
Als Schutz- und Gebrauchshund bezeichnet man einen Hund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.
Die Schutzdienstausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können prinzipiell Hunde aller Rassen absolvieren.
Die Ausbildung eines Gebrauchshundes soll schon in jungen Jahren beginnen. Dort wird der Beutetrieb des Hundes angesprochen, damit er später den Schutzärmel als Beute ansieht und in diesem Trieb ausgebildet werden kann. Dabei ist es schwer, dem Hund im Trieb Gehorsam zu vermitteln. Um die nötigen Befehle, aber auch das Verbellen und andere Fähigkeiten zu erlernen, ist es aber nötig, den Hund in diesem Trieb zu halten und ihn nicht etwa wie in der Unterordnung zu beruhigen. Dabei muss man entscheiden, welche Art von Gebrauchshundausbildung man beschreibt. Die verbreitetste ist die sportliche Schutzdienstausbildung, bei der Schutzdienstprüfungen abgelegt werden und die hauptsächlich aufgrund von sportlichem Ehrgeiz und Spaß an diesem Sport absolviert wird.Im Sport geht es vor allem darum, den geführten Hund zu einem absolut sicheren, zuverlässigen und auch in Extremsituationen völlig gehorsamen Begleiter zu trainieren. Im VPG-Bereich (VPG: Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) geführte Hunde sind daher meistens wesentlich selbstsicherer, ruhiger und besser zu führen als ihre nicht ausgebildeten Artgenossen. Heute bilden wir die Tiere ausschließlich über Motivation und Spiel ohne wesentlichen Druck aus. Der Hund im Sport lernt nicht, wie oft falsch dargestellt, einen Menschen zu beißen, sondern kann seinen Beutetrieb artgerecht ausleben. Im Sport werden die Hunde ausschließlich auf den Ärmel des Helfers fixiert; außerhalb des Hundeplatzes und ohne den Ärmel wird ein ausgebildeter Sportschutzhund keinen Menschen angreifen - im Gegenteil. Er reagiert laut Statistiken wesentlich nervenfester auf neue, ungewohnte Situationen.
Prüfungen: VPGDie Schutzhundprüfung (SchH) wurde in einigen Ländern, wie in Deutschland, durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt; die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Sparten Fährtenarbeit , Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) festgelegt. Zugelassen sind Hunde aller Rassen, sowie Mischlinge.
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