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1.
Einleitung
2.
Krankheitsbild
3.
Therapie
4.-4.2
Anforderungen an die Architektur
4.3-
4.3.2 Hinweise zu besonderen Räumen
4.3.3-
5
Innenarchitektur, Farbe, Licht, Materialität, Geräusche
+ Zusammenfassung
4.3 Beschaffenheit von Einrichtungsgegenständen und Räumen
4.3.1 Räumliche Anforderungen
Raumprogramm
Um eine Strukturierung im Tagesablauf zu ermöglichen, ist es wichtig, die einzelnen Tätigkeiten ausschließlich in den dafür vorgesehenen Räumen und zu festgelegten Tageszeiten auszuführen. Würde man diesen Anspruch konsequent umsetzen, so wäre eine große Zahl an Räumen notwendig. Bedingt durch Zweckmäßigkeit, Finanzierbarkeit sowie das therapeutische Gesamtkonzept ist daher das Raumprogramm zu optimieren. Je nach Art der Wohneinrichtung sind unterschiedliche Räume erforderlich.
Das betreute Einzelwohnen entspricht dem ganz normalen Wohnen in einer 1- bis 2- Zimmer- Wohnung und benötigt daher keine besonderen Räumlichkeiten. Auch betreute Wohngruppen brauchen lediglich die Einzelzimmer, Wohn- und Gemeinschaftsbereiche sowie Küche und Sanitärzelle.
Im Gegensatz dazu stehen in Wohnheimen auch Räume für Therapien und Mitarbeiter zur Verfügung. Je nach Angebot sind unterschiedliche Arbeits- und Therapieräume vorzusehen, beispielsweise für Musiktherapie, Korbflechten oder Holzarbeiten, oftmals mit eigenem Sanitärbereich. Autistische Menschen verspüren einen Drang nach Bewegungsfreiheit, dem in großzügig geplanten Gemeinschaftsräumen nachgekommen werden sollte. Gleichzeitig besteht ein Bedürfnis nach Ruhe. Rückzugsbereiche sind daher von ganz besonderer Bedeutung.
Des Weiteren sind Räume für die Verwaltung notwendig, so zum Beispiel für die Heimleitung. Jede Wohngruppe sollte mindestens ein Dienstzimmer für die Mitarbeiter haben. Wird ein Nachtbereitschaftsdienst angeboten, so ist hierfür ein separater Raum mit Bett erforderlich. Ein separater Raum für die Garderobe ist empfehlenswert. Findet das An- und Ausziehen innerhalb der Gemeinschaftsräume statt, so führt es zu unnötigen Unruhen und Stresssituationen.
In einigen Wohnheimen wird ein sogenannter Time- out- Raum angeboten, in dem sich der Bewohner bei aggressiven Anfällen beruhigen kann. In Gesprächen mit Mitarbeitern hat sich gezeigt, dass solche Räume nicht zwingend erforderlich sind. Es ist auch möglich, den Garten beziehungsweise das eigene Zimmer als Time- out- Raum zu nutzen. Zusätzliche Räume zur Entspannung und sportlichen Betätigung sind zwar wünschenswert, aber häufig aufgrund des begrenzten finanziellen Spielraums nicht möglich. Einige Einrichtungen haben einen Snoozle- Raum, in dem Lichtspiele und Wassergeräusche zur Entspannung führen sollen. Jedoch ist zu hinterfragen, inwieweit sich der Bewohner, der meist an Reizüberflutung leidet, in einem solchen Raum beruhigen kann. Stattdessen ist es günstig, Möglichkeiten anzubieten, bei denen die eigenen Körpergrenzen erfahrbar gemacht werden. Viele autistische Menschen empfinden es als besonders angenehm, wenn sie fest gedrückt werden oder man ihnen Gewichte auf den Bauch legt. Es sollte daher immer ein Bereich für gymnastische Übungen oder zur Entspannung vorgesehen werden.
