AM GRAB DES PROPHETEN
AI-Madina, 23. Dezember 1982
Wer an Muhammads Geburtstag die geradezu inbrünstigen nächtlichen Mevlut-Feiern in einer der großen, lichterglänzenden Moscheen der Türkei erlebt hat - mit einem Hauch von Liturgie - der wird von der Kompromißlosigkeit berührt sein, mit der die saudi-arabische Sittenpolizei darüber wacht, daß kein Gläubiger (und erst recht kein Ungläubiger) Muhammad an seinem Grab anbetet.
Diese Vorsicht geht so weit, daß - weder an Muhammads Geburtstag, Todestag noch sonst - niemand mehr als ein du'a (Bittgebet) am Grab spricht; das Verrichten des Ritualgebets (salat) in Richtung auf das Grab ist unzulässig.
Wer kann den Saudis diese Haltung verdenken, wenn man recht bedenkt, welche „Karriere" Jesus als Folge von Vergötterung und schließlich Vergöttlichung in einem Prozeß widerfahren ist, der erst 325 n. Chr. im Konzil von Nicäa mit Festschreibung der Gottesnatur Jesu kulminierte. Auch im Islam gilt es, den Anfängen zu wehren.