Spionage im Kinderzimmer: Teddys, die Sehen können, sind verboten
Gefunden: 14.12.2006 15:31:12
Quelle: RR:Board
*Über TV-Shoppingkanäle einzukaufen hat seine Risiken. Ein 59-Jähriger aus Straubing wurde sein so erstandener Teddy von der Polizei weggenommen: Das Plüschtier war mit einer Kamera ausgerüstet - was strafrechtliche Konsequenzen für den Käufer haben könnte.*
Die Polizei hat einem 59-Jährigen seinen Teddy weggenommen - allerdings keinen gewöhnlichen Bären, sondern einen, der zur Spionage missbraucht werden könnte. Dieser Ansicht ist jedenfalls die Münchner Staatsanwaltschaft. Deshalb wurde gegen den Mann aus Straubing Strafanzeige erstattet. Ein Homeshopping-Sender und diverse Online-Händler hatten den flauschigen Plüschgefährten verkauft. Was die Fernseh-Verantwortlichen eigenen Angaben zufolge nicht wussten: Der mit Überwachungstechnik ausgestattete Bär, der als Babyfon dienen soll, verstößt in Deutschland gegen das Gesetz. Wer ihn besitzt, macht sich strafbar.
*Kuscheltierchen mit Kamera: Mein Bär hört alles, sieht alles*
Bild: http://www.spiegel.de/img/0,1020,758864,00.jpg (http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,PB64-SUQ9MTc5ODEmbnI9MQ_3_3,00.html) Bild: http://www.spiegel.de/img/0,1020,758867,00.jpg (http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,PB64-SUQ9MTc5ODEmbnI9MQ_3_3,00.html) Bild: http://www.spiegel.de/img/0,1020,758872,00.jpg (http://www.spiegel.de/fotostrecke/0,5538,PB64-SUQ9MTc5ODEmbnI9MQ_3_3,00.html)
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Der Straubinger hatte den Teddybären im Frühjahr 2006 über den Homeshopping-Kanal gekauft und damit ein echtes Allround-Talent erworben. Denn das Plüschtier war nicht nur kuschelig und lieb anzuschauen. In ihm steckte noch viel mehr: Hinter der niedlichen Bärennase verbarg sich eine Kameralinse, unter einer Schleife war ein Mikrofon versteckt. Nach Angaben des Senders sollte der High-Tech-Bär Eltern bei der Überwachung ihres schlafenden Nachwuchses dienen. Die technische Ausstattung ermöglichte eine drahtlose Übertragung von Bild und Ton über mehrere Räume hinweg.
*Bär oder Strafe *
Eine derartige Kombination von verdeckter Überwachungstechnik mit einem Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs ist nach dem Telekommunikationsgesetz allerdings nicht erlaubt. Der TV-Sender wurde deshalb von der Münchner Staatsanwaltschaft aufgefordert, sämtliche Käufer schriftlich über die strafrechtlichen Folgen des Teddybär-Besitzes zu informieren. Sie sollten den Bären gegen Erstattung des Kaufpreises an den Sender zurückschicken.
Weit über 90 Prozent der Kunden sind dieser Aufforderung nach Angaben eines Sender-Sprechers inzwischen gefolgt. Die als "Teddycam" verkaufte Plüschfigur sei sofort aus dem Sortiment genommen worden.
Im Internet ist der verbotene Bär allerdings immer noch zu haben.
Bei der Auswertung der Liste jener Käufer, die den Teddybär nicht zurückgeschickt haben, stieß die Staatsanwaltschaft dann auf den 59-Jährigen aus Straubing. Der Bärenbesitzer bekam Besuch von der Polizei und musste seinen Teddy abgeben. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
quelle: Spiegel Online (http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/0,1518,454388,00.html).Quelle: RR:Board
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