Ein oft vergessener Faktor ist der enorme Abstellbereich, den eine autistische Einrichtung braucht. Möbel der Zimmereinrichtung müssen schnell ausgetauscht werden, falls der Bewohner sie nicht akzeptiert oder eigene mitbringt. Für Therapien und die Freizeitgestaltung werden Arbeitsmaterialien benötigt. Außerdem häufen sich im Laufe der Zeit private Gegenstände zum Beispiel durch Sommer- und Winterkleidung, Fahrrad usw.
Sind die Bäder nicht groß genug, so ist ein Raum für Waschmaschinen und Wäschetrockner vorzusehen.
Funktionale Gliederung
Autistische Menschen sollen in einem reizarmen, klar gegliederten und überschaubaren Umfeld leben. Die Wohneinrichtungen müssen daher einem logischen und nachvollziehbaren Aufbau folgen. Die Raumfolgen sollten die entsprechenden Tätigkeitsabläufe widerspiegeln und damit das Erlernen von Handlungskompetenzen fördern.
Donna Williams, selbst Autistin, beschreibt in einem Interview ihre Erfahrungen mit Alltagssituationen und
–gegenständen sowie Architektur[9][1]. Sie macht deutlich, dass autistische Menschen eine besondere Vorliebe für klare Strukturen und Symmetrien haben. Auf sie selbst üben besonders Bibliotheken eine besondere Faszination aus. Die monotone Reihung der Bücherregale sowie der Bücher in ihnen folgt einem strikten Ordnungsprinzip. Wiederholende Muster geben ihr inneren Halt und erleichtern die Orientierung. Autistische Menschen benötigen oft besondere Hilfestellung bei der Orientierung und dem Erkennen von Räumen. Neben einer baulichen Hervorhebung können auch farbliche Akzente unterstützend wirken. So ist es vorstellbar, Türen je nach Funktion besonders zu betonen oder an den Räumen erklärende Piktogramme anzubringen. Dennoch ist zu bedenken, dass visuelle Eindrücke bei weitem nicht so einprägsam sind wie akustische und haptische. So ist zum Beispiel eine alte, knarrende Tür bei der Orientierung ganz besonders hilfreich.
Raumhöhen
Nicht zu vergessen ist die dritte Dimension von Räumen. Nicht nur Wände und Fußboden definieren einen Raum, sondern auch die Höhe. In einem der Erfahrungsberichte wurde gesagt, dass der autistische Sohn einen ganz besonderen Reiz an hohen Räumen verspüre. Schon allein die nicht verkleidete Decke mit sichtbaren Holzbalken im Elternhaus übe eine große Faszination aus. Überlegenswert ist es, solche Phänomene in Gemeinschaftsräumen auszunutzen.
Differenzierte Raumhöhen helfen, die Funktion einzelner Räume besser zu erkennen. Orte der Kommunikation und der gemeinsamen Tätigkeiten können
durch höhere Decken betont werden während Rückzugsbereiche eher höhlenartig niedriger ausgebildet sind. Dabei spielt neben der Raumhöhe auch die Art der Deckengestaltung eine Rolle.
4.3.2 Gestaltung und Ausstattung der einzelnen Bereiche
Alle Wohneinrichtungen sollten den vorherrschenden Standards entsprechen. Zudem muss die Heimmindestbauverordnung eingehalten werden. Die derzeitig gültige Fassung stammt vom 03.05.1983 und wurde zuletzt 1990 geändert.
Vor allem in größeren Heimen trifft man häufig eine Überdimensionierung des Sanitärbereichs an. Ebenso wie die übermäßige Verwendung pflegeleichter Materialien und Möbel fördert dies die vorurteilsbehaftete Vorstellung über Behinderung. Die autistisch behinderten Menschen lernen nicht, mit Alltagssituationen umzugehen. Abzuwägen ist auf der einen Seite die Risikoreduktion mit dem Normalisierungsprinzip auf der anderen Seite und dem im sozialen Bereich weitverbreiteten Förderoptimismus.
