Pädagogische Arbeit in der Zuflucht

 

Leben in der Zuflucht

Mit jedem Mädchen arbeiten Bezugsbetreuerinnen, die ihre individuellen Entwicklungs- und Klärungsprozesse begleiten. Nach der Bearbeitung der momentanen Krisensituation werden in kontinuierlich stattfindenden Beratungsgesprächen die gewünschten und möglichen Perspektiven sowie verschiedene, für die Mädchen relevante Themen erarbeitet.

 

Wege in die Zuflucht

Mädchen und junge Frauen kommen auf eigenen Wunsch zu uns. Sie erfahren durch öffentlich zugängliche Informationen wie Flyer oder Straßenbahnwerbung, durch Vermittlung des Jugendamtes oder Freundinnen u. a. von der Anonymen Zuflucht. In der Regel haben sie über den Entschluss, aus ihrem Umfeld wegzugehen, lange nachgedacht. Aufnahme und Aufenthalt sind grundsätzlich freiwillig. Keine Institution kann Mädchen gegen ihren Willen in die Zuflucht einweisen. Wählt ein Mädchen die Notrufnummer, vereinbaren wir ein erstes Beratungsgespräch außerhalb der Zuflucht. Entschließt sich das Mädchen für den Aufenthalt in der Zuflucht, wird sie zu dem anonym gehaltenen Ort begleitet.

 

Aufnahme in die Zuflucht

Damit wir ein möglichst genaues Bild über ihre Lebenssituation erhalten, werden persönliche Daten, ihre Lebensgeschichte, ihr Umfeld, die momentane Befindlichkeit und die anstehenden Aufgaben erfasst. Unverzüglich werden die Eltern informiert. Bis zu drei Tagen kann jedes Mädchen anonym gegenüber dem Jugendamt bleiben. Danach muss ihr Name dem Jugendamt gemeldet werden und die Eltern werden, entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse zu den Kosten herangezogen. Die Personensorgeberechtigten haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, dem Aufenthalt ihrer Tochter in der Zuflucht zu widersprechen. Das Mädchen muss dann umgehend die Einrichtung verlassen. Möchte sie jedoch unter keinen Umständen nach Hause zurück, müssen wir das Familiengericht um Entscheidung zur Beibehaltung der Inobhutnahme ( = „Bleiben des Mädchens in der Zuflucht“) ersuchen. In der überwiegenden Zahl der Fälle stimmen die Eltern der Inobhutnahme zu. Die Beratung der Eltern erfolgt durch eine Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes, da es für die Mädchen und jungen Frauen nicht einsichtig wäre, wenn wir sie einerseits in ihrem Handeln bestärken und andererseits in der bestehenden Konfliktsituation Verständnis für ihre Eltern aufbringen.

 

Perspektive nach der Zuflucht

Der Übergangscharakter der Zuflucht muss den Mädchen gegenwärtig sein, um ihnen den Ablösungsprozess aus den hier entstandenen Beziehungen zu erleichtern. Wenn eine Klarheit über mögliche Perspektiven besteht, beginnt der Aushandlungsprozess zwischen dem Mädchen, den Eltern und der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes.

Für jedes Mädchen sieht der Weg nach der Zuflucht anders aus. So hilft bei der einen der Abstand zur Familie, um Konflikte zu entschärfen und einen gemeinsamen Neuanfang zu Hause wagen zu können. Eine andere lehnt diesen Weg aufgrund gemachter Erfahrungen ab und zieht das Leben in einem Heim oder einer Betreuten Wohnform dem in der Familie vor.

 

Arbeiten der Mädchen

Körperbild

Die Anonyme Zuflucht für Mädchen und junge Frauen ist ein Projekt des Verbundes Sozialpädagogischer Projekte e.V. (VSP e.V.).
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen.