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Gurtprüfungsbestimmungen

Für Teilnehmende des Fortgeschrittenentrainings besteht die Möglichkeit, Gurtprüfungen abzulegen. Diese werden vom verantwortlichen Hauptleiter durchgeführt und abgenommen.

Bei Erfüllung sämtlicher Anforderungen gemäss ASVZ-Reglement werden KandidatInnen nach einem Anmeldeverfahren zu den Gurtprüfungen zugelassen. Ausnahmen bleiben vorbehalten.


Zur Erfassung der benötigten Trainingsstunden für die Prüfungszulassung wird im regulären Training eine Präsenzkontrolle geführt.
Interessierte bzw. AnwärterInnen tragen sich in der Liste ein und füllen diese in jeder Trainingsstunde aus.
Das regelmässige und korrekte Ausfüllen der Präsenzliste liegt in der Eigenverantwortung der Eingetragenen:
es sind keine Korrekturen oder Nachträge möglich.

Während den Ferientrainings wird keine Präsenzkontrolle geführt, da Ferientrainings von den kohärenten, regelmässigen Trainingsbesuchen ausgenommen werden.

Das Freitagstraining im Dojo der Polyterrasse steht im Zeichen der Gurtprüfungen. Dort werden die prüfungsrelevanten Themen behandelt, und auch die Gurtprüfungen finden dort statt.
Zugangsberechtigt sind angemeldete PrüfungsteilnehmerInnen und deren PrüfungspartnerInnen, sowie Jiukas ab dem 4. Kyu (Orangegurt). -> Nähere Infos zu Freitagstrainings


Die nächsten Prüfungsdaten:

SS06