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Der/Die
Handelsassistent/in -
Die Alternative zum
Studium
1. Berufsbild des Handelsassistenten und Rechtsgrundlagen
seiner Ausbildung
Das Berufsbild des Handelsassistenten wurde für Auszubildende mit
Hochschulreife entwickelt.
Einsatzmöglichkeiten ergeben sich für den Handelsassistenten insbesondere in den
mittleren und
höheren Leitungsfunktionen des Einzelhandels (z.B. als Substitut,
Abteilungsleiter, Geschäftsführer) und auch in entsprechenden
Stabsfunktionen (z.B. Einkauf, Personalwesen und Ausbildung, Marktbeobachtung
etc.). Für manche Branchen, insbesondere den Textilhandel, stellt der
Handelsassistent eine bevorzugte Alternative dar, da die Zulassung zur Prüfung
schon nach einem Jahr beruflicher Praxis (Handelsfachwirt 2-3 Jahre) möglich
ist.
Durch Rechtsverordnung zum Berufsbildungsgesetz wurde am 06.03.1984 durch
Bundesrecht der Abschluss "Staatlich geprüfter Handelsassistent" geregelt. Die
Rechtsverordnung weist die Durchführung der Prüfungen den Industrie- und
Handelskammern zu.
2.
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsteile der Prüfung zum Handelsassistenten
Die Rechtsverordnung schreibt vor, dass zur Prüfung zum
Handelsassistenten zugelassen wird, wer nach Abschluss einer kaufmännischen
Ausbildung eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachweisen kann. Diese
Forderung wird mit der praktischen Tätigkeit im dritten Ausbildungsjahr erfüllt.
Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Prüfung sind die Fächer
Handelsbetriebslehre und Personalwesen, Organisation, Rechnungswesen mit
Finanzwirtschaft und Datenverarbeitung, Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre.
3. Struktur des Bildungsgangs Kaufmann/frau im Einzelhandel
und Handelsassistent
Da mit Auszubildenden im Einzelhandel, die über die Hochschulreife verfügen,
in der Regel zweijährige Ausbildungsverträge bis zur Prüfung "Kaufmann/frau im
Einzelhandel" abgeschlossen werden, ergibt sich für den Bildungsgang
Handelsassistent folgendes Ausbildungsprofil:
Nach zwei Jahren betrieblicher Ausbildung mit Teilzeitschulbesuch z.B. im BZE
Springe folgt die Prüfung "Kaufmann/frau im Einzelhandel" .
Nach einem weiteren Jahr beruflicher Bewährung mit ergänzendem Besuch z.B. des
BZE Springe im Umfang von 2 weiteren Seminaren, folgt am Ende des 3.
Ausbildungsjahres die Prüfung zum Handelsassistenten vor der IHK.
4. Betriebliche und schulische Inhalte
Der Einzelhandelsbetrieb vermittelt Kenntnisse in Theorie und Praxis des
Marketing, der Waren- und Finanzwirtschaft
sowie des Personal- und Rechnungswesens.
Die vertiefenden Zusatzfächer der Schule sind Handelsbetriebslehre,
Wirtschaftsenglisch, Datenverarbeitung, Volkswirtschaftslehre, Recht,
Rechnungswesen und Finanzwirtschaft.
5.Weiterbildungsinhalte
Der Rahmenstoffplan kann vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag
bezogen werden. Folgende Schwerpunkte werden während der Weiterbildung
behandelt:
Handelsbetriebslehre
Betriebliches Personalwesen
Organisation
Rechnungswesen
Datenverarbeitung
Volkswirtschaftslehre
Rechtslehre
6.Prüfungen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer:
Handelsbetriebslehre und Personalwesen
Organisation, Rechnungswesen, Datenverarbeitung
Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre
und dauert in der Regel je Prüfungsfach 90 Minuten. Die mündliche Prüfung findet
in zwei Prüfungsfächern statt
und dauert je Fach bis zu 15 Minuten.

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