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Allgemeine lohnsteuerliche Betreuung und Beratung
innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis
Rechtliche Beratung und Vertretung
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Haben wir Sie mit unserem Leistungsangebot
überzeugt? Dann werden Sie doch Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins
Burgenland Thüringen e.V. Suchen Sie einfach eine nächstgelegene Beratungsstelle auf und füllen Sie zusammen
mit einem Mitarbeiter unseres Vereins eine Beitrittserklärung aus. Dann
werden Sie kompetent und zuverlässig in Lohn- und Einkommenssteuersachen
beraten.
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Auszug aus dem aktuellen Steuerberatungsgesetz:§ 4 StBerG: Zur
geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt ... Nr.
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Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage, bei mit Kinderbetreuungskosten im Sinne von § 9 (5), §10 (1) Nr. 5 & 8 des EStG, bei mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen im Sinne des § 35a Abs. 1 des EStG zusam- menhängenden Arbeitgeberaufgaben sowie zur Hilfe bei Sachverhalten des Familienleistungsausgleichs im Sinne des Einkommensteuergesetzes und der sonstigen Zulagen und Prämien auf die die Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden sind. Mitglieder,
die arbeitslos geworden sind, dürfen weiterhin beraten werden. |
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