© fritz Letsch
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  Version 1.4 April 2006
Aktuelles ansonsten auf
 
http://home.arcor.de/letsch/homepage.htm

Textbaustelle


fritz letsch theaterpädagoge,
entwicklungsdienst
theater - methoden
in der
Paulo-Freire-Gesellschaft eV


Coaching-Gruppen

aktuelles nun im weBlog

wenn ein vorhaben nicht klappt, sind oft die grundlagen nicht richtig passend geschaffen.

so gehört zu einem guten vorsatz auch der weg, ihn zu verwirklichen, sonst bleibt er ein unerfüllbarer anspruch, der die eigenen gefühle belastet:
Veränderung geschieht, wenn jemand wird, was er ist, nicht wenn er versucht, etwas zu werden, das er nicht ist. (A. Beisser)

wir akzeptieren - auch gesellschaftlich - viel zu wenig, dass die art und weise, wie wir in eine problematik geraten sind, nicht die gleiche sein kann, sie wieder zu beheben: die reaktionen sind oft viel zu primitiv, wie "streng dich mehr an", "konzentriere dich" ... wenn die grundlage dazu fehlt.

coaching ist nicht einfach beratung, sonst bräuchten wir dafür nicht einen neuen begriff:
coaching ist die begleitung bei der eigenständigen erarbeitung einer neuen arbeits- und lebensweise.

das kann auch in einer aufmerksamen gruppe geschehen:
abwechselnd die aktuellen arbeitsfelder und die nächsten hürden vorstellen,
ein referat oder eine konzeption erproben, einen artikel vorstellen oder die anderen um eine meinung, eine stoffsammlung bitten: was in einem guten arbeitsteam an unterstützung organisiert werden kann, können sich auch einzeln arbeitende in einer gruppe geben.

dazu brauchst du nur einzuladen: wir kommen dazu
hier ist schon mal eine grundlage geschaffen, die du nutzen kannst:
lad ein, mit zeitvorschlag und ort, vielleicht deinem thema,
und die gruppe kann reagieren.

sei geduldig, noch sind nicht so viele hier,
und unterstützung, einen guten ort zu finden, gibts allemal.


Im Blog kannst du schon mal mitschreiben, http://fritz-letsch.blog.de/

im Forum deine Beiträge und Fragen bringen, Forum zu partizipativen Arbeitsweisen
und in zwei verschiednen Mailinglisten aktuelles abonnieren und austauschen:
coaching-info abonnieren mit einer leeren mail an
coaching-info-subscribe@domeus.de

öffentlich zu lesen auf http://domeus.de/groups/coaching-info
coaching-gruppe abonnieren mit einer leeren mail an
coaching-gruppe-subscribe@domeus.de

nur intern für AbonnentInnen zu lesen



Methoden des Coaching in einer gemischt-professionellen Gruppe

Begleiten und Coachen: 
Gemeinsames und Unterschiede, Grundlagen

In der Gemeinsinn-Werkstatt ist eine Aufgabe,
eine Gruppe bei ihrer eigenen Arbeit zu begleiten.

Wichtig dabei:


Als Begleiter darf ich nicht ratgebend, Auftrag-erteilend, ungeduldig eingreifen,
sondern muss, ähnlich dem Coaching, die aktuellen und neue Dimensionen der Mitglieder
bewusst machen und zur eigenen aktuellen Entscheidung begleiten.

Ein Coach, auch der Gesprächspartner aus und in der Gruppe wird zum Begleiter,
der nachfragt, ob sich die Gruppe eine Struktur geben mag,
auch vielleicht mit einem Beispiel, aber nicht mit einem Vorschlag.

Die verschiedenen Professionen haben verschiede Arbeitsweisen:
Der Austausch dazu kann uns bewusster machen, welche Varianten
wir bisher selbst kenen, welche wir erproben und übertragen können.

bisherige Vorbereitungen im Internet: 
als Mailinggruppe:
http://domeus.de/groups/coaching-info
ähnlich der Arbeitsweise der initiative für politische Bildung von unten
ibu e.V.

Coaching-Projekte auch für die Vernetzungsarbeit bei
Global Friends
und beim Business-Senioren-Netzwerk
S!NN - München?

bisherige Projekte mit dem gemeinsinn-netzwerk
satzung
verein
vorstand
ziele
nächste schritte

Satzung des Netzwerk Gemeinsinn e.V.


Stand 15.11.2003 – auch in der Leitbild-Entwicklung
dokumentiert auch auf
http://home.arcor.de/Letsch/ewnparti.htm,
möglicherweise nicht die aktuelle Fassung!


§ 1 Name und Sitz des Vereins

   1. Der Verein führt den Namen "Netzwerk Gemeinsinn (e.V.)".
   2. Der Vereinssitz ist München.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Erziehung im Bereich partizipativer und demokratischer Beteiligung.

