Die unsägliche Geschichte eines "Skimming"-Betrugs            Diese Internet-Seite wurde bis heute -mal aufgerufen, sie wird nach Kräften publik gemacht!
Und wie die "hochanständige" Postbank sich dabei mit Hilfe ihrer ebenso
"anständigen" Handlanger drei Jahre um den entscheidenden Beweis drücken kann.

Am Montag, den 2.März 2009, vormittags gegen 10Uhr entdeckte ich zufällig - wollte online einen Betrag vom Giro- aufs Sparkonto übertragen -, dass wenige Stunden vorher, in der vorangangenen Nacht um 0Uhr48, während meine Frau und ich schliefen, offenbar der Postbank am Geldautomaten in Gundelfingen 800 EURO gestohlen worden waren. Und die Postbank hat damit kurzerhand unser Konto belastet:

02.03.2009 Auszahlung PGA 55507583 KRT0001/12.10
02.03 00.48 007604
79194GUNDELFINGEN WILDTALSTRASSE
EC-CARD MIT PIN -800,00

Die EC-Karte, mit der das angeblich geschehen ist, war dauernd und ist immer noch im Besitz meiner Frau (ihre Karte). Auch sonst hat niemand von unserer Seite die Karte Dritten zugänglich gemacht - das können wir beeiden! Also ist jene Auszahlung ganz gewiss nicht mit der originalen EC-Karte geschehen, war also nicht rechtens - es handelt sich höchstwahrscheinlich um einen sogenannten Skimming-Betrug mit einer Karten-Dublette.

Gleich nach dem Bemerken, noch am Vormittag desselben Tages, habe ich mich zur Postbank hier in Denzlingen begeben und dort die Karte und den Text der Kontobelastung (siehe oben) gezeigt. Man hat dann sofort telefonisch die EC-Karte gesperrt, den Vorgang notiert und mich zur Polizei geschickt. Dort (in der Polizeistation Denzlingen bei Polizeihauptmeister B.) wurde die Anzeige aufgenommen, dabei die EC-Karte kopiert und ich befragt, ob ich mir das erklären könne - konnte ich da noch nicht. Nie ist die EC-Karte abhanden gekommen oder sonst etwas Bemerkenswertes damit geschehen. Meine Frau hebt Geld immer innerhalb der Postbank in Denzlingen am Schalter, nicht am Geldautomaten ab. Und jenen Geldautomaten in Gundelfingen hatten wir – soweit wir uns erinnern, ganz gewiss viele Jahre - nie benutzt. Gelegentlich zahlen wir hier und da mit EC-Karte, z.B. ALDI oder eine bestimmte Tankstelle im Nachbarort K., und dann dort auch am Bezahl-Automaten, wenn kein Kassierer da ist. Überhaupt ist jene Tankstelle die Stelle, wo wir das Ausspähen der Kartendaten und PIN am ehesten vermuten, weil wir nur dort in letzter Zeit (zuvor am 13.1.09 um 23Uhr29) die Karte an einem Automaten im Außenbereich eingesetzt hatten.

Am 2.3.09, also noch am selben Tag habe ich die Postbank (direkt@postbank.de) ausführlich über die Angelegenheit informiert und gefragt, wie es weitergeht. Die Postbank hat zwar bald meiner Frau als Ersatz für die gesperrte eine neue Karte (die hat einen Chip, die alte nicht) zukommen lassen, ließ sich aber ansonsten Zeit. Mit angeblichem Datum vom 5.3.09 hat die Postbank uns Formulare zur "Verlustanzeige und Schadensmeldung" zugeschickt, die aber erst am 13.3.09 eintrafen. Diese Formulare, die offensichtlich und entgegen den der Postbank gemeldeten Tatsachen fälschlicherweise von einem Verlust der Karte ausgehen (die Postbank schrieb wahrheitswidrig: Sie reklamierten eine Geldautomatenabhebung, die mit Ihrer Karte und Ihrer Geheimzahl PIN getätigt wurde), haben wir ausgefüllt, die Tatsache bezüglich Verlust korrigiert und zurückgeschickt.
Obwohl der Chip der neuen Karte bei entsprechender Anwendung die Sicherheit gegen Skimming (das Ausspähen) nach Expertenmeinung drastisch erhöhen würde, hat der aber - wie zu erfahren ist - nur eine Geldkarten-Funktion. Die Postbank nutzte und nutzt also - wohl aus Nachlässigkeit - die technischen Möglichkeiten nicht. Und schon allein das weist die bedeutsame "Betriebsgefahr" klar der Postbank zu.
Erst jetzt, Januar 2010, ist die Postbank dabei, den Kartenchip zur Sicherheit gegen Skimming einzusetzen - allerdings mit vorerst fraglichem Erfolg aufgrund von Schlamperei bei Computer-Software! Übrigens: warum meint die Postbank jetzt, sie müsse die Sicherheit gegen Skimming erhöhen, wo doch angeblich das MM-Merkmal (siehe 27.3.2009) schon ganz sicher sei ???

Am 23.3.09 ging die Mahnung an die Postbank, sie möge doch ihr Versprechen bezüglich der raschen Entschädigung, (siehe ganz unten) einhalten.

Am 27.3.09 kam ein Schreiben (25.3.2009, KUS HH - 1102/KLRH 37/09, BSG *4072629), in dem die Postbank frech und gänzlich unbewiesen behauptet: "Die Verfügung wurde mit Ihrer Karte sowie unter Eingabe der Geheimzahl getätigt...Der Einsatz einer sogenannten Kartendublette im Inland ist aufgrund besonderer Sicherheitsmerkmale der Geldautomaten ausgeschlossen". Dieser Behauptung (eigentlich kränkenden Unterstellung) der Postbank habe ich sofort widersprochen - dass es die originale Karte meiner Frau gewesen sei. Jene "Verfügung" kann nur mit einer Karten-Dublette geschehen sein, mit der aufgrund von Sicherheitsmängeln das Postbank-System ausgetrickst worden ist. Aber die Postbank erwies sich als "zutiefst ehrlich", ersparte sich darauf zu reagieren und ihre Behauptung, dass es die originale EC-Karte gewesen ist, zu beweisen! (Nachtrag: bis vorm Ende - fast drei Jahre - schaffte es die Postbank mit Hilfe ihrer ebenso "ehrlichen" Handlanger, sich um diesen alles entscheidenden Beweis zu drücken.)
Wie ich kurz darauf in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich bei diesem erwähnten Sicherheitsmerkmal, mit dem sich die Echtheit der EC-Karte prüfen lässt und angeblich(!!!) in Deutschland in jedem Fall geprüft wird, um das sogenannte MM-Merkmal. Dazu im Internet gefunden: "Das kapazitive MM-Merkmal hat jedoch den Nachteil, dass es recht störanfällig ist. Insbesondere Temperatur- und Luftdruckschwankungen können die elektrostatischen Eigenschaften verändern und zu Erkennungsfehlern führen. Viele Banken deaktivieren daher die Prüfung des MM-Merkmals an Wochenenden, um das versehentliche Einziehen gültiger Karten zu vermeiden. ...."
Noch am 27.3.2009 habe ich dies (siehe "Kopieren der Karte") der Postbank mitgeteilt und auch die Quelle angegeben - ein Karten-Sicherheitsexperte namens Prof. Dr. Dipl.-Ing. Manfred Pausch - und darauf hingewiesen, dass es ja am Wochenende passiert ist! Auch da hielt die "ehrliche" Postbank es für besser, nicht zu reagieren! (Nachtrag Anfang 2012: Erst kürzlich bin ich bezüglich der Sicherheit des MM-Merkmals auf weiteres, und zwar auf dies hier - siehe - gestoßen.)

Die Postbank hielt es auch für besser, nicht zu reagieren, als die Kripo in Emmendingen, wohin der Vorgang mit Tagebuch-Nr. 285/09 weitergegeben worden war, schon am 4.3.09 Lichtbilder von jenem Abhebevorgang verlangte. Dazu habe ich die Postbank am 27.3.09 und 1.4.09 wiederholt aufgefordert und gefragt, ob sie denn nichts zur Aufklärung beitragen will. Auch da schon wieder meinte die "ehrliche" Postbank, es sei besser, nicht zu reagieren!

Die Postbank kümmert auch nicht, dass ich seit   f ü n f z i g   Jahren dieses Konto habe, noch nie eine Ungereimtheit damit geschehen ist, ich ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen und ein längst bezahltes Eigenheim habe - und somit es wahrhaftig nicht nötig hätte, 800 EURO zu ergaunern. ICH FASSE ES NICHT! Zudem, wenn ich hätte Geld ergaunern wollen, hätte ich mich nicht mit 800 EURO begnügt – so dumm bin ich nicht! Und dass der wahre Gauner nur 800 EURO gestohlen hatte, liegt wahrscheinlich daran, dass nicht mehr auf einmal abzuheben war - ist je nach Bank und Konto unterschiedlich -, ich das zufällig so sehr schnell gemerkt und die Karte gleich sperren gelassen hatte.

