Version
1.4 April 2006
Aktuelles ansonsten
auf
http://home.arcor.de/letsch/homepage.htm
Textbaustelle
fritz
letsch theaterpädagoge,
entwicklungsdienst
theater -
methoden
in der
Paulo-Freire-Gesellschaft eV
Coaching-Gruppen
aktuelles nun im weBlog
wenn ein vorhaben
nicht klappt, sind oft die grundlagen nicht richtig passend
geschaffen.
so gehört zu einem guten vorsatz auch der
weg, ihn zu verwirklichen, sonst bleibt er ein unerfüllbarer
anspruch, der die eigenen gefühle belastet: Veränderung
geschieht, wenn jemand wird, was er ist, nicht wenn er versucht, etwas
zu werden, das er nicht ist. (A. Beisser)
wir
akzeptieren - auch gesellschaftlich - viel zu wenig, dass die art und
weise, wie wir in eine problematik geraten sind, nicht die gleiche
sein kann, sie wieder zu beheben: die reaktionen sind oft viel zu
primitiv, wie "streng dich mehr an", "konzentriere
dich" ... wenn die grundlage dazu fehlt.
coaching ist
nicht einfach beratung, sonst bräuchten wir dafür nicht
einen neuen begriff:
coaching ist die begleitung bei der
eigenständigen erarbeitung einer neuen arbeits- und
lebensweise.
das kann auch in einer aufmerksamen gruppe
geschehen:
abwechselnd die aktuellen arbeitsfelder und die
nächsten hürden vorstellen,
ein referat oder eine
konzeption erproben, einen artikel vorstellen oder die anderen um
eine meinung, eine stoffsammlung bitten: was in einem guten
arbeitsteam an unterstützung organisiert werden kann, können
sich auch einzeln arbeitende in einer gruppe geben.
dazu
brauchst du nur einzuladen: wir kommen dazu
hier ist schon mal
eine grundlage geschaffen, die du nutzen kannst:
lad ein, mit
zeitvorschlag und ort, vielleicht deinem thema,
und die gruppe
kann reagieren.
sei geduldig, noch sind nicht so viele hier,
und unterstützung, einen guten ort zu finden, gibts allemal.
Im Blog kannst du schon mal mitschreiben, http://fritz-letsch.blog.de/
im
Forum deine Beiträge und Fragen bringen, Forum
zu partizipativen Arbeitsweisen
und
in zwei verschiednen Mailinglisten aktuelles abonnieren und
austauschen:
coaching-info abonnieren mit einer leeren mail an
coaching-info-subscribe@domeus.de
öffentlich
zu lesen auf http://domeus.de/groups/coaching-info
coaching-gruppe
abonnieren mit einer leeren mail an
coaching-gruppe-subscribe@domeus.de
nur intern für AbonnentInnen zu lesen
Methoden
des
Coaching in einer
gemischt-professionellen Gruppe
Begleiten und Coachen:
Gemeinsames und Unterschiede, Grundlagen
In der
Gemeinsinn-Werkstatt ist eine Aufgabe,
eine Gruppe bei ihrer
eigenen Arbeit zu begleiten.
Wichtig dabei:
Als
Begleiter darf ich nicht ratgebend, Auftrag-erteilend, ungeduldig
eingreifen,
sondern muss, ähnlich dem Coaching, die aktuellen
und neue Dimensionen der Mitglieder
bewusst machen und zur
eigenen aktuellen Entscheidung begleiten.
Ein Coach, auch der
Gesprächspartner aus und in der Gruppe wird zum Begleiter,
der
nachfragt, ob sich die Gruppe eine Struktur geben mag,
auch
vielleicht mit einem Beispiel, aber nicht mit einem Vorschlag.
Die
verschiedenen Professionen haben verschiede Arbeitsweisen:
Der
Austausch dazu kann uns bewusster machen, welche Varianten
wir
bisher selbst kenen, welche wir erproben und übertragen
können.
bisherige Vorbereitungen im Internet:
als Mailinggruppe:
http://domeus.de/groups/coaching-info
ähnlich
der Arbeitsweise der initiative für politische Bildung von unten
ibu
e.V.
Coaching-Projekte
auch für die Vernetzungsarbeit bei Global
Friends
und
beim Business-Senioren-Netzwerk S!NN
- München?
bisherige Projekte mit dem gemeinsinn-netzwerk
satzung
verein
vorstand
ziele
nächste schritte
Satzung
des Netzwerk Gemeinsinn e.V.
Stand
15.11.2003 – auch in der Leitbild-Entwicklung
dokumentiert auch
auf http://home.arcor.de/Letsch/ewnparti.htm,
möglicherweise nicht die aktuelle Fassung!
§
1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt
den Namen "Netzwerk Gemeinsinn (e.V.)".
2.
Der Vereinssitz ist München.
§ 2 Zweck des
Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von
Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Erziehung im Bereich
partizipativer und demokratischer Beteiligung.
Dies geschieht
in erster Linie durch den Aufbau eines Netzwerkes zur Verbreitung von
Gemeinsinn, zur Durchführung von Gemeinsinn-Werkstätten und
zur Qualifizierung von Begleitern für Gemeinsinn-Werkstätten.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Vereinszweck wird
verwirklicht durch
die Durchführung von
Gemeinsinn-Werkstätten, um die demokratische Beteiligung in der
Bürgergesellschaft zu fördern und Modelle gegen
Mutlosigkeit zu verbreiten
Aus- und
Fortbildungen zur Organisation und Begleitung von
Gemeinsinn-Werkstätten
entwickeln von
Seminar-Bausteinen für neue Elemente gemeinsinniger
Bildungsarbeit
wissenschaftliche
Veranstaltungen und Forschungsvorhaben
die
Erstellung und Pflege einer Internet -Präsenz als Forum und
Austauschmedium für Methoden partizipativer Bildungsarbeit
§
3 Tätigkeit und Mittelverwendung
1. Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine
eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2. Die Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus den Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5
Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede Person oder
Institution werden, die den Vereinszweck unterstützt.
