Begleithundprüfung-was ist das?

Nach der Prüfungsordnung (PO) vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) zählt die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung (BH/BHVT) für den Hundehalter zu einer von mehreren Prüfungsarten.
Hierbei werden Gehorsam und das Verhalten gegenüber Personen,Hunden und im Straßenverkehr geprüft.

Wofür braucht man eine Begleithundprüfung?

Meistens für den Hundesport oder für weiterführende Prüfungen bei Zuchthunden.

Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Begleithundeprüfung:

  • Der Hundeführer muss Mitglied in einem dem VDH angehörigen Verein sein (Verband für das Deutsche Hundewesen)
  • das Zulassungsalter der Vierbeiner beträgt 15 Monate
  • die Hunde müssen durch eine Tätowiernummer und/oder einen Chip identifizierbar sein
  • zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen
  • Halsband und Leinenpflicht
    Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten Prüfungsablaufs eine (Führ)leine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder das Halsband oder alternativ ein Brustgeschirr (letzteres nur bei BH/VT erlaubt) ständig tragen muss.
    Erlaubt ist ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf Zug eingestellt ist. Andere zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u.ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt.
    Die Führleine kann sowohl unsichtbar für den Hund (Hosen/Jackentasche o.ä.) mitgeführt, als auch über die schulerter umgehängt werden.

Die eigentliche Prüfung

Sie setzt sich aus einer so genannten Unbefangenheitsprobe sowie aus einem theoretischen und zwei praktischen Teilen zusammen:

Unbefangenheitsprobe:
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowier- und/oder Chipnummer überprüft wird.
Hunde die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung.
Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung.

Überprüfung der Sachkunde
Teilnehmer, die erstmalig an einer BH-Prüfung teilnehmen und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen können (Hundebesitzer mit Hunden ab 40 cm Schulterhöhe sollten diesen schon besitzen), haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden Leistungsrichter zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde (erfolgreich) zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund am praktischen Teil teilnehmen dürfen.
Der DVG bietet hierzu einen Onlinetest an,wo man vor der Prüfung schon mal üben kann.

Unterordnung (auf dem Übungsgelände)
Nachfolgende sechs Übungen sind nach einem festgelegten Schema auf dem Übungsgelände vorzuführen:

  • Leinenführigkeit (Hörzeichen "Fuß")
    Der angeleinte Hund muß freudig und eng auf Kniehöhe links neben dem Hundeführer mitlaufen.Dabei hält der Hundeführer die Leine in der linken Hand,so das die Leine locker durchhängt.Der Hund hat sich beim Anhalten des Hundeführers sofort neben diesen zu setzen ohne das eine vorherige Einwirkung auf den Hund erfolgt.
  • Freifolge (Hörzeichen: "Fuß")
    Der unangeleinte Hund muß freudig und eng auf Kniehöhe links neben dem Hundeführer mitlaufen.Der Hund hat sich beim Anhalten des Hundeführers sofort neben diesen zu setzen ohne das eine vorherige Einwirkung auf den Hund erfolgt.
  • Sitz aus der Bewegung (Hörzeichen: "Fuß" und "Sitz")
    Der unangeleinte Hund muß sich auf das Hörzeichen sitz,(welches nur einmal gegeben werden darf),schnell hinsetzen,während der Hundeführer ca. 20 -30 Schritte weitergeht ohne sich umzusehen.Der Hund muß so lange in der Sitz-Position an der Stelle verharren,bis der Hundeführer sich umdreht und er vom Hundeführer wieder dort abgeholt wird.
  • Ablegen in Verbindung mit Herankommen (Hörzeichen: "Fuß", "Platz" und "Hier" oder Hundename)
    Der unangeleinte Hund muß sich auf das Hörzeichen platz,(welches nur einmal gegeben werden darf),schnell hinlegen,während der Hundeführer ca. 20-30 Schritte weitergeht ohne sich umzusehen.Der Hund muß so lange in der Platz-Position an der Stelle verharren,bis der Hundeführer sich umdreht und durch Hörzeichen den Hund zu sich ruft.Dabei muß der Hund schnell und freudig direkt zum Hundeführer laufen,sich vor diesen setzen und auf das Kommando Fuß zurrück in die Grundstellung zu gehen.
  • Ablegen unter Ablenkung (Hörzeichen: "Platz" und "Sitz")
    Während ein anderes Hund /Mensch-Team die Schritte 1-4/6 absolviert,wird der Hund (meisten Am Platzrand) ins Platz gelegt,während der Hundeführer sich aus der Sichtweite des Hundes begiebt.Der Hund hat dort so lange zu verharren bis er vom Hundeführer abgeholt wird.
  • Durchqueren einer Personengruppe
    Der Hundeführer durchquert eine Menschengruppe einmal mit angeleintem und einmal ohne angeleintem Hund.Dieser hat sich dabei den Personen gegenüber unbeteiligt zu zeigen.Der Hund darf die Personen in keinster Weise belästigen,sei es durch schnuppern oder sonstige Aktivitäten.

Prüfung im Verkehr:

Dieser Prüfungsteil im Verkehr dient der Überprüfung des Hundes bzgl. seines Sozialverhaltens gegenüber Mensch und Tier sowie seiner Umweltsicherheit.
Die einzelnen,durch den Leistungsrichter variierbaren Übungen,werden im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) mit mäßigem bis normalen Verkehr durchgeführt. In diesem Prüfungsteil kann beispielsweise geprüft werden:

  • Begegnung mit einer Personengruppe
  • Begegnung mit Radfahrern
  • Begegnungen mit Joggern oder Inline Skatern
  • Begegnung mit Autos
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Verhalten des kurzfristig im Verkehr alleingelassenen (angeleinten) Hundes
Der Hund muß sich in allen Situationen völlig Neutral verhalten.Er darf weder Passanten,Autos usw. beschnuppern,anspringen oder sonst irgendwie belästigen.

Loben:

Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung und nur in der so genannten Grundstellung erlaubt. Zwischen Lob und Beginn einer neuen Übung ist ein deutlicher Zeitabstand (3 Sek.)einzuhalten. Jegliche Futtergabe und das Spielen ist während der Prüfung nicht gestattet.

Beispiele für weitere Prüfungsarten beim VDH:

  • Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG A und VPG 1-3), Fährtenhundprüfung (FH 1-3)
  • Wachhundprüfung (WH)
  • Stöberprüfung (STP 1-3)
  • Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung (RTP)
  • Desweiteren kann man auch andere Sportarten betreiben wie z.B. Agility ,Obedience, Dogdance, Frisbee, Flyball u.ä

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