Mit Schreiben vom 3.4.09, das wir am 7.4.09 erhalten haben, hat die Postbank abgelehnt, den Schaden zu erstatten - und dies ohne überzeugende Begründung, ohne den alles entscheidenden Beweis, dass es tatsächlich die originale Karte war, und ohne auf sonstige Entgegnungen einzugehen. Aber das lassen wir uns nicht bieten, denn uns trifft keinerlei Schuld. Die Postbank hat Schuld, weil deren System erwiesenermaßen unsicher ist.

Am 7.4.09 ein Fax an die Postbank geschickt mit Widerspruch und Ankündigung, dass die Sache einem Rechtsanwalt übergeben wird, falls die Postbank nicht sofort einlenkt. Am 8.4.09 also die Angelegenheit dem Rechtsanwalt W. in Denzlingen übergeben.

Am 10.4.09 aus Ärger über die Postbank die Sparkonten dort gekündigt - es handelte sich um gar nicht kleine Beträge! (Auch dies als "Beweis", wie nötig wir es hatten, die 800 EURO zu ergaunern!)

Am 18.4.2009 fing ich an - ahnend, ich könnte es brauchen - ein Protokoll der Geschehnisse zu schreiben, aus dem später diese Internetseite hier entstanden ist. Jedoch konnte ich da nicht im Entferntesten ahnen, was für eine unsägliche Geschichte daraus entstehen würde.

Am 22.4.09 zum mehrfach wiederholten Mal bei der Postbank die Lichtbilder angemahnt und darauf hingewiesen, was für einen "guten Eindruck" das wohl vor Gericht machen wird! Wieder hielt die "ehrliche" Postbank es für besser, nicht zu reagieren! Später im Internet Folgendes dazu gefunden: Es gibt keine Videoaufzeichnungen an dem Automaten (Geldautomaten). Postbank-weit - das bestätigt ein Sprecher der Bank - gibt es keine Kamera-Überwachung. "Sie bietet unseren Kunden und uns keinen Schutz gegen solche Taten", erklärt Postbank-Sprecher Joachim Strunk.
Aha, aber mir hätte es geholfen, liebe Postbank!

Am 23.4.09 kam die Mitteilung vom Rechtsanwalt W., dass der Vorgang von der Kripo in Emmendingen an die Staatsanwaltschaft in Freiburg weitergeleitet worden ist.

Am 18.5.09 hat der Rechtsanwalt die Angelegenheit an den Ombudsmann des Bankenverbands geschickt. Zuvor hatte er mein Einverständnis dazu eingeholt, welches ich ihm unter der Voraussetzung gab, dass kein fauler Kompromiss eingegangen wird! Damals war ich noch so arglos zu glauben, das sei eine redliche Institution, und ahnte nicht, dass die Angelegenheit über 13 Monate vom Bankenverband verschleppt wird.

Am 8.6.09 von der Kripo in Emmendingen erfahren, das Aktenzeichen sei: UJs09/45807z.N. Das Verfahren sei eingestellt worden, sagt die Staatsanwaltschaft Freiburg auf telefonische Anfrage.

Am 18.6.09 habe ich die Postbank gefragt, warum sie keine Strafanzeige gegen uns stellt, wo sie uns – zwar unausgesprochen, aber faktisch doch! – des Betrugs bezichtigt. Und wie gehabt: Die "ehrliche" Postbank hat auch da gekniffen!

Am 29.7.09 hat der Rechtsanwalt per Fax den Banken-Ombudsmann "erinnert", weil es noch keine Reaktion gegeben hatte. (Später erfahren: angeblich hatte da der Fall dem Ombudsmann selbst noch gar nicht vorgelegen.)

Am 22.9.09 kam eine Mitteilung vom Rechtsanwalt, dass der Bankenverband die Stellungnahme der Postbank bereits angemahnt habe und ein Schriftstück an das RA-Büro unterwegs sei.

Mit dem Schreiben vom 7.10.09 erhielt der Rechtsanwalt am 12.10.09 Nachricht, dass der Bankenverband endlich die angemahnte Stellungsnahme der Postbank vom 23.9.2009 erhalten habe. Demnach beharrt die Postbank stur auf ihrem Standpunkt und geht auf keine Gegendarstellung (hier zu lesen) ein, bestreitet rigoros die Ausführungen des Karten-Sicherheitsexperten (siehe oben), behauptet, dass seit Einführung des MM-Merkmals 1979 es keine Schäden mit Karten-Dubletten in Deutschland gegeben habe. Und eben das behauptet die "ehrliche" Postbank - frech - weiterhin, obwohl sie seit März 2009 von diesem Fall hier weiß! Also solche Fälle zählen nicht bei der Postbank, ganz nach dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf! (Siehe dazu hier!)
Der Bankenverband wolle in einem Monat - also bis ca. 7.11.09, wenn's wahr ist - dem Banken-Ombudsmann den Vorgang vorlegen, gegebenenfalls mit unserer Gegen-Stellungsnahme. Anscheinend hat also der Ombudsmann sich noch gar nicht mit der Sache befasst, obwohl schon am 18.5.09 ein Schreiben vom Rechtsanwalt an ihn gerichtet war?

