinz Kühn setzte die Koalition mit der FDP fort. In der Landtagswahl vom 4. Mai 1975 schnitt die CDU zwar noch besser ab, sie gewann vier Mandate mehr als die SPD, fand aber keinen Koalitionspartner, denn SPD und FDP erneuerten ihre Regierungszusammenarbeit unter Heinz Kühn.

Die Landtagswahl vom 11Mai1980 brachte eine Zäsur in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen, denn aus ihr ging die SPD mit der absoluten Mehrheit an Landtagssitzen hervor und die FDP zog nicht mehr in den Landtag ein. Johannes Rau, der schon 1978 Heinz Kühn als Ministerpräsident abgelöst hatte, bildete mit seiner SPD eine Alleinregierung. Ihren größten Erfolg erzielte dann die SPD in der Landtagswahl am 12. Mai 1985, in der sie mit 125 von 227 Sitzen nicht nur die absolute Mehrheit der Mandate gewann, sondern mit 52,1 Prozent auch die Mehrheit der Wählerstimmen errang. Die FDP schaffte den Sprung über die 5-Prozent-Hürde und zog wieder in den Landtag ein. Der bisherige Ministerpräsident Johannes Rau bildete 1990 erneut eine Regierung, in der nur die SPD vertreten ist.

Nordrhein-Westfalen ist mit 17,3 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland. Mit einer Bevölkerungsdichte von 510 Einwohnern je Quadratkilometer bei einer Gesamtfläche von 34 068 Quadratkilometern ist es auch der am dichtesten besiedelte Flächenstaat der Bundesrepublik Deutschland.

Seit 1970 wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt, ihm gehören mindestens 201 Abgeordnete an. Er ist das ordentliche Organ der Gesetzgebung. Daneben ist auch eine Gesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid möglich. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten, der die Minister ernennt und nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abberufen werden kann.

Oberste Gerichte in Nordrhein-Westfalen sind der Verfassungsgerichtshof in Münster, das Oberverwaltungsgericht in Münster, das Landessozialgericht in Essen, die Finanzgerichte in Köln, Düsseldorf und Münster, die Oberlandesgerichte in Köln, Düsseldorf und Hamm und die Landesarbeitsgerichte in Köln, Düsseldorf und Hamm.

Die staatliche Verwaltung ist - abgesehen von Sonderverwaltungen - in der Mittelinstanz in fünf Regierungsbezirke gegliedert (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster). In 31 Kreisen mit 373 Gemeinden und 23 kreisfreien Städten sowie in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen entfaltet sich die kommunale Selbstverwaltung.

Jeder der drei traditionellen Landesteile Rheinland (Nordrhein), Westfalen und Lippe besaß sein eigenes historisches Wappen, aus dem der wesentliche Bestandteil (Wappenbild) im Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen wiederkehrt. Das jüngste Symbol ist das gewellte silberne Wellenband des Rheins auf grünem Grund im rheinischen Wappen. Nachdem Preußen auf dem Wiener Kongress 1815 zusätzliche Länder am Rhein erworben hatte, verlieh einige Jahre später der preußische König der neugebildeten Rheinprovinz ein Wappen. auf dem der preußische Adler mit einem grünen Herzschild belegt ist. In diesem Schild wellt sich das silberne Band des Rheins allerdings von links unten nach rechts oben. Dieses Provinzialwappen wurde zunächst nur neben den Wappen der anderen Provinzen in der obersten Reihe des großen preußischen Staatswappens gezeigt.

Im Jahre 1881 wurde dann aber das rheinische \N7appen auch zum selbständigen Wappen der Rheinprovinz bestimmt. Nachdem am Ende des Ersten Weltkriegs der preußische König abgedankt hatte und der Freistaat Preußen als Gliedstaat der Weimarer Republik gebildet worden war, fielen 1926 die monarchischen ~eile des Provinzialwappens fort. Der ursprüngliche Herzschild wurde Hauptteil des Wappens, und die Zugehörigkeit der Provinz zum preußischen Staat fand in einem weißen Schildhaupt mit schwarzem Adler ihren Ausdruck. Als schließlich die britische Besatzungsmacht 1945 die Provinz Nordrhein bildete, wurde für diese Neugründung nur noch der grüne Schild mit dem silbernen, schräglaufenden Wellenband geführt.

