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Siedlungsentwicklung in Mönchengladbach
macht Sorge
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- von Holger Hurtmann -
Wo sich vor einiger Zeit noch Hasen in
der Feldflur jagten, stehen nun Baukräne. Dort, wo man einst mit dem
Hund durch Felder spazieren ging, stapft man heute durch ein Neubaugebiet.
Der Trend zur Versiegelung ist in Mönchengladbach ungebrochen – bei
sinkender Einwohnerzahl.
Lebensraum für Tiere und Pflanzen
geht verloren
Flächen für Wohnen, Gewerbe
und Mischnutzung bedeckten nach der Neugliederung Mönchengladbachs
1975 allein 36,4 km² der Stadt. Im Jahr 2002 hatte diese Fläche
um 28% auf 46,5 km² zugenommen. Noch stärker ausgedehnt hat sich
in diesem Zeitraum die Verkehrsfläche mit 53%. Die Stadtentwicklung
verlief vor allem auf Kosten der landwirtschaftlichen Fläche. Sie
schrumpfte um 20,4 km².
Damit verloren gingen auch Biotope für
zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand ohnehin gefährdet
sind. Typische Feldvögel, wie Rebhuhn oder Feldlerche, stehen mittlerweile
entweder auf der „Roten Liste“ oder sind auf dem besten Wege, in die Kategorie
der
gefährdeten
Arten aufgenommen zu werden. Die Gründe dafür liegen nicht allein
in der Lebensraumzerstörung, sondern auch im mangelnden ökologischen
Wert der Landwirtschaftsflächen. Durch die Versiegelung wird der Lebensraum
der Arten allerdings endgültig zerstört. Die zunehmende Zerschneidung
der Landschaft mit Straßen und das höhere Verkehrsaufkommen
verschärfen das Problem. Für viele Arten haben Straßen
eine regelrechte Barrierewirkung, so dass ihr verfügbarer Lebensraum
stets kleiner wird. Selbst für Vögel, die Straßen überfliegen
können, birgt der Ausbau von Verkehrsflächen Gefahren. Schleiereulen
etwa jagen häufig an Straßenrändern, die wegen ihrer reichen
Krautschicht Beutetiere versprechen. Beim niedrigen Suchflug über
der Fahrbahn kollidieren viele tödlich mit Autos. Der Straßenverkehr
dürfte heute zu den größten bestandsreduzierenden Faktoren
gehören. In den benachbarten Niederlanden fielen vor 1963 weniger
als 5% der Schleiereulen dem Straßenverkehr zum Opfer. In den 90er
Jahren waren es über 50%.
Die Dimension des lokalen Siedlungswachstums
zeigen die Abbildungen 1 und 2. Zwischen beiden Karten liegen rund 50 Jahre,
was in der Entwicklung einer Stadt kein allzu langer Zeitraum ist.
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| Abb. 1: Flächennutzung
1950 - 1952 |
Abb. 2: Flächennutzung
um 2000 |
Siedlungsfläche wächst täglich
um mehr als 1750 m²
Vor dem Hintergrund der enormen Ausdehnung
überrascht es nicht, dass wir heute an einer denkwürdigen Marke
angekommen sind. Jeder zweite Quadratmeter Mönchengladbachs wird mittlerweile
durch Wohnbebauung, Betriebsflächen, Straßen, Sportanlagen oder
ähnliches eingenommen. Die letzten Jahre geben wenig Grund zur Hoffnung
auf eine Trendwende. Obwohl seit 1992 die Einwohnerzahl insgesamt leicht
rückläufig ist, nimmt die Siedlungsfläche ungehindert zu
(Abb. 3). Der Zuwachs beläuft sich seit 1992 auf täglich rund
1750 m². Mit anderem Vorzeichen: Mit jedem Tag gehen in unserer Stadt
eben jene 1750 m² an unbesiedelter Fläche (Wälder, Felder,
Gewässer) verloren – für Pflanzen und Tiere aber auch als Erholungsfläche
für den Menschen.
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Abb. 3: Veränderung
von Einwohnerzahl und Siedlungsfläche gegenüber 1992
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In Politik und Verwaltung fehlt Problembewusstsein
Mit welcher offensichtlichen Sorglosigkeit
neue Bebauungspläne aufgestellt werden, ist angesichts der Problematik
verwunderlich. Immerhin gäben die Bodenschutzbestimmungen im Baugesetzbuch,
im Bundesnaturschutzgesetz, im Raumordnungsgesetz und in den Leitlinien
der Landesplanung Instrumente an die Hand, um das Umweltmedium Boden besser
zu schützen. Nicht so in Mönchengladbach, wie zwei Beispiele
zeigen:
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In Hardt, südlich der Alexander-Scharff-Straße,
arbeitet seit mehreren Jahrzehnten ein Holz- und Furnierbetrieb auf einer
Fläche, die im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche
festgeschrieben ist. Nun soll der Betrieb in ein Gewerbegebiet umsiedeln,
wodurch die Fläche frei würde. Im Bundesnaturschutzgesetz findet
sich der vielversprechende Satz, dass „nicht mehr benötigte versiegelte
Flächen zu renaturieren sind“ (§ 2 I, 9 BNatSchG). Anstatt die
Möglichkeit zu nutzen und den Ortsrand ökologisch aufzuwerten,
stellt die Stadt einen Bebauungsplan auf, der die Nutzung als Wohnbaufläche
vorsieht. Beim zweiten Blick in den B-Plan 619/II wird es noch grotesker.