Die Medien
Insgesamt 20 Zeitungen, Zeitschriften, TV-Sender und sonstige Institutionen hatte ich – zum Teil mehrfach – auf diesen Fall hingewiesen. Meine Enttäuschung über das ruhmlose Desinteresse der Medien will ich nicht verbergen. Nur eine solche Institution (der SWR) hatte - vorübergehend - Interesse gezeigt, sind dann aber abgetaucht. Ergänzung: April 2011 hat der NDR (Hilfe-NDR) Interesse bekundet - aber die wollen warten, bis ich endgültig gewonnen habe. Brauche ich dann deren Hilfe überhaupt noch? Ergänzung: Zur Berufungsverhandlung am 20.1.2012 ist nun doch jemand vom SWR gekommen.

Am 16.10.2009 kam telefonisch ein Tipp von einem Experten, den ich dem Rechtsanwalt weitergab: Er solle von der Postbank die Herausgabe vom Automatenprotokoll und vom Autorisierungsprotokoll verlangen, womit - unter anderem - zu sehen ist, ob jenes MM-Merkmal wirklich - positiv - geprüft wurde! Und nun die entscheidende Frage: Warum hat die "ehrliche" Postbank nicht schon längst mit diesen Protokollen einwandfrei bewiesen (siehe), dass jene "Verfügung" rechtens war, also mit der originalen EC-Karte geschehen ist? Schließlich ist die Kernaussage der Postbank, worauf sie einzig die Belastung unseres Kontos und die Entschädigungs-Verweigerung stützt: Eine Barabhebung im Inland mittels Kartendublette sei ausgeschlossen.

Am 28.10.09 hat nach Kontakt mit jenem Experten der Rechtsanwalt ein Fax an den Ombudsmann des Bankenverbands geschickt und von der Postbank jene Protokolle (siehe die Zeilen darüber) und weiteres angefordert. Acht Wochen später hat der Bankenverband lediglich den Erhalt dieses Faxes bestätigt.

Am 18.11.09 die Postbank gefragt (siehe) - angeblich hat es seit 1979 in Deutschland keine Schäden mit Kartendubletten gegeben -, wieviele Fälle wie meinen es schon gegeben hat. Erst nach viermaligem Fragen antwortete die Postbank am 28.11.09: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in dieser Angelegenheit keine weitere Anfragen mehr beantworten werden." Nein, dafür habe ich kein Verständnis - oder ich verstehe doch: die "ehrliche" Postbank ist auch noch feige, sie kneift! Aber ich wehre mich, da wird die Postbank sich noch wundern - hatte ich denen schon am 21.10.09 angedroht.

Am 22.1.10 hat der Rechtsanwalt den Ombudsmann per Fax wieder "erinnert", weil auf sein Fax vom 28.10.09 noch keine Reaktion gekommen ist. (Später erfahren: angeblich hatte da der Fall dem Ombudsmann selbst noch gar nicht vorgelegen.)

Am 28.1.2010 hat der Bankenverband eine "ergänzende Stellungsnahme" (datiert 22.1.2010) von der Postbank zugeschickt, in der diese ausweichend und hinhaltend nur einen kleinen Teil dessen herausrückt, was der Rechtsanwalt ein Vierteljahr vorher, am 28.10.09 angefordert hatte. Die "ehrliche" Postbank verweist zudem auf ihr ungenügendes Schreiben vom 23.9.09 und bleibt nach wie vor den alles entscheidenden, einwandfreien Beweis schuldig - den zu erbringen ein einfaches, selbstverständliches Gebot sein sollte! -, dass die fragliche Abhebung, aus der die Kontobelastung sich ergeben hat, mit der originalen Karte geschehen ist, also rechtens war. Der Bankenverband kündigt die Entscheidung des Ombudsmannes an - wann endlich?

Am 26.2.2010 hat Rechtsanwalt W. per Fax den Ombudsmann des Bankenverbands wieder "erinnert" - zum dritten Mal. (Später erfahren: angeblich hatte da der Fall dem Ombudsmann selbst noch gar nicht vorgelegen.)

