Anne Kerstin Hirsch

Dipl.- Ing. Architektin 

Anne Kerstin Hirsch

I Startseite

I Ausbildung

I Praxis

I Projekte

I Fotos

I Kontakt

I Seminararbeit Autimus

       

farbige Strukturstudie

1. Einleitung

2. Krankheitsbild

3. Therapie

4.-4.2 Anforderungen an die Architektur

4.3- 4.3.2 Hinweise zu besonderen Räumen

4.3.3- 5 Innenarchitektur, Farbe, Licht, Materialität, Geräusche + Zusammenfassung


4.3 Beschaffenheit von Einrichtungsgegenständen und Räumen 
4.3.1 Räumliche Anforderungen 

Raumprogramm 
Um eine Strukturierung im Tagesablauf zu ermöglichen, ist es wichtig, die einzelnen Tätigkeiten ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumen und zu festgelegten Tageszeiten auszuführen. Würde man diesen Anspruch konsequent umsetzen, so wäre eine große Zahl an Räumen notwendig. Bedingt durch Zweckmäßigkeit, Finanzierbarkeit sowie das therapeutische Gesamtkonzept ist daher das Raumprogramm zu optimieren. Je nach Art der Wohneinrichtung sind unterschiedliche Räume erforderlich. 
Das betreute Einzelwohnen entspricht dem ganz normalen Wohnen in einer 1- bis 2- Zimmer- Wohnung und benötigt daher keine besonderen Räumlichkeiten. Auch betreute Wohngruppen brauchen lediglich die Einzelzimmer, Wohn- und Gemeinschaftsbereiche sowie Küche und Sanitärzelle. 
Im Gegensatz dazu stehen in Wohnheimen auch Räume für Therapien und Mitarbeiter zur Verfügung. Je nach Angebot sind unterschiedliche Arbeits- und Therapieräume vorzusehen, beispielsweise für Musiktherapie, Korbflechten oder Holzarbeiten, oftmals mit eigenem Sanitärbereich. Autistische Menschen verspüren einen Drang nach Bewegungsfreiheit, dem in großzügig geplanten Gemeinschaftsräumen nachgekommen werden sollte. Gleichzeitig besteht ein Bedürfnis nach Ruhe. Rückzugsbereiche sind daher von ganz besonderer Bedeutung. 
Des Weiteren sind Räume für die Verwaltung notwendig, so zum Beispiel für die Heimleitung. Jede Wohngruppe sollte mindestens ein Dienstzimmer für die Mitarbeiter haben. Wird ein Nachtbereitschaftsdienst angeboten, so ist hierfür ein separater Raum mit Bett erforderlich. Ein separater Raum für die Garderobe ist empfehlenswert. Findet das An- und Ausziehen innerhalb der Gemeinschaftsräume statt, so führt es zu unnötigen Unruhen und Stresssituationen. 
In einigen Wohnheimen wird ein sogenannter Time- out- Raum angeboten, in dem sich der Bewohner bei aggressiven Anfällen beruhigen kann. In Gesprächen mit Mitarbeitern hat sich gezeigt, dass solche Räume nicht zwingend erforderlich sind. Es ist auch möglich, den Garten beziehungsweise das eigene Zimmer als Time- out- Raum zu nutzen. Zusätzliche Räume zur Entspannung und sportlichen Betätigung sind zwar wünschenswert, aber häufig aufgrund des begrenzten finanziellen Spielraums nicht möglich. Einige Einrichtungen haben einen Snoozle- Raum, in dem Lichtspiele und Wassergeräusche zur Entspannung führen sollen. Jedoch ist zu hinterfragen, inwieweit sich der Bewohner, der meist an Reizüberflutung leidet, in einem solchen Raum beruhigen kann. Stattdessen ist es günstig, Möglichkeiten anzubieten, bei denen die eigenen Körpergrenzen erfahrbar gemacht werden. Viele autistische Menschen empfinden es als besonders angenehm, wenn sie fest gedrückt werden oder man ihnen Gewichte auf den Bauch legt. Es sollte daher immer ein Bereich für gymnastische Übungen oder zur Entspannung vorgesehen werden. 
