[wurden auch zum Schutze des Grabes des Wan berufen:]
Von der Festung Sasuson ein [Hof] der [Kategorie] Kukyon, einer
der [Kategorie] Kanyon. Von der Festung Moruson wurden zwei
Familien in die [Kategorie] Kanyon versetzt, von der [Ortschaft]
Tubiabtcham fünf Han-Familien,
(C, XII)
vom [Ort] Kumokäktu zwei Familien, vom [Ort] Kutcho eine Han-
Familie. Von der Festung Satchoson Han- und E-Bewohner, die zur
[Kategorie] Kukyon gehören, drei [Höfe], Kanyon - 21 [Höfe]. Von
der Festung Ko#yaroson wurde eine Familie in die [Kategorie]
Kanyon versetzt.
(C, XIII)
Von der Festung #koson ein [Hof] Kukyon und drei [Höfe] Kanyon.
Vom [Ort] Käkhon wurde eine Han-Familie in die [Kategorie] Kanyon
versetzt, von den Festungen Adanson und Tchabchinson insgesamt
zehn Familien, von der Festung P'anoson neun Han-Familien, von der
Festung #moro-
(C, XIV)
-son vier Familien, von der Festung #moroson zwei Familien, von
der Festung Mosuson drei Familien. Von der Festung Kankunrison
zwei [Höfe] Kukyon und drei Kanyon, von der Festung Mi#son ein
[Hof] Kukyon; [Kategorie] Kanyon
(D, I)
##son ## son ## wurden drei Familien in die [Kategorie] Kanyon
versetzt. Von der Festung Tunoson ein [Hof] Kukyon und zwei
Kanyon, von der Festung Orison zwei [Höfe] Kuykon und acht Kanoyn,
von der Festung Suchhuson zwei [Höfe] Kukyon und fünf Kanyon. Vom
[Ort] Päk-
(D, II)
chan-namgo ein Han-[Hof] der [Kategurie] Kukyon und fünf
Kanyon. Von der Festung Täsanhanson wurden sechs Familien in die
[Kategorie] Kanyon versetzt. Von der Festung Nonmäson ein [Hof]
Kuykon und ein Kanyon, von der Festung Yunnoson zwei [Höfe] Kukyon
und zweiundzwanzig Kanyon, von der Festung Komoru-
(D, III)
-son zwei [Höfe]Kukyon und acht Kanyon, von der Festung Chonson
ein [Hof] Kukyon und acht Kanyon. Von der Festung Mison wurden
sechs Familien in die [Kategorie] Kanyon versetzt, von der Festung
Chwichason fünf, von der Festung Samyanson 24 Familien. Von der
Festung Sanna
(D, IV)
wurde eine Familie in die [Kategorie] Kukyon versetzt; von der
Festung Nadanson eine Familie nach Kanyon, von der Festung Kumoson
eine Familie, von der Festung Orison acht Familien, von der
Festung Pirison sieben Familien, von der Festung Säson drei
(D, V)
Familien. // Der Kukkansan Kwanggätchogyon Hot'hä-wan gab zu
Lebzeiten den Befehl: "Der Wan-Gründer die Wan-Vorfahren lehrten,
zur Pflege und zum Schutz der Grabmale [nur] Untertanen [aus
unseren] angestammten Ländern (kumin) zu nehmen, gleich ob sie
fern oder nahe leben. Aber wir sind beunruhigt durch den Gedanken,
daß die Untertanen [unserer] angestammten Länder mit der Zeit
schwach und arm werden könnten
(D, VI)
[Darum:] damit auch nach zehntausend Jahren da ist die Grabmale zu
schützen, [gebiete ich] [Familien und Höfe] aus den Ländern der
[Völker] Han und E zu nehmen, die von uns erobert und unterworfen
worden sind. Ich gebiete ihnen, zum Schutz der Grabmale bereit zu
sein und sie in gebührender Ordnung zu erhalten. Dies ist mein
Befehl, und solches ist mein Wille." Zur Erfüllung des [höchsten]
Befehls wurden zweiundzwanzig Familien Han und E genommen. [Aber
weil wir] beunruhigt waren,
(D, VII)
daß [diese Leute] nicht die Festlegungen kennen, wie ein Grabmal
zu bewahren ist, wurden 110 Familien aus den Untertanen [unserer]
angestammten Länder einbezogen. Insgesamt wurden an neuen und
alten Höfen zur Bewahrung des Grabmals genommen: dreizehn [Höfe]
Kukyon und dreißig Kanyon. Die gesamte Zahl der Familien ist drei-
unddreißig. / Angefangen beim Wan-Gründer und in der Zeit der
Wan-Vorfahren wurden auf ihren Gräbern
(D, VIII)
keine steinernen Schriftsäulen aufgestellt. Darum drangen in die
Aufzeichnungen der Höfe Yonho, der Leute zur Bewahrung der
Grabmale (Sumyoin), Fehler ein. [Darum], um seine Pflicht
gegenüber den Vorfahren zu erfüllen, stellte der Kukkansan Kwang
gätchogyon Hothä-wan Stelen auf den Hügelgräbern der
vorangegangenen Wane auf. In sie wurden ohne einen Fehler [die
Namen] aller beigeordneten Yonho-Höfe eingeschnitten.
(D, IX)
[Immer wieder] bekräftigen wir die Festlegung der Leute, die das
Grabmal bewahren (Sumyoin). Von nun bis in Ewigkeit soll an der
festgelegten Ordnung nichts geändert werden. Auch wenn diese
Familien verarmen, darf man sie nicht verkaufen oder kaufen. Jeder
aber, der [es wagen sollte] diese Festlegung zu brechen, soll
bestraft werden. Aber die verzeichneten Leute, die der Weisung
gehorchen, sollen beim Grabmal dienen.
Roza Shotayevna Dzharylgasinova
Etnogenez i etnicheskaya istoriya koreytsev
Nauka
Moskau 1979
Pak Chiwon
Yol ha ilgi (Zheheiskii dnevnik)
Pyongyang 1957
Samguk sagi
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Katalog gor i moryei
Übers.: E.M.Yanshina
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Copyright Jörg Neumann, 2001