Saarland
Das Saarland mit einer Flächengröße von 2 569,34 Quadratkilometern
und 1 085 130 Einwohnern (Stand 3C. Oktober1993) ist das jüngste Land der
Bundesrepublik Deutschland. Es gehört seit dem 1.Januar 1957 zum Geltungsbereich
des Grundgesetzes.
Das derzeitige Wappen knüpft wie die Wappen
verschiedener anderer Bundesländer an die territoriale Gliederung zu Zeiten des
Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation an, indem es die Wappen der vier
größeren Territorien, die an der Fläche des heutigen Landes Anteil hatten,
zeigt, nämlich im heraldisch rechten oberen Feld den gold gekrönten, rot
bezungten silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken-Commercy in einem mit
silbernen Fußspitzkreuzen besäten blauen Feld, oben links das rote geschliffene
Balkenkreuz des Kurfürstentums Trier, unten rechts den mit gestümmelten
silbernen Adlern belegten roten Schrägbalken der Herzöge von Lothringen in
goldenem Feld und unten links den rot gekrönten und rot bewehrten goldenen Löwen
des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken in schwarzem Feld.
Die Flagge des
Saarlandes hat die Form eines Rechteckes, dessen Breite sich zur Länge wie drei
zu fünf verhält. Sie zeigt in drei gleich breiten Streifen von oben nach unten
die Landesfarben Schwarz-Rot-Gold. Auf dem roten Streifen steht in der Mitte, in
den schwarzen und goldenen Streifen je zur Hälfte übergreifend, das weiß
geränderte Landeswappen.
Landeswappen und Flagge wurden durch die
Gesetze Nr.508 und 509 vom 9.Juli 1956 eingeführt und traten zum 1.Januar 1957,
dem Tag der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland, in
Kraft. An diesem Tag wurde die neue Landesflagge feierlich in Anwesenheit von
Bundesminister Kaiser vor dem Ministerpräsidium in Saarbrücken, dem sogenannten
»Weißen Haus« in der Bismarckstraße, das später dem Neubau der Modernen Galerie
weichen musste, zum ersten Mal gehisst. Die Schaffung einer neuen Flagge und
eines neuen Wappens trug der Ablehnung der frühen Nachkriegspolitik der
Christlichen Volkspartei (CVP) und der Sozialdemokratischen Partei (SPS) durch
die saarländische Bevölkerung in dem Referendum vom 23. Oktober 1955 Rechnung.
Das Landeswappen mit seinen vier Feldern, umgeben von einem Laubkranz,
erscheint auch in dem Staatssiegel, das nur als Prägestempel verwendet wird, und
in dem großen Landessiegel, das der Ministerpräsident, die Mitglieder der
Landesregierung und die Präsidenten der Obersten Gerichte des Landes führen. Das
von den staatlichen Verwaltungen, Gerichten, Anstalten, Standesbeamten und
Notaren geführte kleine Landessiegel zeigt den goldgekrönten silbernen Löwen im
blauen, von silbernen Fußspitzkreuzen besäten Feld, was dem rechten oberen Feld
des Landeswappens entspricht (Landessiegelordnung vom 3C.Juni 1949 und Gesetz
Nr.510 zur Änderung der Landessiegelordnung vom 9.Juli 1956).
Wie das
Landeswappen andeutet, bildete das Land an der mittleren Saar und ihren
Nebenflüssen vor der französischen Revolution keine politische oder
administrative Einheit, sondern verteilte sich auf mehrere Kurfürstentümer,
Herzogtümer, Fürstentümer und Herrschaften. Von den vier größten, deren Wappen
in das heutige Landeswappen Aufnahme fanden, lag nur das Fürstentum
Nassau-Saarbrücken mit seinem Zentrum im Lande selbst, während Kurtrier,
Lothringen und Pfalz-Zweibrücken von Nordwesten, Süden und Osten hereinreichten,
ihre Verwaltungsmittelpunkte und Residenzstädte aber außerhalb des heutigen
Saarlandes lagen. Auch bei den beiden nachfolgenden großen Neuordnungen der
politischen Landkarte Europas infolge der französischen Revolution und des
Wiener Kongresses wurde die administrative Einheit noch nicht erreicht. Die
Saargegend verteilte sich zu Zeiten ihrer Zugehörigkeit zur französischen
Republik und zum napoleonischen Kaiserreich auf nicht weniger als vier
Departements, von denen nicht einmal das Saardepartement seine Hauptstadt
innerhalb der heutigen saarländischen Grenzen hatte, sondern in Trier.
