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Bitte unterstützen Sie die FDP und mich im Wahlkampf
mit einer Spende an:
FDP KV Ludwigsburg Bitte klicken Sie hier, wenn Sie mir eine zweckgebundenen Spenden
zukommen lassen möchten.
Hinweise zur
steuerlichen Behandlung von Spenden an politische Parteien
Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) von
natürlichen Personen sind steuerlich bis zum Gesamtumfang von 3.300 € bzw.
6.600 € bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten geltend zu machen:
Für bis zu 1.650/3.300 € erfolgt nach § 34 g EStG ein
Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 50 % des gespendeten Betrages.
Weitere bis zu 1.650/3.300 € können nach § 10 b EStG
als Sonderausgaben geltend gemacht werden; sie reduzieren die Steuerzahlung
folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Spenden von juristischen Personen sind zulässig, können
aber steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Spenden von Personengesellschaften sind zulässig,
führen zu Steuerminderung aber nur, wenn sie den einzelnen natürlichen
Personen zugerechnet werden können.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift
des Spenders mit den Rechenschaftsberichten der Partei zu veröffentlichen,
wenn sie den Betrag von 10.000 € je Spender und Jahr überschreiten.
Alle Spenden von bis zu 3.300 € je natürlicher Person
führen neben den Steuereffekten zu einer staatlichen Finanzierung zugunsten
der Partei in Höhe von maximal 0,38 € je gespendetem EURO. Da die staatlichen
Zuwendungen an die Parteien aber auf einen Höchstbetrag begrenzt sind, wird
dieser Zuschuss anteilmäßig gekürzt, so dass am Ende weniger als die Hälfte
des Zuschusses ausgezahlt wird.
Für Spenden von steuerbegünstigten Verbänden gelten
Sonderbestimmungen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
mich.
Kontonummer: 300 748 00
BLZ: 60450050 bei der KSK Ludwigsburg
Verwendungszweck: Wahlkampf Harald Leibrecht