Nach Donna Williams´ Aussage[10][2] führt nicht ein einzelner Reiz zu einer Wahrnehmungsstörung, sondern vielmehr das Nebeneinander verschiedener Dinge. So seien beispielsweise ein laufender Fernseher, ein raschelnder Vorhang und ein besonderes Tapetenmuster für sich allein nicht problematisch, jedoch die Tapete bei laufendem Fernseher und raschelndem Vorhang überfordern die Reizverarbeitung.
Das Gehirn ist nicht in der Lage, wesentliche von unwesentlichen Dingen zu unterscheiden. Alles werde als gleichwertig angesehen- egal ob gerade eine Person spricht oder ein Vogel am Horizont vorbeifliegt.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass grundsätzlich jede Ausstattung oder Gestaltung möglich ist, solange sie dem Prinzip der Reizarmut folgt. Es ist jedoch wichtig, dass bei allen Einrichtungsgegenständen deren Konstruktion und Funktionsweise deutlich wird. So ist es zu empfehlen, Stühle zu verwenden, deren Sitzfläche, Lehne und Stuhlbeine klar voneinander zu unterscheiden sind. Außerdem erweist es sich als ungünstig, wenn sich die Stuhlbeine nach außen abspreizen, da dies nur schlecht wahrgenommen wird.
Einzelzimmer
Die Zimmer sind Schutz- und Rückzugsraum
zu jeder Tageszeit. Dadurch wird unter anderem die Reizüberflutung eingedämmt.
Es ist deshalb zwingend erforderlich, ausschließlich Einzelzimmer
anzubieten.
Das Zimmer muss zu spontanem Handeln und
Kreativität ebenso einladen wie es Platz für Ruhe bieten soll. Eigene
Gestaltungsmöglichkeiten sind hierbei wichtig- angefangen vom Mitbringen
eigener Möbel bis hin zu der schlichten Forderung nach beliebiger
Anordnung der Einrichtung im Raum. Nach Mahlke[11][3]
ist dafür eine Grundvoraussetzung, dass Räume nicht architektonisch
vordefiniert werden. Wird der Raum durch Bildung eines Mittelpunkts, einer
festen Symmetrie oder starren Begrenzungen aufgrund von Einbauten
festgelegt, so wirken hinzukommende Gegenstände uneins mit dem Konzept
des Raumes.
Nach der Heimmindestbauverordnung, Fassung
1983, wird eine Zimmergröße von 12m² gefordert. Durchschnittlich haben
die Zimmer der befragten Einrichtungen eine Größe von 13m². Der Entwurf
für eine neue Heimmindestbauverordnung von 2001 sah eine Mindestzimmergröße
von 16m² vor, ist aber nicht beschlossen worden.
Abb. 1 Größe der Einzelzimmer in den befragten
Wohnstätten in [m²]
Zimmereinrichtung
Individualität und Normalität der
Zimmereinrichtung sind wichtig. Neben der üblichen Ausstattung mit Bett,
Tisch, Stühlen, Schränken usw. sollten auch eigene Gegenstände und Möbel
mitgebracht werden können. Dieses Angebot wird in allen befragten
Einrichtungen genutzt. Je nach Vorlieben der Bewohner erfolgt eine
Ausgestaltung des Zimmers mit Gardinen, Teppich und Bildern. Außerdem
werden häufig Musikanlagen und PC mitgebracht. Die Grundausstattung wird
meist durch das Sozialamt gestellt.
Die Gestaltung der Zimmer zeigt sich in
der Praxis als äußerst unterschiedlich. Während einige Bewohner den
Raum nur karg ausstatten, sammeln andere viele Kleinigkeiten und
Schnickschnack an. Gerade hier zeigt sich die Individualität des
Einzelnen.
Um das Erlernen von Handlungsabläufen zu
unterstützen, werden oft Piktogramme oder Bildgeschichten verwendet.