Ein oft vergessener Faktor ist der enorme Abstellbereich, den eine autistische Einrichtung braucht. Möbel der Zimmereinrichtung müssen schnell ausgetauscht werden, falls der Bewohner sie nicht akzeptiert oder eigene mitbringt. Für Therapien und die Freizeitgestaltung werden Arbeitsmaterialien benötigt. Außerdem häufen sich im Laufe der Zeit private Gegenstände zum Beispiel durch Sommer- und Winterkleidung, Fahrrad usw. 
Sind die Bäder nicht groß genug, so ist ein Raum für Waschmaschinen und Wäschetrockner vorzusehen. 
Funktionale Gliederung 
Autistische Menschen sollen in einem reizarmen, klar gegliederten und überschaubaren Umfeld leben. Die Wohneinrichtungen müssen daher einem logischen und nachvollziehbaren Aufbau folgen. Die Raumfolgen sollten die entsprechenden Tätigkeitsabläufe widerspiegeln und damit das Erlernen von Handlungskompetenzen fördern. 
Donna Williams, selbst Autistin, beschreibt in einem Interview ihre Erfahrungen mit Alltagssituationen und –gegenständen sowie Architektur[9][1]. Sie macht deutlich, dass autistische Menschen eine besondere Vorliebe für klare Strukturen und Symmetrien haben. Auf sie selbst üben besonders Bibliotheken eine besondere Faszination aus. Die monotone Reihung der Bücherregale sowie der Bücher in ihnen folgt einem strikten Ordnungsprinzip. Wiederholende Muster geben ihr inneren Halt und erleichtern die Orientierung. Autistische Menschen benötigen oft besondere Hilfestellung bei der Orientierung und dem Erkennen von Räumen. Neben einer baulichen Hervorhebung können auch farbliche Akzente unterstützend wirken. So ist es vorstellbar, Türen je nach Funktion besonders zu betonen oder an den Räumen erklärende Piktogramme anzubringen. Dennoch ist zu bedenken, dass visuelle Eindrücke bei weitem nicht so einprägsam sind wie akustische und haptische. So ist zum Beispiel eine alte, knarrende Tür bei der Orientierung ganz besonders hilfreich. 
Raumhöhen 
Nicht zu vergessen ist die dritte Dimension von Räumen. Nicht nur Wände und Fußboden definieren einen Raum, sondern auch die Höhe. In einem der Erfahrungsberichte wurde gesagt, dass der autistische Sohn einen ganz besonderen Reiz an hohen Räumen verspüre. Schon allein die nicht verkleidete Decke mit sichtbaren Holzbalken im Elternhaus übe eine große Faszination aus. Überlegenswert ist es, solche Phänomene in Gemeinschaftsräumen auszunutzen. 
Differenzierte Raumhöhen helfen, die Funktion einzelner Räume besser zu erkennen. Orte der Kommunikation und der gemeinsamen
Tätigkeiten können durch höhere Decken betont werden während Rückzugsbereiche eher höhlenartig niedriger ausgebildet sind. Dabei spielt neben der Raumhöhe auch die Art der Deckengestaltung eine Rolle. 

