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Sachsen | |
Das sächsische Landeswappen und seine
Geschichte
Das Wappen des Freistaats Sachsen besteht aus einem
neunmal von Schwarz und Gold geteilten Schild, der heraldisch gesehen durch
einen von rechts oben nach links unten verlaufenden grünen Rautenkranz überdeckt
wird. Der Rautenkranz besteht aus einem Balken, der am oberen Rand mit vier
stilisierten Blättern verziert ist.
Der Ursprung
Der
Ursprung dieses Wappens reicht zurück in die Zeit des Mittelalters und ist mit
der Dynastie der Askanier verbunden. Dieses etwa seit dem Jahre 1000
nachweisbare deutsche Hochadelsgeschlecht, welches im 11. Jahrhundert das Gebiet
zwischen Harzvorland und Fläming beherrschte, nannte sich zeitweilig Grafen von
Ballenstedt, nach einer von ihnen um 105C errichteten Burg. Im Jahre 1180 wurde
das alte Stammesherzogtum Sachsen aufgeteilt, wobei der Askanier Bernhard III.
das Gebiet an der unteren Elbe um Lauenburg erhielt, an dessen Besitz auch die
Würde eines Herzogs von Sachsen haften blieb. Bernhard III. führte als
Familienwappen den sogenannten Ballenstedter schwarz-goldenen Balkenschild. Sein
Sohn, Albrecht 1., begründete bald darauf die Wittenberger Linie des
Grafengeschlechts der Askanier, die als Herzöge Gebiete an der mittleren Elbe um
Wittenberg beherrschten.
Nach 1200 kam der Rautenkranz als zweites
Wappenbild in das Hoheitszeichen der Wittenberger Linie. Obgleich sich mehrere
Legenden um dessen Einführung ranken, war der Anlass die heraldische
Unterscheidung der Herzöge von Sachsen-Wittenberg von der anhaltinischen Linie
der Askanier. Die Verwendung des Rautenkranzes mag erfolgt sein, da die
schnörkelhafte Formgebung dem damals in voller Blüte stehenden gotischen
Architekturstil entsprach. Die blattartige Verzierung des Rautenkranzes erinnert
an Schmuckwerk auf den Seiten gotischer Spitzgiebel. Durch die Goldene Bulle
Karls TV. (1356) wurde die Kurwürde der Wittenberger Linie des askanischen
Geschlechts zugesprochen. Diese Linie starb jedoch im Jahre 1422 im Mannesstamme
aus.
Die Wettiner
Im Jahre 1423 erhielt der Meißner
Markgraf Friedrich IV. (der Streitbare) aus dem Hause Wettin für seinen aktiven
Kampf gegen die Hussiten von König Sigismund das Herzogtum Sachsen-Wittenberg
übertragen. Damit wurde erstmals eine Verbindung zwischen dem Namen Sachsen und
dem Territorium des heutigen Freistaates Sachsen hergestellt, welches
hauptsächlich das historische Gebiet der Mark Meißen umfasst.
Im Jahre
1089 hatte Kaiser Heinrich IV. den Grafen Heinrich von Eilenburg aus dem alten
Grafengeschlecht der Wettiner mit der Markgrafschaft Meißen belehnt. Das Wappen
der Markgrafen von Meißen stellte einen schwarzen Löwen im goldenen Schild dar.
Viele mittelalterliche Wappen aus wettinischen Herrschaftsgebieten zeigen neben
dem meißnischen Löwen auch die zwei blauen Landsberger Pfähle im goldenen
Schild. Die Markgrafschaft Landsberg gehörte zu den ältesten Territorien der
Wettiner, so dass das Landsberger Blau-Gold wahrscheinlich die älteste Farbe der
Familie ist und deshalb auch zu den Hausfarben der Wettiner wurde.
Bis
Ende des 15.Jahrhunderts vergrößerten die Wettiner ihren Länderbesitz durch
Kauf, Heiratspolitik und Waffengewalt so weit, dass sie über einen weitgehend
geschlossenen Territorialstaat verfügten, der den mitteldeutschen Raum zwischen
Harz, Fläming, Erzgebirge und Thüringer Wald einnahm.
Mit dem Herzogtum
Sachsen-Wittenberg erhielt Friedrich der Streitbare die Kurwürde und die
sächsische Herzogswürde, das Erzmarschallamt und das Amt eines Reichsvikars für
die Teile des Reichs sächsischen Rechts. Mit der Kurwürde traten die Wettiner in
den höchsten Adel des Reiches, in das Kollegium der sieben Kurfürsten ein, das
nach der Goldenen Bulle den Kaiser wählte.
Die neue Kurwürde
überstrahlte den bisherigen Rang als Markgrafen von Meißen, so dass sich noch im
Verlauf des 15.Jahrhunderts der Name »Sachsen« für die Markgrafschaft Meißen
durchzusetzen begann. Im Zusammenhang damit verdrängte auch das Wappen des
Herzogtums Sachsen das der Markgrafen von Meißen, welches in goldenem Schild
einen schwarzen Löwen zeigte, von der ersten Stelle.
Im Jahre 1485
wurden durch den Vertrag von Leipzig die wettinischen Länder im Augenblick
größter territorial-politischer Entfaltung durch Kurfürst Ernst geteilt. Er
selbst begründete die ernestinische Linie, sein Bruder Herzog Albrecht, der den
meißnischen Teil der wettinischen Länder gewählt harte, die albertinische Linie
der Wettiner. Albrechts Enkel, der albertinische Herzog Moritz, konnte 1547 die
Ergebnisse der Leipziger Teilung teilweise rückgängig machen. Für seine
Teilnahme am Kampf des Kaisers gegen den evangelischen Schmalkaldischen Bund
erhielt er vom Kaiser auf Kosten des ernestinischen Vetters Johann Friedrich die
Kurwürde, die Kurlande (Kurkreis um Wittenberg) und weitere Besitzungen. Die
politische Geschichte Sachsens ist seit 1547 vorrangig die Geschichte des
albertinischen Kursachsen. Im 17. und 18.Jahrhundert war dieses Kurfürstentum
einer der mächtigsten Staaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Das kursächsische Wappen von 1589 zeigte auf 12 Feldern die Wappen
folgender Wettinischer Gebiete: Markgrafschaft Meißen, Herzogtum Sachsen,
Pfalzgrafschaft Sachsen, Pfalzgrafschaft Thüringen, Grafschaft Orlamünde,
Herrschaft Pleißenland, Markgrafschaft Landsberg, Burggrafschaft Altenburg,
Burggrafschaft Magdeburg und Grafschaft Brehna. Die Mitte des Schildes wurde vom
Herzschild mit den gekreuzten roten Marschallschwertern eingenommen, die auf das
Amt des Erzmarschalls hinwiesen. Immer häufiger wurde jedoch nur noch das Wappen
des Herzogtums Sachsen-Wittenberg verwandt. Die Zahl der Schildteilungen in
diesem Wappen veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte. So teilte man den
Schild zeitweilig auch mit Gold beginnend (diese Schildteilung verwandten auch
die ernestinischen Herzogtümer in Thüringen).
Augusteisches
Zeitalter
Im Dreißigjährigen Krieg konnte der protestantische
sächsische Kurfürst als Belohnung für sein Bündnis mit dem katholischen Kaiser
die zu Böhmen gehörenden Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz erwerben. Es
war dies der letzte Landgewinn in der Geschichte Sachsens. Unter den sächsischen
Kurfürsten Friedrich August 1. und Friedrich August II war Sachsen in
Personalunion mit dem Königreich Polen verbunden und nahm Einfluss auf die
europäische Politik. Der im Rang höhere Titel eines Königs von Polen erschien
jetzt auch vor den kurfürstlich-sächsischen Siegelumschriften und das polnische
Wappen mit der Krone an hervorragender Stelle. Im Augusteischen Zeitalter
erlebte Sachsen einen gewaltigen kulturellen Aufschwung. Die wettinische
Residenzstadt Dresden wurde unter dem als August der Starke bekanntgewordenen
Kurfürsten Friedrich August 1. führende deutsche Kunst- und Kulturmetropole von
europäischem Rang.