Hierfür muss ein geeigneter Platz vorgesehen werden. Als ungünstig hat
sich herausgestellt, solche Tafeln an den Türen anzubringen. Zum einen
richtet sich der Blick meist ins Zimmer hinein, zum anderen stehen die Türen
oft offen, so dass Piktogramme u.ä. nicht wahrgenommen werden können.
Je nach Bewohner ergeben sich ganz
unterschiedliche Ansprüche an die Ausstattung. So gab es zum Beispiel in
der Wohnstätte 1, Berlin Nikischstraße einen Bewohner, der in das
Holzbett gebissen und gekratzt hat. Kurzfristig musste dies durch ein
Stahlrohrbett ausgetauscht werden. Ein anderer hatte eine Aversie gegen Nägel
in der Wand. Alle Bilder mussten daher entfernt werden.
Hier zeigt sich die Bedeutung von hoher
Flexibilität in der Ausstattung. Die Zimmereinrichtung muss stabil und
robust sein. Auf besondere Belastbarkeit ist zu achten.
Wohnbereich/ Gemeinschaftsraum
Der Wohnbereich dient der Kommunikation
sowie als Ort für gemeinsame Tätigkeiten.
Funktionalität und eine einfache
Strukturierung sind besonders wichtig. Der Wohnraum sollte in mehrere
kleine Bereiche aufgeteilt werden, die miteinander korrespondieren aber
dennoch baulich abgeteilt sind. Beispielsweise kann man Beschäftigungs-,
Musik- und Ruhebereiche voneinander trennen. Autistische Menschen möchten
sich gelegentlich zurückziehen, auch ohne den Raum zu verlassen. Dennoch
ist eine distanzierte Teilnahme am Geschehen durch die Zonierung möglich.
Überlegenswert ist es auch, dies durch Spiegel zu gewährleisten. Auf
Glasflächen im Innenbereich sollte jedoch verzichtet werden. Als günstige
Trennelemente erweisen sich offene Regale oder andere Möbel.
Aufgrund des Krankheitsbildes besteht kein
Bestreben der Bewohner, Zeit gemeinsam zu verbringen. Die Freizeit wird häufig
im eigenen Zimmer gestaltet. Der Wohnbereich muss deshalb besonders zum
Aufenthalt animieren. Eine räumliche Trennung von Zimmer- und
Gemeinschaftsbereich in zwei unterschiedlichen Etagen wie in Schloss
Langenstein ist überlegenswert. Auch optische und akustische Mittel sowie
Aromastoffe bewirken eine aktivierende und entspannende Atmosphäre. Ein
innenliegender und daher dunkler Gemeinschaftsraum wie in der Wohnstätte
1, Berlin Nikischstraße, hat sich als ungünstig herausgestellt.
Die gestützte Kommunikation benötigt
ebenso wie das normale Gespräch ein geeignetes Umfeld. In den
besichtigten Einrichtungen befinden sich die Computerplätze meist
„zwischen Tür und Angel“ oder in dunklen Raumecken. Schon frühzeitig
ist in der Planung von Gemeinschaftsräumen Ort und Gestaltung der
Bereiche für die gestützte Kommunikation zu bedenken.
Da der Gemeinschaftsraum von alle
Bewohnern zusammen genutzt wird, muss sich in der Gestaltung nach jedem
Einzelnen gerichtet werden. Es ist zu überlegen, in wieweit Gardinen,
Teppiche und Bilder als Grundausstattung zweckmäßig sind. Dies hängt in
großem Maße vom Therapiekonzept der Einrichtung ab. Besonders wichtig
ist im Gemeinschaftsraum ein ausreichender Schallschutz.
Nach der Heimmindestbauverordnung wird
eine Fläche von mindestens 20m² beziehungsweise bei mehr als 20
Bewohnern von 1m² je Bewohner gefordert. Die durchschnittliche Größe
des Gemeinschaftsbereiches in den befragten Wohnheimen liegt mit 30m²
deutlich über den Mindestwerten. In betreuten Wohngruppen gelten diese
Mindestbestimmungen nicht.
