Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn

Vom 13. November 2003 - Az.: 36-3806/78 -
[Bekanntgegeben am 25. Februar 2004; GABl. S. 257]

Hinweis: Die nachstehende baden-württembergische Verwaltungsvorschrift wurde aufgehoben und ersetzt durch Verwaltungsvorschrift vom 17. Januar 2006.
Diese formell noch gültige Fassung ist hier vorhanden. Beachten Sie jedoch, dass auch jene Fassung durch bundesseitige Neufassung der RSE wiederum obsolet ist.

Die im Sonderdruck zum Verkehrsblatt Nr. 14/2003, S. 418, veröffentlichten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RSE - vom 20. Juni 2003 werden hiermit in Baden-Württemberg verbindlich eingeführt. Die Richtlinien können auf der Homepage des BMVBW unter www.bmvbw.de (Verkehr-Gefahrgut-Recht / Vorschriften-RSE) heruntergeladen werden.

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Beförderung gefährlicher Güter vom 18. September 2002 (GABl. S. 756) wird aufgehoben.

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      Letzte Änderung am 15. April 2007 von Matthias Dörfler