Gebührenordnung im Überblick

gültig ab 1. 1. 2013


monatliche Gebühren für Unterricht

Der Berechnung des Schulgeldes liegt das Jahres-Aufkommen für den einzelnen Schüler zugrunde;
Daher sind die monatlichen Gebühren unabhängig von Ferienzeiten oder gesetzlichen Feiertagen zu bezahlen.


1. Musikalische Früherziehung:

---60 Minuten: 25,- Euro

2. Orientierungsstufe:

a) Instrumentenkarussell
---40 Min: 29,- Euro

b) Elementarunterricht
---40 Minuten:
...............3erGruppe: 39,- Euro
...............4erGruppe: 34,- Euro
...............5erGruppe: 30,- Euro
...............6erGruppe: 28,- Euro
...............7erGruppe: 27,- Euro
---30 Minuten:
...............3erGruppe: 29,- Euro
...............4erGruppe: 26,- Euro


3. Instrumental-Unterricht

Einzelunterricht, 40 Minuten: 92,- Euro
Einzelunterricht, 30 Minuten: 68,- Euro
Einzelunterricht, 20 Minuten: 46,- Euro

Paarunterricht, 40 Minuten: 52,- Euro
Paarunterricht, 30 Minuten: 39,- Euro

Gruppenunterricht, 40 Minuten
...............3erGruppe: 39,- Euro
...............4erGruppe: 34,- Euro


4. Alle übrigen Angebote an der Schule

wie zB. Ensembles, Kammermusik, Sonderstunden, Musiktheorie kostenfrei


ermäßigte Unterrichtsgebühren


Geschwisterermäßigung:
Besuchen Geschwister gleichzeitig die Jugendmusikschule, so ermäßigt sich das Schulgeld für das 2. Kind um 20%, für das 3. Kind um 40%. Jedes weitere Kind ist vom Schulgeld befreit.


Auswärtigenzuschlag


Von auswärtigen Schülern, mit deren Wohngemeinde keine Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung vorhanden ist, wird ein Zuschlag von 50% auf das monatliche Schulgeld erhoben.


Leihinstrumente:

monatliche Grundgebühr: 13,- Euro


Steueramt Gemeinde Kressbronn a.B. Tel.: 07543/9662-20 Fax: 07543/9662-50