Abb. 2 Größe der Gemeinschaftsräume in den befragten
Wohnstätten in [m²]
Küche
In der Küche gelten besondere
Sicherheitsvorkehrungen. Alle Schränke müssen abschließbar sein. Auch
der Raum selbst darf nur unter Aufsicht betreten werden. Autistische
Menschen haben häufig kein Gefühl für Hunger oder Sättigung, so dass
sie ständig essen würden. Induktionsplatten als vorbeugender
Verbrennungsschutz sind sinnvoll.
Da das Kochen oder Tischdecken Teil des Förderprogramms
ist, muss ausreichend Platz in der Küche vorhanden sein. In ¾ der
befragten Einrichtungen kochen die Bewohner selbstständig oder unter
Anleitung. Eine funktionale Gliederung erleichtert auch hier das Erlernen
von Handlungsabläufen.
Einige Autisten reagieren sehr empfindlich
gegenüber Gerüchen. Es ist deshalb auf einen ausreichend großen Abzug
sowie natürliche Entlüftung zu achten. Besonders in der Küche spielt
die Reinigung eine wichtige Rolle. Mobiliar, Fußboden sowie Wandbereiche
müssen pflegeleicht sein.
Die Küchen der befragten Einrichtungen
sind zwischen 10 und 45m² groß, wobei die letzteren in den
Gemeinschaftsbereich integriert sind. Durchschnittlich beträgt die Größe
etwa 15m².
Abb.
3 Größe der Küchen in den befragten Wohnstätten in [m²]
Essbereiche
Das Essen erfolgt meist in Essbereichen,
die der Küche angegliedert sind oder sich im Gemeinschaftsraum befinden.
Auch in den Einzelzimmern wird gegessen. Nach Angaben des Vereins „Hilfe
für das autistische Kind“ haben sich kleine Gruppen verteilt auf
mehrere Tische mit je 2 bis 4 Personen bewährt. Meist isst die gesamte
Wohngruppe gemeinsam. Ein zu großer Essbereich erzeugt jedoch
Stresssituationen und Reizüberflutung.
Abb. 4 Anzahl der
Bewohner und Mitarbeiter, die gemeinsam essen
Findet das Essen ist Räumen statt, die
eigentlich einer anderen Funktion dienen, so ist eine bauliche und
optische Trennung sinnvoll. Autistische Menschen sollten nicht von ihrer
momentanen Aufgabe beziehungsweise Tätigkeit abgelenkt werden.
Je nach Bewohner ist ein gemeinsames Essen
eventuell gar nicht möglich. Platz für Einzeltische muss deshalb
vorgesehen werden. Auch hier bietet sich die Verwendung von Spiegeln an,
um den Bewohner jederzeit am Geschehen teilhaben zu lassen.
Sanitärbereiche
Entweder sind die Nasszellen jedem Zimmer
zugeordnet oder sie werden von mehreren, in der Regel drei bis vier,
Bewohnern gemeinsam genutzt. Sanitärräume sollten so gestaltet sein,
dass sie eine beruhigende und harmonisierende Wirkung ausstrahlen. Die
Funktionalität steht nicht allein im Vordergrund. Während des
Toilettentrainings bezieht man häufig den Sanitärraum sogar in den
Wohnbereich mit ein.
Die Sanitärbereiche bereiten besondere
Probleme bezüglich der Wahrnehmung. Die monotone Struktur der Fliesen
sowie gleichartige Farbigkeiten führen dazu, dass die Raumgrenzen nicht
eindeutig definierbar sind sowie Entfernungen nicht richtig eingeschätzt
werden. Alle Raumgrenzen müssen hier besonders kenntlich gemacht werden.
Ein dunkler Fußboden vermittelt den Eindruck einer sicheren Grundlage.
