Nordrhein-Westfalen
Rheinland, Westfalen und Lippe, und sie finden sich auch als
Wappenfiguren im Wappenschild des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dieser
Schild ist in der Mitte geteilt (in der Sprache der Heraldik heißt das:
gespalten). Im heraldisch rechten Teil (im vorderen Feld) wellt sich auf grünem
Grund der Rhein als silbernes Band von heraldisch links oben nach rechts unten
(linksschräg). Im heraldisch linken Teil (im hinteren Feld) steht das
aufgerichtete, nach rechts springende silberne westfälische Ross auf rotem
Untergrund. Ross und Rhein bewegen sich also als Zeichen ihrer
Zusammengehörigkeit aufeinander zu. Die Grundfarben der beiden Wappenfelder
können als Darstellung der Eigenheiten der beiden Landesteile verstanden werden.
Das Grün erinnert an die Rheinwiesen und das Rot an die sprichwörtliche
westfälische rote Erde. Im unteren Wappenfeld, an der Spitze des Schildes, blüht
auf silbernem Grund die rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern
des ehemaligen Landes Lippe.
Um der Harmonie willen ist die Oberlinie
des Wappenschildes stark geschweift, denn diese betonte Linienführung
verschleiert dem Auge, dass die rote und die grüne Wappenhälfte nicht gleich
groß sind. Für das Ross wurde nämlich etwas mehr Raum benötigt als für das
schlankere Wellenband. Die Grundfarben des Landeswappens entsprechen auch den
Landesfarben Grün-Weiß-Rot, die in der Landesflagge mit drei gleich breiten
Querstreifen erscheinen: oben grün, in der Mitte weiß und unten rot. In der
Dienstflagge der Landesbehörden wird zusätzlich das Landeswappen gezeigt (Gesetz
über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953,
Gesetz und Verordnungsblatt NW. 1953, S.219).
Nachdem Deutschland 1945
von den Alliierten besiegt und besetzt worden war, ergab sich sehr bald die
Notwendigkeit, das besetzte Land staatlich neu zu ordnen. Diese politische
Aufgabe wurde von den vier Besatzungsmächten - unabhängig von ihrer
Selbstverpflichtung im Potsdamer Abkommen, Deutschland gemeinsam als Einheit zu
behandeln - in ihrer jeweiligen Besatzungszone wahrgenommen. Die Besatzungszone
Großbritanniens umfasste das Gebiet Nordwestdeutschlands, das ursprünglich
überwiegend zu Preußen gehört hatte, darunter auch der Nordteil der Rheinprovinz
mit den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf und Köln sowie die Provinz
Westfalen. Auch das ehemalige Land Lippe lag innerhalb des britischen
Besatzungsgebietes.
Am 23. August 1946 verordnete die britische
Militärregierung die Auflösung der preußischen Provinzen und Neubildung der
Länder in ihrer Besatzungszone und damit auch die Gründung des Landes
Nordrhein-Westfalen (Verordnung Nr.46 der britischen Militärregierung). Am
21.Januar 1947 erließ die Militärregierung ihre Verordnung Nr.47, mit der sie -
unter Vorbehalt eines Volksentscheides innerhalb von fünf Jahren - das Land
Lippe an Nordrhein-Westfalen angliederte. Die endgültige Angliederung wurde dann
am 5. November 1948 durch ein vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedetes
Gesetz vollzogen.
In der ersten Landesregierung waren SPD, FDP, Zentrum
und KPD durch Minister vertreten. Die CDU gehörte ihr nicht an. Zum
Ministerpräsidenten hatte die britische Besatzungsmacht am 27.Juli 1946 den
damals noch parteilosen Dr. Rudolf Amelunxen ernannt. Sie berief auch die
Abgeordneten des ersten Landtags, der sich am 2. Oktober 1946 konstituierte. Die
zweite, ebenfalls von den Briten ernannte Landesregierung war dann ein
Allparteienkabinett, dem nun auch die CDU angehörte. Diese Regierung amtierte
bis nach der ersten Landtagswahl am 20. April 1947. Da die CDU als stärkste
Fraktion aus der Wahl hervorging, stellte sie mit Karl Arnold den neuen
Ministerpräsidenten. Er bildete ein Kabinett der großen Koalition, dem die CDU,
SPD und KPD angehörten. Die KPD-Minister wurden allerdings im Frühjahr 1948
entlassen.
