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Grundlage für die Kostenermittlung bei Übersetzungen ist eine Normzeile (= 55 Zeichen). Die Zählung erfolgt über das Textverarbeitungsprogramm. Amtliche Dokumente/Urkunden etc. werden auf Wunsch bzw. bei Bedarf beglaubigt (nur portugiesisch und französisch). Sämtliche Leistungen, die Form der Übermittlung, Termine usw. sind Gegenstand der Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
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Gräf
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