Nicht etwa allein die frei werdende Fläche soll bebaut werden, man
greift zudem noch in den Geltungsbereich des Landschaftsplans ein und bebaut
eine angrenzende, bislang unversiegelte Fläche gleich mit. Auch bei
der beabsichtigten Nutzung scheinen die Planer den § 1a I des BauGB
schlicht vergessen zu haben. Hier wird ein sparsamer und schonender Umgang
mit Grund und Boden festgeschrieben, der die Versiegelung auf das notwendige
Maß begrenzt. Dass die geplanten Einzel- oder Doppelhäuser nur
schwer damit in Einklang zu bringen sind, liegt auf der Hand – zumal die
nach der Baunutzungsverordnung zulässige Höhe nicht einmal zur
Hälfte ausgeschöpft wird.
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Die Westdeutsche Zeitung wusste im letzten
Jahr von einem umstrittenen Bauvorhaben zu berichten (WZ vom 15.05.2003).
Die Bau- und Planungsgesellschaft Wechselberger beabsichtigte als Projektbetreiber,
am Hainbuchenweg bei Großheide Häuser zu bauen. Das Delikate
an der Sache: Der Bereich gehört zum Landschaftsschutzgebiet (LSG).
Wir erinnern uns, dass mit einem LSG u.a. „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit
oder die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft“ geschützt
werden soll (§ 26 I, 2 BNatSchG). Der Landschaftsplan der Stadt hebt
die dortigen Grünlandflächen und ausgedehnten Waldränder
hervor und unterstreicht die Rolle für die Naherholung. Deshalb sind
alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern
oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Offensichtlich bedeutete
den verantwortlichen Stadtplanern die Werte für die Natur und die
Bevölkerung ebenso wenig, wie dem Investor. Sonst hätten CDU/FDP
das Millionen-Projekt im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss nicht
durchgeboxt. Immerhin hatte die Opposition aus SPD, FWG und Bündnis90/Die
Grünen erkannt, dass „völlig ohne Not“ in den Landschaftsschutz
eingegriffen wird.
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Mehr als eine Randnotiz ist in diesem Zusammenhang
auch die Äußerung des Planungsdezernenten Helmut Hormes wert.
Laut WZ verteidigte er das Projekt mit der Aussicht darauf, dass der Übergang
von den neuen Häusern zur freien Landschaft hochwertig begrünt
werde: „Da kommen nicht irgendwelche Bäume hin.“ Wie man diese Einschätzung
noch wohlwollend interpretieren soll, ist schleierhaft. Warum schreibt
der Gesetzgeber den verantwortungsvollen Umgang mit Grund und Boden vor,
erarbeitet besondere Schutzbestimmungen für wertvolle Gebiete, unterstreicht
die Bedeutung der freien Landschaft für die Erholung der breiten Bevölkerung?
Damit man sich mit ein paar gepflanzten Bäumchen über all diese
Bestimmungen zum Flächenschutz hinwegsetzt?
Freiflächen sind mehr als ungenutztes
Bauland
Zumindest in Teilen der Mönchengladbacher
Politik und Verwaltung ist noch nicht ausreichend realisiert worden, dass
uns Boden nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Auch dass Freiflächen
mehr sind als Verfügungsmasse für ökonomische Projekte,
scheint noch nicht angemessen bekannt zu sein. Wenn wir unsere Stadt nicht
zupflastern wollen, ist ein rasches Umdenken dringend erforderlich.
Literaturverzeichnis
-
BAUER, H.-G., P. BERTHOLD, P. BOYE, W. KNIEF,
P. SÜDBECK & K. WITT (2002): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands.
Berichte zum Vogelschutz 39: 13-60.
-
GESELLSCHAFT RHEINISCHER ORNITHOLOGEN (GRO)
& WESTFÄLISCHE ORNITHOLOGEN-GESELLSCHAFT (WOG) (1997): Rote Liste
der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-Westfalens. Charadrius 33: 30-116.
-
SAMENWERKENDE ORGANISATIES VOGELONDERZOEK
NEDERLAND (SOVON) (2002): Atlas van de Nederlandse Broedvogels 1998 – 2000.
Nederlandse Fauna 5. Leiden.
-
SPARWASSER, R., R. ENGEL & A. VOSSKUHLE
(2003): Umweltrecht. Heidelberg.
-
STADT MÖNCHENGLADBACH (1977): Statist.
Jahrbuch 1975 - 1976.
- (1983): Flächennutzungsplan
Mönchengladbach. Erläuterungsbericht. Mönchengladbach.
- (1996): Statistisches
Handbuch 1991-1995. Mönchengladbach.
- (2001): Statistisches
Handbuch 1996-2000. Mönchengladbach.
- (2003): Statistisches
Handbuch 1998-2002. Mönchengladbach.
-
UMMELS, J. (2001): Populatieontwikkeling van
de Kerkuil (Tyto alba) in Limburg in de periode 1967 – 2000. Limburgse
Vogels 13: 13-16.
