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Worterklärungen

Keuschheit,
im engeren Sinne Bezeichnung für sexuelle Enthaltsamkeit, auch in Gedanken, im weiteren Sinne auch für die Sexualität in einer monogamen Liebesbeziehung oder Ehe. Viele Religionen kennen zeitweilige oder ständige Keuschheit als Ausdruck einer kultisch-rituellen Reinheit. Im Christentum erhält die Keuschheit eine besondere Bedeutung. Während der Begriff im Neuen Testament nur selten vorkommt, wurde Keuschheit schon in der Alten Kirche, verstärkt durch außerchristliche asketische Tendenzen, zum wesentlichen Bestandteil des christlichen Vollkommenheitsideals. Die Hochschätzung der Keuschheit als Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit spiegelt sich im Keuschheitsgelübde und im Zölibat.

© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG


Keuschheitsgelübde,
Von Mönchen und Nonnen wird das Keuschheitsgelübde, neben den Gelübden der Armut und des Gehorsams (gegenüber Gott und den seinen Willen repräsentierenden Geistlichen beziehungsweise Ordensoberen), beim Eintritt in die Klostergemeinschaft abgelegt. Sie versprechen damit, dass sie (auch in Gedanken) sexuell enthaltsam (keusch) leben werden. Damit unterstreichen sie ihren Willen, sich ganz Gott hinzugeben und dem ungeteilten Dienst am Menschen mit einer weitgehenden Unabhängigkeit von irdischen Dingen nachgehen zu wollen.
Siehe auch: Zölibat.

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Leibfeindlichkeit
(Körperfeindlichkeit): Bezeichnung für eine Lebenshaltung, bei der Seele und Intellekt den Menschen dominieren; der Körper hat nur eine untergeordnete, dienende Funktion. Er wird kaum wahrgenommen, körperliche Regungen und Bedürfnisse, vor allem im Bereich der Sexualität, werden nicht beachtet, weitgehend unterdrückt und bei streng religiösen Menschen unter Umständen sogar bekämpft, z. B. durch ständige Askese. Sinnlichkeit und sexuelle Leidenschaft sind verpönt, selbst nichtsexuelle körperliche Zärtlichkeit wird beargwöhnt. Die Sexualität wird oft als »Fleischeslust«, als sündig negativ (bis »schmutzig«) gesehen, außer zum Zweck der Fortpflanzung innerhalb der Ehe. Daher ist die von Leibfeindlichkeit geprägte Sexualmoral restriktiv (den Menschen stark einschränkend) oder repressiv (unterdrückend), der Prüderie wird dadurch Vorschub geleistet. In Mitteleuropa hat die Leibfeindlichkeit eine lange Geschichte; sie ist auch heute noch anzutreffen. Menschen, die eine solche Erziehung erfahren haben, haben oft ihr Leben lang Schwierigkeiten mit Lebenseinstellungen und Verhaltensweisen, die die Sexualität ausdrücklich bejahen.

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Potemkinsche Dörfer
Fürst Grigorij Aleksandrowitsch Potemkin (russische Aussprache: pa'tjomkin; 1739 - 1791) war seit 1774 Günstling und engster Berater der russischen Kaiserin Katharina II. Er annektierte 1783 die Halbinsel Krim und forcierte die Kolonisation in Südrussland. Als Katharina 1787 die neu gewonnenen Gebiete bereiste, soll er durch die Errichtung von Fassaden aufgebaute Dörfer vorgetäuscht haben, um so den Wohlstand des Landes zu demonstrieren. Danach steht die Wendung »potemkinsche Dörfer« sprichwörtlich für Vorspiegelungen, für in Wirklichkeit nicht Existierendes.

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Prüderie,
Bezeichnung für eine Lebenseinstellung, die wegen der hohen moralischen Anforderungen an Anstand und Sittsamkeit vor allem die Sexualität tabuiert und damit zu einer peinlichen Angelegenheit macht. Dabei werden eine Scheinsittsamkeit und Heuchelei gefördert, wenn sich »nicht Erlaubtes« heimlich abspielt. Die Prüderie hatte ihren Höhepunkt von England ausgehend vor allem in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts (viktorianische Ära, wilhelminische Zeit): Die Frauen mussten ihre Beine bis zu den Knöcheln unter vielen Röcken verhüllen, die Unterhosen hießen die »Unaussprechlichen«, die Menschen hatten angeblich keinen Unterleib und keine Sexualität und die Bibel und die Dramen der großen Dichter erschienen in Ausgaben, die von allem, was anstößig sein könnte, »gereinigt« waren. Da sich die Natur des Menschen nicht völlig unterdrücken lässt, war die Sittenpolizei allgegenwärtig.