Am 5.3.2010 erhielt der Rechtsanwalt ein Schreiben vom Bankenverband, in dem um "etwas Geduld" gebeten wird. Aber jeder Hinweis fehlt, was das nun wirklich heißt - ob gedulden noch eine Woche, einen Monat, drei Monate, ein halbes Jahr, ein Jahr, zwei Jahre......

Am 14.4.2010 telefonisch vom Bankenverband erfahren, dass - angeblich - dieser Fall immer noch nicht dem Ombudsmann vorlegen habe; ich "könne aber damit rechnen, dass bis Ende Mai dies geschieht".

Auch am 17.5.2010 hatte angeblich dem Ombudsmann noch nichts vorgelegen, und obige Aussage vom 14.4.2010 wurde insofern korrigiert, dass "nicht abzusehen ist, wann dem Ombudsmann dieser Fall vorgelegt werde". (Das Ombudsmann-Verfahren läuft nun schon über ein Jahr!) Auch am 31.5.2010 telefonisch erfahren, dass angeblich dem Ombudsmann dieser Fall noch nicht vorgelegt worden sei - und die Auskunft wurde strikt verweigert, wann das zu erwarten sei.

Am 4.6.2010 kam per email vom Bankenverband die Mitteilung, dass nun doch dem Ombudsmann Werner Weiß dieser Fall vorgelegt worden sei - endlich. Nun kann es doch wohl nur noch eine Sache von Tagen sein, denn bei dieser einfachen, aber alles entscheidenden Frage - war es die originale Karte? - wird der Ombudsmann sich doch nicht wochenlang mit diesem Fall herumschlagen.

Das vor-vorläufige Finale:
Am 23.6.2010 kam vom Rechtsanwalt W. die Nachricht: Mit dem "Schlichtungsspruch" vom 12.6.2010 hat der Ombudsmann des Bankenverbands der Postbank recht gegeben: Geflunker auf eineinhalb Text-Seiten, aber der Hauptsache schamlos ausgewichen. Der Ombudsmann Werner Weiß, (siehe "nach bestem Wissen und Gewissen"!?!), stellt es nämlich tatsächlich so hin: nicht die Postbank muss beweisen, dass es die originale Karte, sondern wir, dass es eine Kartendublette gewesen sei! (Natürlich kein Wort davon, wie das überhaupt gehen könnte; mehrfach habe ich ihn aufgefordert, mir das zu zeigen - keine Reaktion; klar, er weiß, dass das gar nicht geht! Er muss auch wissen, dass es eine Beweislastumkehr bei Unmöglichkeit gibt, siehe.) Wie dumm und einfältig müsste also jemand sein, um - allen Ernstes - von uns (ja, von UNS!!!) den Beweis zu verlangen, dass jenes Geld mit einer Kartendublette abgehoben worden ist? Oder aber - sehr viel schlimmer! - wie falsch muss jemand sein, um in ehrloser Kumpanei nicht von der Postbank den einwandfreien Beweis für ihre Behauptung zu fordern, dass jene "Verfügung" mit der originalen Karte geschehen ist? (Siehe hierzu: falsche Auslegung des Anscheinsbeweises!) Nun wird gegen die Postbank geklagt. Es ärgert mich jetzt unsäglich, dass bei dem unnützen Geplänkel mit dem "redlichen" Ombudsmann mehr als ein Jahr vertan worden ist.

Am 4.8.2010 hat Rechtsanwalt W. beim Amtsgericht Emmendingen Klage eingereicht - wie lange das nun wohl noch gehen wird?

23.8.2010. Anstatt nun endlich, endlich den überfälligen, einwandfreien Beweis zu liefern, dass jenes Geld mit der originalen Karte abgehoben worden ist - dann wäre die ganze Angelegenheit erledigt ! -, zeigt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dirk Rykena, Hamburg, dem Amtsgericht Emmendingen an, dass die Postbank sich gegen die Klage "verteidigen" will und er sie in der Sache vertreten wird. Das Amtsgericht Emmendingen lässt ihm oder Postbank Zeit bis spätestens 14.9.2010 für die Klageerwiderung.

Und nun am 14.9.2010 erfahren, dass die Gegner am 10.9.2010 eine Verlängerung der Frist für ihre Klageerwiderung beantragt haben (wegen "erheblicher Arbeitsüberlastung" des Fachanwalts !). Die Frist wurde daraufhin vom Amtsgericht Emmendingen antragsgemäß bis zum 27.9.2010 verlängert.