Die zweite Landtagswahl fand am 18.Juni 1950 statt.
Gleichzeitig stimmten die Bürger über die Landesverfassung ab, die sie mit
klarer Mehrheit annahmen. Aus der Wahl ging die CDU wieder als stärkste Partei
hervor. Karl Arnold wurde erneut zum Ministerpräsidenten gewählt und bildete nun
aus CDU und Zentrum ein Kabinett. Diese Regierungskoalition setzte er nach der
dritten Landtagswahl am 27. Juni 1954 fort. Aber am 20. Februar 1956 stürzten
ihn SPD, FDP und Zentrum durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Fritz
Stein-Hoff (SPD) bildete aus den drei Parteien ein neues Kabinett, das aber auch
nur gut zwei Jahre regierte.
In der Landtagswahl am 6.Juli 1958 gewann
die CDU die absolute Mehrheit, mit der sie ohne Koalitionspartner allein
regierte. Ministerpräsident wurde Dr. Franz Meyers, denn Karl Arnold war während
des Wahlkampfes gestorben. Bei der Landtagswahl am 8.Juli 1962 konnte die CDU
ihren Wahlsieg von 1958 nicht wiederholen. Sie blieb aber stärkste Fraktion und
schloss - erneut unter Dr. Franz Meyers als Ministerpräsident - eine Koalition
mit der FDP.
Die Landtagswahl am 10.Juli 1966 brachte einen Erdrutsch,
aber zunächst noch keine politische Wende. Die SPD errang 99 Landtagssitze und
die CDU nur 86. Die FDP bekam 15 Mandate. Dr. Franz Meyers schloss noch einmal
eine Koalition aus CDU und FDP, die eine äußerst knappe Mehrheit hatte. Diese
Landesregierung wurde schon nach wenigen Monaten am 8. Dezember 1966 durch ein
konstruktives Misstrauensvotum gestürzt. Heinz Kühn (SPD), der zum neuen
Ministerpräsidenten gewählt wurde, bildete ein Kabinett der kleinen Koalition
aus SPD und FDP. In der Landtagswahl vom 14.Juni 1970 erzielte die CDU zwar
wieder einen ganz knappen Vorsprung von einem Mandat vor der SPD, aber Heinz
Kühn setzte die Koalition mit der FDP fort. In der Landtagswahl vom 4. Mai 1975
schnitt die CDU zwar noch besser ab, sie gewann vier Mandate mehr als die SPD,
fand aber keinen Koalitionspartner, denn SPD und FDP erneuerten ihre
Regierungszusammenarbeit unter Heinz Kühn.
Die Landtagswahl vom
11Mai1980 brachte eine Zäsur in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen,
denn aus ihr ging die SPD mit der absoluten Mehrheit an Landtagssitzen hervor
und die FDP zog nicht mehr in den Landtag ein. Johannes Rau, der schon 1978
Heinz Kühn als Ministerpräsident abgelöst hatte, bildete mit seiner SPD eine
Alleinregierung. Ihren größten Erfolg erzielte dann die SPD in der Landtagswahl
am 12. Mai 1985, in der sie mit 125 von 227 Sitzen nicht nur die absolute
Mehrheit der Mandate gewann, sondern mit 52,1 Prozent auch die Mehrheit der
Wählerstimmen errang. Die FDP schaffte den Sprung über die 5-Prozent-Hürde und
zog wieder in den Landtag ein. Der bisherige Ministerpräsident Johannes Rau
bildete 1990 erneut eine Regierung, in der nur die SPD vertreten ist.