Dies geschieht in erster Linie durch den Aufbau eines Netzwerkes zur Verbreitung von Gemeinsinn, zur Durchführung von Gemeinsinn-Werkstätten und zur Qualifizierung von Begleitern für Gemeinsinn-Werkstätten. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Vereinszweck wird verwirklicht durch
    die Durchführung von Gemeinsinn-Werkstätten, um die demokratische Beteiligung in der Bürgergesellschaft zu fördern und Modelle gegen Mutlosigkeit zu verbreiten
    Aus- und Fortbildungen zur Organisation und Begleitung von Gemeinsinn-Werkstätten
    entwickeln von Seminar-Bausteinen für neue Elemente gemeinsinniger Bildungsarbeit
    wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben
    die Erstellung und Pflege einer Internet -Präsenz als Forum und Austauschmedium für Methoden partizipativer Bildungsarbeit
 
§ 3 Tätigkeit und Mittelverwendung

   1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
   2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
   3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 5 Mitgliedschaft

   1. Mitglied kann jede Person oder Institution werden, die den Vereinszweck unterstützt.
   2. Die Mitgliedschaft beginnt durch Aufnahme durch den Vorstand. Bei Ablehnung entscheidet auf Einspruch des Bewerbers die Mitgliederversammlung.
   3. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich zu stellen.
   4. Es gibt aktive Mitglieder und Fördermitglieder ohne Stimmrecht.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

   1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
   2. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung erfolgen. Entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.
   3. Der Ausschluss kann nur wegen Verstoßes gegen die Ziele des Vereins oder aus einem anderen wichtigen Grund erfolgen. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitgliedes. Auf Einspruch der betreffenden Person entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 7 Beiträge und Spenden

   1. Der Verein erwirbt die zur Erreichung seiner Ziele und zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel durch Beiträge, Spenden und Zuwendungen aller Art.
   2. Jedes Mitglied des Vereins verpflichtet sich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages. Die Höhe dieses Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Qualitätsgremium.

§ 9 Vorstand

   1. Drei Vorstände führen die Geschäfte des Vereins, in einzelnen Bereichen die Finanzen, die Außenvertretung und die Innen-Kommunikation. Sie wählen eine Person zur formal Vorsitzenden.
   2. Ihnen obliegt die satzungsgemäße Verwendung der Mittel, die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlungen, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, die Vertretung des Vereins nach außen, wofür in erster Linie eine formale Vorsitzenden-Person zuständig ist.
   3. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Vorstände vertreten den Verein nach außen.
   4. Der Vorstand hat über die Verwendung der Mittel jährlich gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen.
   5. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Tatsächliche Ausgaben werden ihnen auf Antrag erstattet.

§ 10 Mitgliederversammlung

   1. Mindestens einmal jährlich, außerdem auf Beschluss der Verantwortlichen oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder tritt die Mitgliederversammlung zusammen.
   2. Zur Mitgliederversammlung wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich (per mail) mit Angabe der Tagesordnung von den Verantwortlichen eingeladen.
   3. Ihr obliegt die Wahl des Vorstandes und die Wahl der beiden Rechnungsprüfer/ Rechnungsprüferinnen sowie des Qualitätsgremium, jeweils für die Dauer von einem Jahr. Die Vorstands-Dreier-Gruppe kann einmal wiedergewählt werden, dann muss eine neue Konstellation aufgestellt werden.
   4. Unabhängig hiervon ist jederzeit eine Abwahl, Nachwahl oder Neuwahl des Vorstandes möglich, wenn dies in der Einladung zur Mitgliederversammlung auf der Tagesordnung angekündigt ist.
   5. Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstands, der Rechnungsprüfer/ Rechnungsprüferinnen und des Qualitätsgremium entgegen und entscheidet über die Entlastung der Verantwortlichen.
   6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse über die Arbeit des Vereins. Satzungsänderungen sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich, wenn dies fristgerecht mit allen vorliegenden Vorschlägen in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt ist.
   7. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie wird durch Unterschrift von Protokollierenden und Versammlungsleitenden anerkannt und genehmigt.
   8. Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Durch Mehrheitsbeschluss kann die Öffentlichkeit jedoch auch ausgeschlossen werden.
   9. Satzungsänderungen, die von Behörden aus Gründen des Steuer-, Gemeinnützigkeits- oder Vereinsrecht verlangt werden, können von den Verantwortlichen selbständig ohne Einberufung der Mitgliederversammlung vorgenommen und ausgeführt werden. Solche Satzungsänderungen sind den Mitgliedern der Gesellschaft umgehend schriftlich mitzuteilen.
 
§ 11 Auflösung

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigender Zwecke fällt das Vermögen an Médecins Sans Frontières – Ärzte ohne Grenzen Deutsche Sektion e.V. Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, www.aerzte-ohne-grenzen.de (Medizinische Nothilfe in Ländern, in denen Menschen durch (Bürger-)Kriege oder Naturkatastrophen in Not geraten) Kto 97 097 Sparkasse Berlin BLZ 100 500 00, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden haben.
 
§ 12 Gültigkeit

Die Satzung ist am 12. 9. 2003 von den Gründungsmitgliedern beschlossen und tritt nach Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.



gemeinsinn-netzwerk.de



fritz früher
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