4.3.2 Gestaltung und Ausstattung der einzelnen Bereiche 

Alle Wohneinrichtungen sollten den vorherrschenden Standards entsprechen. Zudem muss die Heimmindestbauverordnung eingehalten werden. Die derzeitig gültige Fassung stammt vom 03.05.1983 und wurde zuletzt 1990 geändert. 
Vor allem in größeren Heimen trifft man häufig eine Überdimensionierung des Sanitärbereichs an. Ebenso wie die übermäßige Verwendung pflegeleichter Materialien und Möbel fördert dies die vorurteilsbehaftete Vorstellung über Behinderung. Die autistisch behinderten Menschen lernen nicht, mit Alltagssituationen umzugehen. Abzuwägen ist auf der einen Seite die Risikoreduktion mit dem Normalisierungsprinzip auf der anderen Seite und dem im sozialen Bereich weitverbreiteten Förderoptimismus. 
Nach Donna Williams´ Aussage[10][2] führt nicht ein einzelner Reiz zu einer Wahrnehmungsstörung, sondern vielmehr das Nebeneinander verschiedener Dinge. So seien beispielsweise ein laufender Fernseher, ein raschelnder Vorhang und ein besonderes Tapetenmuster für sich allein nicht problematisch, jedoch die Tapete bei laufendem Fernseher und raschelndem Vorhang überfordern die Reizverarbeitung. 
Das Gehirn ist nicht in der Lage, wesentliche von unwesentlichen Dingen zu unterscheiden. Alles werde als gleichwertig angesehen- egal ob gerade eine Person spricht oder ein Vogel am Horizont vorbeifliegt. 
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass grundsätzlich jede Ausstattung oder Gestaltung möglich ist, solange sie dem Prinzip der Reizarmut folgt. Es ist jedoch wichtig, dass bei allen Einrichtungsgegenständen deren Konstruktion und Funktionsweise deutlich wird. So ist es zu empfehlen, Stühle zu verwenden, deren Sitzfläche, Lehne und Stuhlbeine klar voneinander zu unterscheiden sind. Außerdem erweist es sich als ungünstig, wenn sich die Stuhlbeine nach außen abspreizen, da dies nur schlecht wahrgenommen wird. 

Einzelzimmer

Die Zimmer sind Schutz- und Rückzugsraum zu jeder Tageszeit. Dadurch wird unter anderem die Reizüberflutung eingedämmt. Es ist deshalb zwingend erforderlich, ausschließlich Einzelzimmer anzubieten.

Das Zimmer muss zu spontanem Handeln und Kreativität ebenso einladen wie es Platz für Ruhe bieten soll. Eigene Gestaltungsmöglichkeiten sind hierbei wichtig- angefangen vom Mitbringen eigener Möbel bis hin zu der schlichten Forderung nach beliebiger Anordnung der Einrichtung im Raum. Nach Mahlke[11][3] ist dafür eine Grundvoraussetzung, dass Räume nicht architektonisch vordefiniert werden. Wird der Raum durch Bildung eines Mittelpunkts, einer festen Symmetrie oder starren Begrenzungen aufgrund von Einbauten festgelegt, so wirken hinzukommende Gegenstände uneins mit dem Konzept des Raumes.

Nach der Heimmindestbauverordnung, Fassung 1983, wird eine Zimmergröße von 12m² gefordert. Durchschnittlich haben die Zimmer der befragten Einrichtungen eine Größe von 13m². Der Entwurf für eine neue Heimmindestbauverordnung von 2001 sah eine Mindestzimmergröße von 16m² vor, ist aber nicht beschlossen worden.

Abb. 1 Größe der Einzelzimmer in den befragten Wohnstätten in [m²]

Zimmereinrichtung

Individualität und Normalität der Zimmereinrichtung sind wichtig. Neben der üblichen Ausstattung mit Bett, Tisch, Stühlen, Schränken usw. sollten auch eigene Gegenstände und Möbel mitgebracht werden können. Dieses Angebot wird in allen befragten Einrichtungen genutzt. Je nach Vorlieben der Bewohner erfolgt eine Ausgestaltung des Zimmers mit Gardinen, Teppich und Bildern. Außerdem werden häufig Musikanlagen und PC mitgebracht. Die Grundausstattung wird meist durch das Sozialamt gestellt.

Die Gestaltung der Zimmer zeigt sich in der Praxis als äußerst unterschiedlich. Während einige Bewohner den Raum nur karg ausstatten, sammeln andere viele Kleinigkeiten und Schnickschnack an. Gerade hier zeigt sich die Individualität des Einzelnen.