Das westfälische Wappen mit dem silbernen springenden Ross im roten Feld ist wesentlich älter als das rheinische Wappen, wenngleich auch die preußische Provinz Westfalen erst nach dem Wiener Kongress gebildet wurde. Die Legende führt das springende Ross bis auf den Sachsenherzog Widukind (9.Jahrhundert) zurück. In der westfälischen Geschichtsliteratur des späten Mittelalters wird das Ross als Wappen der sächsischen Herzöge erwähnt. Seit 1469 erscheint es auf Münzen und seit etwa 1500 auch in den Wappen der Kölner Erzbischöfe, die damals Herzöge von Süd-Westfalen waren, und ab 1590 hat es als Zeichen der Landeshoheit des Erzbischofs einen festen Platz im kurkölnischen Wappen. 1817 wird schließlich das springende Pferd auf rotem Grund zum Wappen für die ganze neugebildete preußische Provinz Westfalen.

Die rote Rose im silbernen Feld ist das Herzstück des alten Lippischen Wappens. Sie ist historisch der älteste Bestandteil des Wappens von Nordrhein-Westfalen und erscheint bereits seit 1193 auf Münzen und Siegeln der Edelherren zur Lippe. Sie blieb als Herzschild des Wappens unverändert, als die Edelherren zu Grafen mit Sitz und Stimme auf den Reichstagen im Rahmen des westfälischen Grafenkollegiums aufstiegen (1528), als sie 1789 zu Reichsfürsten erhoben wurden und als Lippe mit dem Eintritt in den Reichsbund ein selbständiges Fürstentum wurde und dies später auch im Deutschen Bund blieb.

Um dem Land Nordrhein-Westfalen ein eigenes Wappen zu geben, schrieb die nach der ersten Landtagswahl vom 20. April 1947 gebildete Landesregierung einen offenen Wettbewerb aus. Sie wünschte sich aus der Breite der Bevölkerung Anregungen und Vorschläge. Über 1 000 Entwürfe gingen bei ihr ein, die aber wenig neue Ideen enthielten und weitgehend nicht überzeugten. Es wurden Symbole des Bergbaus und der Landwirtschaft, der Rheinschifffahrt und anderer Industrien vorgeschlagen, und auch die Flusssysteme von Rhein und Ruhr erschienen in verschiedener Gestaltung. Keiner dieser neuen Gedanken fasste die Gesamtheit des Landes repräsentativ zusammen. Deshalb wandte sich die Landesregierung an den Düsseldorfer Maler Wolfgang Pagenstecher und bat ihn um einen Entwurf, in dem die drei Wappen für Rheinland, Westfalen und Lippe vereinigt sein sollten.

Das Preisrichterkollegium des Wettbewerbs, in dem der Ministerpräsident den Vorsitz führte und dem die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien, ein Hochschulrektor, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Leiter der Landesarchivverwaltung sowie ein Professor der Staatlichen Kunstakademie angehörten, sprach dem Entwurf des Malers Pagenstecher den Preis für den besten Entwurf zu, der dann - mit einigen Abänderungen - die Grundlage für das neue Landeswappen abgab.

Am 21.Januar 1948 - dem Jahrestag der Vereinigung des früheren Landes Lippe mit Nordrhein-Westfalen - gab der Ministerpräsident das Landeswappen bekannt, das am 5. Februar 1948 im Gesetz- und Verordnungsblatt NW veröffentlicht und damit zum Hoheitszeichen des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt wurde. Seine endgültige Festlegung erfolgte durch das Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt NW. 1953, S.219).

Auf der Grundlage dieses Gesetzes erließ der Innenminister Verordnungen über die Führung des Landeswappens (16. Mai 1956 und 30. September 1958). Danach sind berechtigt das Wappen zu führen: Landesregierung, Ministerpräsident, Landesminister, Präsident des Landtags, Verfassungsgerichtshof, Landesrechnungshof, alle übrigen Landesbehörden einschließlich der Gerichte sowie Hochschulen und öffentliche Schulen, Notare Standesbeamte und Schiedsmänner.

