Landesgesetz
über die Errichtung einer Betriebsvereinigung der Südwestdeutschen Eisenbahnen

Vom 18. Februar 1948
[Verkündet am 1. März 1948; GVBl. S. 31]

Sachlich obsolet durch Inkrafttreten des Grundgesetzes - und zwar Artikel 130 - sowie der dazu erlassenen Überführungsverordnung der Bundesregierung - dort: § 3.
 
Außer Kraft getreten durch § 54 Abs. 5 Buchst. d. des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951.


Das Badische Volk hat durch den Landtag am 18. September 1947 das folgende Landesgesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 25. Juni 1947 unterzeichneten Abkommen zwischen den Regierungen der Länder Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern über die Errichtung einer Betriebsvereinigung der Südwestdeutschen Eisenbahnen und der zugehörigen Satzung wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen und die Satzung werden nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Die Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, daß der endgültigen Regelung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Reich und der Ländern über die künftige Gestaltung des Verkehrswesens nicht vorgegriffen wird.

§ 3

Dieses Landesgesetz tritt am 1. Juli 1947 in Kraft.

 

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      Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler