Kinderklau - der ganz normale Wahnsinn Alle Infos auf www.kinderklau.net

    Timo will nach Hause !!!   

© 2007 by Stephanie Pallien, Essen - Klauen und Kopieren des Inhaltes nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Betreibers


 

 

   

 

kinderklau jugendamt opfer pallien timo steffi stephanie alfred carsten essen stadtverwaltung sorgerechtsentzug wegnahme des sorgerechts asd pfeiffer krossa allgemeiner sozialer dienst familienhilfe spfh fachkraft seckach-klinge klinge-seckach kindeswegnahme ginsheim-gustavsburg stadtwerke mainz ag amtsgericht groß-gerau amtsgericht essen borbeck dellwig

Mini-Update am Sonntag, den 29. Juli 2007

Mein Antrag auf Räumungsschutz wurde vom AG Essen-Borbeck abgelehnt.

Mein Noch- und bald ehemaliger Vermieter, die Deutsche Annington hat beim gleichen AG einen Antrag zur Aufhebung der Räumung am 03.08.2007 gestellt. Dem Antrag wurde vom AG Essen-Borbeck stattgegeben.

Eine neue Wohnung ist bereits gefunden und die Umzugsformalitäten sind in die Wege geleitet.

An dieser Stelle möchte ich mich auch im Namen meiner Kinder vor allem bei den Mitarbeitern der Deutschen Annington bedanken und mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Natürlich bedanke ich mich auch bei allen, die sofort und unkompliziert ihre Hilfe angeboten haben. Ihr seid echt spitze.

Was das Jobcenter anbelangt, darüber wird natürlich weiter berichtet.


Mini-Update am Freitag, den 20. 08.2007

Gestern hatte ich ein interessantes Telefonat mit dem Jobcenter Essen-Borbeck. Man hat mir mitgeteilt, dass die Miete unter Angabe einer falschen Wohnadresse an den Vermieter überwiesen wird.

Nach genauer Sichtung des Leistungsbescheides sah ich dann, welcher Mietgesellschaft laut diesem Bescheid die monatlichen Mietzahlungen überwiesen werden:

Offensichtlich sind wir wohl seit längerer Zeit umgezogen, haben einen neuen Vermieter und haben weder vom Umzug noch vom neuen Vermieter etwas mitbekommen, Herr Thorsten A.??? Gut, dann dürfte ich ja kein Wohnungsproblem haben!!!

Heute war ich beim Jobcenter,  um Klärung in die Sache zu bringen.  Man behauptet weiter, dass sämtliche Mietzahlungen durchgängig getätigt wurden!

Laut telefonischer Auskunft meines Vermieters wurde zwar bis März 2007 die Miete in vollem Umfang gezahlt, danach aber nicht mehr. Es gingen vom Jobcenter immer unterschiedliche, aber zu wenige Beträge ein!

Wird das in diesem Leben nochmal geklärt? Ich berichte weiter! Bei allen, die mir bereits zahlreiche Hilfeangebote haben zukommen lassen schon mal vielen, vielen Dank!


Eigentlich sollte man meinen, dass nach Timos Rückführung alles im Lot wäre und wir als Familie nun endlich ein unbeschwertes Leben hätten. Was derzeit mit uns passiert, scheint nun vollends der Gipfel des Behördenwahnsinns zu sein. Es hagelt Strafanzeigen, Schulden und jetzt sogar der Rausschmiss aus unserer Wohnung, weil das Jobcenter die Miete trotz schriftlicher Bewilligung nicht gezahlt hat. Aber lesen Sie einfach die nachstehenden Seiten!

Seit wir in Essen - eine Großstadt für Kinder - wie sie sich selbst gerne nennt, leben, erfahren wir überwiegend, dass hier ein Leben kaum möglich ist.

Seit beinahe zwei Jahren dreht sich alles um Besuchskontakte, Hilfeplangespräche, Termine, endlos dauernde Zugfahrten, oft knapp 1.600 oder mehr Kilometer an einem Wochenende bei Wind und Wetter, ob mit Grippe oder Magen-Darm-Infekt (eingefangen durch die vorherige Fahrt dank Klimaanlage im ICE oder tausenden von Menschen an überfüllten Bahnhöfen usw.

