Ausbildung im Einzelhandel  
 

Der/Die Handelsassistent/in - Die Alternative zum Studium

1. Berufsbild des Handelsassistenten und Rechtsgrundlagen seiner Ausbildung
Das Berufsbild des Handelsassistenten wurde für Auszubildende mit Hochschulreife entwickelt.
Einsatzmöglichkeiten ergeben sich für den Handelsassistenten insbesondere in den mittleren und
höheren Leitungsfunktionen des Einzelhandels (z.B. als Substitut, Abteilungsleiter, Geschäftsführer) und  auch in entsprechenden Stabsfunktionen (z.B. Einkauf, Personalwesen und Ausbildung, Marktbeobachtung etc.). Für manche Branchen, insbesondere den Textilhandel, stellt der Handelsassistent eine bevorzugte Alternative dar, da die Zulassung zur Prüfung schon nach einem Jahr beruflicher Praxis (Handelsfachwirt 2-3 Jahre) möglich ist.

Durch Rechtsverordnung zum Berufsbildungsgesetz wurde am 06.03.1984 durch Bundesrecht der Abschluss "Staatlich geprüfter Handelsassistent" geregelt. Die Rechtsverordnung weist die Durchführung der Prüfungen den Industrie- und Handelskammern zu.
 

2. Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsteile der Prüfung zum Handelsassistenten
Die Rechtsverordnung schreibt vor, dass zur Prüfung zum Handelsassistenten zugelassen wird, wer nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung eine mindestens einjährige Berufstätigkeit nachweisen kann. Diese Forderung wird mit der praktischen Tätigkeit im dritten Ausbildungsjahr erfüllt.
Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Prüfung sind die Fächer Handelsbetriebslehre und Personalwesen, Organisation, Rechnungswesen mit Finanzwirtschaft und Datenverarbeitung, Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre.


3. Struktur des Bildungsgangs Kaufmann/frau im Einzelhandel und Handelsassistent
Da mit Auszubildenden im Einzelhandel, die über die Hochschulreife verfügen, in der Regel zweijährige Ausbildungsverträge bis zur Prüfung "Kaufmann/frau im Einzelhandel" abgeschlossen werden, ergibt sich für den Bildungsgang Handelsassistent folgendes Ausbildungsprofil:
Nach zwei Jahren betrieblicher Ausbildung mit Teilzeitschulbesuch z.B. im BZE Springe folgt die Prüfung "Kaufmann/frau im Einzelhandel" .
Nach einem weiteren Jahr beruflicher Bewährung mit ergänzendem Besuch z.B. des BZE Springe im Umfang von 2 weiteren Seminaren, folgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres die Prüfung zum Handelsassistenten vor der IHK.

4. Betriebliche und schulische Inhalte
Der Einzelhandelsbetrieb vermittelt Kenntnisse in Theorie und Praxis des Marketing, der Waren- und Finanzwirtschaft
sowie des Personal- und Rechnungswesens.
Die vertiefenden Zusatzfächer der Schule sind Handelsbetriebslehre, Wirtschaftsenglisch, Datenverarbeitung, Volkswirtschaftslehre, Recht, Rechnungswesen und Finanzwirtschaft.
 

5.Weiterbildungsinhalte
Der Rahmenstoffplan kann vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag bezogen werden. Folgende Schwerpunkte werden während der Weiterbildung behandelt:
Handelsbetriebslehre
Betriebliches Personalwesen
Organisation
Rechnungswesen
Datenverarbeitung
Volkswirtschaftslehre
Rechtslehre

6.Prüfungen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer:
Handelsbetriebslehre und Personalwesen
Organisation, Rechnungswesen, Datenverarbeitung
Volkswirtschaftslehre und Rechtslehre
und dauert in der Regel je Prüfungsfach 90 Minuten. Die mündliche Prüfung findet in zwei Prüfungsfächern statt
und dauert je Fach bis zu 15 Minuten.