Rapidshare will gegen einstweilige Verfügung vorgehen
Gefunden: 20.01.2007 02:01:49
Quelle: RR:Board
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Die Betreiber der "Webhosting-Dienste" Rapidshare.de und Rapidshare.com wollen gegen eine von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkte einstweilige Verfügung (http://go.raidrush.to/?url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/83897) vorgehen. Das Landgericht Köln hatte den Unternehmen mit der Verfügung untersagt, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke weiter öffentlich zugänglich zu machen. Die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche Rapidshare AG zeigte sich in einer Mitteilung zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Verfügung erwirken zu können. Der Geschäftsführer der in der Schweiz beheimateten Aktiengesellschaft, Bobby Chang, erklärte, das Unternehmen biete selbst keine geschützten Werke öffentlich an.
Doch finden sich im Internet zahlreiche Links zu Rapidshare-Dateien, die Filme oder Musik enthalten. Chang bestreitet nicht, dass auf Rapidshare unter Umständen auch urheberrechtlich geschützte Daten zu finden sind, beziffert deren Anteil aber auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. Er weist darauf hin, dass sein Unternehmen selbst diese Daten nicht veröffentlicht oder indiziert, sondern die Nutzer dafür die Verantwortung tragen. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein", erklärte Chang.
Die GEMA sieht das anders. Rapidshare versuche sich mit dem Hinweis auf die Unkenntnis der von Nutzern hochgeladenen Daten nur der rechtlichen Verantwortung zu entziehen. Dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, ändere rechtlich nichts seiner Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen, heißt es in einer Mitteilung der Rechteverwerter. Für die GEMA ist der "Doppelschlag" gegen die Rapidsharer auch wegweisend für den Umgang mit anderen Netz-Angeboten. "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", erklärte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die GEMA fordert von Youtube-Eigner Google Lizenzgebühren (http://go.raidrush.to/?url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/80617) für Musikinhalte.
Auf den beiden Rapidshare-Plattformen können Nutzer beliebige Daten auf die Server der Anbieter laden und dort ablegen. Über einen spezifischen Download-Link lassen sich die Datenpakete dann wieder abrufen. Damit können die Daten auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Gegen Gebühr, die nach Unternehmensangaben einzige Einnahmequelle, erhalten die Nutzer gewisse Privilegien. Das deutsche Unternehmen Rapidshare.de wurde 2001 von Christian Schmid gegründet. Auch bei dem Schweizer Betreiber von Rapidshare.com, der erst im Oktober 2006 eingetragenen AG, ist Schmid als Mitglied eingetragen. Chang und Schmid weisen jedoch darauf hin, dass es sich um getrennte Unternehmen handelt. Zur Größe der Unternehmen, ihrem Datenaufkommen und erwirtschafteten Umsätzen wollten sich die beiden nicht äußern.
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Quelle: Heise News (http://go.raidrush.to/?url=http://www.heise.de/newsticker/meldung/83989)
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*Einstweilige Verfügung: Rapidshare wehrt sich*
Wie schon erwartet haben Rapidshare.de und .com angekündigt gegen die einstweilige Verfügung der GEMA vor zugehen. Sowohl Rapidshare.de als auch Rapidshare.com betonen das sie selbst keine Urheberrechtlich geschützten Werke anbieten. Das auf Rapidshare urheberrechtlich geschützte Werke angeboten werden ist laut Rapidshare unbestritten, jedoch ist dies laut Rapidshare nur ein sehr geringer Prozentsatz.
*Zur Verwirrung Rapidshare.de und Rapidshare.com:*
Rapidshare.de wurde 2001 von einem gewissen Christian Schmid gegründet. Die Rapidshare AG, welche erst kürzlich gegründet wurde und die Rapidshare.com befasst, gehört sowohl Christian Schmid als auch einem gewissen Bobby Chang. Beide betonen jedoch das es sich um getrennte Unternehmen handelt.
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Quelle: Karibik-News (http://go.raidrush.to/?url=http://karibik-news.in/?p=630).Quelle: RR:Board
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