Gebührenordnung im Überblick
gültig ab 1. 1. 2013
monatliche Gebühren für Unterricht
Der Berechnung des Schulgeldes liegt das Jahres-Aufkommen für den einzelnen Schüler zugrunde;
Daher sind die monatlichen Gebühren unabhängig von Ferienzeiten oder gesetzlichen Feiertagen zu bezahlen.
1. Musikalische Früherziehung:
---60 Minuten: 25,- Euro
2. Orientierungsstufe:
a) Instrumentenkarussell
---40 Min: 29,- Euro
b) Elementarunterricht
---40 Minuten:
...............3erGruppe: 39,- Euro
...............4erGruppe: 34,- Euro
...............5erGruppe: 30,- Euro
...............6erGruppe: 28,- Euro
...............7erGruppe: 27,- Euro
---30 Minuten:
...............3erGruppe: 29,- Euro
...............4erGruppe: 26,- Euro
3. Instrumental-Unterricht
Einzelunterricht, 40 Minuten: 92,- Euro
Einzelunterricht, 30 Minuten: 68,- Euro
Einzelunterricht, 20 Minuten: 46,- Euro
Paarunterricht, 40 Minuten: 52,- Euro
Paarunterricht, 30 Minuten: 39,- Euro
Gruppenunterricht, 40 Minuten
...............3erGruppe: 39,- Euro
...............4erGruppe: 34,- Euro
4. Alle übrigen Angebote an der Schule
wie zB. Ensembles, Kammermusik, Sonderstunden, Musiktheorie kostenfrei
ermäßigte Unterrichtsgebühren
Geschwisterermäßigung:
Besuchen Geschwister gleichzeitig die Jugendmusikschule, so ermäßigt sich das Schulgeld für das
2. Kind um 20%, für das 3. Kind um 40%. Jedes weitere Kind ist vom Schulgeld befreit.
Auswärtigenzuschlag
Von auswärtigen Schülern, mit deren Wohngemeinde keine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung vorhanden ist,
wird ein Zuschlag von 50% auf das monatliche Schulgeld erhoben.
Leihinstrumente:
monatliche Grundgebühr: 13,- Euro
Steueramt Gemeinde Kressbronn a.B. Tel.: 07543/9662-20 Fax: 07543/9662-50