Sachlich obsolet durch Inkrafttreten des Grundgesetzes - und zwar Artikel 130 - sowie der dazu erlassenen Überführungsverordnung der Bundesregierung - dort: § 3.
Außer Kraft getreten durch § 54 Abs. 5 Buchst. d. des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951.
Das Badische Volk hat durch den Landtag am 18. September 1947 das folgende Landesgesetz beschlossen:
(1) Dem am 25. Juni 1947 unterzeichneten Abkommen zwischen den Regierungen der Länder Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern über die Errichtung einer Betriebsvereinigung der Südwestdeutschen Eisenbahnen und der zugehörigen Satzung wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen und die Satzung werden nachstehend veröffentlicht.
Die Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, daß der endgültigen Regelung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Reich und der Ländern über die künftige Gestaltung des Verkehrswesens nicht vorgegriffen wird.
Dieses Landesgesetz tritt am 1. Juli 1947 in Kraft.
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| Letzte Änderung am 1. November 2006 von Matthias Dörfler | ||||