Um das Erlernen von Handlungsabläufen zu unterstützen, werden oft Piktogramme oder Bildgeschichten verwendet. Hierfür muss ein geeigneter Platz vorgesehen werden. Als ungünstig hat sich herausgestellt, solche Tafeln an den Türen anzubringen. Zum einen richtet sich der Blick meist ins Zimmer hinein, zum anderen stehen die Türen oft offen, so dass Piktogramme u.ä. nicht wahrgenommen werden können.

Je nach Bewohner ergeben sich ganz unterschiedliche Ansprüche an die Ausstattung. So gab es zum Beispiel in der Wohnstätte 1, Berlin Nikischstraße einen Bewohner, der in das Holzbett gebissen und gekratzt hat. Kurzfristig musste dies durch ein Stahlrohrbett ausgetauscht werden. Ein anderer hatte eine Aversie gegen Nägel in der Wand. Alle Bilder mussten daher entfernt werden.

Hier zeigt sich die Bedeutung von hoher Flexibilität in der Ausstattung. Die Zimmereinrichtung muss stabil und robust sein. Auf besondere Belastbarkeit ist zu achten.

Wohnbereich/ Gemeinschaftsraum

Der Wohnbereich dient der Kommunikation sowie als Ort für gemeinsame Tätigkeiten.

Funktionalität und eine einfache Strukturierung sind besonders wichtig. Der Wohnraum sollte in mehrere kleine Bereiche aufgeteilt werden, die miteinander korrespondieren aber dennoch baulich abgeteilt sind. Beispielsweise kann man Beschäftigungs-, Musik- und Ruhebereiche voneinander trennen. Autistische Menschen möchten sich gelegentlich zurückziehen, auch ohne den Raum zu verlassen. Dennoch ist eine distanzierte Teilnahme am Geschehen durch die Zonierung möglich. Überlegenswert ist es auch, dies durch Spiegel zu gewährleisten. Auf Glasflächen im Innenbereich sollte jedoch verzichtet werden. Als günstige Trennelemente erweisen sich offene Regale oder andere Möbel.

Aufgrund des Krankheitsbildes besteht kein Bestreben der Bewohner, Zeit gemeinsam zu verbringen. Die Freizeit wird häufig im eigenen Zimmer gestaltet. Der Wohnbereich muss deshalb besonders zum Aufenthalt animieren. Eine räumliche Trennung von Zimmer- und Gemeinschaftsbereich in zwei unterschiedlichen Etagen wie in Schloss Langenstein ist überlegenswert. Auch optische und akustische Mittel sowie Aromastoffe bewirken eine aktivierende und entspannende Atmosphäre. Ein innenliegender und daher dunkler Gemeinschaftsraum wie in der Wohnstätte 1, Berlin Nikischstraße, hat sich als ungünstig herausgestellt.

Die gestützte Kommunikation benötigt ebenso wie das normale Gespräch ein geeignetes Umfeld. In den besichtigten Einrichtungen befinden sich die Computerplätze meist „zwischen Tür und Angel“ oder in dunklen Raumecken. Schon frühzeitig ist in der Planung von Gemeinschaftsräumen Ort und Gestaltung der Bereiche für die gestützte Kommunikation zu bedenken.

Da der Gemeinschaftsraum von alle Bewohnern zusammen genutzt wird, muss sich in der Gestaltung nach jedem Einzelnen gerichtet werden. Es ist zu überlegen, in wieweit Gardinen, Teppiche und Bilder als Grundausstattung zweckmäßig sind. Dies hängt in großem Maße vom Therapiekonzept der Einrichtung ab. Besonders wichtig ist im Gemeinschaftsraum ein ausreichender Schallschutz.

Nach der Heimmindestbauverordnung wird eine Fläche von mindestens 20m² beziehungsweise bei mehr als 20 Bewohnern von 1m² je Bewohner gefordert. Die durchschnittliche Größe des Gemeinschaftsbereiches in den befragten Wohnheimen liegt mit 30m² deutlich über den Mindestwerten. In betreuten Wohngruppen gelten diese Mindestbestimmungen nicht.

