Internet-Abzocke: Brüder Schmidtlein sollen Gewinn abführen
Gefunden: 04.03.2007 17:32:21
Quelle: RR:Board
*Das Brüderpaar Manuel und Andreas Schmidtlein haben im Internet schon negative Berühmtheit erlangt. Mit unzähligen Webseiten versuchen die Brüder vor allem Jugendlichen mit ominösen Dienstleistungen möglichst viel Geld aus den Taschen zu locken. Nach unzähligen Abmahnungen versucht die Verbraucherzentrale nun den mit unlauteren Mitteln erwirtschafteten Gewinn durch ein Gerichtsverfahren einzuziehen.*
Wer Gedichte, Hausaufgaben oder Witze sucht, landet schnell auf den Seiten der Schmidtleins. Meist unter Top-Domains befinden sich immer fast gleich gestaltete Webseiten; blickende Elemente lenken den Blick der ahnungslosen Besucher zu einer unscheinbaren Anmeldung. Doch handelt es sich keinesfalls um ein kostenloses Angebot, nach einer eintägigen „Testzeit“ verwandelt sich die Anmeldung in einen Vertrag um – in 24 Monaten soll der Nutzer 168 Euro bezahlen. Die Masche mit der Unachtsamkeit funktioniert schon lange, damals wurden mit Dialern, zwischenzeitlich mit SMS-Abos und heute mit Online-Verträgen die „Gebühren“ eingetrieben. Bei einem Widerspruch des überraschten Neukunden läuft das Brüderpaar erst zur Hochform auf, in aus Sicht der Kunden „bitterbösen“ Mahnschreiben werde auf die Wirksamkeit der Anmeldung bestanden und bei Nichtzahlung die schlimmsten Rechtsfolgen angedroht.
Täglich gehen etliche Beschwerden über das Geschäftsgebahren der Schmidtleins aus Büttelborn bei den Verbraucherzentralen ein. Etliche Abmahnungen wurden schon an die Brüder geschickt, die immer die strittigen Punkte akzeptierten und die Webangebote notdürftig umbauten. Eine konkrete Änderung der Angebote im Sinne der Verbraucher und der Verbraucherzentralen fand jedoch nie statt, vielmehr wurden die Angebote in der gesetzlichen Grauzone weitergeführt. Die Verbraucherzentrale möchte mit dem neuen gerichtlichen Ansatz eines Gewinnabschöpfungsverfahren die unlauter erwirtschafteten Gewinne einziehen und endlich die Rechte der Verbraucher im Internet stärken.
Das Verfahren wird schon am 27.03.2007 am Landgericht Darmstadt stattfinden. Doch ist nach den mehrfachen negativen Gerichtserfolgen in der Vergangenheit nicht mir einer anhaltenden Lösung des Problems „Schmidtlein“ zu rechnen.
Quelle: gulli.com (http://www.gulli.com/news/internet-abzocke-brueder-2007-03-03/).Quelle: RR:Board
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