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Man sagt: Nichts
geschieht ohne Grund. - So auch im Kinderklau.
Oft sind Denunziationen
und Verleumdungen die Ursache für das
Eingreifen des Jugendamtes. Die Gründe hierfür sind
vielfältig. Da schwelt ein Sorgerechtsstreit im
Hintergrund, ein andermal geht es um eine Erbschaft
oder die Grosseltern fühlen sich im Leben Ihrer
Enkel nicht genügend berücksichtigt, die Eltern haben
ein schönes Haus an welchem der Verleumder Gefallen
gefunden hat und es zum Schleuderpreis erwerben will,
ein kinderloses Ehepaar erhofft sich auf diesem
Wege zum bereits ausgeguckten Kind zu kommen,
Pflegeeltern in spe erwarten eine neue
Einnahmequelle, unbequeme Mitbürger oder
Kollegen/-innen sind auf diesem Wege auch
loszuwerden, usw.
Die wahren Gründe
benennen die Verleumder und Denunzianten nie!
Das Jugendamt wird -
oft mit genauer Kenntnis des menschenver-
achtenden
Systems und den Folgen für die ganze Familie -
benutzt (und es lässt sich auch gerne benutzen).
Daneben gibt es
Jugendamts-eigene Bestrebungen Kinder unter ihre
Obhut zustellen.
Einmal ist es die nette
Einladung zu einem "Erziehungsseminar" für
die unterschiedlichsten Alltagsprobleme
(hyperaktive Kinder, kranke Kinder, hochbegabte Kinder,
Kinder aus Scheidungsehen, Kinder in "Patchwork-Familien",
Kinder mit Legastenie, usw.). Für ein solches Seminar
muss man sich anmelden. Dabei gibt man
personenbezogene Daten an das Jugendamt weiter. Mit
ihrer Anmeldung haben die Eltern bereits signalisiert
Probleme zu haben, die sie offenbar nicht mehr
selbständig lösen können. Hier folgert das Jugendamt
eine Erziehungsschwäche und greift ein, nachdem
auch auf dem Seminar Zugriffsmöglichkeiten auf die
Familie ausgelotet wurden.
Das Jugendamt
und Träger von Jugendhilfeeinrichtungen (z. B. Diakonie,
Caritas, etc.) betreiben
eine Reihe von unterschiedlichen Veranstaltungen,
auf denen die Eltern und Kinder genauestens
beobachtet werden. Auch Krankenkassen,
Krankenhäuser, Kinderärzte, Kindergärten und Schulen
melden - unabhängig, ob etwas vorgefallen ist (auf
politische Anweisung, Rundschreiben vom Ministerium).
Daneben gibt es auch
noch ein höchst staatliches Interesse, welches
mit der abstrusten Absicht der Verhinderung von
Paralellgesellschaften begrün-
det wird. Es geht um die
Gruppe der Home Schoolers (Hausunterricht).
In die Regel beantragen
die Eltern
Hausunterrricht (Home schooling) aus
medizinischen oder religiösen Gründen. Viele der
Eltern sind kognitiv und von ihrem eigenen
Ausbildungshintergrund sehr gut in der Lage ihre
Kinder zu Hause zu unterrichten. Nicht wenige Eltern
sind sogar hochbegabt (Bestenabschlüsse).
Wer hier einen
Antrag stellt riskiert sofort seine Kinder zu verlieren.
In anderen Ländern ist das erlaubt, ja, die Eltern
bekommen sogar Geld dafür, dass sie einen Schulplatz
freimachen.
Aus diesem Grund
sind in den ersten 8 Tagen des Jahres 2008 bereits
5 Familien ins Ausland geflohen und es werden täglich
mehr!
Was
passiert, wenn das Jugendamt tätig wird?
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