Die staatliche Neuordnung nach dem Sturz Napoleons stellte nicht die vor
der französischen Revolution bestehenden Herrschaftsverhältnisse wieder her,
sondern schlug im 2.Pariser Frieden (20.November 1815) den Hauptteil des Landes
mit Saarbrücken und Saarlouis Preußen zu. Man entsprach dabei sowohl den
Empfehlungen preußischer Generäle als auch den von einer Gruppe der Saarbrücker
Bürgerschaft vorgetragenen Wünschen. Der östliche Teil des Landes kam zu der
bayerischen Rheinpfalz, von Nordosten her ragten das oldenburgische Fürstentum
Birkenfeld und das sachsencoburgische Fürstentum Lichtenberg in das heutige
Saarland herein. Der Kauf des sachsen-coburgischen Gebietes und seine
Organisation als preußischer Landkreis brachten eine kleine Vereinfachung der
politischen Zergliederung, die bis zum Inkrafttreten des Zollvereins das
Industriegebiet und sein Hinterland ja auch mit Zollgrenzen durchschnitt.
Als seit der Mitte des 19.Iahrhunderts dank mancher technischer
Innovationen (Dampfmaschine, Tiefbauschächte, Einsatz von Steinkohlenkoks in den
Hochöfen, Verhüttung der phosphorhaltigen Eisenerze der lothringischen
Lagerstätten) und dank der damit einhergehenden Verbesserung der
Verkehrsstruktur (Anschluss des Reviers an das europäische Eisenbahnnetz seit
1852 und an das Wasserstraßennetz seit 1866) eine sprunghafte
Aufwärtsentwicklung einsetzte, rückte die Saargegend in das Blickfeld der großen
europäischen Politik. Kaiser Napoleon III. bekundete in den 1860er Jahren
mehrfach sein Interesse an dem Saarrevier, zumindest an seinen
Steinkohlengruben. Der Ausgang des deutsch-französischen Krieges brachte aber
eine Entwicklung in umgekehrter Richtung und führte das Elsaß und Teile von
Lothringen mit dem Saarrevier in einem Wirtschaftsraum zusammen. Nach dem Ersten
Weltkrieg trug Frankreich bei den Friedensverhandlungen in Versailles (1919)
sein Interesse am Saarrevier erneut vor. Zwar konnte es gegenüber seinen
Alliierten eine Einverleibung in den französischen Staatsverband nicht
durchsetzen, aber seinen Wünschen wurde dadurch Rechnung getragen, dass das
Eigentum an den Kohlengruben vom preußischen und bayerischen Fiskus an
Frankreich abgetreten werden musste und das Industrierevier mit den zugehörigen
Arbeiterwohngebieten zunächst auf die Dauer von fünfzehn Jahren einer
international besetzten, vom Völkerbund ernannten fünfköpfigen
Regierungskommission unterstellt wurde.
So wurden durch den Versailler
Vertrag, unterzeichnet am 28.Juni 1919, in Kraft getreten am 20.Januar 1920, die
Kreise Ottweiler, Saarbrücken-Land, Saarbrücken-Stadt und Saarlouis ganz und
Teile der Kreise Merzig und St. Wendel aus der preußischen Rheinprovinz, das
bayerische Bezirksamt St. Ingbert ganz und Teile der Bezirksämter Homburg und
Zweibrücken aus der bayerischen Pfalz gelöst und zum »Saargebiet«
zusammengefasst. Damit hatte das vornehmlich auf Kohle und Stahl basierende
Industrierevier an der Saar mit seinem Hinterland zum ersten Mal in seiner
Geschichte eine verwaltungsmassige Zusammenfassung erhalten. Die Meinung der
Bevölkerung zu einer solch einschneidenden Maßnahme war nicht eingeholt worden,
vielmehr sollte sie sich erst nach Ablauf von fünfzehn Jahren zwischen der
Rückgliederung in das Deutsche Reich, der Eingliederung in Frankreich oder der
Fortdauer der Völkerbundsverwaltung (sogenannte Status-quo-Lösung) entscheiden.
Der Name »Saargebiet war seit 1832 hin und wieder für das Revier verwendet
worden in analoger Bildung zum »Ruhrgebiet.
Die internationale
Regierungskommission beschäftigte sich schon wenige Wochen nach ihrem
Amtsantritt mit der Schaffung eines Wappens und einer Flagge des Saargebietes.
Sie entschied sich schließlich für eine Kompilation aus mehreren Stadtwappen.
Gemäß der Verordnung vom 28.Juli 1920 (Amtsblatt der Regierungskommission 1920,
5.43) zeigte dieses erste Wappen des Saargebietes oben rechts ein silbernes
Zugrad mit gekreuzten Schlägeln in schwarzem Feld aus dem Wappen der Stadt St.
