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Ich beantrage die
Mitgliedschaft in der FDP. Ich erkläre, keiner anderen Partei anzugehören
und bin bereit, den Beitrag gemäß der Beitragsordnung zu bezahlen.
(Die mit * gekennzeichneten Angaben sind
erforderlich.)
Einzugsermächtigung:
Hinweise:
Auszug aus der Finanzordnung
Dritter
Abschnitt: Beitragsordnung (Beschlossen auf dem a.o. BPT in Mannheim vom
10. - 12. Mai 2002) § 8 Beiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung
eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Zahlungspflicht ist untrennbar
mit der Mitgliedschaft verbunden. Eine beitragsfreie Mitgliedschaft ist
unzulässig.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der
Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung
erklärt.
Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen
Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu
legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt
für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen
Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem
Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere
Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages
ist unzulässig.
Mitgliedsbeitrag
Es ist ein monatlicher Mindestbeitrag nach folgender Staffel zu
entrichten:
| A |
bis 1.500 EURO |
6,00 EURO |
| B |
1.501 bis 2.600 EURO |
8,00 EURO |
| C |
2.601 bis 3.600 EURO |
12,00 EURO |
| D |
3.601 bis 4.600 EURO |
18,00 EURO |
| E |
über 4.600 EURO |
24,00 EURO |
In eigenen Beitragsordnungen dürfen beitragserhebende Gliederungen
- für die Stufe A höhere Mindestbeiträge bis zur Höhe der Stufe D,
jedoch
- keine von der Beitragsstaffel nach unten abweichenden
Mindestbeiträge
festlegen.
(3) Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist
berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag
- für Rentner,
- für Haushaltsangehörige eines Mitglieds ohne eigenes Einkommen,
- für in Ausbildung befindliche Mitglieder,
- für Wehr- oder Ersatzdienstleistende,
- sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,
abweichend
von der Regelung des Absatzes (2) festzusetzen. Dies gilt bei
entsprechendem Nachweis auch für Mindestbeiträge von
Mitgliedschaftsbewerbern.
(4) Der zuständige Schatzmeister ist verpflichtet, die abweichende
Festsetzung nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. Auf Antrag des
Schatzmeisters kann der Vorstand eine Fortsetzung beschließen.
Steuerliche Informationen
Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen
zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als
Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu
6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für
andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für
die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe
der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt
die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können
Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer
Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die
Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes.
Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch
zu. (Stand: Die Regelung beruht auf der Änderung des
Parteiengesetzes durch den Deutschen Bundestag am 19. April 2002 und gilt
für das Jahr 2002)
Datenschutz
Die FDP verarbeitet
die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für
ausschließlich interne Zwecke der Partei.
Nach §3 des
Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen
schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf
Mitgliedschaft in der FDP erteilen. Es wird zugesichert, dass Ihre Daten
unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutz-gesetzes
verarbeitet werden.
Bitte ausgefüllt per Email senden :
oder ausdrucken und per Post
oder Fax an Empfänger:
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Geschäftsstelle der FDP Kaiserslautern
Frau Andrea Eicher
St.-Marien-Platz 26
67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631-3704044
Fax: 0631-3704034
Email: info@fdp-kl.de
Homepage: www.fdp-kl.de
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