Und am 27.9.2010 nach 16Uhr ist gemäß Nachfrage beim Amtsgericht Emmendingen die Klageerwiderung eingegangen - knapp 8 Stunden vor Ablauf der schon verlängerten Frist! Als Erstes bestreitet darin die Postbank bzw. deren Fachanwalt die Zuständigkeit des Gerichts! Und als stärkstes Argument (in einer Reihe von schwachen bis schwachsinnigen "Beweisführungen") führt der Fachanwalt Dirk Rykena in seiner Klageerwiderung (siehe meine Stellungsnahme hierzu) an: aus dem Geldautomatenjournal mit dem erkennbaren Hinweis "MM:01" sei zu entnehmen, dass das MM-Merkmal erfolgreich geprüft wurde. Aber den eigentlichen Beweis statt Hinweis (siehe) für die positive Prüfung (dass es tatsächlich die originale Karte war, allein damit wäre alles erledigt) bleibt der "redliche" Fachanwalt schuldig - klar, der weiß inzwischen längst, dass es diesen Beweis in unserem Fall gar nicht gibt, gar nicht geben kann!

Mit Datum vom 12.10.2010 hat das Amtsgericht Emmendingen gemäß dem Antrag der Gegenseite "das Verfahren zuständigkeitshalber an das Amtsgericht Karlsruhe abgegeben". Erhoffen sich Postbank und deren Anwalt wohlwollende Richter eher in Karlsruhe - statt Emmendingen? (Die hatten tatsächlich recht damit, wie sich später herausstellte!)

Am 22.10.2010 erhielt meine Frau eine Ladung, und zwar als Zeugin, zum Gerichtsverfahren am 26.11.2010 in Karlsruhe. Und ich frage, nicht ohne Argwohn: wozu noch das Zeugnis meiner Frau, wo doch die Postbank - und allein sie - den alles entscheidenden, einwandfreien Beweis bringen könnte ?!  (Mein Argwohn sollte sich später als berechtigt erweisen.)

Am 27.10.2010 schickte Rechtsanwalt W. eine "Replik" (unter Verwendung meiner Stellungsnahme, siehe!) zu der schwachsinnigen und höchst unehrlichen Klageerwiderung des Postbank-Fachanwalts Dirk Rykena an das Amtsgericht in Karlsruhe.

Am 7.11.2010 ließ mir jemand eine Warnung zukommen: "Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil." Angeblich heißt das so in Juristenkreisen.

Das vorläufige Finale:
Am 26.11.2010 war nun das Gerichtsverfahren im Karlsruher Amtsgericht (vier Zeitungen dazu eingeladen, keine kümmerte es). Dabei ergab sich - so ließ Richter Zimmer verlauten - das Folgende:
Punkt 1: Der Anscheinsbeweis, auf den sich die Postbank gestützt hatte (den es eigentlich noch gar nicht gegeben hat!), sei erschüttert. Punkt 2: Nun müsse - mittels Gutachten - die Behauptung der Postbank, dass jene Abhebung am 2.3.2009 mit der originalen Karte geschehen ist, bewiesen werden. (Na also - dachte ich da frohgestimmt: endlich muss der entscheidende Beweis auf den Tisch, den ich schon so lange gefordert hatte und um den die Postbank sich bisher gedrückt hat. Es ist klar warum: es war ja nicht die originale Karte.) Im Beschluss des am 7.12.2010 erhaltenen Sitzungs-Protokolls - in dem aber obige Punkte 1 und 2 fehlen, fehlen, fehlen! - hat Richter Zimmer als Termin zur Verkündung einer Entscheidung den 30.12.2010, 12.00 Uhr, bestimmt. Und nun warte ich ungeduldig - bis heute, 12. Januar 2011, ist diese angeblich vor 13 Tagen erfolgte Verkündung noch immer nicht angekommen ! (Anscheinend tut sich Richter Zimmer etwas schwer in seinem Bemühen, der Postbank recht zu geben!!)
Ergänzung: Als ich in der Verhandlung fragte: wozu denn überhaupt das Zeugnis meiner Frau (siehe oben 22.10.2010), wo doch allein die Postbank den alles entscheidenden, einwandfreien Beweis bringen könnte, da hat mir Richter Zimmer das Wort abgeschnitten. (Da noch mehr regte sich mein Argwohn.)

Am 13.1.2011 kommt vom Rechtsanwalt W. eine email: er habe telefonisch erfahren, dass Richter Zimmer des Karlsruher Amtsgerichts der Postbank recht gegeben hat. Das Urteil (vom 30.12.2010) samt Begründung sei aber noch nicht eingetroffen!

