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Darf man mit einer Epilepsie alkoholhaltige Getränke und Speisen zu sich
nehmen?
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Ja -
wer Alkohol verträgt. Bei Unverträglichkeit wird natürlich
empfohlen, darauf zu verzichten. Zu berücksichtigen wäre die
Einnahmezeit der Medikamente. Sollten sich die Leberwerte
verschlechtern, ist Einschränkung oder momentaner Verzicht sinnvoll.
Zur Einnahmezeit
gehört auch der Zeitraum vor und nach der Einnahme. Wer z.B. abends
Medikamente nimmt und zu dieser Zeit in Gesellschaft Alkohol trinken
oder was Essen (z.B. Tiramisu), könnte die Einnahme evtl. vorgezogen
werden. Das ist jedoch eine wichtige Angelegenheit, die mit dem Behandler unbedingt besprochen werden muss. Erlaubte Alkoholmengen
bei Epilepsien werden höchstens empfohlen:
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Männer |
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Frauen |
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Wein/Sekt |
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2
Glas |
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1
Glas |
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Bier |
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2-3
Glas |
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1-2
Glas |
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Schnaps |
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1-2 |
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1 |
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Weil bei Frauen
Enzyme zur Verarbeitung von Alkohol weniger aktiv sind, vertragen
sie weniger. Berücksichtigt sollte jedoch auch die individuelle
Verträglichkeit in der Menge. Das Verbot, keinen Alkohol zu trinken
ist pauschal und längst überholt. Man kann sagen, es ist lediglich
eine Empfehlung, bei der jeder selbst seine Grenzen kennen lernen
kann. Dabei muss klar sein: bei jedem erweiternden Versuch besteht
die Auslösung eines Anfalls! |
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Wem Alkohol nicht
schmeckt, muss sich ja auch nicht dazu zwingen. |
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Wer Alkohol nicht
verträgt und sehr sensibel ist, kann das oft durch das Auftreten
oder einer Häufung von epileptischen Anfällen beobachten. Mag eine
scheinbare und oft verzweifelte Aufdosierung oder sogar Umdosierung
der Medikamente nicht ansprechen, kann das jedoch "lediglich" damit
zusammenhängen, dass es "versteckte" Mengen von Alkohol gibt. Einige
sind: |
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Alkoholfreies Bier
oder alkoholfreier Wein |
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Sie enthalten so
geringe Mengen an Alkohol, das es nicht aufgeführt werden
braucht und sich so als "alkoholfrei" bezeichnet werden darf.* |
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Most |
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Durch den
Gärungsprozess entsteht Alkohol. |
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Obstsäfte |
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Manche werden
angegärt, damit ein besserer Geschmack erzielt wird. Bei
Säften im Tetra-Pak braucht man sich keine Gedanken machen,
bei denen in Flaschen - besonders wenn sie beim Öffnen
"zischen" kann es sinnvoll sein, beim Hersteller zu
hinterfragen.* |
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Malz-/Nährbier |
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Hier wird Alkohol
des Geschmackes willen zugesetzt, ebenso in einer Menge, dass
er nicht aufgeführt werden braucht.* |
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Medikamente |
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Nicht nur
homöopathische und pflanzliche, auch andere flüssige Präparate
können alkoholhaltig sein, deshalb immer den Beipackzettel
lesen! |
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gekochte/gegarte alkoholhaltige Speisen und Getränke |
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Sie enthalten ebenso noch einen geringen Restalkoholanteil,
auch nach mehrstündigem kochen. |
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*Aussagen und
Bestätigungen von Braumeistern |
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Vielleicht hilft der
Gedanke: Früchte können gären (Saft, Most, Wein); Hefe
(in Bieren, manchmal auch Wein) sorgt immer für einen
Gärungsprozess - wobei immer Alkohol entsteht.
Passiert es, dass ein
Fruchtsaft zu lange stehen gelassen wird, beginnt er ebenso zu
gären. So ist jedoch z.B. möglich, wer nur einen Orangensaft
getrunken hat und in einen Alkomaten pustet, ein positives Ergebnis
sichtbar wird. Dagegen bei Apfelsaft nicht. Der Grund: O-Saft wird
schneller verarbeitet, dabei entsteht eine Art "Gärung" im Körper.
Ein Bluttest zeigt sich natürlich negativ.
Weitere Infos:
Allgemeines zu Alkohol |
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© by Manuela Katzer
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