Hygiene- und
Sicherheitsbestimmungen des ASVZ
Da beim
Ju-Jitsu-Training
charakterbedingt ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht, ist es
besonders wichtig, dass ein Mindestmass an Sicherheitsvorkehrungen von
ALLEN Teilnehmenden eingehalten wird.
Zudem kommen fast
alle Körperpartien
auf den Matten in Kontakt mit dem Boden, weswegen die Mattenflächen
soweit möglich von Verschmutzungen ferngehalten sollten.
Der ASVZ ist bemüht, mögliche Verletzungen vorzubeugen und
die allgemeine Hygiene aufrecht zu erhalten und erlässt folgende für alle verbindliche
Bestimmungen:
- Der
Weg von den Garderoben in die Hallen werden auf keinen Fall barfuss,
sondern mit sauberen Schuhwerken
(Hallenschuhen,
Badesandalen, Zoris o.ä.) zurückgelegt.
- Das
Betreten der Turnhallen in Strassenschuhen ist verboten.
- SCHUHE
AUF MATTEN SIND TABU!!! Mattenflächen
im Unterricht werden BARFUSS oder in Socken betreten.
Füsse sind vor dem
Training zu waschen.
- Jegliche
Art von Schmuck (Uhren, Armreife, Ohr- / Nasen- / Finger- / Zehenringe,
Hals- / Fuss- / Handgelenkketten, Piercings u.ä.), auch
unter der Kleidung, ist zur Minimierung des Verletzungsrisikos
abzulegen.
- Nägel
an Fingern und Zehen sind zurückzuschneiden.
- Lange
Haare sind zusammen zu binden.

Ansonsten gelten die in der Gesellschaft
üblichen Bräuche und Normen über die Körperpflege,
was sanitäre Belange angehen.
Sauberkeit wird nicht nur mit den
Augen, sondern auch mit der Nase wahrgenommen. Auch hier soll die
Umgebung und TrainingskollegInnen respektiert werden!!