Herkömmliche Badewannen haben sich für
einige Bewohner der Wohnstätte 1, Berlin Nikischstraße, als großes
Hindernis herausgestellt. Neben dem oben beschriebenen Phänomen der
Fehleinschätzung von Entfernungen ist der Einstieg so hoch, dass schwerfälligere
Menschen ohne Hilfe die Badewanne beziehungsweise Dusche nicht benutzen können.
Wichtig ist, einen zusätzlich
absperrbaren Bereich für Waschmaschinen und Trockner sowie
Reinigungsmittel vorzusehen. Hier sollte auch ein großer Ausguss
vorhanden sein.
Die Wasserleitungen müssen separat
abgesperrt werden können. Ein Überlaufschutz beziehungsweise Bodenablauf
sowie eine Wassersperre zu anderen Räumen ist erforderlich. Eventuell ist
auch der Flurbereich vor der Nasszelle wasserfest auszuführen.
Es muss dem Personal jederzeit möglich
sein, den Sanitärbereich zu betreten auch wenn sich ein Bewohner
eingeschlossen hat. Entsprechende Schlösser sind deshalb einzuplanen.
Verkehrszonen
Nach Mahlke sollten Verkehrszonen nicht
betont werden, sondern ein Innehalten, Beobachten und Wohlbefinden
hervorrufen. Sie haben eine wichtige Orientierungsfunktion. Es muss möglich
sein, sich ohne Probleme im Gebäude zurechtzufinden. Eine Gliederung
durch Farben und Materialität ist ebenso wichtig wie eine unterstützende
Lichtführung. Wie bei anderen Gebäuden gilt hier der Grundsatz, dass
Flure nicht zu lang und dunkel sein sollten. Jedoch führen nach Mahlke
Oberlichter zu dem Ergebnis, dass der Gang als länger empfunden wird als
wenn er unbelichtet wäre. Dies wiederum bewirkt Unbehagen. Erweiterte
Verkehrsflächen oder Inseln können als Orte der Kommunikation dienen und
zudem die Orientierung erleichtern. Zu Bedenken ist aber, dass autistische
Menschen kein Bedürfnis zur Kommunikation verspüren.
Alle Verkehrsflächen sollten großzügig
ausgelegt werden, um jederzeit eine Distanz zum anderen zu gewährleisten.
Eine optische Vergrößerung der Gangbreite kann durch unterschiedliche
Farbigkeiten der Wandabschnitte erreicht werden. Ist der untere
Wandbereich heller als der obere, so empfindet man den Gang breiter.
Zu bedenken ist die Lage der
Lichtschalter. In Schloss Langenstein befinden sie sich nur in den Diensträumen
sowie außerhalb der Wohngruppen. Die Flure selbst haben keine
Lichtschalter. Es wurde die Erfahrung gemacht, dass die Bewohner sonst ständig
das Licht an- und ausschalten. Bewegungsmelder können hierzu eine
Alternative darstellen, da der Wechsel von Hell zu Dunkel zeitverzögert
stattfindet. Andere Wohneinrichtungen haben jedoch keine Probleme diesbezüglich
festgestellt.
Time- out- Raum
Der Time- out- Raum dient der Beruhigung
des Bewohners bei aggressiven Anfällen. Nur etwa ein Drittel der Wohnstätten
haben jedoch einen solchen Raum. Meist werden das eigene Zimmer oder der
Garten stattdessen als Time- out- Raum genutzt. Seine Größe schwankt in
den befragten Einrichtungen zwischen 9 und 35m², wobei die größeren
jedoch als Snoozle- Räume eingerichtet sind. Üblicherweise ist der Time-
out- Raum eher klein.
Noch stärker als in den sonstigen Räumen
ist auf Reizarmut zu achten. Gepolsterte Wände vermindern die
Verletzungsgefahr und wirken sich günstig auf den Schallschutz aus. So
bietet es sich zum Beispiel an, den Time- out- Raum mit Schaumstoffmatten
auszulegen. Aber auch andere weiche Materialien sind denkbar. Eine Möblierung
des Raumes ist nicht sinnvoll. Der Betroffene muss sich hier austoben können,
ohne sich selbst oder anderen zu schaden.
Sicherheitsvorkehrungen
Es ist bei der Planung zu beachten, dass
autistische Menschen häufig Einrichtungsgegenstände zerstören. Alle
Oberflächen sollten daher stabil und robust sein. Höhere
Anschaffungskosten können eventuell entstehende Folgekosten minimieren!
Während in den betreuten Wohngruppen
selbstständige Autisten leben, gibt es in den Wohnheimen auch Menschen
mit gerichtlichem Einschließungsbeschluss. Hier muss der Wohnbereich
selbstverständlich abschließbar sein.
Die Sicherheit der Bewohner ist immer zu
gewährleisten. Vor allem Geländer müssen so konstruiert sein, dass sie
auf keinen Fall überklettert werden können. Auf Treppenaugen ist deshalb
wenn möglich zu verzichten. Balkone sind gänzlich ungeeignet.
Stattdessen sind architektonisch
interessante Lösungen auch mit anderen Materialien möglich. So können
triste Metallstäbe durch Holzpfosten ersetzt werden oder durchscheinende
Gitterroste verwendet werden.
weiter
zu 4.3.3-
5
Innenarchitektur, Farbe, Licht, Materialität, Geräusche
+ Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
[1]
KEHRER, Hans E: „Autismus- Diagnostische,
therapeutische und soziale Aspekte“, Heidelberg, 1995 [SLUB- Standort: 3200
80212 001]
[2] WEISS, Michaela: „Autismus- Therapien im Vergleich, Ein Handbuch für
Therapeuten und Eltern“, Spiess, 2002 [SLUB- Standort: DT 7200 W431]
[3] MAHLKE, Wolfgang: „Wohnen als Lebenshilfe- Ein Arbeitsbuch zur
Wohnfeldgestaltung in der Behindertenhilfe“, 2. Auflage, Weihheim, 1992
[SLUB- Standort: DT 1000 M214 (2)]
[4] SCHIRMER, Brita: „Autismus in Berlin- Ein Handbuch und Ratgeber mit
Beiträgen zahlreicher Fachleute“, Berlin, 2002
[5] BUNDESVERBAND „HILFE FÜR DAS AUTISTISCHE KIND“; VEREINIGUNG ZUR FÖRDERUNG
AUTISTISCHER MENSCHEN; E.V. (Hrsg.): Diagnose?- Autismus!- Was tun?,
Leben- Wohnen- Arbeiten autistischer Erwachsener, Leitfaden für
Wohneinrichtungen“, Hamburg, 2000
[6] BUNDESVERBAND „HILFE FÜR DAS AUTISTISCHE KIND“; VEREINIGUNG ZUR FÖRDERUNG
AUTISTISCHER MENSCHEN E.V. (Hrsg.): „Leitlinien für die Arbeit in
Therapiezentren für Menschen mit Autismus“, 2. Auflage, Stade, 2000
[7] STIFTUNG ATTL (Hrsg.): „Wohnheim für Menschen mit Autismus, Casa
Rossa“ (Broschüre der Stiftung)
[8] SAT1 SPIEGEL TV- SPECIAL REPORTAGE: 1997 (Auszüge veröffentlicht in:
http://www.autismus-news.de/Donna.html,
28.04.2003)
[9] http://www.geroweb.de/altenheim/heimmindestbauverordnung.html:
Heimmindestbauverordnung Stand 1983, 21.01.2003
[10] HTTP://WWW.ADELPHOS.DE/DOWNLOADS/AUTISMUS.PDF:
21.01.2003
[9]
[8] SAT 1 Spiegel- TV- special- Reportage
[9]
[8] SAT 1 Spiegel- TV- special- Reportage[9]
[3] Wohnen als
Lebenshilfe
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