SORGE UM DIE GÜLTIGKEIT DES GEBETS
Badr, 27. Dezember 1982
Als wir auf dem Weg von Medina nach Jeddah uns Badr nähern - wo die Zukunft des Islam im Jahre 624 vom Ausgang eines Scharmützels abzuhängen schien -beäugte unser Busfahrer immer häufiger den Sonnenstand. Als er sich überzeugt hatte, daß die Sonne den Zenith deutlich überschritten hatte - also keine Gefahr für Sonnenanbetung mehr war - hielt er an und lud seine Fahrgäste zum gemeinsamen Mittagsgebet am Straßenrand an.
Wir arrangierten uns noch in langer Reihe, als mich mein linker Gebetsnachbar, ein indischer Pilger aus Südafrika, leise aufforderte, das Abnehmen meiner Sonnenbrille nicht zu vergessen; denn sonst könne ich doch beim Niederwerfen (sudschud) nicht wie vorgeschrieben -den Boden mit Stirn und Nase berühren. Diese Intervention erschien mir in dreifacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen hatte sich da ein mir unbekannter Muslim in brüderlicher Weise Sorgen um die Gültigkeit meines Gebets gemacht. Ohne Rechthaberei hatte er nach dem islamischen Gebot gehandelt, „Unrecht zu wehren".
Zum anderen hatte mein Nachbar demonstriert, daß die Detailkenntnis der Gebetsregeln Gemeingut der weltweiten islamischen umma ist.
Schließlich hatte er unwillkürlich unterstrichen, daß das islamische Gebet eine Sache von Geist und Körper ist. So sehr übrigens, daß ein neuer Muslim zunächst mit Muskelkater kämpfen muß!*
Ganzheitlich wie seine Weltsicht ist also auch das Gebet des Muslims. Sich unterwerfen heißt sich niederwerfen. Ganzheitlich ist dann aber auch seine Persönlichkeit.
* DerNATO-Arzt weiß dies: Als ich 1983 von ihm auf Tauglichkeit überprüft wurde, diktierte er der Schwester: „Patient macht täglich gymnastische Übungen."