Was kaum einer wußte: bereits während dem Kampf um und für meine Kinder führe ich parallel einen Kampf gegen das Jobcenter Essen-Borbeck.

Regelmäßig wurden Gelder zu spät oder gar nicht gezahlt, man hat mich wegen Betruges angezeigt und ohne mich zu hören verurteilt und die zweite Strafanzeige und eine weitere Verurteilung wieder ohne Anhörung dürfte nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Mehrfach standen wir Wochen und Monate lang ohne einen einzigen Pfennig in einer wildfremden Stadt, weil das Jobcenter Essen-Borbeck alles Mögliche verbummelt, vergessen oder einfach nicht bearbeitet hat.

Das ganze Gipfelt nun in der Räumungsklage, die uns nicht nur finanziell mittellos sondern auch noch ohne Hab und Gut machen wird, wenn der Vermieter und/oder der Richter des Amtsgerichts Essen-Borbeck nicht einlenken und meinem Räumungsschutzantrag statt geben wird, bis eine neue Wohnung gefunden ist.

Zusätzlich fließen die dringend benötigten und schon längst beantragten Gelder für Timo immer noch nicht. Das Kindergeld geht immer noch an das Jugendamt.

Timo kam mit völlig unbrauchbarer Kleidung hier an, keine Unterwäsche, keine zumutbaren Socken. Ein paar Kleidungsstücke, die die ASD freundlicherweise mitbrachte, waren gut gemeint, aber Timo braucht Jungenkleidung statt Mädchenkleidung, Sommerkleidung statt Strickpulli, Straßenschuhe statt Hausschuhe.

Der Rat der ASD, in die städtische Kleiderkammer zu gehen, wo man günstig einkaufen könnte ist ebenfalls gut gemeint. Aber nach der drastischen Gewichtszunahme Timos während seines Aufenthaltes in dem Kinder- und Jugenddorf findet man keine passenden Hosen.

Und die Monatskarte für Timo, damit er überhaupt in die E-Schule, die nicht zu fuß erreichbar ist, fahren kann lässt sich auch nicht ohne Geld bezahlen.

Die Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist sicher nichts, worauf man stolz sein dürfte. Dennoch habe ich mich entschlossen, auf dieser Kinderklau-Homepage die Räumungsklage bis zu deren Erledigung zum aktuellen Thema zu erklären, weil sie begründet ist durch die Inobhutnahme meines Sohnes Timo.

Nachdem mir am 12. Juli 2007 durch die Gerichtsvollzieherin Monika S. im Beisein meiner drei Kinder und unter Ohren der Nachbarn der Räumungsbeschluss verkündet und schriftlich übergeben wurde habe ich bereits am 13. Juli 2007 beim Amtsgericht Essen-Borbeck einen Räumungsschutz-Antrag gestellt.

Obwohl dieser, wie der Name schon besagt, vor der Zwangsräumung in unzumutbaren Härtefällen als Schutz dienen soll, hat die Rechtspflegerin A. mir bereits bei Antragstellung mitgeteilt, dass diesem Antrag wohl kaum zugestimmt wird.

Dass es mir bei diesem Räumungsschutzantrag nicht darum geht, dass ich in der besagten Wohnung dauerhaft wohnen will (zu klein, nicht zumutbar aufgrund mehrerer Umstände), sondern ich einzig einen Aufschub erreichen will, damit wir nicht ab dem 03. August 2007 auf der Straße sitzen, scheint bei diesem Gericht wohl keine Rolle zu spielen.

Es interessiert auch nicht, dass derzeit laufend die Miete gezahlt wird (somit entsteht dem Vermieter nämlich kein Schaden wenn wir noch Aufschub erhielten)  und ich bereits einen verbindlichen Mietvertrag für eine neue Wohnung hatte. Es kommt auch keiner auf die Idee, meinen eigentlich neuen Vermieter wegen Vertragsbruches  oder das Jobcenter wegen Untätigkeit oder ggf. unterlassener Hilfeleistung zu bestrafen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anstatt uns als Familie den durch die Verfassung zugesagten besonderen Schutz der Familie zu gewähren, wird unsere Existenz durch den Räumungstermin am 03. August 2007 regelrecht ruiniert.

Es kommen immens hohe Schulden auf uns als Familie zu, die ein selbst bestimmtes Leben kaum mehr möglich machen und schmälert die Chancen, nach dem bereits verlorenen Arbeitsplatz überhaupt noch einen Neuen zu finden dramatisch.

Ungeachtet, ob wir eine neue Wohnung haben, werden wir an diesem Tag auf die Straße befördert und unser Hab und Gut geräumt, bestenfalls in ein Obdachlosenheim verfrachtet. Eine rosige Aussicht für meine Kinder und mich. Im Beschluss ist Folgendes zu lesen:

Es bleibt vorerst abzuwarten, ob sich Richter und/oder Vermieter, eine große bundesweite Wohnungsgesellschaft, sich menschlich und einsichtig zeigen und  uns den Aufschub gewähren bis eine angemessene Wohnung gefunden ist!

Das Jobcenter

Das Jobcenter Essen-Borbeck hat inzwischen eine sehr gravierende Stellung rund um den Kinderklau eingenommen und spielt derzeit die erste Geige. Grund genug, diesem Dank seiner unsäglichen Glanzleistungen, so wie ich es in dessen Amtsräumen bereits angekündigt habe, auch mal ein paar Seiten zu widmen.

Nach Timos Inobhutnahme bin ich nach Essen gezogen. Als Alleinerziehende mit Kleinkindern im Alter von 1 und 2 Jahren lebte ich damals von Unterstützung des Jobcenters. Ich beantragte also die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Am 6. Oktober 2005 fand der Umzug in meine Wohnung statt. Mehrere Monate vorher lebte ich bereits bei meinem Partner, um hier alle notwendigen Behördengänge zu erledigen und um die neue Stadt kennen zu lernen.

Das Jobcenter Essen-Borbeck sah sich erst Mitte Dezember in der Lage, die längst bewilligten Gelder an mich auszuzahlen. Wir saßen also 2,5 Monate völlig mittellos in Essen und konnten nur durch Nothelfer überleben.

Mitte November 2005 sprach mein Vermieter bereits die fristlose Kündigung der frisch bezogenen Wohnung aus, weil auch diese Zahlung nicht vom Jobcenter Essen-Borbeck getätigt wurde.

Selbst krankenversichert waren wir nicht, weil das Jobcenter Essen-Borbeck die Beiträge nicht überwies. Im November 2005 mußte ich ins Krankenhaus - Notoperation! Diese hätte sich vermeiden lassen, hätte ich vorher Geld gehabt, um zum Arzt zu gehen. Das Jobcenter wußte dies, hat aber diese Mittellosigkeit nicht beendet. Derzeit lasse ich u. a. auch diesen Sachverhalt anwaltlich prüfen.

Unzählige Male rannte ich beim Jobcenter im Beisein von Zeugen bis in die Chefetagen die Türen ein, schrieb Briefe usw.! Außer Vertrösten und Entschuldigen tat sich nichts.

Scheint aber bei denen kein Einzelfall zu sein, mittlerweile kenne ich viele Familien, denen es ähnlich erging.

Es schaltete sich zum Vermitteln sogar das Sozialamt (Amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit) ein, und im März 2007 sogar unterstützend das Jugendamt (ja, Lob muß auch mal sein).

Nur durch eine freiwillige Mietabtrittserklärung hat der Vermieter (er wirbt mit dem Slogan: Schön hier zu wohnen und strahlt "Familienfreundlichkeit" aus) sich bereit erklärt, das Mietverhältnis fortzusetzen und die Kündigung zurück zu nehmen, schließlich war sie ja nicht durch mein Verschulden zu begründen.

Etwa im Mai bis Juli 2006 war die Weiterbewilligung der Hartz-4 Leistungen fällig. Das Jobcenter Essen-Borbeck forderte von mir die Vorlage von mindestens einem Jahr Kontoauszüge, obwohl dies nicht rechtmäßig ist. Dies kann man in unzähligen Foren und Gesetzestexten nachlesen.

