Italien: Download ohne Profitinteresse keine Straftat

Gefunden: 23.01.2007 15:01:37
Quelle: RR:Board
*In der letzten Instanz befand ein italienisches Gericht, dass der Download von Filmen oder Musik aus dem Netz keine Straftat sei, solang kein Profit dabei gemacht würde. Zwei vorhergehende Urteile gegen zwei Turiner Studenten werden damit aufgehoben. Von Legalisierung des Downloads oder gar einer "Revolution" im Copyright kann trotzdem keine Rede sein.* Für die beiden Turiner Studenten, die 1994 ein Filesharing-Netz aufbauten, welches kurz nachher wieder geschlossen wurde, ist das Urteil natürlich erfreulich. Die Strafe - ein Jahr Haft, in der Berufung auf drei Monate vermindert - wurde nun komplett aufgehoben. Analysten gehen davon aus, dass der Verstoß gegen das Copyright - beispielsweise durch das Brechen von Kopierschutztechniken - nach wie vor illegal sei, auch wenn nun der reine Download straffrei gestellt wurde. Ein allenfalls "kleiner Schritt hin zur Klärung dessen, was legal und illegal ist", sei das Urteil, welches immerhin ein Zeichen dahingehend setzt, dass Filesharing per se nicht illegal sei. Seitens der italienischen Copyrightwächter SIAE sieht man das Urteil ebenfalls mit großer Gelassenheit: der Fall sei nach Gesetzen entschieden worden, die inzwischen abgeändert wurden. Die aktuelle Rechtsprechung sieht Strafen für die unerlaubte Verbreitung von Inhalten übers Netz vor, egal, ob Profit damit erzielt wird oder nicht. quelle: gulli untergrund news (http://www.gulli.com/news/italien-download-ohne-2007-01-23/).
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