Eine im Jahre 2006 begonnene historische Stadtführung durch die Kreisstadt Groß-Gerau fand ihre zweite Fortsetzung gemeinsam mit dem Gerauer Stadtführer Lebrecht Viebahn.
Dieses Mal fanden sich 20 interessierte Nauheimer ein, die den bildreichen Ausführungen Herrn Viebahns mit großer Aufmerksamkeit folgten, wobei bei der Fülle der Informationen nur ein einziges Objekt infrage kam: das ehemalige Scharfrichterhaus.
Treffpunkt und Begrüßung der Gruppe am Historischen Rathaus Groß-Gerau
Scharfrichterhaus in der Mainzer Straße
Hofreite "altes Scharfrichterhaus" in der Mainzer Straße
Bereits zu Beginn des 17. Jh. wohnten in diesem Hof die Groß-Gerauer Scharfrichter, die auch Henker und
Nachrichter oder Wasenmeister genannt wurden.
Es steht hier auch der einzige Barock-Torbogen Groß-Geraus. Er wurde im Jahre 1719
vom damaligen Scharfrichter Johann Heinrich Molter errichtet.
Der Schlußstein im Türbalken zum rechts neben dem Tor gelegenen Nebengebäude
trägt die Initialen des Johann Heinrich Molter sowie die Jahreszahl 1728.
Das ganze Anwesen wurde nach Vorgaben des Denkmalschutzes
in den 90er Jahren für rund 2,2 Mio Euro restauriert und bietet mehrern Familien Wohnraum und Architekturbüros.
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Baugeschichte und Besitzverhältnisse des Anwesens sind nicht ganz zu klären. Das älteste linke Gebäude scheint aus dem 16. Jahrhundert zu stammen, hat allerdings im Laufe der Zeit einige Veränderungen erfahren. Der Barocktorbogen, der einzige seiner Art in der Stadt, trägt die Jahreszahl 1719, der Querträger der Tür zum Gebäude rechter Hand die Jahrezahl 1729. Scharfrichter gab es in Groß-Gerau seit Bestehen des Centgerichts. Demzufolge hat auch die Richtstätte das gleiche Alter, wenn sie nicht gar schon älter ist, denn es fanden sich nicht nur Reste Hingerichteter, sondern auch Spuren früh- und vorgeschichtlicher Nutzung auf diesem Galgenberg. Allerdings musste der Scharfrichter nicht immer in Aktion treten. In Fällen schwieriger Rechtsfindung hatte man den Ausweg des sogenannten Gottesgerichtes oder Gottesurteils. Dann mussten die Kontrahenten nach bestimmten Regeln miteinander kämpfen, die aus dem frühen Mittelalter überkommen waren. So war das Reglement in unserer Gegend noch ein Relikt aus fränkischer Zeit.
Dabei waren als Waffen vorgeschrieben eine Eichenkeule, ein im Feuer gehärteter hölzerner Dom und ein rot bemalter hölzerner Schild. Der Sieger ging als "Gerechter" straffrei aus, sicherlich eine recht fragwürdige Methode, dem Lieben Gott den "Schwarzen Peter" zuzuschieben. Bestimmungsgemäß musste der Besiegte tot auf der Strecke bleiben, war er (oder sie) nur kampfunfähig, dann trat der Scharfrichter mit dem Beil in Aktion, um das "Gottesurteil" zu vollenden.
War das Urteil gesprochen, dann wurde es im Falle des Zweikampfes unverzüglich vor Ortl vollstreckt. Aus dem Jahre 1420 ist ein solcher Zweikampf in Gerau belegt, der zwischen einer Frau und einem Mann stattfand. Der Ausgang ist allerdings nicht überliefert. Der letzte Zweikampf in Gerau fand im Jahre 1446 statt, wobei einer der Kämpfer seinen Gegner mit der Keule erschlug und damit als "Gerechter" angesehen wurde. Auch die Zweikämpfe fanden unter Aufsicht des Scharfrichters statt.
Die erste Hinrichtung in Gerau ist aus dem Jahre 1461 belegt. Namentlich erwähnt ist erstmals als Gerauer Scharfrichter der Meister Selcher, der 1556 verstarb. Sein Nachfolger Cuntz Volmar stammte aus Neustadt an der Weinstraße und kaufte zunächst Selchers Haus am Sandböhl. Doch gleichen Jahres wird er als wohnhaft "am Stadtgraben neben Jakob Butzbach" bezeichnet. Ob damit das heutige "Scharfrichterhaus" gemeint war, ist nicht sicher, aber sehr wahrscheinlich.
In Volmars Amtszeit fällt auch der erste Hexenprozeß in Hessen, der im Jahre 1564 vor dem Hochgericht zu Gerau verhandelt wurde. Der Name dieser "Gerauer Hexe" ist leider nicht aktenkundig, aber dumm war sie bestimmt nicht. Zunächst hatte sie unter der Folter ein Geständnis abgelegt, an Hexentänzen teilgenommen und mit dem Teufel körperlich verkehrt zu haben. In der nachfolgenden Verhandlung aber widerrief sie mit dem Argument, da der Teufel auch nach klerikaler Feststellung keine leibliche Person sei, könne man wohl auch keineswegs körperlich mit ihm Umgang pflegen.
Der Gerichtshof war davon offenbar beeindruckt, denn die "Hexe" wurde freigesprochen. Ihre Argumente und das daraus resultierende Urteil hätte sicherlich Grundsätzliches zur Rechtsfindung bei künftigen, gleich gearteten Prozessen beisteuern können. Aber die an der Hexenverfolgung interessierten Kräfte waren wohl stärker als die Vernunft.
Man muß dabei auch in Betracht ziehen, daß in jener Zeit die Grenzen zwischen wissenschaftlicher Erleuchtung, abergläubiger Verbohrtheit und lüsterner Machtbesessenheit mehr als verschwommen waren. Der Scharfrichter stand durch seinen Beruf besonders im Blickfeld der Öffentlichkeit und gab neben vielfältigen volkstümlichen Bezeichnungen auch Anlaß zu allerlei abergläubigen und"übersinnlichen" Auffassungen in bezug auf sein "Handwerk".
Amtlich tritt er in den Urkunden, soweit sie sich auf Groß?Gerau beziehen, als "Meister" auf. Aber auch Scharfrichter und Henker waren zuweilen offizielle Bezeichnungen. Das Volk aber hatte seine eigenen Bezeichnungen parat. Und oft treffen auch die "den Nagel auf den Kopf", zum Beispiel Knüpfauf, Diebhenker, Krawattenmacher oder auch Hauptkassierer. Letztere Bezeichnung kommt aus dem Rotwelschen, das ja ohnehin in unserer "Gerauer" Mundart vielfältig Eingang gefunden hat. Und der Hauptkassierer als Bezeichnung für den Scharfrichter kommt daher, das man unter den Fahrenden der Landstraße von einem, der im Sterben liegt, sagt, "er ist beim letzten Kassieren".
Offizielle Bezeichnungen waren auch Wasenmeister oder Schinder. Die Tötung eines Übeltäters war ja ursprünglich keineswegs als "Strafe" gedacht, sondern vielmehr als Sühneopfer, um die Götter oder Dämonen auszusöhnen. Auch heute spricht man ja gelegentlich noch von Sühne anstelle von Strafe. Das ist wohl auch der Grund, dass mittelalterliche bis neuzeitliche Richtstätten oft mit vor christlichen Kultstätten identisch sind, wie das auch beim Groß-Gerauer Galgenberg der Fall war.
Neben den übersinnlichen Kräften wurden ihnen aber auch interessante Prilegien zuerkannt. So konnte er eine zum Tode verurteilte Frau losbitten, wenn sie gesonnen war, sein Eheweib zu werden.
Vom Jahre 1574 an, nach dem Ableben des Volmar Michael, war die Scharfrichterstelle in Gerau fest in den Händen der aus Frankenberg an der Eder stammenden Scharfrichtersippe Molter. Der gesellschaftliche Stand der Scharfrichter bedingte auch, daß sie meist untereinander heirateten, der Geselle oft die Witwe des Meisters oder die Tochter des Meisters den Gesellen, der damit der Nachfolger des Meisters wurde.
