Dein Zugang zur DMSt-Online und zum OLC.


in Sachsen-Anhalt

Herzlich willkommen, auf den DMSt-Seiten von Sachsen-Anhalt. Jeder neue Teilnehmer, muss sich unter den Punkt 
Anmeldung für die DMSt anmelden und jährlich bestätigen lassen.  Danach können die Flüge unter Fluganmeldung eingegeben werden. Mit den neuesten Versionen der Programme SeeYou oder Strepla kann eine OLC-Datei erstellt werden. Zur Fluganmeldung genügt dann das Einladen dieser OLC-Datei unter den Punkt Fluganmeldung. Die direkte Eingabe der Daten für die Fluganmeldung ist auch möglich.
Die Wettbewerbsordnung findet ihr auf den DAeC-Seiten

Bei Problemen mit der Fluganmeldung ins Online-Portal oder Fragen hierzu, stehen die jeweiligen Landesauswerter zur Verfügung.



DMSt-Regeln

Grundlage für die Durchführung der DMSt  ist die Ausschreibung
Das Prinzip der DMSt bleibt erhalten. In der Wertung hat sich nur wenig geändert.
Sie ist wesentlich kürzer  geworden, dafür muss man dann im Sportcode nachlesen, wenn man sich nicht so auskennt

Die Meldung der Flüge erfolgt über das Internet an DMST-Online.

Beurkundung mit GNSS-Flugrekorder

Vor dem Flug:
Für einen angemeldeten DMSt-Flug genügt der vollständige Eintrag der Fluganmeldung in den IGC zugelassenen Flugrekorder (Logger).  Bei allen Flügen ist mindestens der Eintrag von Pilotenname und Flugzeugtyp erforderlich.
Stehen Pilotenname und Flugzeugtyp  nicht in der IGC-Datei, dann bitte die  Flugbescheinigung für DMST-Flüge mit GNSS-FR  entsprechend ausfüllen ( u.a. Loggertyp und Nummer, Datum, Uhrzeit und die Unterschrift eines vor dem Flug anwesenden Sportzeugen, Flugleiter oder PPL-Inhabers und die Unterschrift des Piloten ). Die Flugbescheinigung bitte an die DMSt-Auswertestelle schicken.

Soll gleichzeitig ein Leistungsabzeichen erflogen werden, dann zusätzlich bitte alle zutreffenden Punkte in der Flugbescheinigung für DMST-Flüge mit GNSS-FR  vor den Flug ausfüllen: Datum, Uhrzeit und Unterschrift eines Sportzeugen, Flugleiter oder PPL-Inhabers und des Piloten usw.  Die Auswertung nach dem Flug erfolgt durch einen Sportzeugen.
 

Nach der Landung:
Wenn möglich, gemeinsam mit einem Sportzeugen, welcher auch die Verwendung des Flugrekorders für den Flug bestätigen kann, die Daten aus dem Flugrekorder lesen. Das Original der erstellten IGC-Datei bleibt beim Piloten oder Sportzeugen.

Einreichen des Fluges :
Nach Beenden eines Streckenfluges und Erstellen der IGC-Datei, diesen über DMST-Online  einreichen.
Zum Einreichen ist eine OLC-Datei erforderlich. Benutzten kann man hierbei die Programm SeeYou  oder Strepla. Ein Flug kann nur gewertet werden, wenn Anmeldung und IGC-Datei spätestens 15 Tage nach dem Flug eingereicht wurden !! 

 

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