Abb. 2 Größe der Gemeinschaftsräume in den befragten Wohnstätten in [m²]

Küche

In der Küche gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Alle Schränke müssen abschließbar sein. Auch der Raum selbst darf nur unter Aufsicht betreten werden. Autistische Menschen haben häufig kein Gefühl für Hunger oder Sättigung, so dass sie ständig essen würden. Induktionsplatten als vorbeugender Verbrennungsschutz sind sinnvoll.

Da das Kochen oder Tischdecken Teil des Förderprogramms ist, muss ausreichend Platz in der Küche vorhanden sein. In ¾ der befragten Einrichtungen kochen die Bewohner selbstständig oder unter Anleitung. Eine funktionale Gliederung erleichtert auch hier das Erlernen von Handlungsabläufen.

Einige Autisten reagieren sehr empfindlich gegenüber Gerüchen. Es ist deshalb auf einen ausreichend großen Abzug sowie natürliche Entlüftung zu achten. Besonders in der Küche spielt die Reinigung eine wichtige Rolle. Mobiliar, Fußboden sowie Wandbereiche müssen pflegeleicht sein.

Die Küchen der befragten Einrichtungen sind zwischen 10 und 45m² groß, wobei die letzteren in den Gemeinschaftsbereich integriert sind. Durchschnittlich beträgt die Größe etwa 15m².

Abb. 3 Größe der Küchen in den befragten Wohnstätten in [m²]
Essbereiche

Das Essen erfolgt meist in Essbereichen, die der Küche angegliedert sind oder sich im Gemeinschaftsraum befinden. Auch in den Einzelzimmern wird gegessen. Nach Angaben des Vereins „Hilfe für das autistische Kind“ haben sich kleine Gruppen verteilt auf mehrere Tische mit je 2 bis 4 Personen bewährt. Meist isst die gesamte Wohngruppe gemeinsam. Ein zu großer Essbereich erzeugt jedoch Stresssituationen und Reizüberflutung.

Abb. 4 Anzahl der Bewohner und Mitarbeiter, die gemeinsam essen

Findet das Essen ist Räumen statt, die eigentlich einer anderen Funktion dienen, so ist eine bauliche und optische Trennung sinnvoll. Autistische Menschen sollten nicht von ihrer momentanen Aufgabe beziehungsweise Tätigkeit abgelenkt werden.

Je nach Bewohner ist ein gemeinsames Essen eventuell gar nicht möglich. Platz für Einzeltische muss deshalb vorgesehen werden. Auch hier bietet sich die Verwendung von Spiegeln an, um den Bewohner jederzeit am Geschehen teilhaben zu lassen.

Sanitärbereiche

Entweder sind die Nasszellen jedem Zimmer zugeordnet oder sie werden von mehreren, in der Regel drei bis vier, Bewohnern gemeinsam genutzt. Sanitärräume sollten so gestaltet sein, dass sie eine beruhigende und harmonisierende Wirkung ausstrahlen. Die Funktionalität steht nicht allein im Vordergrund. Während des Toilettentrainings bezieht man häufig den Sanitärraum sogar in den Wohnbereich mit ein.

Die Sanitärbereiche bereiten besondere Probleme bezüglich der Wahrnehmung. Die monotone Struktur der Fliesen sowie gleichartige Farbigkeiten führen dazu, dass die Raumgrenzen nicht eindeutig definierbar sind sowie Entfernungen nicht richtig eingeschätzt werden. Alle Raumgrenzen müssen hier besonders kenntlich gemacht werden. Ein dunkler Fußboden vermittelt den Eindruck einer sicheren Grundlage.

Herkömmliche Badewannen haben sich für einige Bewohner der Wohnstätte 1, Berlin Nikischstraße, als großes Hindernis herausgestellt. Neben dem oben beschriebenen Phänomen der Fehleinschätzung von Entfernungen ist der Einstieg so hoch, dass schwerfälligere Menschen ohne Hilfe die Badewanne beziehungsweise Dusche nicht benutzen können.

