Hinweis: Die nachstehende Verwaltungsvorschrift wurde aufgehoben und ersetzt durch Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2003, die hier vorhanden ist.
Seitens des jetzt zuständigen Innenministeriums wurde eine neue Verwaltungsvorschrift erst am 17. Januar 2006 erlassen; diese formell noch gültige Fassung ist hier vorhanden. Beachten Sie jedoch, dass auch jene Fassung durch bundesseitige Neufassung der RSE wiederum obsolet ist.
Die im Sonderdruck zum Verkehrsblatt Nr. 9/2002, S. 323, veröffentlichten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RSE - vom 9. April 2002 werden hiermit in Baden-Württemberg verbindlich eingeführt. Die Richtlinien können auf der Homepage des BMVBW unter www.bmvbw.de (Verkehr-Gefahrgut-Recht / Vorschriften-RSE) heruntergeladen werden.
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die Beförderung gefährlicher Güter vom 3. September 1999 (GABl. S. 532) wird aufgehoben.
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| Letzte Änderung am 15. April 2007 von Matthias Dörfler | ||||