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rein (unrein)
Wegen der Heiligkeit Gottes muss der Mensch, der sich ihm naht - sei es in der anbetenden Gemeinde, sei es beim Privatopfer -, rein sein. Dabei ist "rein" zunächst kein moralischer Begriff, sondern bezieht sich auf körperliche Vorgänge, die von der Nähe Gottes fern zu halten sind - vermutlich weil sie zur Einflusssphäre dämonischer Naturmächte gehören, denen sich die Menschen der Frühzeit ausgesetzt sahen. Dazu zählt alles, was mit den Bereichen von Tod und Sexualität zu tun hat, aber auch Hautkrankheiten (Aussatz). Auch jede Berührung mit Menschen, die die Reinheitsvorschriften des Gesetzes nicht beachteten, machte "unrein". Ein wichtiges Gebiet waren die Bestimmungen über reine und unreine Speisen (Nahrungsvorschriften).

Die Gesetzestreuen zur Zeit des Neuen Testaments dehnten diese Bestimmungen, die für Priester und jeden, der den Tempel betreten wollte, verbindlich waren, auf den ganzen Alltag aus und verschärften sie. Wenn die Pharisäer also nichts mit ungewaschenen Händen aßen und streng die Reinheitsgesetze einhielten (Mk 7,1-4; vgl. Joh 2,6), dann nicht aus hygienischen, sondern aus religiösen Gründen: Sie wollten sich als Gottes erwähltes Volk rein bewahren.

Umso befremdlicher und bedenklicher erschien die Haltung und das Verhalten von Jesus in dieser Sache, wenn er alle äußeren Reinheitsvorschriften der Reinheit des Herzens unterordnete (Mk 7,1-23). Noch bei den jungen christlichen Gemeinden drohte zeitweilig die Einheit zu zerbrechen über der Frage, ob Christen nichtjüdischer Herkunft, die sich nicht an die Reinheitsvorschriften des Mose-Gesetzes hielten, mit Christen jüdischer Herkunft, die dies weiterhin taten, zusammenleben und z. B. das Mahl des Herrn gemeinsam feiern könnten (Gal 2,11-16; vgl. Apg 15,20-21; Blutschande).

© 2000 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart
GNB Gute Nachricht Bibel, Revidierte Fassung 1997 der "Bibel in heutigem Deutsch"


Reinheit
Mk 7,1-8.14-23: Die Reinheitsvorschriften, die von den Juden entwickelt wurden (von den «Alten», d. h. den jüdischen Lehrautoritäten), gingen davon aus, dass alles Geschlechtliche, Ausscheidungen des Körpers, bestimmte Tiere und Menschen (Heiden, Sünder, Kranke mit bestimmten Krankheiten, z. B. Aussatz), auch Leichen ebenso wie jede Art von Schmutz verunreinigen, d. h. für den Gottesdienst und das Gebet unwürdig machen. Diese Unreinheit konnte sich durch Berührung auch auf tote Gegenstände übertragen. Zur Wiederherstellung der kultischen Reinheit bedurfte es gewisser Waschungen, Fastenübungen und religiöser Handlungen. Auch Speisen konnten verunreinigen (vgl. Lev 11 - 15).

Demgegenüber stellte Jesus fest, dass der Wert einer Handlung allein von der Gesinnung des Handelnden abhängt (vgl. auch die Anmerkung zu Mt 15,11).

Mt 15,11: In diesem wichtigen Satz wird der Wert jeder religiösen Verhaltensweise und Handlung von der Gesinnung des Handelnden abhängig gemacht, nicht vom äußeren Vollzug. Es gibt also keine Sünde ohne böse Gesinnung.

Lev 0,4 Die für uns teilweise befremdlichen Riten und Vorschriften, die die sogenannte kultische Reinheit regeln und die »Heiligkeit« Israels garantieren sollen, erklären sich daraus, dass die altorientalischen Völker keine scharfe Trennung zwischen Alltagsleben und Religion kannten. Dem heiligen, von aller Befleckung freien Gott dürfen nur Menschen dienen, die sich von ethischen Vergehen freihalten, aber auch die Regeln des Anstands und der Hygiene beachten. Sie müssen sich außerdem von allem fern halten, was an heidnische Bräuche erinnert; dazu gehören der Genuss von bei heidnischen Opfern geschlachteten Tieren und die meisten Trauerriten. Darum machen bestimmte Tiere und Speisen und alles, was mit dem Bereich des Todes zu tun hat, z. B. Leichen und Aas, »unrein«. Wer sich gegen solche Reinheitsbestimmungen vergangen hat, und sei es nur unbeabsichtigt, muss sich bestimmten Reinigungsriten unterziehen und Schuld- oder Sündopfer darbringen, wenn er wieder am Gottesdienst teilnehmen will.