Wichtig ist, einen zusätzlich absperrbaren Bereich für Waschmaschinen und Trockner sowie Reinigungsmittel vorzusehen. Hier sollte auch ein großer Ausguss vorhanden sein.

Die Wasserleitungen müssen separat abgesperrt werden können. Ein Überlaufschutz beziehungsweise Bodenablauf sowie eine Wassersperre zu anderen Räumen ist erforderlich. Eventuell ist auch der Flurbereich vor der Nasszelle wasserfest auszuführen.

Es muss dem Personal jederzeit möglich sein, den Sanitärbereich zu betreten auch wenn sich ein Bewohner eingeschlossen hat. Entsprechende Schlösser sind deshalb einzuplanen.

Verkehrszonen

Nach Mahlke sollten Verkehrszonen nicht betont werden, sondern ein Innehalten, Beobachten und Wohlbefinden hervorrufen. Sie haben eine wichtige Orientierungsfunktion. Es muss möglich sein, sich ohne Probleme im Gebäude zurechtzufinden. Eine Gliederung durch Farben und Materialität ist ebenso wichtig wie eine unterstützende Lichtführung. Wie bei anderen Gebäuden gilt hier der Grundsatz, dass Flure nicht zu lang und dunkel sein sollten. Jedoch führen nach Mahlke Oberlichter zu dem Ergebnis, dass der Gang als länger empfunden wird als wenn er unbelichtet wäre. Dies wiederum bewirkt Unbehagen. Erweiterte Verkehrsflächen oder Inseln können als Orte der Kommunikation dienen und zudem die Orientierung erleichtern. Zu Bedenken ist aber, dass autistische Menschen kein Bedürfnis zur Kommunikation verspüren.

Alle Verkehrsflächen sollten großzügig ausgelegt werden, um jederzeit eine Distanz zum anderen zu gewährleisten. Eine optische Vergrößerung der Gangbreite kann durch unterschiedliche Farbigkeiten der Wandabschnitte erreicht werden. Ist der untere Wandbereich heller als der obere, so empfindet man den Gang breiter.

Zu bedenken ist die Lage der Lichtschalter. In Schloss Langenstein befinden sie sich nur in den Diensträumen sowie außerhalb der Wohngruppen. Die Flure selbst haben keine Lichtschalter. Es wurde die Erfahrung gemacht, dass die Bewohner sonst ständig das Licht an- und ausschalten. Bewegungsmelder können hierzu eine Alternative darstellen, da der Wechsel von Hell zu Dunkel zeitverzögert stattfindet. Andere Wohneinrichtungen haben jedoch keine Probleme diesbezüglich festgestellt.

Time- out- Raum

Der Time- out- Raum dient der Beruhigung des Bewohners bei aggressiven Anfällen. Nur etwa ein Drittel der Wohnstätten haben jedoch einen solchen Raum. Meist werden das eigene Zimmer oder der Garten stattdessen als Time- out- Raum genutzt. Seine Größe schwankt in den befragten Einrichtungen zwischen 9 und 35m², wobei die größeren jedoch als Snoozle- Räume eingerichtet sind. Üblicherweise ist der Time- out- Raum eher klein.

Noch stärker als in den sonstigen Räumen ist auf Reizarmut zu achten. Gepolsterte Wände vermindern die Verletzungsgefahr und wirken sich günstig auf den Schallschutz aus. So bietet es sich zum Beispiel an, den Time- out- Raum mit Schaumstoffmatten auszulegen. Aber auch andere weiche Materialien sind denkbar. Eine Möblierung des Raumes ist nicht sinnvoll. Der Betroffene muss sich hier austoben können, ohne sich selbst oder anderen zu schaden.

Sicherheitsvorkehrungen

Es ist bei der Planung zu beachten, dass autistische Menschen häufig Einrichtungsgegenstände zerstören. Alle Oberflächen sollten daher stabil und robust sein. Höhere Anschaffungskosten können eventuell entstehende Folgekosten minimieren!

Während in den betreuten Wohngruppen selbstständige Autisten leben, gibt es in den Wohnheimen auch Menschen mit gerichtlichem Einschließungsbeschluss. Hier muss der Wohnbereich selbstverständlich abschließbar sein.

Die Sicherheit der Bewohner ist immer zu gewährleisten. Vor allem Geländer müssen so konstruiert sein, dass sie auf keinen Fall überklettert werden können. Auf Treppenaugen ist deshalb wenn möglich zu verzichten. Balkone sind gänzlich ungeeignet.

Das Bemühen um höchstmögliche Sicherheit für die Bewohner führt schnell zu einem gefängnisähnlichen Charakter der Räume. Aufgrund der Behinderung ist es nicht möglich, Glas oder Plexiglas großflächig einzusetzen. Gründe hierfür werden im Kapitel Materialien näher diskutiert.

Stattdessen sind architektonisch interessante Lösungen auch mit anderen Materialien möglich. So können triste Metallstäbe durch Holzpfosten ersetzt werden oder durchscheinende Gitterroste verwendet werden.  

weiter zu 4.3.3- 5 Innenarchitektur, Farbe, Licht, Materialität, Geräusche + Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

[1] KEHRER, Hans E: „Autismus- Diagnostische, therapeutische und soziale Aspekte“, Heidelberg, 1995 [SLUB- Standort: 3200 80212 001]
[2] WEISS, Michaela: „Autismus- Therapien im Vergleich, Ein Handbuch für Therapeuten und Eltern“, Spiess, 2002 [SLUB- Standort: DT 7200 W431]
[3] MAHLKE, Wolfgang: „Wohnen als Lebenshilfe- Ein Arbeitsbuch zur Wohnfeldgestaltung in der Behindertenhilfe“, 2. Auflage, Weihheim, 1992 [SLUB- Standort: DT 1000 M214 (2)]

[4] SCHIRMER, Brita: „Autismus in Berlin- Ein Handbuch und Ratgeber mit Beiträgen zahlreicher Fachleute“, Berlin, 2002

[5] BUNDESVERBAND „HILFE FÜR DAS AUTISTISCHE KIND“; VEREINIGUNG ZUR FÖRDERUNG AUTISTISCHER MENSCHEN; E.V. (Hrsg.): Diagnose?- Autismus!- Was tun?, Leben- Wohnen- Arbeiten autistischer Erwachsener, Leitfaden für Wohneinrichtungen“, Hamburg, 2000

[6] BUNDESVERBAND „HILFE FÜR DAS AUTISTISCHE KIND“; VEREINIGUNG ZUR FÖRDERUNG AUTISTISCHER MENSCHEN E.V. (Hrsg.): „Leitlinien für die Arbeit in Therapiezentren für Menschen mit Autismus“, 2. Auflage, Stade, 2000

[7] STIFTUNG ATTL (Hrsg.): „Wohnheim für Menschen mit Autismus, Casa Rossa“ (Broschüre der Stiftung)
[8] SAT1 SPIEGEL TV- SPECIAL REPORTAGE: 1997 (Auszüge veröffentlicht in: http://www.autismus-news.de/Donna.html, 28.04.2003)
[9] http://www.geroweb.de/altenheim/heimmindestbauverordnung.html: Heimmindestbauverordnung Stand 1983, 21.01.2003
[10]
HTTP://WWW.ADELPHOS.DE/DOWNLOADS/AUTISMUS.PDF: 21.01.2003



[1][1] [5] Leitfaden für Wohneinrichtungen, Seite 14[1]
[2] [1] Autismus, Seite 129 Tabelle 9[1]
[3] [2] Autismus- Therapien im Vergleich[1]
[4] [2] Autismus- Therapien im Vergleich, Seite 218

[9][1] [8] SAT 1 Spiegel- TV- special- Reportage
[9][2] [8] SAT 1 Spiegel- TV- special- Reportage[9]
[3] [3] Wohnen als Lebenshilfe

[12][1] [7] Broschüre Wohnheim Cassa Rossa, Seite 4