2. Die Mitgliedschaft beginnt durch Aufnahme durch den Vorstand. Bei
Ablehnung entscheidet auf Einspruch des Bewerbers die
Mitgliederversammlung.
3. Der Antrag auf Aufnahme ist
schriftlich zu stellen.
4. Es gibt aktive Mitglieder
und Fördermitglieder ohne Stimmrecht.
§ 6 Beendigung
der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
2. Der Austritt
kann jederzeit durch schriftliche Erklärung erfolgen.
Entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.
3.
Der Ausschluss kann nur wegen Verstoßes gegen die Ziele des
Vereins oder aus einem anderen wichtigen Grund erfolgen. Über
den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des
Mitgliedes. Auf Einspruch der betreffenden Person entscheidet die
Mitgliederversammlung.
§ 7 Beiträge und Spenden
1. Der Verein erwirbt die zur Erreichung seiner Ziele und zur
Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel durch Beiträge,
Spenden und Zuwendungen aller Art.
2. Jedes Mitglied
des Vereins verpflichtet sich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages.
Die Höhe dieses Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung
festgesetzt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen.
§
8 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die
Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Qualitätsgremium.
§
9 Vorstand
1. Drei Vorstände führen die
Geschäfte des Vereins, in einzelnen Bereichen die Finanzen, die
Außenvertretung und die Innen-Kommunikation. Sie wählen
eine Person zur formal Vorsitzenden.
2. Ihnen obliegt
die satzungsgemäße Verwendung der Mittel, die Vorbereitung
und Durchführung der Mitgliederversammlungen, die Ausführung
der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, die Vertretung des
Vereins nach außen, wofür in erster Linie eine formale
Vorsitzenden-Person zuständig ist.
3. Sie sind
Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Vorstände vertreten
den Verein nach außen.
4. Der Vorstand hat über
die Verwendung der Mittel jährlich gegenüber der
Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen.
5. Sie
üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Tatsächliche
Ausgaben werden ihnen auf Antrag erstattet.
§ 10
Mitgliederversammlung
1. Mindestens einmal
jährlich, außerdem auf Beschluss der Verantwortlichen oder
auf Antrag eines Viertels der Mitglieder tritt die
Mitgliederversammlung zusammen.
2. Zur
Mitgliederversammlung wird mindestens zwei Wochen vorher schriftlich
(per mail) mit Angabe der Tagesordnung von den Verantwortlichen
eingeladen.
3. Ihr obliegt die Wahl des Vorstandes
und die Wahl der beiden Rechnungsprüfer/ Rechnungsprüferinnen
sowie des Qualitätsgremium, jeweils für die Dauer von einem
Jahr. Die Vorstands-Dreier-Gruppe kann einmal wiedergewählt
werden, dann muss eine neue Konstellation aufgestellt werden.
4. Unabhängig hiervon ist jederzeit eine Abwahl, Nachwahl oder
Neuwahl des Vorstandes möglich, wenn dies in der Einladung zur
Mitgliederversammlung auf der Tagesordnung angekündigt ist.
5. Die Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstands, der
Rechnungsprüfer/ Rechnungsprüferinnen und des
Qualitätsgremium entgegen und entscheidet über die
Entlastung der Verantwortlichen.
6. Die
Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse über die Arbeit des
Vereins. Satzungsänderungen sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der
anwesenden Mitglieder möglich, wenn dies fristgerecht mit allen
vorliegenden Vorschlägen in der Einladung zur
Mitgliederversammlung angekündigt ist.
7. Über
die Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie wird
durch Unterschrift von Protokollierenden und Versammlungsleitenden
anerkannt und genehmigt.
8. Die
Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Durch
Mehrheitsbeschluss kann die Öffentlichkeit jedoch auch
ausgeschlossen werden.
9. Satzungsänderungen,
die von Behörden aus Gründen des Steuer-,
Gemeinnützigkeits- oder Vereinsrecht verlangt werden, können
von den Verantwortlichen selbständig ohne Einberufung der
Mitgliederversammlung vorgenommen und ausgeführt werden. Solche
Satzungsänderungen sind den Mitgliedern der Gesellschaft
umgehend schriftlich mitzuteilen.
§ 11
Auflösung
Im Falle der Auflösung des Vereins oder
bei Wegfall steuerbegünstigender Zwecke fällt das Vermögen
an Médecins Sans Frontières – Ärzte ohne Grenzen
Deutsche Sektion e.V. Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin,
www.aerzte-ohne-grenzen.de (Medizinische Nothilfe in Ländern, in
denen Menschen durch (Bürger-)Kriege oder Naturkatastrophen in
Not geraten) Kto 97 097 Sparkasse Berlin BLZ 100 500 00, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder
mildtätige Zwecke zu verwenden haben.
§ 12
Gültigkeit
Die Satzung ist am 12. 9. 2003 von den
Gründungsmitgliedern beschlossen und tritt nach Eintragung ins
Vereinsregister in Kraft.

©
fritz Letsch
* Copyleft:
Die Texte und Bilder auf diesen
Seiten dürfen gerne kopiert und abgedruckt werden,
wenn eine
korrekte Quellenangabe und eine Mitteilung / Abdruck an mich
kommen.
Post an Fritz Letsch, Schellingstr. 91, 80799 München,
mail: Letsch @ arcor.de