| Die deutschen Farben Schwarz-Rot-Gold sind um 1818 als Freiheitsfarben im Volk entstanden. Sie wurden nicht durch einen staatlichen Hoheitsakt verordnet, sondern durch die öffentliche Meinung im Ringen um demokratische Freiheiten und nationale Einheit geschaffen. |
| Die Geburt von Schwarz-Rot-Gold vollzog sich in einem komplizierten Meinungsbildungsprozess, in den mehrere Ursprungslinien einflossen. Unzutreffend ist die Ansicht, die deutschen Farben seien in der Uniform des Freikorps Lützow, eines studentischen Freiwilligenverbandes im Befreiungskrieg gegen Napoleon 1813/15, angelegt gewesen. Allerdings gewannen die Farben Schwarz und Rot in der Jenaer Burschenschaft, in der sich mehrere ehemaligen Lützower zusammenfanden, als Verbindungsfarben Bedeutung. Dem gemäß erhielt die Urburschenschaft 1816 von Jenaer Frauen und Mädchen eine rot-schwarz-rot gestreifte Flagge geschenkt, die mit einem goldenen Eichenzweig verziert war. |
| Diese Fahne erhielt mit ihren Farben eine nationale symbolische Bedeutung jedoch erst, als sie mit der in der Öffentlichkeit gehegten, wenngleich irrigen Auffassung zusammentraf, die Farben des alten deutschen Reiches, die man in der studentischen Bewegung 1818 als allgemeine Farben annehmen wollte, seien Schwarz, Rot und Gold gewesen, wobei man an den Reichsadler dachte. |
| Die Verbreitung von Schwarz-Rot-Gold und deren Ansehen im Volk erhielten gewaltigen Auftrieb durch die Verfolgung der Burschenschaft und die reaktionären Karlsbader Beschlüsse 1819. je mehr die Fürstenstaaten das Streben nach Freiheit und nationaler Einigung zu unterdrücken suchten, desto mehr stellten die Demokraten den einzelstaatlichen Obrigkeiten die schwarz-rot-goldenen Farben entgegen. Einen Höhepunkt symbolpublizistischer Demonstrationen mit schwarz-rot-goldenen Fahnen brachte das Hambacher Fest 1832, auf dem der Ruf nach deutscher Einheit mit dem Wunsch nach europäischer Brüderschaft und Völkerversöhnung zusammenklang. Im Revolutionsjahr 1848 tauchten überall schwarz-rot-goldene Fahnen auf. Die Frankfurter Nationalversammlung bestimmte im November 1848 Schwarz-Rot-Gelb in waagerechten Bahnen zur Handels- und zugleich Nationalflagge. |
| Mit dem Scheitern der deutschen Revolution sanken zunächst auch Schwarz-Rot-Gold in den Staub. Als Bismarck die Reichseinheit auf kleindeutscher Grundlage 1867/1871 durchsetzte, griff er nicht auf Schwarz-Rot-Gold zurück, da dessen revolutionärer Charakter nicht zur „von oben“ geschaffenen bundesstaatlichen Konstruktion des neuen Reichs passte. Bismarck entschied sich für eine Kombination des preußischen Schwarz-Weiß mit dem hansestädtischen Rot-Weiß zu Schwarz-Weiß-Rot. Die Weimarer Republik versuchte einen Kompromiss zwischen Schwarz-Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot- Während Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben und damit offiziell als Nationalflagge galten, wurde Schwarz-Weiß-Rot als Handelsflagge beibehalten. Die innere Zerrissenheit der Republik offenbarte sich in dem anhaltenden Flaggenstreit. Hitler verbannte 1933 Schwarz-Rot-Gold sofort zugunsten der nationalsozialistischen Hakenkreuzflagge. |
| Nach dem demokratischen Wiederbeginn war es für den Parlamentarischen Rat selbstverständlich, dass die Bundesrepublik Deutschland die Farben der ersten deutschen Republik wiederaufnahm. Am 8. Mai 1949 entschied er sich bei nur einer Gegenstimme für die Wiederannahme von Schwarz-Rot-Gold. Artikel 22 des Grundgesetzes bestimmt: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold“. Auch die DDR nahm 1949 Schwarz-Rot-Gold als Flaggenfarben an, seit 1959 mit Hammer und Zirkel, die mit der Wiedervereinigung 1990 fortfielen. Schwarz-Rot-Gold sind wieder gesamtdeutsche Farben, wie sie es von Anbeginn waren. |
