Rheinland-Pfalz
Das rheinland-pfälzische Landeswappen wurde in Ausführung des
Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt. Es
ist durch eine eingebogene schwarze Spitze mit einem rot gekrönten und
bewehrten, goldenen Löwen gespalten; im vorderen, silbernen Feld ein
durchgehendes rotes Kreuz; im hinteren, roten Feld ein silbernes sechsspeichiges
Rad. Auf dem Schild ruht eine goldene »Volkskrone«, deren Blätter dem Weinlaub
nachempfunden sind (Reben umkränzen das Landeswappen auch im großen
Landessiegel). Die Volkskrone ist kein monarchisches Symbol, sondern Sinnbild
der Volkssouveränität. Obwohl das Landeswappen eine moderne Schöpfung ist, haben
die Symbole, aus denen es zusammengesetzt ist, jahrhundertelang die Geschichte
des Landes an Rhein und Mosel geprägt. Es sind die historischen Wappenbilder der
Kurstaaten Kurpfalz, Trier und Mainz, der drei bedeutendsten Territorien auf dem
Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.
Der pfälzische Löwe ist als
Wappentier zuerst unter dem ersten wittelsbachischen Pfalzgrafen Otto dem
Erlauchten in dessen Reitersiegel von 1229 nachzuweisen; er ist aber
wahrscheinlich älter. Otto hatte die Pfalzgrafschaft am Rhein von den Welfen
erheiratet, die hier von 1195 bis 1214 herrschten, und vermutlich auch deren
Wappenbild, den aufrechten Löwen, angenommen. Es ist darüber hinaus möglich,
dass der Löwe sogar bis in die staufische Zeit der Pfalzgrafschaft zurückreicht,
denn der Pfalzgraf Konrad, Bruder Barbarossas, ließ um 1190 Münzen mit einem
Löwen prägen. Ein Indiz für diesen Ursprung könnte die ungewöhnliche Farbgebung
des pfälzischen Löwen in den seit 1250 durch das Wappengedicht des Konrad von
Mure nachgewiesenen Farben Gold und Schwarz sein, die auch die Farben der
Hohenstaufen waren. Die Krone des Löwen ist zuerst durch Siegel Ottos des
Erlauchten nachgewiesen; sie steht möglicherweise im Zusammenhang mit dem
herausragenden Rang des rheinischen Pfalzgrafen als Vorsitzer des
Fürstengerichts und Reichsvikar während Vakanzen des deutschen Königsthrons.
Jahrhundertelang führten die Pfalzgrafen und Kurfürsten, desgleichen die
zahlreichen pfälzischen Nebenlinien und sogar die bayerischen Linien der
Wittelsbacher den gekrönten pfälzischen Löwen, wie umgekehrt die pfälzischen
Linien auch die bayerischen Schrägrauten (Wekken) führten. Dabei ist es
bemerkenswert, dass nicht nur die pfälzischen, sondern auch die bayerischen
Wittelsbacher dem pfälzischen Löwen in den wechselnden Feldteilungen ihrer
Wappen oft die vorderste, also vornehmste Stelle einräumten. Nachdem die
Kurpfalz und die übrigen pfalzgräflichen Territorien 1777/1799 durch
dynastischen Erbgang mit Bayern vereinigt waren, gab es zwar keinen pfälzischen
Staat mehr, doch vertrat der pfälzische Löwe im bayerischen Staatswappen auch
die nunmehr bayerische Rheinpfalz. Mit dem im 19. Jahrhundert geschaffenen,
halbamtlichen Wappen des Kreises (Regierungsbezirks) Pfalz (in Schwarz der rot
gekrönte und bewehrte goldene Löwe) kehrte der Pfälzer Löwe in seine Heimat
zurück, wo er nunmehr, unter Einschluss von kurtrierischen, kurmainzischen und
sonstigen Territorien des alten Reichs, die gesamte Pfalz repräsentierte.
Im Dritten Reich wurden Länder- und Landschaftswappen unterdrückt, doch
tauchte der Pfälzer Löwe bereits 1945 als regionales Sinnbild der Pfalz (so auf
Briefmarken in der Französischen Zone) wieder auf. Als der größte Teil der Pfalz
1946 im neugeschaffenen Land Rheinland-Pfalz aufging, war es selbstverständlich,
dass der Pfälzer Löwe im Landeswappen einen zentralen Platz einnahm. Er ist
übrigens in den Wappen zweier weiterer Bundesländer zu finden: im Wappen des
Saarlandes, das ebenfalls pfälzische Gebiete umfasst, und im großen Wappen des
Freistaates Bayern, wo er (ungekrönt) an die historischen Verbindungen mit der
Pfalz erinnert.
Das durchgehende rote Kreuz in Silber bzw. Weiß war das
Wappen des Erzbistums und Kurfürstentums Trier. Die Wahl eines Kreuzes zum
Sinnbild erklärt sich bei einem geistlichen Staatswesen von selbst, wie denn
auch mehrere andere deutsche Bistümer Kreuzwappen in unterschiedlichen Farben
führten. Die Farbzusammenstellung Rot-Weiß ist dabei als die ursprüngliche und
vielleicht älteste anzusehen, da die Aufgebote der geistlichen Fürsten zum
Reichsheer unter rot-weißen Fahnen ins Feld zogen.