Erst heute, am 20.1.2011, habe ich das Urteil mit Entscheidungsgründen, geschrieben erst am 17.1.2011, in Händen. Wie ich's mir dachte, stützt Richter Zimmer sein "weises Urteil", mit dem er uns Schuld zuweist, auf den Anscheinsbeweis. Nun(!) lässt er den erschütterten (siehe oben Punkt 1) Anscheinsbeweis also doch wieder gelten und legt den auch noch zu Gunsten der Postbank falsch aus - legt den falsch aus deshalb (siehe), da immer noch der für den Anscheinsbeweis nötige, alles entscheidende Beweis fehlt, dass es die originale EC-Karte gewesen ist! So fehlen also im Urteil - warum fehlen die, ja, warum fehlen die denn??? - die im Gerichtsverfahren abgehandelten, ganz entscheidend wichtigen Punkte 1 und 2 (siehe oben 26.11.2010, was ist da abgelaufen?). Der "ehrenwerte" Richter Zimmer stützt also sein Urteil, mit dem er meine Frau und mich faktisch zu Betrügern macht, lediglich auf Wahrscheinlichkeiten, die er auch noch krass zu unseren Ungunsten auslegt, und meidet beflissen - der Postbank zu Diensten - den greifbaren, alles entscheidenden Beweis! (siehe) Zudem behauptet er in seiner Urteilsbegründung, wir hätten keine Möglichkeit für ein Ausspähen aufgezeigt - und widerspricht damit seinem eigenen Sitzungs-Protokoll. Und eine Beweislastumkehr bei Unmöglichkeit (siehe unten) will er in diesem Fall nun also doch nicht gelten lassen.

Am 25.1.2011 wurde Berufung eingelegt, beim Landgericht Karlsruhe (nun über den Rechtsanwalt H. aus Freiburg) - da sollen Postbank und deren Handlanger sich mal warm anziehen, denn nun bin ich gewappnet und auf der Hut und werde beharrlich auf die Beweislastumkehr bei Unmöglichkeit (siehe) pochen. Ich kann kaum ausdrücken, was für einen mächtigen Zorn ich auf diesen ehrlosen "Verein" habe. Und es ist nur dieser Zorn, der mich die enorme Belastung überhaupt aushalten lässt !

Am 9.5.2011 hat Rechtsanwalt H. die Berufungsbegründung nachgereicht. Und am 10.5.2011 hat das Landgericht Karlsruhe die Berufung angenommen und die Gegenseite aufgefordert, binnen einer Frist von einem Monat auf die Berufungsbegründung zu erwidern.

Am 14.6.2011 hat der gegnerische Anwalt Dirk Rykena in gewohnter und höchst "ehrlicher" Weise dem Landgericht Karlsruhe auf die Berufungsbegründung geantwortet. So wie Postbank und Handlanger es bisher schon schamlos handhaben, legt er wieder den Anscheinsbeweis falsch aus (siehe). Und bei der Hauptsache, beim geforderten, alles entscheidenden Beweis für die Behauptung der Postbank, es sei die originale Karte gewesen - dann nämlich würde der Anscheinsbeweis überhaupt erst gelten! -, da kneift er und schreibt: "Da das Amtsgericht aufgrund der zuvor genannten Erwägungen zu dem Schluss kam, dass zugunsten der Beklagten ein Anscheinsbeweis streitet, dass der Kläger oder die Karteninhaberin mit Karte und PIN nicht ausreichend sorgfältig umgegangen sind, war auch den Beweisantritten des Klägers nicht nachzugehen." Man sollte sich mal richtig klar machen, was das heißt - dieses heißt es nämlich: Den Anscheinsbeweis, der hier aber gar nicht gilt, weil der Beweis für die originale Karte fehlt, den missbraucht er als Ausrede, um eben diesen Original-Karten-Beweis nicht erbringen zu müssen.  U N S ÄG L I C H !   Zudem lässt sich erkennen, was für einen überaus "ehrlichen" Standpunkt die Gegenseite generell einnimmt: Bedenkenlos könne man ignorieren, was der Kläger in der Hauptsache vorgebracht hat, da die Vorinstanz der Postbank sowieso schon recht gegeben habe. Dieses Fehlen an Aufrichtigkeit eines "Anwalts des Rechts" macht mich fassungslos und zornig - was hat die Postbank ihm geboten, dass er sich so verbiegt? (Mir ist schon lange klar, dass weit mehr dahinter steckt als nur meine 800 EURO, siehe unten.)