Nordrhein-Westfalen ist mit 17,3 Millionen Einwohnern das
bevölkerungsreichste Bundesland. Mit einer Bevölkerungsdichte von 510 Einwohnern
je Quadratkilometer bei einer Gesamtfläche von 34 068 Quadratkilometern ist es
auch der am dichtesten besiedelte Flächenstaat der Bundesrepublik Deutschland.
Seit 1970 wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt, ihm gehören
mindestens 201 Abgeordnete an. Er ist das ordentliche Organ der Gesetzgebung.
Daneben ist auch eine Gesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid
möglich. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten, der die Minister ernennt und
nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abberufen werden kann.
Oberste Gerichte in Nordrhein-Westfalen sind der Verfassungsgerichtshof
in Münster, das Oberverwaltungsgericht in Münster, das Landessozialgericht in
Essen, die Finanzgerichte in Köln, Düsseldorf und Münster, die
Oberlandesgerichte in Köln, Düsseldorf und Hamm und die Landesarbeitsgerichte in
Köln, Düsseldorf und Hamm.
Die staatliche Verwaltung ist - abgesehen von
Sonderverwaltungen - in der Mittelinstanz in fünf Regierungsbezirke gegliedert
(Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster). In 31 Kreisen mit 373 Gemeinden
und 23 kreisfreien Städten sowie in den Landschaftsverbänden Rheinland und
Westfalen entfaltet sich die kommunale Selbstverwaltung.
Jeder der drei
traditionellen Landesteile Rheinland (Nordrhein), Westfalen und Lippe besaß sein
eigenes historisches Wappen, aus dem der wesentliche Bestandteil (Wappenbild) im
Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen wiederkehrt. Das jüngste Symbol ist das
gewellte silberne Wellenband des Rheins auf grünem Grund im rheinischen Wappen.
Nachdem Preußen auf dem Wiener Kongress 1815 zusätzliche Länder am Rhein
erworben hatte, verlieh einige Jahre später der preußische König der
neugebildeten Rheinprovinz ein Wappen. auf dem der preußische Adler mit einem
grünen Herzschild belegt ist. In diesem Schild wellt sich das silberne Band des
Rheins allerdings von links unten nach rechts oben. Dieses Provinzialwappen
wurde zunächst nur neben den Wappen der anderen Provinzen in der obersten Reihe
des großen preußischen Staatswappens gezeigt.
Im Jahre 1881 wurde dann
aber das rheinische \N7appen auch zum selbständigen Wappen der Rheinprovinz
bestimmt. Nachdem am Ende des Ersten Weltkriegs der preußische König abgedankt
hatte und der Freistaat Preußen als Gliedstaat der Weimarer Republik gebildet
worden war, fielen 1926 die monarchischen ~eile des Provinzialwappens fort. Der
ursprüngliche Herzschild wurde Hauptteil des Wappens, und die Zugehörigkeit der
Provinz zum preußischen Staat fand in einem weißen Schildhaupt mit schwarzem
Adler ihren Ausdruck. Als schließlich die britische Besatzungsmacht 1945 die
Provinz Nordrhein bildete, wurde für diese Neugründung nur noch der grüne Schild
mit dem silbernen, schräglaufenden Wellenband geführt.
Das westfälische
Wappen mit dem silbernen springenden Ross im roten Feld ist wesentlich älter als
das rheinische Wappen, wenngleich auch die preußische Provinz Westfalen erst
nach dem Wiener Kongress gebildet wurde. Die Legende führt das springende Ross
bis auf den Sachsenherzog Widukind (9.Jahrhundert) zurück. In der westfälischen
Geschichtsliteratur des späten Mittelalters wird das Ross als Wappen der
sächsischen Herzöge erwähnt. Seit 1469 erscheint es auf Münzen und seit etwa
1500 auch in den Wappen der Kölner Erzbischöfe, die damals Herzöge von
Süd-Westfalen waren, und ab 1590 hat es als Zeichen der Landeshoheit des
Erzbischofs einen festen Platz im kurkölnischen Wappen. 1817 wird schließlich
das springende Pferd auf rotem Grund zum Wappen für die ganze neugebildete
preußische Provinz Westfalen.