Das hochstiftische
trierische Kreuzwappen tritt uns zuerst 1273 im Rücksiegel des Erzbischofs
Heinrich II. von Vinstingen entgegen. Dass es aber wahrscheinlich älter ist als
der älteste erhalten gebliebene abbildliche Nachweis, erhellt aus der Tatsache,
dass es bereits um 1273 in einem französischen Wappenbuch, dem Armorial
Wijnbergen, verzeichnet ist. Der Nachfolger Heinrichs II., Bohemund 1. von
Warsberg (1289-1299), ließ das erzstiftische Kreuzwappen auf Münzen prägen.
Bemerkenswert sind die zahlreichen Darstellungen des kurtrienschen Kreuzwappens
(auch in Bannerform) im Codex Balduini, der den Italienzug Kaiser Heinrichs VII.
1310/ 1313 in Wort und Bild schildert. Da Erzbischof Balduin von Luxemburg
(1307-54), ein Bruder des Kaisers, an dem Zug teilnahm, wurde das trierische
Kreuz damals weit über sein Ursprungsgebiet und über Deutschland hinaus bekannt.
Auch als Schiffsflagge auf Mosel und Rhein ist es im 14., 15. und 16.
Jahrhundert bezeugt. Seit Kuno von Falkenstein (1362-88) pflegten die
Erzbischöfe das Kreuzwappen mit ihren Familienwappen zu verbinden, gewöhnlich in
einem quadrierten Schild, doch war das rote Kreuz in Silber nicht persönliches
Attribut des Erzbischofs bzw. Kurfürsten, sondern Symbol des kurtrierischen
Staates.
Mit dessen Untergang nach der französischen Besetzung der
linksrheinischen Gebiete und dem Reichsdeputationshauptschluß 1794/1803
verschwand das trierische Kreuzwappen als staatliches Symbol aus einem Gebiet,
mit dem es seit über einem halben Jahrtausend verbunden gewesen war. Gleichwohl
blieb es in seiner Heimat gegenwärtig, denn während der langen Existenz des
trierischen Kurstaates hatte es in die Wappen zahlreicher Städte und Gemeinden
Eingang gefunden; in manchen ist es noch heute erhalten.
Das silberne
bzw. weiße Rad im roten Feld war das Wappen des Mainzer Kurstaates. Sein
Ursprung reicht in die vorheraldische Zeit zurück. Über Entstehungsgeschichte
und Sinngehalt dieses Symbols sind zahlreiche Theorien aufgestellt worden. Am
bekanntesten ist die, freilich unbegründete, Legende vom Erzbischof Willigis,
dessen Gegner ihn wegen seiner niederen Herkunft als Sohn eines Stellmachers
hätten schmähen wollen und deshalb Räder an seine Türen gemalt hätten, worauf
Willigis das Rad demonstrativ zum Wahrzeichen erhoben habe. Andere Theorien
deuten das Rad als keltisches bzw. germanisches Sonnensymbol oder als
Christusmonogramm (griechisch Chi-Rho) im Labarum (Feldzeichen) Kaiser
Konstantins des Großen.
Wahrscheinlicher sind zwei weitere Theorien, die
das Rad als Attribut des hl. Martin, Patron des Erzstifts, bzw. als Symbol für
Evangelium und Kirche in Anlehnung an die Vision des Propheten Ezechiel
(Gotteswagen) deuten. Möglicherweise sind beide Ursprünge in der Mainzer
Radtradition zusammengeflossen. Diese Theorien werden durch abbildliche Belege
gestützt; zum einen durch Darstellungen des hl. Martin nebst Rad auf Münzen und
Siegeln hochstiftischer Städte, zum anderen durch die eigentümliche Tatsache,
dass das Rad anfänglich als Doppelrad auftritt (so z. B. auf Münzen des
Erzbischofs Siegfried III. [1230-491 und auf der kurmainzischen Fahne in der
Zürcher Wappenrolle um 1335) oder als zwei durch einen Kreuzbalken verbundene
Räder (so noch heute als Wappenbild der Landeshauptstadt, in deren Siegel dieses
als Wagengestell deutbare Sinnbild bereits 1392 erscheint). Dementsprechend
werden Mainzer Erzbischöfe im 11. und 12. Jahrhundert als currum Dei bzw. currum
ecclesiae Moguntinae aungantes (Lenker des Gotteswagens bzw. des Wagens der
Mainzer Kirche) bezeichnet.
Im Zuge der Heraldisierung blieb ein
einzelnes Rad als Wappenbild des Erzstifts übrig. Es findet sich seit mindestens
1286/88 (thüringisches Landfriedenssiegel des Erzbischofs Heinrich Knoderer) im
Schild, seit 1309 dann auch in den eigentlichen Wappen und Siegeln der
Erzbischöfe. Es ist spätestens seit der Zürcher Wappenrolle in den Farben
Weiß-Rot nachgewiesen. Während des folgenden halben Jahrtausends wurde das
Mainzer Rad zu einem der bekanntesten deutschen Wappenbilder, denn es
verbreitete sich als kurstaatliches Hoheitszeichen bzw. als davon abgeleitetes
kommunales Wahrzeichen - sowohl als Einzelrad als auch verdoppelt in der »Wagen«
-Form - über das weitverstreute kurmainzische Territorium bis nach Franken und
Thüringen.
Quelle:
Dr. Arnold Rabbow / Dr. Gustav Adolf
Süß