Textbeispiele aus dem AT:
1.Sam 20,26: Für ein Kultmahl muss man im Zustand kultischer Reinheit sein.
1.Sam 21,5-7: Heiliges Brot darf wie die Schaubrote nur im Zustand kultischer Reinheit genossen werden.
Hag 2,11: 11-14: Haggai benutzt eine Priesterbefragung in Sachen kultischer Reinheit und Unreinheit für seine Absicht, die Vernachlässigung des Tempelbaus als ansteckende Unreinheit zu brandmarken.

aus:
© 1980 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart
Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift


Tabu, [polynesisch], tapu, »geheiligt«,
vor allem bei Naturvölkern Bezeichnung für von allen zu respektierende Verbote, z. B. Namen von Göttern oder Menschen zu nennen, bestimmte Personen, Tiere, Pflanzen oder Gegenstände zu berühren, zu töten oder zu essen, bestimmte Handlungen (z. B. sexueller Art) vorzunehmen usw. Die schwere Verletzung eines Tabus soll Krankheit und sogar den Tod zur Folge haben, in leichteren Fällen muss mit komplizierten Reinigungszeremonien gesühnt werden. Tabus sind von den jeweiligen magischen, mythischen und religiösen Vorstellungen einer Gesellschaft abhängig und sollen Unheil abwenden. Sie beziehen sich auf für die jeweilige Gesellschaft zentrale Werte und sollen das gesellschaftliche Zusammenleben stabilisieren. Sie werden als selbstverständlich (»man« tut das nicht), als nicht hinterfragbar angesehen, sind aber meist nicht rational begründbar.

Ein universelles Tabu in allen Gesellschaften ist das Verbot des Inzests, das nur in wenigen Ausnahmen in manchen Herrscherhäusern durch Geschwisterheirat öffentlich durchbrochen wurde und nur selten zu Erbkrankheiten geführt hat. Ebenfalls universell ist das Tabu, in der Öffentlichkeit Geschlechtsverkehr zu vollziehen, wenn dies nicht rituelle Bedeutung hat. In einigen orientalischen und asiatischen meist streng islamischen Ländern ist sogar der Mundkuss in der Öffentlichkeit tabu und strafbar.

In unseren westlichen industrialisierten Gesellschaften gibt es Tabus fast nur im sexuellen Bereich und dem Bereich der Ausscheidung: neben dem Inzest vor allem Nacktheit und sexuelle Handlungen sowie Ausscheidung in der Öffentlichkeit, Sexualität bei sowie mit Kindern und das Sprechen über Sexualität in der Öffentlichkeit, mindestens das Benutzen bestimmter Wörter. Übertretung dieser Tabus gilt als Bedrohung der öffentlichen Ordnung, als Verletzung des Schamgefühls und Sittenverfall, mindestens aber als »öffentliches Ärgernis« und ist daher zum Teil strafbar. Die heutige Zeit zeigt aber starke Aufweichungen: z. B. Oben-ohne- und Nacktbaden, für Männer und Frauen gemeinsame Sauna, Sprechen über Sexualität in der Öffentlichkeit (etwa seit Mitte der Achtzigerjahre, auch wegen der Bedrohung durch Aids), wobei nicht wenige Menschen das Verschwinden alter Tabus beklagen.
Siehe auch: Scham.

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Zölibat,
die dauernde (oder zeitweilige) selbst gewählte Lebensform der Ehelosigkeit und der geschlechtlichen Enthaltsamkeit. Das Wort Zölibat stammt von dem lateinischen Wort caelibatus ab, das Ehelosigkeit bedeutet. Für die Priester der katholischen Kirche sowie zum Teil auch der unierten Ostkirche ist das (oder auch der) Zölibat eine auferlegte Standespflicht. Es wird biblisch begründet mit einer völligen Hingabe an Gott, dem ungeteilten Dienst am Menschen und einer weitestgehenden Unabhängigkeit von irdischen Dingen.

Die ersten kirchenrechtlichen Regelungen wurden um 309 auf der Synode von Elvira beschlossen, die den Bischöfen, Priestern und Diakonen die Enthaltsamkeit vorschrieb. In der Folgezeit wurde das Verbot einer Ehe zwar immer wieder betont, doch ließ es sich nur schwer durchsetzen. Dies gelang erst im 12. Jahrhundert mit der Einführung des Pflichtzölibats. Das 2. Vatikanische Konzil (1962 bis 1965) hat für Diakone die Zölibatspflicht aufgehoben, hält aber weiterhin am Zölibat für Priester und Bischöfe fest, obwohl die Forderung nach Abschaffung des Zölibats immer stärker wird.

Ein geweihter Priester, der sich in der Öffentlichkeit zu seiner Partnerin beziehungsweise seinem Partner bekennt, verliert sein Kirchenamt, spätestens bei seiner Verheiratung. Mit der Rückversetzung in den Laienstand wird die Verpflichtung zum Zölibat aufgehoben. Umgekehrt dürfen Verheiratete nicht geweiht werden, wobei der Vatikan in bestimmten Fällen eine Ausnahme von der Regel genehmigen kann.

Die evangelischen Kirchen haben von Beginn an das Zölibat abgelehnt. In der orthodoxen Kirche ist das Zölibat Pflicht für Bischöfe, Diakone und Priester. Diejenigen aber, die vor ihrer Weihe schon verheiratet waren, dürfen die Ehe fortsetzen.

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(Seite zuletzt geändert: 26.10.2007, 18:27 Uhr)