Die rote Rose im silbernen Feld ist das
Herzstück des alten Lippischen Wappens. Sie ist historisch der älteste
Bestandteil des Wappens von Nordrhein-Westfalen und erscheint bereits seit 1193
auf Münzen und Siegeln der Edelherren zur Lippe. Sie blieb als Herzschild des
Wappens unverändert, als die Edelherren zu Grafen mit Sitz und Stimme auf den
Reichstagen im Rahmen des westfälischen Grafenkollegiums aufstiegen (1528), als
sie 1789 zu Reichsfürsten erhoben wurden und als Lippe mit dem Eintritt in den
Reichsbund ein selbständiges Fürstentum wurde und dies später auch im Deutschen
Bund blieb.
Um dem Land Nordrhein-Westfalen ein eigenes Wappen zu geben,
schrieb die nach der ersten Landtagswahl vom 20. April 1947 gebildete
Landesregierung einen offenen Wettbewerb aus. Sie wünschte sich aus der Breite
der Bevölkerung Anregungen und Vorschläge. Über 1 000 Entwürfe gingen bei ihr
ein, die aber wenig neue Ideen enthielten und weitgehend nicht überzeugten. Es
wurden Symbole des Bergbaus und der Landwirtschaft, der Rheinschifffahrt und
anderer Industrien vorgeschlagen, und auch die Flusssysteme von Rhein und Ruhr
erschienen in verschiedener Gestaltung. Keiner dieser neuen Gedanken fasste die
Gesamtheit des Landes repräsentativ zusammen. Deshalb wandte sich die
Landesregierung an den Düsseldorfer Maler Wolfgang Pagenstecher und bat ihn um
einen Entwurf, in dem die drei Wappen für Rheinland, Westfalen und Lippe
vereinigt sein sollten.
Das Preisrichterkollegium des Wettbewerbs, in
dem der Ministerpräsident den Vorsitz führte und dem die Fraktionsvorsitzenden
der im Landtag vertretenen Parteien, ein Hochschulrektor, der Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Leiter der Landesarchivverwaltung sowie ein
Professor der Staatlichen Kunstakademie angehörten, sprach dem Entwurf des
Malers Pagenstecher den Preis für den besten Entwurf zu, der dann - mit einigen
Abänderungen - die Grundlage für das neue Landeswappen abgab.
Am
21.Januar 1948 - dem Jahrestag der Vereinigung des früheren Landes Lippe mit
Nordrhein-Westfalen - gab der Ministerpräsident das Landeswappen bekannt, das am
5. Februar 1948 im Gesetz- und Verordnungsblatt NW veröffentlicht und damit zum
Hoheitszeichen des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt wurde. Seine endgültige
Festlegung erfolgte durch das Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und
die Landesflagge vom 10. März 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt NW. 1953,
S.219).
Auf der Grundlage dieses Gesetzes erließ der Innenminister
Verordnungen über die Führung des Landeswappens (16. Mai 1956 und 30. September
1958). Danach sind berechtigt das Wappen zu führen: Landesregierung,
Ministerpräsident, Landesminister, Präsident des Landtags,
Verfassungsgerichtshof, Landesrechnungshof, alle übrigen Landesbehörden
einschließlich der Gerichte sowie Hochschulen und öffentliche Schulen, Notare
Standesbeamte und Schiedsmänner.
Das Landeswappen erscheint auch in der
Mitte der Dienstsiegel dieser wappenführenden Stellen, bei den
Polizeidienststellen in verkleinerter Form auf einem zwölfzackigen Stern.
