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Bitte unterstützen Sie die FDP und mich im Wahlkampf mit einer Spende an:

FDP KV Ludwigsburg
Kontonummer: 300 748 00
BLZ: 60450050 bei der KSK Ludwigsburg
Verwendungszweck: Wahlkampf Harald Leibrecht

Bitte klicken Sie hier, wenn Sie mir eine zweckgebundenen Spenden zukommen lassen möchten.

Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Spenden an politische Parteien

 Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) von natürlichen Personen sind steuerlich bis zum Gesamtumfang von 3.300 € bzw.  6.600 € bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten geltend zu machen: 

Für bis zu 1.650/3.300 € erfolgt nach § 34 g EStG ein Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 50 % des gespendeten Betrages. 

Weitere bis zu 1.650/3.300 € können nach § 10 b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden; sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes. 

Spenden von juristischen Personen sind zulässig, können aber steuerlich nicht geltend gemacht werden. 

Spenden von Personengesellschaften sind zulässig, führen zu Steuerminderung aber nur, wenn sie den einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden können. 

Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit den Rechenschaftsberichten der Partei zu veröffentlichen, wenn sie den Betrag von 10.000 € je Spender und Jahr überschreiten. 

Alle Spenden von bis zu 3.300 € je natürlicher Person führen neben den Steuereffekten zu einer staatlichen Finanzierung zugunsten der Partei in Höhe von maximal 0,38 € je gespendetem EURO. Da die staatlichen Zuwendungen an die Parteien aber auf einen Höchstbetrag begrenzt sind, wird dieser Zuschuss anteilmäßig gekürzt, so dass am Ende weniger als die Hälfte des Zuschusses ausgezahlt wird. 

Für Spenden von steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an mich.