Frankreich untersagt IP-Schnüffelei der Labels

Gefunden: 22.12.2006 17:32:38
Quelle: RR:Board
Ein französisches Gericht entschied, dass der Datenschutz das höherstehende Gut sei, wenn ein Label die Adressdaten eines Filesharers aufgrund der IP-Adresse anfordert. EIne Anzeige wurde zurückgewiesen, Datenschützer und Netzaktivisten jubeln. "Die Annullierung dieses Falls ist wichtig, da es direkte Auswirkungen auf die Taktik der Labels har, welche dutzende Male angewendet wurde", so der Anwalt des beschuldigten Filesharers, Aziz Ridouan. Die Privatsphäre der User bliebe so vor dem Zugriff der Labels geschützt. Die IP-Adresse des Filesharers aus einem Pariser Vororts wurde aufgespürt, als er den Multiclient Shareaza verwendete. Die anschließende Anzeige wurde nun per Gerichtsentscheid annuilliert. Die klagenden Rechteverwerter haben eine Berufung gegen das Urteil angekündigt und spielen die Bedeutung des Falls herunter - es drehe sich schließlich nur um eine Entscheidung inmitten zahlreicher erfolgreich verfolgter anderer Fälle. Rechtsberater Mathias Moulin von der französischen Kommission für Informationstechnologie und Freiheit sieht hingegen größere Auswirkungen des jetzigen Urteils. "Die Rechteinhaber sollten nun begriffen haben, dass sie ohne unsere Genehmigung nicht einfach Downloader im Internet identifizieren dürfen." Moilin erinnerte daran, dass Verstöße gegen die Privatsphäre bis zu 300.000 Euro Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft nach sich ziehen können. http://www.gulli.com/news/datenschutz-geht-vor-2006-12-22/.
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