Der Siebenjährige Krieg brachte Sachsen eine
langjährige preußische Besetzung und Ausplünderung. Bei Kriegsende im Jahre 1763
stand Kursachsen vor dem wirtschaftlichen Bankrott und verlor mit dem Wegfall
der sächsisch-polnischen Personalunion nach dem Tode Friedrich August II.
endgültig seine Stellung als mitteleuropäische Großmacht.
Das
19. Jahrhundert
Am 6. August 18C6 legte der habsburgische Kaiser
Franz II. die deutsche Kaiserkrone nieder, womit die Existenz des Heiligen
Römischen Reiches Deutscher Nation endgültig beendet war. Der am Reichsgedanken
festhaltende sächsische Kurfürst August III. führte sein Land zum Schutz vor der
napoleonischen Eroberungspolitik an die Seite Preußens. Doch die
preußisch-sächsische Armee erlitt im Oktober 1806 in der Doppelschlacht von Jena
und Auerstädt eine vernichtende Niederlage gegen die französische Armee. Im
Vertrag von Posen vom 11.Dezember 1806 nahm der sächsische Kurfürst die
großzügigen Friedensbedingungen Napoleons an. Er trat dem Rheinbund bei und
verpflichtete sich zum Kampf gegen Preußen. Dafür wurde das bisherige
Kurfürstentum Sachsen zum Königreich erhoben. Am 20Dezember 1806 ließ sich der
Kurfürst als Friedrich August 1. zum ersten König des Königreiches Sachsen
proklamieren~ Neun Tage später bestimmte er durch Verordnung das neue Wappen
seines Landes. Über dem alten Wappen des Herzogtums Sachsen-Wittenberg wurde die
Königskrone angebracht.
Der bis zur Völkerschlacht bei Leipzig vom 16.
bis 19. Oktober 1813 pflichtgetreu an der Seite Napoleons stehende sächsische
König führte sein Land in die politische und militärische Katastrophe~ Im
Ergebnis des Wiener Kongresses verlor Sachsen rund 58 Prozent seines
Staatsgebietes und 42 Prozent seiner Einwohner - hauptsächlich an seinen
Hauptrivalen, das Königreich Preußen. So wechselten der Thüringische Kreis, der
Kurkreis Wittenberg, der östliche Teil der Oberlausitz und die gesamte
Niederlausitz in preußischen Besitz. Das auf eine Fläche von knapp 15000
Quadratkilometer beschränkte Sachsen umfasste nur noch die alte Mark Meißen und
einige kleine Nachbargebiete. Im wesentlichen blieb dieser territoriale Zustand
Sachsens bis 1945 bestehen.
1815 wurde Sachsen Mitglied des Deutschen
Bundes, innerhalb dessen es seine Souveränität wahren konnte. Im
preußisch-österreichischen Hegemonialkrieg von 1866 stand Sachsen auf der Seite
Österreichs und damit wiederum auf der Seite der Verlierer. Durch den 1867
erzwungenen Beitritt zu dem von Preußen beherrschten Norddeutschen Bund büßte
Sachsen de facto seine Eigenstaatlichkeit ein. Seit 1871 verlor das Königreich
Sachsen als Teilstaat des preußisch-deutschen Kaiserreichs weitere
Souveränitätsrechte.
In der äußeren Form wurde das königlich-sächsische
Wappen im 19.Jahrhundert mehrfach verändert. So erhielt es in den fünfziger
Jahren einen Hermelinmantel umgelegt und wurde vom Ordensband der Rautenkrone
umgeben. Im Jahre 1859 verfügte König Johann anlässlich
der Prägung
neuer Ein-Taler-Stücke, für diese im Wappen den Mantel wegzulassen und statt
dessen zwei nach außen blickende Löwen als Schildhalter hinzuzufügen. Unter das
Wappen wurde ein Spruchband mit der sächsischen Devise »Providentiae memor« (der
Vorsehung eingedenk) hinzugefügt. Diese Wappenvariante setzte sich jedoch bei
den königlichen Ministerien und Behörden erst nach 1873 durch.