Ingbert, links oben die rote Rose mit goldenem Butzen und fünf grünen
Kelchblättern in silbernem Feld aus dem Wappen der Stadt St.Johann (seit 1909
Teil der Großstadt Saarbrücken), rechts unten die aufgehende goldene Sonne über
blauen Wolken in silbernem Feld aus dem Stadtwappen von Saarlouis und links
unten den gold gekrönten und rot bezungten silbernen Löwen in mit vier silbernen
Tatzenkreuzen bestreuten blauem Feld aus dem Wappen der Stadt Saarbrücken. Die
Landesfarben Schwarz-Weiß-Blau erklärten sich als Hauptfarben des Wappens. Ihre
Wahl entsprach aber auch der Kombination der bisher im Saarrevier geltenden
preußischen und bayerischen Farben.
Wappen und Flagge des Saargebietes
erfreuten sich nicht der Sympathie der saarländischen Bevölkerung, die die
Abtrennung vom Deutschen Reich bedauerte und ihre vorzeitige Beendigung
wünschte. Die Regierungskommission wurde von ihr als landfremd abgelehnt.
Infolgedessen wurden meist nur Amtsgebäude mit der Schwarz-Weiß-Blauen Fahne
beflaggt. Die Bevölkerung zeigte die Farben des Deutschen Reiches oder die
Stadtfarben. Bis 1933 bestand bei der Bevölkerung keine Meinungsverschiedenheit
über die Rückkehr zum Deutschen Reich nach Ablauf der 15 Jahre. Erst nach der
Machtergreifung der NSDAP im Reich bildeten sich an der Saar zwei Blöcke, die
»Deutsche Front» (NSDAP, Zentrum, Deutsch-saarländische Volkspartei) und als
ihre Gegnerin die organisatorisch weniger festgefügte »Einheitsfront«, vor allem
die sozialdemokratische und kommunistische Partei umfassend, die die
Beibehaltung des Status quo bis zur Ablösung des NS-Regimes im Reich anstrebte.
Dies befürwortete auch eine schwache katholische Opposition (Volksbund für
christliche und soziale Kultur) unter Führung von Johannes Hoffmann. In der
Abstimmung vom 13.Januar 1935 wurden 90,76 Prozent der gültigen Stimmen für eine
Rückkehr des Saargebietes zu Deutschland abgegeben. Für die Mehrheit der Wähler
war dies in erster Linie eine Entscheidung für das deutsche Vaterland, nicht für
den Nationalsozialismus, wenngleich das Abstimmungsergebnis von den
Nationalsozialisten als erster großer außenpolitischer Erfolg gefeiert wurde.
Der Völkerbund verfügte die Rückgliederung des Saargebietes mit Wirkung vom
1.März 1935. Zum selben Tag endete die Gültigkeit des Wappens und der Flagge des
Saargebietes.
Die saarländischen Kreise wurden nicht in die Rheinprovinz
bzw. die bayerische Pfalz rückgegliedert, sondern wurden bis zu der
beabsichtigten Neugliederung des Reichsgebiets im Zuge einer umfassenden
Reichsreform von einem Reichskommissar unter der offiziellen Bezeichnung
»Saarland« verwaltet. Da das Saarland keine Gebietskörperschaft und keine
juristische Person war, sondern Reichsland, konnte es auch kein eigenes Wappen
führen. Dies sollte sich erst im Zuge der Nachkriegsentwicklung ändern.
Nach dem Zweiten Weltkrieg strebte Frankreich erneut nach einer starken
Einflussnahme auf die Saar. Es fand dafür schließlich das Modell eines autonomen
Saarlands, das in einer Wirtschafts- und Währungsunion mit Frankreich verbunden
war und dessen Landesverteidigung und außenpolitische Vertretung Frankreich
übernahm. Wichtige Stationen auf dem Wege zu diesem Ziel waren das
Einverständnis der USA und Großbritanniens und die Ausarbeitung einer
saarländischen Verfassung. Sie wurde zwischen Mai und September 1947 von einer
aus Saarländern bestehenden Verfassungskommission entworfen und von der am 5.
Oktober 1947 gewählten Verfassunggebenden Versammlung am 15. Dezember 1947
angenommen, zwei Tage später trat sie in Kraft.