Wappenführende Stellen können die Dienstgebäude, in denen sich ihre Diensträume
befinden, durch ein Amtsschild kenntlich machen, auf dem das Landeswappen
angebracht ist. Polizeidienststellen zeigen wiederum auf ihren Schildern das
Wappen in der Sonderform der Einfügung in den zwölfzackigen Stern.
Ein
großes Landeswappen besitzt Nordrhein-Westfalen nicht. Zwar hatte 1947 eine vom
Landeskabinett berufene Fachkommission einen ministeriellen Vorschlag bejaht,
nach dem Vorbild des großen preußischen Staatswappens auch ein großes
Landeswappen zu schaffen. In ihm sollten die Wappen der ehemaligen auf dem
Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen gelegenen Landesherrschaften erscheinen.
Wegen der drängenderen Tagesgeschäfte für den Wiederaufbau des Landes stellte
aber die Landesregierung diesen Plan zurück. Er wurde erst in den Jahren 1958
bis 1960 wieder aufgegriffen und kam als Regierungsvorlage in den Landtag. Dort
drohte sich an ihm ein unnötiger Streit zu entzünden, deshalb wurde er dann auch
nicht weiter verfolgt.
Von mehreren damals vorliegenden Entwürfen seien
zwei erwähnt. Auf dem einen ist nach der Zahl der vorhandenen Wappen der Schild
zweimal gespalten und dreimal geteilt. Das Landeswappen steht auf zwei Plätzen
im Herzen des Schildes. Auf den anderen Plätzen stehen die Wappen der ehemaligen
Landesherrschaften: Kurköln, Münster, Paderborn, Minden, Berg, Jülich, Kleve,
Mark, Geldern, Ravensberg. Der Schild ist mit den Wappen der alten Reichsstädte
Aachen, Köln und Dortmund gekrönt und umhängt mit einem Mantel in den
Landesfarben. Der andere Entwurf lehnt sich an die Majestätssiegel der Kaiser
an. Das Landeswappen ist von einem Wappenkranz umgeben: vorne die sechs alten
rheinischen landesherrlichen Wappen (einschließlich Moers), hinten die sechs
westfälischen (einschließlich Siegen), als Oberwappen die Krone der
Volkssouveränität und darauf die drei reichsstädtischen Wappen.
Obwohl
Nordrhein-Westfalen kein großes Landeswappen erhielt, ist die Erinnerung an die
jahrhundertealten Landesherrschaften im Rheinland, in Westfalen und Lippe in den
Wappen der Städte, Gemeinden und Kreise aufbewahrt. Deren Regionalverbände, die
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, führen die 1945 erloschenen
Provinzialwappen weiter.
Da im Laufe der Jahre von verschiedener Seite,
insbesondere von Verbänden, Vereinen und Firmen der Wunsch geäußert wurde, das
Landeswappen verwenden und abbilden zu dürfen, unter anderem auch als Zeichen
der Verbundenheit mit Nordrhein-Westfalen, erteilte der Innenminister jedermann
die Erlaubnis, ein an dem Landeswappen orientiertes Wappenzeichen entweder in
den Landesfarben oder in Schwarz-Weiß zu verwenden (Runderlass des
Innenministers vom 17. Februar 1984, Ministerialblatt NW. 1984, S.196). Dieses
Wappen ist inzwischen in breiten Schichten der Bevölkerung angenommen worden,
wofür auch seine häufige Verwendung als Aufkleber an Autos aus
Nordrhein-Westfalen spricht. Das Interesse am Wappenzeichen des Landes beweist
auch, dass das scheinbar künstliche Bindestrichland Nordrhein-Westfalen eine
eigene Identität gewonnen hat, die sich in einem wachsenden Landesbewusstsein
ausdrückt.
Quelle:
Rol
f Nagel,
Rhein, Ross und Rose,
in: Düsseldorfer Jahrbuch, Bd. 57/58, 1980, S.498ff.