Weitere Fälle:
Ich bekam Kenntnis von einem Fall, wo am 12.2.2011 (Samstag, also auch Wochenende!) einem 76-jährigen Bankkunden das Gleiche wie mir passiert ist: Ohne Einsatz seiner originalen EC-Karte wurde am Postbank-Geldautomaten hier in Deutschland, Berlin, Mariendorfer Damm 422, von seinem Konto Geld gestohlen -
hier der Bericht von seinem Sohn. Und von vier weiteren derartigen Fällen, einer in Kamen (Oktober 2010), einer in Eschborn (Januar 2011), einer in Hamburg (August 2009), einer in Schwanewede (Oktober 2011) habe ich nach und nach erfahren. Aber nur einer wollte - so wie ich - gegen die Bank kämpfen; der eine (M.L.) schrieb mir: "Für mich ist die Sache erledigt. Ich will meine Ruhe haben." Bestimmt hatte die ehrenwerte Postbank bei mir auch so gerechnet, dass ich klein beigebe - aber sich dabei verrechnet. Gemäß Auskunft des LKA Stuttgart gibt es leider keine Stelle, wo solche Fälle zentral erfasst werden (das darf doch eigentlich nicht wahr sein!) - es war also mehr Zufall, dass ich von diesen fünfen überhaupt erfahren habe. Es gibt ganz bestimmt noch mehr (siehe dazu die Postbank).

Am 29.11.2011 bekam ich von einem mir bis dahin Unbekannten per email einen freundlichen Hinweis (neuestes BGH-Urteil zum Anscheinsbeweis, siehe), was mich gefreut hat und mir volle Bestätigung gab.

Am 3.12.2011 kam ein Brief von meinem Rechtsanwalt, der besagt, dass am 20.1.2012 die Berufungsverhandlung am Landgericht Karlsruhe stattfindet. (Meine Frau - übrigens - glaubt, dass wir diesen unsäglichen Streit mit der Postbank nicht gewinnen werden; sie traut der deutschen Justiz noch weniger als ich.)

Der Anfang vom Finale?
Am 20.1.2012 war also die Berufungs-Verhandlung im Landgericht Karlsruhe. Außer den Prozessbeteiligten waren zwei Privatleute und noch jemand vom SWR anwesend. Nach kaum einer halben Stunde war alles vorbei. Und es ergab sich - so ließ Richter Stier verlauten: Die Postbank muss den Einsatz der originalen Karte beweisen! Und nun drei Fragen:
1. Warum denn hat die Postbank sich um jenen Beweis seit fast drei Jahren - und auf welche Weise - gedrückt? Ja, warum wohl? Ich weiß, warum!
2. Warum denn hat der Banken-Ombudsmann Werner Weiß diesen ganz und gar selbstverständlichen Beweis nicht der Postbank abverlangt, stattdessen von uns - vor eineinhalb Jahren, siehe oben 23.6.2010?
3. Warum denn hat der Richter Zimmer des Amtsgerichts Karlsruhe die gleiche Forderung, die er - in seiner Verhandlung - auch schon gestellt hatte (siehe oben 26.11.2010), hinterher stillschweigend unter den Tisch fallen lassen
(Bezüglich 2. und besonders 3. kann man einen schlimmen Verdacht haben.) Ungefähr am 10.2.2012 geht's weiter - und nun bin ich auf die Ausflüchte des Postbank-Fachanwalts gespannt.
Bis heute, 12.2.2012, habe ich noch nichts Neues erfahren.

Demnächst drei Jahre dauert diese unfassbar üble Geschichte nun schon, wobei das erlebte Ausmaß an Ignoranz, Inkompetenz und vor allem gaunerhafter Unehrlichkeit (auch Verzagtheit und sogar Häme!) - von verschiedenen Seiten -, alles bei weitem übersteigt, was ich mir anfangs hatte vorstellen können. (In was für einem Land lebe ich hier eigentlich? Allzu gern möchte ich wissen, was da hinter den Kulissen alles abgelaufen ist - und noch immer abläuft.) Allein 13 Monate hatten die Postbankster im Bunde mit ihren Helfershelfern beim Bankenverband diesen Vorgang (der sonst ca. 6 Monate dauert) auf empörend ehrlose und kränkende Weise verschleppt. Und danach ging's unsäglich weiter. Diese Leute (sowie weitere Handlanger), sind die überhaupt besser als jene "Skimming"-Gauner? - sie haben keinen Anstand, führen die Kunden hinters Licht und schreiben großmäulig auf ihrer Homepage (siehe!!!) :
"Gut zu wissen: Bei einem Skimming-Betrug erhalten Sie Ihr gestohlenes Geld zurück - ohne Wenn und Aber und in kurzer Zeit."    Das Ansehen der Postbank ist - nicht nur in meinen Augen, siehe hier und besonders hier (da sträuben sich einem die Haare) - auf den Tiefstpunkt gesunken.