Königlich
Sächsisches Majestätswappen
Im Jubiläumsjahr 1889 wurde durch Verordnung
Nr.27 vom 7.Juni das Königlich Sächsische Majestätswappen (großes Staatswappen)
eingeführt. Das Schild des großen Majestätswappens ist zweimal gespalten und
dreimal geteilt und enthält auf 14 belegten Feldern die meist mit Tieren
stilisierten Wappenbilder der einzelnen wettinischen Gebietsteile, darunter auch
die von Besitzungen der ernestinischen Linie. Den Mittelpunkt bildet der den
Besitz des Herzogtums Sachsen symbolisierende Herzschild. Dieser auf zwei
Feldern von roter Farbe ruhende Schild ist von Schwarz und Gold neunmal geteilt,
mit einem grünen Rautenkranz schrägrechts belegt und von einer Herzogskrone
bedeckt. Im einzelnen verkörpern die Felder folgende Territorien:
1.
Markgrafschaft Meißen (in Gold ein schwarzer Löwe), 2. Landgrafschaft Thüringen
(in Blau ein von Silber und Rot siebenmal geteilter Löwe), 3. Pfalzgrafschaft
Thüringen (in Schwarz ein goldener Adler), 4. Pfalzgrafschaft Sachsen (in Blau
ein gekrönter goldener Adler), 6. Herrschaft Pleißenland (in Blau ein von Gold
und Silber geteilter Löwe, 7. Vogtland (in Schwarz ein gekrönter goldener Löwe),
9. Grafschaft Orlamünde (in einem mit roten Herzen bestreuten goldenen Feld ein
rotgekrönter schwarzer Löwe), 10. Markgrafschaft Landsberg (in Gold zwei blaue
Pfähle), 11. Markgrafschaft Oberlausitz (in Blau eine goldene Mauer mit drei
Zinnen), 12. Grafschaft Eisenberg (in Silber drei blaue Querbalken). Zwei Felder
des gespaltenen Schildfußes enthalten noch die Wappen der Burggrafschaft
Altenburg (auf Silber eine goldbesamte fünfblättrige Rose mit grünem Butzen) und
der Grafschaft Henneberg (in goldenem Feld auf grünem Dreiberg eine schwarze
Henne mit rotem Kamm).
Gegenüber dem kursächsischen Wappen von 1589
entfallen die Kurschwerter sowie die Wappen von Magdeburg und Brehna. Zum großen
Majestätswappen gehören außer dem Schild noch fünf Helme und als Schildhalter
rechts und links je ein Löwe~ Unter dem mit dem Orden der Rautenkrone behangenen
Schild steht als Band die sächsische Devise. In der Verordnung von 1889 wurde
auch bestimmt, dass die erstmals 4859 für die neuen Ein-Taler-Stücke festgelegte
Wappenfassung auch ferner wie bisher geführt werden soll, zum Beispiel für
Hoflieferanten, auf Etiketten und dergleichen«.
Weimarer
Republik und Nationalsozialismus
Während der Novemberrevolution 1918
wurde auch in Sachsen die Monarchie beseitigt~ Am 13. November1918 beendete der
seit 1904 regierende volkstümliche König Friedrich August III. mit dem noch
heute sprichwörtlichen Satz: »Machd doch eiern Drägg ileene!« die über
8oojährige Regierungszeit der Wettiner. Sachsen wurde Republik und bezeichnete
sich in der Verfassung vom 1. November 1920 als Freistaat. Der Freistaat Sachsen
vereinfachte das kleine Staatswappen durch Beseitigung von Krone, Löwen,
Ordensband und Devise, so dass nur der neunmal von Schwarz und Gold geteilte
Sachsenschild mit dem schräg darübergelegten Rautenkranz verblieb. Das große
Staatswappen wurde abgeschafft.
1933 übernahmen wie im Reich auch in
Sachsen die Nationalsozialisten die Macht. Nationalsozialistische Gesetze in den
Jahren 1933 und 1934 löschten auch in Sachsen rasch die letzten Reste
staatlicher Selbständigkeit aus. Der Landtag wurde beseitigt. Ein
nationalsozialistischer Reichsstatthalter übernahm die Regierungsgewalt im Gau
Sachsen. An die Stelle des sächsischen Wappens trat das «Hoheitszeichen« des
Dritten Reiches.
Die Jahre der SBZ/DDR
Nach dem
Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft im Mai 1945 erhielt das
besonders in den Großstädten schwer vom Luftkrieg gezeichnete Sachsen als Land
noch einmal für einige Jahre eine relative Selbständigkeit. Die territoriale
Gliederung Sachsens wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht nicht verändert.
Allerdings wurden dem Land Sachsen nach 1945 die westlich der Lausitzer Neiße
gelegenen Teile der 1815 an Preußen abgetretenen nordöstlichen Oberlausitz
angegliedert (Gebiet um die Stadt Görlitz), wogegen der Ostteil des Kreises
Zittau unter polnische Verwaltung kam. Am 6.Juli 1945 setzte die sowjetische
Besatzungsmacht eine »Landesverwaltung Sachsen« ein, der nach Landtagswahlen im
Oktober 1946 eine von der SED dominierte Landesregierung Sachsen folgte. In der
Zeit von 1945 bis 1952 wurde im Land Sachsen wieder die in der Weimarer Republik
gültige Fassung des sächsischen Staatswappens verwandt.
Mit der Gründung
der Deutschen Demokratischen Republik im Oktober 1949 wurde Sachsen ein Land in
der DDR. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der
Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR« vom 23.Juli 1952
verfügten die SED-Machthaber die Auflösung der Länder. Für das erklärte Ziel des
»Aufbaus des Sozialismus« waren den stalinistischen Herrschern die an alte
Traditionen gebundenen Länder hinderlich. Das Territorium des bisherigen Landes
Sachsen wurde in die Bezirke Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt), Dresden und
Leipzig gegliedert. Das 1945 Sachsen zugeordnete niederschlesische Gebiet kam
zum Bezirk Dresden. Mit dem Land Sachsen verschwand auch sein staatliches
Hoheitszeichen, das vom Emblem der DDR abgelöst wurde.
Wiederbegründung des Freistaates Sachsen
Die
friedliche Revolution des Herbstes 1989 beseitigte nicht nur das SED-Regime, der
Geist der Freiheit und der Wunsch zur Erneuerung erweckten auch den Willen zur
Wiederherstellung des Landes Sachsen. Auf der Grundlage des vom
postkommunistischen Parlament der DDR beschlossenen Ländereinführungsgesetzes
vom 22.Juli 1990 wurde der Freistaat Sachsen mit gleicher Territonalstruktur wie
in der Nachkriegszeit im Jahre eins nach der Wende wieder ins Leben gerufen. Am
3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Wiedervereinigung, erfolgte diese
Neubegründung in einem Festakt auf der Albrechtsburg Meißen, der Wiege der
sächsischen Geschichte - hier hatte König Heinrich 1. im Jahre 929 eine Burg
errichten lassen, die Mittelpunkt der neugebildeten Mark Meißen wurde.
Verfassungsrechtlich wirksam wurde die sächsische Wiedergeburt mit den
Landtagswahlen vom 14. Oktober 1990. Die konstituierende Sitzung des Sächsischen
Landtages am 27Oktober 1990 gab dem neuen Bundesland der Bundesrepublik
Deutschland die an demokratische Traditionen in der Zeit der Weimarer Republik
anknüpfende Bezeichnung »Freistaat Sachsen«.
Mit einem »Gesetz über das
Wappen des Freistaates Sachsen» vom 18. November 1991 wurde die Verwendung des
historischen Landeswappens geregelt. Nunmehr zeigt das Wappen wieder den alten
Sachsenschild mit Rautenkranz als Landeswappen, ein Zeichen für wiedergefundene
sächsische Identität.
Quelle:
Boris Böhm