Bekanntmachung des Ministeriums des Innern
Die Errichtung einer Centralkasse für den Eisenbahnbau betreffend

Vom 14. September 1838
[Bekannt gemacht am 26. September 1838; Staats- u. RegBl. Nr. XXXII, S. 276]

Außerkrafttreten nicht ermittelt


Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben vermöge höchster Entschließung aus Großherzoglichem Staatsministerium vom 7. September l.J. Nro. 1405 gnädigst zu beschließen geruht, daß - außer den mit den Wasser- und Straßenbaukassen verbundenden Bezirkskassen für den Eisenbahnbau - dahier eine Centralkasse unter der Benennung "Centralkasse für den Eisenbahnbau" errichtet werde, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

 


 

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