Das Landeswappen erscheint auch in der Mitte der Dienstsiegel dieser wappenführenden Stellen, bei den Polizeidienststellen in verkleinerter Form auf einem zwölfzackigen Stern. Wappenführende Stellen können die Dienstgebäude, in denen sich ihre Diensträume befinden, durch ein Amtsschild kenntlich machen, auf dem das Landeswappen angebracht ist. Polizeidienststellen zeigen wiederum auf ihren Schildern das Wappen in der Sonderform der Einfügung in den zwölfzackigen Stern.

Ein großes Landeswappen besitzt Nordrhein-Westfalen nicht. Zwar hatte 1947 eine vom Landeskabinett berufene Fachkommission einen ministeriellen Vorschlag bejaht, nach dem Vorbild des großen preußischen Staatswappens auch ein großes Landeswappen zu schaffen. In ihm sollten die Wappen der ehemaligen auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen gelegenen Landesherrschaften erscheinen. Wegen der drängenderen Tagesgeschäfte für den Wiederaufbau des Landes stellte aber die Landesregierung diesen Plan zurück. Er wurde erst in den Jahren 1958 bis 1960 wieder aufgegriffen und kam als Regierungsvorlage in den Landtag. Dort drohte sich an ihm ein unnötiger Streit zu entzünden, deshalb wurde er dann auch nicht weiter verfolgt.

Von mehreren damals vorliegenden Entwürfen seien zwei erwähnt. Auf dem einen ist nach der Zahl der vorhandenen Wappen der Schild zweimal gespalten und dreimal geteilt. Das Landeswappen steht auf zwei Plätzen im Herzen des Schildes. Auf den anderen Plätzen stehen die Wappen der ehemaligen Landesherrschaften: Kurköln, Münster, Paderborn, Minden, Berg, Jülich, Kleve, Mark, Geldern, Ravensberg. Der Schild ist mit den Wappen der alten Reichsstädte Aachen, Köln und Dortmund gekrönt und umhängt mit einem Mantel in den Landesfarben. Der andere Entwurf lehnt sich an die Majestätssiegel der Kaiser an. Das Landeswappen ist von einem Wappenkranz umgeben: vorne die sechs alten rheinischen landesherrlichen Wappen (einschließlich Moers), hinten die sechs westfälischen (einschließlich Siegen), als Oberwappen die Krone der Volkssouveränität und darauf die drei reichsstädtischen Wappen.

Obwohl Nordrhein-Westfalen kein großes Landeswappen erhielt, ist die Erinnerung an die jahrhundertealten Landesherrschaften im Rheinland, in Westfalen und Lippe in den Wappen der Städte, Gemeinden und Kreise aufbewahrt. Deren Regionalverbände, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, führen die 1945 erloschenen Provinzialwappen weiter.

Da im Laufe der Jahre von verschiedener Seite, insbesondere von Verbänden, Vereinen und Firmen der Wunsch geäußert wurde, das Landeswappen verwenden und abbilden zu dürfen, unter anderem auch als Zeichen der Verbundenheit mit Nordrhein-Westfalen, erteilte der Innenminister jedermann die Erlaubnis, ein an dem Landeswappen orientiertes Wappenzeichen entweder in den Landesfarben oder in Schwarz-Weiß zu verwenden (Runderlass des Innenministers vom 17. Februar 1984, Ministerialblatt NW. 1984, S.196). Dieses Wappen ist inzwischen in breiten Schichten der Bevölkerung angenommen worden, wofür auch seine häufige Verwendung als Aufkleber an Autos aus Nordrhein-Westfalen spricht. Das Interesse am Wappenzeichen des Landes beweist auch, dass das scheinbar künstliche Bindestrichland Nordrhein-Westfalen eine eigene Identität gewonnen hat, die sich in einem wachsenden Landesbewusstsein ausdrückt.

Quelle:
Rol
f Nagel,
Rhein, Ross und Rose, in: Düsseldorfer Jahrbuch, Bd. 57/58, 1980, S.498ff.