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Namensnennung — Nicht-kommerziell — Keine Bearbeitung 2.0
Status of German version: 03/04/04 (based on Version 2.0)
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CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE
WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE
INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN
INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
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Lizenzvertrag
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN
BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL ODER „LIZENZVERTRAG) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST
DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN
LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER
VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
1. Definitionen
a. Unter einer „Bearbeitung wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes
verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
b. Unter den „Lizenzelementen werden die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die
vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden:
„Namensnennung, „Nicht-kommerziell, „Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
c. Unter dem „Lizenzgeber wird die natürliche oder juristische Person verstanden, die den
Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
d. Unter einem „Sammelwerk wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen
unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente
eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche Sammelwerke, deren
Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel
oder auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im
Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
e. Mit „SIE und „Ihnen ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die die durch
diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im
Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.
f. Unter dem „Schutzgegenstandwird das Werk oder Sammelwerk oder das
Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird, verstanden
g. Unter dem „Urheber wird die natürliche Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
h. Unter einem „verwandten Schutzrecht wird das Recht an einem anderen
urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einer
wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank,
einem Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.
i. Unter dem „Werk wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter
den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts.
Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus
dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
3. Lizenzierung.
Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies,
räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts)
unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
a. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere
vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch
Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;
b. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder davon
herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die
genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen,
die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen.
Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen.
Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz
vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder
die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz
beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben
. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser
Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den
Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert lassen, die auf
diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen den Schutzgegenstand mit
keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des
Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im
Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der
Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass
das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein
Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen
Lizenzgeber oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten,
müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von
der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
b. Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die
hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte
Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist. Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einräumung
der Nutzungsrechte ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche
Verpflichtung hierzu besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich
geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte Vergütung in
Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände geleistet wird (z.B. File-Sharing).
c. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand
unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das
Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen,
wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser
angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem
Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
(URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese
Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem
Schutzgegenstand. Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei
jedoch bei einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle
und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
d. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte geistige
und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden
dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung.
Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber
keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen
wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen
des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen
den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn
eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung.
Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Vertragsende
a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch
bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische
Personen, die von Ihnen eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen
Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese
natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2,
5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die
Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den
Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene Weitergabe des
Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche Handlungen nicht dem
Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser
Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter
denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
b. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
c. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages
verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht oder
eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
d. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden Vereinbarungen
oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine
zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten.
Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen
dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
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CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT KEINERLEI
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN
JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES
LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK UNTER DER CCPL
LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE CREATIVE COMMONS ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO
VON CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN
ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN,
WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
CREATIVE COMMONS KANN UNTER HTTP://WWW.CREATIVECOMMONS.ORG KONTAKTIERT WERDEN.
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Haftungsausschluss
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