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mit Kenntnissen im Einkommensteuerrecht und 3-jähriger Berufserfahrung auf
dem Gebiet der von Bundes- oder Länderfinanzbehörden verwalteten Steuern.
Entsprechend der Zulassungsbedingungen sind dafür geeignet:
- Steuerfachgehilfen/innen
- Finanzbuchhalter/innen
- ehemalige
Finanzbeamte/innen sowie
- fachlich vorgebildete
Steuerfachkräfte
Wir bieten:
- leistungsbezogene
Vergütung
- fachliche Hilfe und
Betreuung
- Unterstützung beim
Aufbau einer Existenz
- keine Mindestumsätze
Wir freuen uns
auf Ihre Bewerbung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter folgender
Anschrift zur Verfügung:
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