Onlinedurchsuchungen: Bremse für Geheimdienst
Gefunden: 06.03.2007 23:01:34
Quelle: RR:Board
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Onlinedurchsuchungen
*Geheimdienst soll nicht schnüffeln*
*Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen eingelegt.*
Baum will das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Das Gesetz erlaubt dem Geheimdienst zur Terrorbekämpfung den heimlichen Zugriff auf private Computer. Die Onlinedurchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, sagte Baum.
Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.
Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz entstand unter liberaler Federführung. NRW-Innenminister Ingo Wolf gehört wie Baum der FDP an. Der streitbare Anwalt Baum hatte in Karlsruhe bereits das Luftsicherheitsgesetz mit der umstrittenen Befugnis, entführte Passagiermaschinen im Extremfall abschießen zu lassen, sowie den Großen Lauschangriff teilweise zu Fall gebracht.
Der Bundesgerichtshof hatte Anfang Februar entschieden, dass eine heimliche Online-Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist. Die Richter bemängelten, dass es keine erforderliche Ermächtigungsgrundlage dafür gebe. In NRW ist die Durchsuchung dagegen im neuen Verfassungsschutzgesetz geregelt.
(avs/dpa)
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quelle: focus (http://www.focus.de/digital/computer/onlinedurchsuchungen_nid_45657.html).Quelle: RR:Board
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