Artikel 61 der
Verfassung verfügte: »Die Fahne des Landes besteht aus einem weißen Kreuz auf
blaurotem Grund. Das Nähere darüber sowie über das Landeswappen bestimmt ein
Gesetz«. Während das Aussehen der Fahne durch Gesetz vom 16.Juni 1948 festgelegt
wurde, gestaltete sich die Schaffung des Wappens schwieriger. Ein öffentliches
Ausschreiben brachte zwar viele Entwürfe, aber nur wenige, die den heraldischen
Regeln entsprachen. Unter Mitwirkung von Lehrkräften der Schule für Kunst und
Handwerk entstand schließlich das durch Gesetz vom 14. Dezember 1948 angenommene
Wappen: Das Landeswappen stellt einen Schild mit einer Brückenkrone dar. Er ist
durch ein Kreuz in der Weise gevierteilt, dass die beiden oberen Felder die Form
eines Quadrates erhalten. Die Breite der Teilungslinie beträgt 1/15 der
Schildbreite. Die oberen Felder sind lichtkobaltblau, die unteren
mittelzinnoberrot gehalten. Die Farbe des Kreuzes ist silber bzw. weiß. Der
Schild ist von einem silbernen bzw. weißen Streifen von 1/40 der Schildbreite
umrandet. Die Brückenkrone ist mittelzinnoberrot und erstreckt sich über die
obere Breite des Schildes. Die Brücke hat vier Pfeiler, die durch drei gleiche
Bögen verbunden sind. Die Pfeiler haben eine Höhe von 1/5 und eine Breite von
1/12 des Wappenschildes. - Die Gestaltung und Blasonierung des Wappens ließ
erkennen, dass Heraldiker nicht mitgewirkt hatten. Das Wappen, insbesondere das
in seiner geringen Breite an den Bastardfaden der mittelalterlichen Heraldik
erinnernde Kreuz, wurde bald in die politische Auseinandersetzung um die
Saarfrage hineingezogen.
Auch die zweite Abtrennung des Saarlandes von
Deutschland war nicht von Dauer. Unter der Notwendigkeit einer
deutsch-französischen Annäherung handelten die Regierungen der Französischen
Republik und der inzwischen entstandenen Bundesrepublik Deutschland das
sogenannte »europäische« Saarstatut aus, das den starken französischen Einfluss
im Saarland zugunsten der Westeuropäischen Union vermindern sollte. Es wurde am
23. Oktober 1954 in Paris von Bundeskanzler Adenauer und dem französischen
Ministerpräsidenten Mende's-France unterzeichnet und genau ein Jahr später, am
23. Oktober 1955, der saarländischen Bevölkerung zur Annahme oder Ablehnung
vorgelegt, nachdem drei Monate vorher auch solche Parteien, die die in der
Präambel der Verfassung verankerte Wirtschafts- und Währungsunion mit Frankreich
ablehnten, zugelassen worden waren.
Die Bevölkerung lehnte das Statut
mit 67,7 Prozent der gültigen Stimmen ab und ermöglichte dadurch eine
Neuorientierung der saarländischen Politik. Bei den Wahlen zum 3. saarländischen
Landtag am 18. Dezember 1955 verloren die bisherigen Regierungsparteien CVP und
SPS ihre Mehrheit an die »Heimatbundparteien«, die die Eingliederung des
Saarlandes in die Bundesrepublik verfochten. Schon bald wurden neue
deutsch-französische Saarverhandlungen eingeleitet, sie endeten mit der
Unterzeichnung des Vertrages zur Regelung der Saarfrage in Luxemburg am 27.
Oktober 1956. Er verfügte, dass das Saarland am 1.Januar 1957 als eigenes
Bundesland mit der Bundesrepublik Deutschland vereinigt werden sollte. Eine auf
höchstens drei Jahre befristete Übergangszeit sollte der Saarwirtschaft die
Umstellung von dem protektionistischen französischen Wirtschaftssystem auf die
freie Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland und die Orientierung auf
neue Absatzmärkte erleichtern. Sie endete mit dem Tag »X« am 6.Juli 1959.
Schon vor der Unterzeichnung des Luxemburger Vertrages hatte sich die
saarländische Öffentlichkeit für die Änderung von Landeswappen und Landesfahne
entschieden. Bei der Gestaltung des neuen Wappens zeigte das Wappen des
traditionsreichen Historischen Vereins für die Saargegend, das sich an der
territorialen Gliederung der Saargegend gegen Ende des Alten Reiches
orientierte, die Richtung. Unter Vertauschung der Felder in ihrer heraldischen
Reihenfolge und Wertigkeit wurde es durch das eingangs zitierte Gesetz vom
9.Juli 1956 als Landeswappen angenommen. Es bildet inzwischen ein Stück der
Identität der saarländischen Menschen. Umgeben von einem silbernen
Eichenlaubkranz erscheint es in dem am 10. Dezember 1974 gestifteten
saarländischen Verdienstorden.
Nachdem am 9.Juli 1956 schon ein Gesetz
über eine neue Landesfahne verabschiedet worden war, bedeutete die Änderung des
Artikels 61 der Verfassung - »Die Landesfarben sind Schwarz-Rot-Gold» - bei der
großen Verfassungsänderung vom 20Dezember 1956 nur die Übernahme einer schon
vorher vom Parlament getroffenen Entscheidung.
Quelle:
Wappen und Flaggen der Bundesrepublik
Deutschland und ihre Länder