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Miet- und Verleihbedingungen
1. Es wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter vor Beginn der Mietzeit ein rechtskräftiger Mietvertrag abgeschlossen.
2. Die Mietobjekte werden vollständig und gereinigt angeliefert bzw. übernommen. Sie müssen am Ende der Mietzeit, falls nicht anders vereinbart, komplett und vollständig gereinigt zurückgegeben werden.
3. Bedarf das Mietobjekt nach Ende der Mietzeit noch einer Reinigung durch den Vermieter (wegen starker Verschmutzung), so werden die Kosten dieser Reinigung dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
4. Für alle Schäden am und durch das Mietobjekt während der Mietzeit ist der Mieter haftbar und verantwortlich. Entstandene Schäden müssen vom Mieter beseitigt werden bzw. wird die Beseitigung dem Mieter in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für alle Zubehörteile und alle Inneneinrichtungsgegenstände.
5. Die Verlegung und der Anschluß von Strom, Wasser Abwasser erfolgt bauseits vom Mieter. Bei Vereinbarung einer Anschlußpauschale erfolgt dies vom Vermieter.
6. Das Befahren von privaten Grundstücken und das Abstellen von Containern und Wägen auf solchen, geschieht auf Verantwortung des Mieters. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung.
7. Die Versicherungshaftung geht während der Mietzeit auf den Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung über
8. Während der Mietzeit ist der Mieter für das gesamte Mietobjekt verantwortlich.
9. Einige unserer Toilettenwägen sind zulassungsfrei, deshalb darf eine Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h nicht überschritten werden. (vgl. STVO). Für alle Schäden während des Transportes am Mietobjekt und an Dritten Personen ist der Fahrer des Zugfahrzeuges haftbar und verantwortlich.
10. Der Vermieter verpflichtet sich das vereinbarte Mietobjekt oder ein gleichwertiges Ersatzobjekt dem Mieter zu dem genannten Termin bereit zustellen.
11. Die Rechnungsstellung erfolg nach Ablauf der Mietzeit zu dem im Mietvertrag vereinbarten preis in Euro, brutto.