Was ist Kinderpornographie?
Hinweise auf kinderpornographische Inhalte, die lediglich
zu Bildern von spärlich bekleideten, jungen Frauen führen,
beschäftigen die Beamten unnötig und behindern andere Ermittlungen.
Bitte vergleichen Sie daher die folgende Definition mit dem von Ihnen
gefundenen Material, ehe Sie den Behörden einen Hinweis übermitteln.
Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von
Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich statt
gefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch
mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot
fällt. Als Altersgrenze für Kinder gilt die Vollendung des
14. Lebensjahres.
Sexueller Missbrauch bedeutet, dass an dem Kind sexuelle Handlungen
durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden,
oder dass das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt.
Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.
Nacktbilder von Kindern (FKK-Fotos) sind keine Kinderpornographie,
sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund
rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind auf Regieanweisung unnatürliche
Posen einnimmt (weit gespreizte Beine etc.).
Bitte geben Sie zusammen mit Ihrem Hinweis – auch wenn Ihnen
dies schwerfällt – eine genaue Beschreibung des gefundenen
Materials ab, aus der ersichtlich ist, in welchen Punkten es sich
mit obiger Definition deckt. Die Ermittlungsbehörden benötigen
klare Anhaltspunkte, um tätig werden zu können.
Achtung:
Machen Sie sich keinesfalls gezielt auf die Suche nach Kinderpornographie.
Dies ist ebenso strafbar, wie das Sammeln von Bildern zu Beweiszwecken.
Falls Ihnen jemand Kinderpornographie anbietet, gehen Sie nicht darauf
ein. Sind entsprechende Dateien auf Ihren Computer gelangt, dann sollten
Sie alle relevanten Informationen über Absender beziehungsweise
Fundstelle notieren, um das Material dann unverzüglich zu löschen
(z. B. durch Leeren des Browser-Cache oder Löschen der entsprechenden
E-Mail). Senden Sie kein kinderpornographisches Material an die Behörden,
sondern lediglich eine möglichst genaue Beschreibung von Fundstelle/Absender
sowie des Inhalts (Alter der Personen, dargestellte Szene etc.).
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