Übersicht zum Bahnenrecht im Großherzogtum (Land) Baden
Getrennt voneinander, aber abgestimmt, haben mein geschätzter ehemaliger Kollege Bruno Hartmeier und ich auch einzelne Rechtsvorschriften erfasst, die die Entwicklung des Bahnenwesens im Großherzogtum Baden widerspiegeln. Die Sammlung soll fortgesetzt werden; dies ist aber eine Zeitfrage.
Vorrang hat für mich, weiterhin die auf Wedebruch.de vorhandenen Texte aktuell zu halten.
In der folgenden Chronologie differenziere ich nicht danach, ob die Dateien innerhalb von Hartmeier.de oder in meinem Allerlei abgelegt sind.
Bewusst nicht hier mit aufgezählt sind von mir die im Wesentlichen als deutsches Bundesrecht fortgeltenden Staatsverträge zwischen dem Großherzogtum Baden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bzw. einschlägige Abmachungen der beiderseits der Grenze tätig gewesenen Eisenbahnen. Herr Hartmeier berücksichtigt diese hier in seiner Übersicht.
Das Gesetz über die Erbauung einer Eisenbahn von Mannheim bis zur Schweizer Grenze bei Basel
Das Gesetz über die Aufbringung der Kosten der Hauptbahn
Das Gesetz über die Zwangsabtretungen für die Eisenbahn
Die Verordnung über die Errichtung einer Eisenbahn-Bau-Direktion
Die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Errichtung einer Centralkasse für den Eisenbahnbau betreffend
Die Verordnung über den Betrieb der vollendeten Eisenbahnstrecken
Die Verordnung über die Aufhebung der Eisenbahnbau-Direction
Das Gesetz über die Errichtung der Eisenbahn-Schuldentilgungskasse
Der Staatsvertrag den Bau und Betrieb einer Eisenbahn zwischen dem Neckar und dem Main betreffend
Das Gesetz die Darleihen der Eisenbahnschuldentilgungskasse gegen Deckung durch Faustpfand betreffend
Das Gesetz die Legung eines zweiten Schienengeleises von Durlach bis Offenburg und von Appenweier bis Kehl betreffend
Das Gesetz, die Concessionsertheilung zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Offenburg nach Constanz betreffend
Das Gesetz, die Herstellung des zweiten Schienengeleises auf den Bahnstrecken von Durlach bis Mannheim und von Offenburg bis zur Schweizergrenze betreffend
Der Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Badischen und der Königlich Württembergischen Regierung die Verbindung der beiderseitigen Eisenbahnen betreffend
(Bruchsal - Bretten - Landesgrenze - Bietigheim)
Die Verordnung, die engere Verbindung der Behörden für den Bau und den Betrieb der Eisenbahn betreffend
Die Verordnung, die Organisation der Post- und Eisenbahnbetriebsverwaltung betreffend
Das Gesetz die Fortsetzung der Staatseisenbahn von Waldshut bis Schaffhausen und die Herstellung von Eisenbahnen von Offenburg bis Konstanz und von Wiesloch nach Würzburg betreffend
Der Vertrag behufs die Verbindung der Großherzoglich Badischen Eisenbahn mit der Schweizerischen Nordostbahn bei Waldshut
Die Übereinkunft mit Frankreich über die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Kehl und Straßburg
Das Gesetz, die Vervollständigung der Schienenwege des Großherzogthums betreffend
(Rheinbrücken Kehl und Waldshut, Waldshut - Konstanz, Durlach - Pforzheim - Landesgrenze - Mühlacker, Heidelberg - Mosbach und weiter gen Würzburg, Villingen - Geisingen zur Waldshut-Konstanzer Linie)
Das Gesetz, die Zwangsabtretungen für die auf Staatskosten zur Ausführung kommenden Eisenbahnanlagen betreffend
Das Gesetz, die Vervollständigung der Schienenwege des Großherzogthums, vorläufig von Heidelberg bis Mosbach betreffend
Das Gesetz, die Erbauung einer Wiesenthaleisenbahn durch Privatunternehmer betreffend
Das Gesetz, die Erbauung einer Eisenbahn von Karlsruhe an den Rhein bei Maximiliansau durch die Stadtgemeinde Karlsruhe betreffend
Der Staatsvertrag mit Württemberg über den Bau einer Eisenbahn von Pforzheim nach Mühlacker
Die Koncession zum Bau und Betrieb einer von der Großherzoglichen Staatseisenbahn bei Karlsruhe an den Rhein bei Maximiliansau führenden Eisenbahn
Der Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Badischen und der Königlich Bayerischen Regierung über die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen den beiderseitigen Staatseisenbahnen in der Richtung von Würzburg auf Heidelberg
Das Gesetz die Vervollständigung der Schienenwege des Großherzogthums betreffend
(Mosbach - Landesgrenze gegen Bayern, Neckarelz - Landesgrenze gegen Württemberg, Anschluss von Stockach und Meßkirch, Donaueschingen - Engen, Villingen - Landesgrenze gegen Württemberg)
Das Gesetz, die Vervollständigung der Schienenwege des Großherzogthums betreffend
(Gerlachsheim - Wertheim und Offenburg - Hausach)
Der Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Badischen, der Königlich Württembergischen und der Großherzoglich Hessischen Regierung über die Herstellung einer Eisenbahn von Meckesheim über Sinsheim, Rappenau, Wimpfen nach Jaxtfeld
Der Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Badischen und der Königlich Württembergischen Regierung über die Herstellung einer Eisenbahn von Lauda - Königshofen - Mergentheim
Der Staatsvertrag zwischen der Großherzoglich Badischen und der Königlich Württembergischen Regierung über die Herstellung einer Eisenbahn von Jaxtfeld über Neudenau, Möckmühl, Adelsheim nach Osterburken
Das Gesetz, die Erbauung einer Eisenbahn von Dinglingen nach Lahr betreffend
Die Konzession zum Bau und Betrieb einer von der Großherzoglichen Staatseisenbahn bei Dinglingen nach Lahr führenden Seitenbahn
Die Verordnung, den Schutz der Eisenbahnen und des Eisenbahnbetriebs betreffend
Das Gesetz, das Genehmigungsverfahren bei Eisenbahnanlagen betreffend
Überholte bahnbezogene Vorschriften anderer Gebiete
- Nach der Eisenbahnneuordnung überholtes Bundesrecht
- Mit oder vor der Eisenbahnneuordnung überholtes Bundesrecht
- Baden-württembergisches Landesrecht
- Recht der französischen Besatzungszone bzw. des Landes Baden (Südbaden)
- Recht der britischen und us-amerikanischen Besatzungszone bzw. des Vereinigten Wirtschaftsgebiets
- DDR-Recht bzw. Recht der sowjetischen Besatzungszone
- Reichsrecht
- Recht des Königreichs (Landes) Württemberg
- Recht des Königreichs (Landes) Preußen