Jonas Molter, der bis 1582 amtierte, verbrannte im letzten Jahr seiner Tätigkeit in einem Durchgang acht Frauen auf dem Scheiterhaufen. Allerdings hatten einige von ihnen mit "Zaubertränklein" ihre "Klienten" ins Jenseits befördert. Jonas, auch irrtümlich Jakob genannt, verkaufte 1583 "Haus und Hof am Galgentor" und zieht von Groß?Gerau weg. Das Galgentor schloß die Galgengasse in Höhe der Bäckerei Dietz. Jonas wohnte also nicht im "Henkerhaus". Der frühere Name der Darmstädter Straße rührt daher, daß auf ihr die Delinquenten zum Richtplatz auf dem Galgenberg geführt wurden. Auf Jonas folgt Hans Molter im Amt, der im Jahr 1585 "Haus und Hof neben dem Burggraben" erwirbt. Damit sind wir wieder beim "Henkershaus". Hans Molter verkauft dieses Haus fünf Jahre später an einen gewissen Adam Sped, der allerdings mit der Scharfrichterei nichts zu tun hat.Sicherlich klingt das alles reichlich trocken, zeigt aber doch recht interessant den Wechsel der Besitzverhältnisse, die mit den Bezeichnungen "an der Niederpforten" und "neben den Burggraben" auf das Henkershaus hinweisen. Mit dem Burggraben ist dabei keineswegs die heutige Straße gemeint, die war damals die Schafgasse oder mundartlich die Schoofgass. Der Burggraben war damals die allgemeine Bezeichnung für die aus Wall und Gräben bestehende Stadtbefestigung.
Übrigens waren die Scharfrichter durchweg wohlhabende Leute. Meist wurden sie in reinem Silber bezahlt, und letztlich hatten die Landesherren ja ein Interesse daran, die Menschen, die diesen Beruf ausübten, durch ausreichende materielle Sicherung bei Laune zu halten. Im 16. und 17. Jahrhundert versahen die Gerauer Scharfrichter auch das Amt in der Residenz in Darmstadt.
Hans Molter zum Beispiel, der von 1585 bis 1590 amtierte, wohnte gewöhnlich, wenn er in Darrnstadt Hexen zu foltern und hinzurichten hatte, im Gasthof "Zum Engel" in der Kirchgasse Nr. 1. Das war zu jener Zeit eine, wie man heute sagen würde, "Nobelherberge", in der nur besser betuchte Gäste einkehrten. Es war der Höhepunkt des Hexenwahns in der Oberen Grafschaft, in die auch das Gerauer Land integriert war. Im Jahre 1586 wurden unter Aufsicht Hans Molters sieben Frauen ausgepeitscht und des Landes verwiesen. Siebzehn weitere, darunter vier Frauen aus Trebur, wurden nach "peinlicher Befra gung" auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Der Gerauer Scharfrichter hatte buchstäblich "alle Hände voll zu tun".
Am 4. August 1590 oblag es dem Gerauer Scharfrichter Hans Molter, die Hexe Veronika aus Rüsselsheim zu foltern. Daß die bedauernswerte Frau demzufolge alles gestand, was ihr die "Obrigkeit" vorerzählte, war zu erwarten. Sie wurde daher "zu Asche verbrannt". Es war offenbar Hans Molters letzte Amtshandlung.Wenn heute alle möglichen Vergangenheiten bewältigt werden, dann sollte man, auch hier nicht einfach vorübergehen. Man sollte auch einmal der "zig"Tausenden von Frauen und Mädchen gedenken, die seelisch gepeinigt, körperlich gefoltert und grausam getötet wurden, auf oft primitive Anschuldigungen hin oder weil sie vielleicht etwas mehr wußten als der damaligen klerikalen und weltlichen Obrigkeit genehm war.
Als Nachfolger Molters ist der Scharfrichter Ole Melchior genannt, der am 13. Januar 1595 das "Eckbaus an der Niedergasse neben Michel Anthes" kauft. Sein Nachfolger ist Hans Lindenbaum, der 1608 die Witwe Molters heiratet. Lindenbaum war zuvor mit der Witwe seines Meisters Ole Melchior verheiratet. Margarethe, die Tochter aus dieser Ehe, heiratet 1621 Hans Christ, der als Gehilfe bei Lindenbaum arbeitete und sein Nachfolger im Amt wurde.Die Wohlhabenheit der Gerauer Scharfrichter machen Eintragungen in den Gerichtsbüchem deutlich. Nachdem sich Hans Lindenbaum mit der Witwe Eva Molter verheiratet hatte, verkauften sie aus gemeinsamem Besitz 21 Äcker und erstellten eine Scheune im heutigen Anwesen Mainzer Straße 29, eben dem Henkershaus. Es wird da beschrieben als Haus und Hof in der Niedergasse, dazu Hofteite im engen Gässel und Garten. Offenbar war das Anwesen durch ein weiteres Grundstück vergrößert worden.
Ein kleiner Auszug aus dem beweglichen Vermögen macht den Reichtum deutlich:
Ehemann Lindenbaum gibt unter anderem an zwei goldene und sechs silberne Trinkbecher und etwa zwei Pfund gemünztes Silber. Dazu allerbeste Wehrund Folterwerkzeuge und ein Richtschwert. Die "Scharfrichterin Evw', Molters Witwe, nunmehr verehelichte Lindenbaum hatte auch einiges aufzuweisen, nämlich zehn Äcker, Teil einer Wiese bei Darmstadt, zwölf silberne Tischbecher, von denen einige vergoldet waren, dazu "zahlreich silbernes Geschirr und silberner Schmuck". So grausam es klingt, soll doch nicht übergangen werden, woher der Reichtum stammt. So erbrachte die Verbrennung einer Hexe 14 Gulden, eine Enthauptung 10 Gulden und das Übergießen eines Lebendigen mit siedendem Öl präzise 24 Gulden.In die Amtszeit Lindenbaum fällt auch die Hinrichtung des Muttermörders Wenneck Brandt. Er war nach dem Mord an seiner Mutter in Frankfurt verhaftet und zunächst nach Darmstadt ins Gefängnis gebracht worden. Dort wurde er auch verurteilt und dann zur Hinrichtung nach Groß?Gerau verbracht. Offenbar waren die Richter der Meinung, daß er den Tod mehrfach verdient hatte. Er wurde zunächst mit glühenden Zangen gezwickt, sodann "geradbrecht" und aufs Rad geflochten und schließlich "zum Überfluß" an den Galgen gehängt. Als Adam Christ starb, heiratete dessen Witwe Margaretha, geborene Lindenbaum, den bisherigen Gehilfen Hans Held, der nunmehr Meister wurde. Ihm folgte Leonhard Volmar, der 1634 das Henkerhaus erwirbt. Der Vorbesitzer Lindenbaum hatte sich zuvor schon einen Alterssitz im "Hinnergässer Hafe", der heutigen Schützenstraße, erbaut.
Danach wird wieder ein Molter in Gerau als Scharfrichter tätig. Hans Jakob Molter kauft 1648 das vom Dreißigjährigen Krieg verschonte Haus in der Niedergasse zwischen Gässel und Paul Culmann. Als Hans Jakob Molter am 2. November 1680 starb, übernahm sein Sohn Hans Jakob Molter, der Junge, das Amt. Und als der 1695 starb, übernahm sein Bruder Johann Heinrich Amt und Haus. Er war mit der Tochter des Scharfrichters von Straßburg verheiratet und ebenfalls "sehr wohlhabend".
Er ließ den Barockbogen und das Nebenhaus erbauen. Im Jahre 1732 übernahm sein Schwiegersohn, der Meister Johann Wilhelm Göpel das Anwesen, nachdem er schon einige Jahre vorher das Amt in Groß?Gerau versehen hatte. Letzter Bewohner des Anwesens in Scharfrichtereigenschaft war Johann Heinrich Hofmann, ein Sohn des in Frankfurt amtierenden Henkers. Nachdem sein Vater verstorben war, amtierte er zuständig für den Gerichtsbezirk Groß-Gerau und den Gerichtsbezirk Frankfurt. Im Jahre 1772 enthauptete er öffentlich in Frankfurt das Dienstmädchen Susanna Brandt, das der Kindestötung angeschuldigt worden war.
Inzwischen hat das Henkers- oder Scharfrichterhaus, wie es fallweise genannt wird, mehrfach Besitzer und Bewohner gewechselt. Die "Krawattenmacher" und "Hauptkassierer" sind in die Geschichte eingegangen. Auch hier ist es privater Initiative zu danken, dass es als Baudenkmal in ansprechender Weise zu einem Schmuckstück der "Nerrergass" geworden ist.
Quelle: Auszug aus Gerauer Geschichten, 2. Band, Autor: Franz Flach
