Die Kriegsgefangenschaft gibt es so lange wie den Krieg
und war im Laufe der Geschichte Wandlungen unterlegen. Immer waren es in
Feindeshand gefallene Krieger, Militärpersonen oder die Bevölkerung die als Kriegsbeute
den totalen Verlust von Freiheit und die Ausnutzung der Arbeitskraft zu
ertragen hatten.
Im Altertum konnte die besiegte Bevölkerung in die Sklaverei
überführt werden und konnten wie ein Sache verkauft oder verschenkt
werden. Durch Tötung wurde der Kriegsgegner ausgeschaltet und nur die
Arbeit in Sklaverei bewahrte ihn davor.
Im Mittelalter führten Adelige die Kriege. Für sie hatten
Kriegsgefangene einen wirtschaftlichen Wert indem sie Lösegeld für
dessen Freiheit verlangten. Von einem gefangenen Fürsten wurden
politische Zugeständnisse erzwungen und gegen das ritterliche Ehrenwort
nicht mehr in die Kampfhandlungen einzugreifen wurde dieser
freigelassen.
Das setzte sich im 17. und 18. Jahrhundert fort wo Lösegeld und
Gefangenenaustausch Gegenstand von Verträgen waren und es kam ideell
und rechtlich zur Trennung zwischen Kämpfern und Zivilisten.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde sich um die Lage der
Kriegsgefangenen während der Gefangenschaft bemüht.
Durch die allgemeine Wehrpflicht im 19. Jahrhundert und die dadurch
entstehenden großen Heere wurde auch die Kriegsgefangenschaft erstmals
in dem regional begrenzten deutsch-französischen Krieg von 1870/71 mit
insgesamt 400.000 Gefangenen zu einer Massenerscheinung. Um den Gefangenen einen Rechtsstatus zu geben
verfasste man 1907 die Haager Landkriegsordnung, in der nach alten Traditionen die Freilassung
auf Ehrenwort und das Recht des Gewahrsamstaates, die Gefangenen als
Arbeitskräfte zu verwenden, geregelt wurde.
Während des ersten Weltkrieges mit 8.400.000 Gefangenen kam es zu so vielen Verstößen, dass
die unzureichende Haager Landkriegsordnung durch die Genfer
Kriegsgefangen-Konvention, vom 27. Juli 1929, ergänzt wurde.
Trotzdem war das Schicksal der ca. 35 Millionen Kriegsgefangenen im 2. Weltkrieg
schwerer als der im ersten, da er ideologisch und total geführt wurde.
Uralte Erscheinungen kamen wieder hervor: der Kriegsgefangene war Beute
und Arbeitssklave auf unbestimmte Zeit, er diente zu Repressalien, er
wurde wie eine Sache von eine Gewahrsamsmacht an die andere übergeben.
Das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen im 2. Weltkrieg ist in
der Weltgeschichte einmalig. Mehr als 11 Millionen Menschen waren rund
um den Erdball und ausländischem Gewahrsam verteilt. Diese gigantischen
Ausmaße des 2. Weltkrieges, das verschwinden rechtlicher Elemente, das
Gefühl völliger Unsicherheit, das Bewusstsein des totalen
Ausgeliefertseins, die zumeist lange und nicht absehbare Dauer führten
zu einer unerträglichen Steigerung in der Belastung der
Kriegsgefangenen. Die strategischen Formen der Einkesselungs- und
Vernichtungsschlachten und der völlige Zusammenbruch Deutschlands führten
zu den bis dahin unbekannten Ausmaßen in der Organisation des
Kriegsgefangenenwesens.