DAS TOLERANZGEBOT DES QUR'AN
DAS TOLERANZGEBOT DES QUR'AN
Sofia, 26. Juli 1976
Auf dem Rückweg vom 8. Internationalen Ballettwettbewerb in Varna - der inoffiziellen Tanzolympiade - treffe ich in der bulgarischen Hauptstadt auf ein byzantinisches Kirchlein unter Straßenniveau, wie in eine Grube gebaut: die während der Osmanenzeit unterirdisch errichtete Kirche der Hl. Petra Samardschiska. Mir wird dieses Phänomen als Beispiel für die Christenunterdrückung durch die Türken gedeutet.
Ich sehe die Sache jedoch ganz anders. Wußte ich doch, daß die spanischen Christen bei der Reconquista alle Moscheen - wie in Malaga - zerstört oder - wie in Cordoba - mit barbarischer Brutalität in Kirchen verwandelt hatten. Der Freitagsmoschee von Algier war dies noch im 19. Jahrhundert widerfahren. Auch in Serbien und Griechenland sucht man vergebens nach Moscheen aus der „Türkenzeit". In Belgrad hat man alle bis auf eine dem Erdboden gleichgemacht.
Ist es im Vergleich dazu nicht geradezu unbegreiflich, daß die muslimischen Eroberer den Christen in aller Regel nicht nur ihre Kirchen ließen, sondern sogar den Bau weiterer Kirchen gestatteten?
Könnten wir sonst die Chora-Kirche sowie die griechischorthodoxen und armenischen Kathedralen in Istanbul bewundern? Und was außer Schutt wäre bei muslimischem Vorgehen nach christlichem ,Vorbild" aus den orthodoxen Klosterkirchen am Ochrider See, in Graca-nica, Decani, Sopocani, Pec und Studenica, ja, aus der Hagia Sophia in Konstantinopel geworden? Des Rätsels Lösung ist das Toleranzgebot des Qur'an gegenüber den Gläubigen der anderen Schriftreligionen, aus dem sich umgehend ein fortschrittliches islamisches Fremden- und Minderheitenrecht entwickelt hatte. Laut Qur'an darf es in Sachen Religion nicht nur keinen Zwang geben (2:256); religiöser Pluralismus wird sogar als eine von Gott gewollte, heilsame Wettbewerbssituation dargestellt (5:48). „Und so Allah es gewollt hätte, hätte er sie zu einer Gemeinde gemacht" (42:8). Diese Duldsamkeit leitet sich schließlich daraus her, daß Jesus von den Muslimen als maßgeblicher Prophet, als größter jüdischer überhaupt, verstanden wird. „Er hat euch den Glauben verordnet, den er Noah vorschrieb, und was wir dir offenbarten und Abraham und Moses und Jesus vorschrieben" (42:13).
Unter dem Minderheitenrecht (siyar) bildeten die Christen unter islamischer Herrschaft ihre eigene Gemeinde der Schutzbefohlenen (dhimmis). Sie konnten ihre Religion bei Respektierung des Islam weiterhin ausüben. Von der Wehrpflicht waren sie (schon vor Entwicklung der Verweigerung aus Gewissensgründen") pauschal ausgenommen, mußten dafür jedoch eine ablösende Kopfsteuer (dschizya) zahlen. Wie Juden im christlichen Mittelalter, so mußten auch die dhimmis an ihrer Kleidung erkenntlich sein. Nicht im staatlichen, aber im kulturellen und wirtschaftlichen Bereich hatten sie alle Möglichkeiten, konnten also auch Wein und Schweinefleisch konsumieren. Der Islam verpflichtete im übrigen zu Vertragstreue auch gegenüber Ungläubigen.
Leider führten die unseligen Kreuzzüge dazu, daß sich das Los der Christen im islamischen Herrschaftsbereich (dar al-hlam) häufig verschlechterte. So durften ihre Häuser und Kirchen nicht mehr höher als die entsprechenden muslimischen Gebäude sein: Grund auch für das Absenken der Petra Samardschiska! Nach schafi'iti-schem Ritus wurde sogar das Glockenläuten verboten.
Doch was wog das wohl, wenn man beherzigt, daß den Muslimen im zurückeroberten christlichen Herrschaftsbereich nicht nur ihr Gebetsruf, sondern ihr Glaube untersagt wurde.