Zwar legte ich die nicht rechtmäßig geforderten Kontoauszüge vor, aber man fand eine Vielzahl von Begründungen, um sie nicht anzuerkennen.

Mal waren die Kopien unleserlich, ein anderes Mal sind sie erst viel zu spät angekommen. Angeblich hätte ich die Kontoauszüge angeblich eingereicht, als ich nachweislich gar nicht in Essen, sondern nach Geheiß des Jugendamtes Essen in dem Kinder- und Jugenddorf, in dem Timo lebte.

Die Arbeitsweise und der Wahrheitsgehalt von Äußerungen des Jobcenters Essen-Borbeck ist also mehr als fragwürdig.

Erneut stattete ich dem Jobcenter Essen-Borbeck einen Besuch ab, und legte dort meine Kontoauszüge zum x-ten Male vor. Ich untersagte meinem Rechtsanspruch gemäß jedoch das Anfertigen von Kopien, da ich diese mehrfach zuvor eingereicht hatte, die aber NIE leserlich waren.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Leser, unter dieser Seite den unteren Bereich nachzulesen.

Mal so als kleinen Tipp am Rande: auf einem meiner angeblich so unleserlichen Kontoauszüge war die Abbuchung meiner Domaine der ersten Kinderklau-Homepage... und genau über diese kam die besagte E-Mail !!!! Ein Schelm ist, wer dabei Böses denkt!

Es kam also wieder soweit, dass meine Kids und ich wieder wochenlang ohne einen Pfennig Geld da standen und wir gänzlich mittellos waren und auf Nothelfer angewiesen waren. Natürlich wurde mal wieder die Miete nicht vom Jobcenter Essen-Borbeck an meinen Vermieter angewiesen.

Das Telefon wurde gesperrt, die Stromversorgung wurde bereits zur Einstellung angekündigt. Es folgten also Mahngebühren, Sperrgebühren für das Telefon usw.

In dieser Zeit schaltete ich wieder weitere Behörden ein, ich schrieb an Datenschutzbeauftragte, reichte ettliche Dienstaufsichtsbeschwerden über die Sachbearbeiter dieses fähigen und kompetenten Jobcenters und deren Obere ein. Natürlich ist nichts passiert, außer das man noch mehr persönlichen Groll hegte.

Dadurch kam es zu einer weiteren Eskalation: obwohl ich durchgängig Leistungsbescheide des Jobcenters Essen-Borbeck habe, wurde erneut meine Miete nicht zur Zahlung angewiesen (siehe oben, Mietabtretungserklärung) und am 12. Juli 2007 flatterte der Räumungsbeschluss durch das Amtsgericht Essen-Borbeck ins Haus. Räumungstermin: 03. August 2007, 9 Uhr!!!

Das ich nach Timos Rückführung trotz frühzeitiger Beantragung wieder wochenlang auf Timos Geld warten mußte und auf Nothelfer angewiesen war, brauche ich hier nicht zu erwähnen.

Die Antragsstellung zu Timos Rückführung sorgt für eine weitere Eskalation, nämlich die erwartete Strafanzeige gegen mich! Bitte lesen Sie hierzu auf dieser Seite weiter!

Ergänzend muß hier noch erwähnt werden, dass ich ab 1. Juli 2007 eigentlich hätte meinen neuen Job antreten sollen. Das hat sich jetzt aufgrund der aktuellen Ereignisse wohl erledigt. Die hochqualifizierten Profis des Jobcenters Essen-Borbeck wissen es wohl nicht zu schätzen, dass es Arbeitgeber gibt, die einer allein erziehenden Mutter von drei Kindern ein ausbaufähiges Angebot zur Festanstellung aussprechen.

Gratulation an das Jobcenter Essen-Borbeck und vor allem an den Sachbearbeiter Thorsten A. !!!

Ihr seid echt die Helden der Arbeit und die Steuerzahler freuen sich sicher, dass es euch gibt!!!

Neue Strafanzeige

 

Die Stammleser wissen, dass ich im letzten Jahr vom Jobcenter wegen Betrug angezeigt und vom Amtsgericht Essen-Borbeck ohne mich anzuhören verurteilt wurde. Grund damals: Timo!

Inzwischen ist offensichtlich die nächste Strafanzeige gegen mich in Arbeit - dank des super-kompetenten Sachbearbeiter Thorsten A. des Jobcenters Essen-Borbeck, der selbst einige Tatbestände erfüllen dürfte, die im strafrechtlichen Bereich liegen. Unten mehr dazu.

An Timos 11. Geburtstag, während ich auf dem Weg in das Kinder- und Jugenddorf war, stand im Namen des Jugendamtes Essen der Gerichtsvollzieher an meiner Wohnungstür um Unterhalt für Timo (überzahltes Kindergeld unmittelbar nach der Inobhutnahme) einzutreiben. Man nahm es also sehr genau.

Nachdem Timo nun wieder zuhause lebt - seit dem 25. Mai  2007 -  habe ich die ihm zustehenden Gelder beantragt:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt

  • und Kindergeld.

Das Kindergeld wurde und wird nach wie vor nicht an mich, sondern an das Jugendamt ausgezahlt, obwohl ich dies bereits vor fast 3 Monaten bei der zuständigen Familienkasse beantragt und alle erforderlichen Unterlagen  eingereicht habe.

Auf meinen Kindergeldantrag erhielt ich folgendes Schreiben:

Aus diesem Schreiben sollte für einen super-kompetenten (sogar für einen wenig intelligenten) Sachbearbeiter klar hervorgehen, dass das Kindergeld für Timo NICHT an mich ausgezahlt wurde oder wird.

Trotzdem habe ich diesbezüglich vom Jobcenter Essen-Borbeck von einem äußert intelligenten und super-kompetenten Sachbearbeiter namens Thorsten A. eine Anschuldigung, bei Antragstellung falsche Angaben gemacht zu haben, erhalten. Weiter fordert er mich auf, diesbezüglich Stellung zu nehmen, eine Ratenzahlung vorzuschlagen und bla bla bla.

 

 

Nachdem das gleiche Jobcenter, nämlich das aus Essen-Borbeck meine Kids und mich mehrfach völlig mittellos wieder aus den Amtsräumen geschickt haben und man mich rechtlich nicht haltbar gezwungen hat, Kontoauszüge von einem Jahr vorzulegen passierte Folgendes:

Auf meiner ersten Kinderklau-Seite hatte ich mehrfach Besuch vom Arbeitsamt Essen und dem Jobcenter Essen-Borbeck. Freundlicher Weise hat man mir sogar eine E-Mail geschickt, hat aber wohl leider im Eifer des Gefechtes den Inhalt vergessen einzufügen.

Mehrfach habe ich den verantwortlichen E-Mail-Absender Thorsten A. aufgefordert, mir mitzuteilen, wie diese mir vorliegende E-Mail an mich zustande kommt.

Da besagter Thorsten A. anscheinend nicht auf meine Briefe reagiert, fordere ich ihn somit hier öffentlich auf, diesbezüglich Stellung zu nehmen. Das er durchaus Internet-erfahren ist, hat er mit der E-Mail an mich ja bewiesen.

Und damit der hoch-intelligente und stets korrekt arbeitende Herr Thorsten A. nicht den ein oder anderen Tatbestand erfüllen muß, habe ich ihm diesmal offiziell den Link zu meiner Homepage mitgeteilt.

Sehr geehrter Herr Thorsten A., verwenden Sie doch bitte mein Gästebuch für Ihre Stellungnahme.... vielleicht wird da wenigstens Ihre IP-Adresse nicht angezeigt!!!

Und wissen Sie was, Herr A. - weil ich Ihre Arbeitsweise so unglaublich klasse finde, habe ich mir erlaubt, von dieser auch in meiner Petition an den EGMR zu referieren. Falls Sie nicht wissen, was das ist, schmöckern Sie doch noch ein bisschen hier. Kriegen es doch bezahlt, weil es in Ihre Arbeitszeit fällt. Die Kunden auf dem Flur sind das Warten schon gewöhnt und Steuern zahlen die auch nicht. Also kein Problem!!!

So, und nun nochmal für die anderen Leser, die nicht so genau wissen, um was es geht hier nochmal den Shortcut des Corpus Delicti: