Tod und Bestattung im Islam
26.7. Tod und Bestattung im Islam
26.7. Tod und Bestattung im Islam
Beim Tode eines Muslims haben zunächst seine Angehörigen, aber auch andere Muslime, die diesen kennen, bestimmte Pflichten. Diese Pflichten beziehen sich auf folgende Bereiche:den Todeskampf (ihtizar),die Bekanntmachung des Todes,die rituelle Waschung des Leichnams und Totenbekleidung,das Totengebet unddie Bestattung.1) Der Todeskampf (ihtizar)
Den Zustand des Dahinscheidens eines Menschen nennt man ihtizar. Der sterbende Mensch sollte auf seine rechte Seite gedreht und sein Anlitz der Ka'ba zugewandt werden. Immer wieder sollten ihm die Worte "la ilaha illallah" (Es gibt keine Gottheit außer Allah) vorgesprochen werden. Einigen Überlieferungen zufolge kann ihm auch die Koransure Ya Sin vorgetragen werden.
2) Bekanntmachung des Todes
Der Tod eines Menschen ist seinen Verwandten, Bekannten und anderen Muslimen persönlich, über Kommunikationsmittel wie Telefon und Post oder über Anzeigen mitzuteilen. Wer vom Tode eines geliebten Menschen erfährt, dem empfiehlt der Prophet Muhammed, geduldig zu sein und bei Gott Zuflucht zu suchen.
3) Die rituelle Waschung des Leichnams und Totenbekleidung
Es ist eine kollektive Pflicht (fard-kifayä) der Muslime, in erster Linie der Familienangehörigen und Bekannten, den Körper eines verstorbenen Muslims rituell zu waschen und zu bekleiden. Der Körper des Verstorbenen wird zunächst seiner Kleidung vollständig entledigt und
vom Bauchnabel bis zu den Knien mit einem Tuch bedeckt. Die Augen des Verstorbenen werden geschlossen. Mit Hilfe eines Tuchs wird ihm das Kinn an den Hinterkopf gebunden, damit der Mund geschlossen bleibt. Dann wird der Leichnam auf einen Tisch gelegt, von dem das Wasser gut ablaufen kann, wobei er auf dem Rücken liegt und seine Füße in Richtung Mekka weisen. Ein Mann wird in der Regel von Männern, eine Frau von Frauen gewaschen. Zumindest eine Waschung ist Pflicht, im Normalfall wird der Leichnam aber dreimal hintereinander gewaschen, was der Sunna entspricht. Um die rituelle Waschung vollziehen zu können, muss mindestens die Hälfte des Körpers vorhanden sein. Wenn ein verstorbener Muslim ausschließlich nicht-muslimische Verwandte hat, soll sein Leichnam nicht ihnen, sondern der muslimischen Gemeinde anvertraut werden, die dann ihre kollektive Pflicht wahrnimmt.
Nach der Waschung wird der Leichnam in weiße Leichentücher gehüllt. Für einen verstorbenen Mann werden drei unterschiedlich große Tücher verwendet, für eine Frau zusätzlich ein Kopf- und ein Brusttuch. Nach der Waschung wird der Körper in einen offenen Sarg gelegt.
4) Das Totengebet
Das Totengebet ist eine kollektive Pflicht, die vorzugsweise auf einem freien Platz stattfindet. Der Leichnam wird so aufgebahrt, dass er auf der rechten Seite liegt und sein Gesicht nach Mekka weist. In dieselbe Richtung gewandt stehen hinter dem Toten der Vorbeter und hinter ihm in dichten Reihen die teilnehmenden Muslime.
Das Totengebet besteht aus vier einführenden takbir (Allahu akbar), Lobpreisungen Gottes, einem Segensgebet zu Gunsten des Propheten Muhammed, einem Bittgebet für den verstorbenen Menschen, vier weiteren takbir und dem Schlussgruß nach rechts und nach links. Im Totengebet werden keine Koranverse rezitiert. Eine Ausnahme bilden die Bittgebete im Koran.
Nach dem Totengebet sollte sich der Muslim nicht mehr abfällig über schlechte Menschen äußern. Bei guten Menschen hingegen sollte er deren positive Seiten lobend hervorheben.
5) Die Bestattung
Auch die Bestattung selbst gehört zu den kollektiven Pflichten. Nach dem Totengebet tragen die Muslime den Leichnam bis zum Grab und setzen ihn dort würdevoll bei. Während des Trauerzuges wechseln die Träger des Sarges einander ab. Für Trauergäste ist es verdienstlich, den Leichnam einige Schritte mitzutragen.
Das Grab ist so auszuheben, dass die längere Seite nach Mekka ausgerichtet ist. Dementsprechend muss in Deutschland die schmale Seite von Südwesten nach Nordosten zeigen und das Haupt des Toten nach Südwesten. Es ist leicht zur rechten Seite geneigt, damit das Gesicht Mekka zugewandt ist. Im Allgemeinen wird das Grab von der Trauergemeinde selbst zugeschüttet.
Das Grab sollte möglichst schlicht gestaltet sein. Es wird durch einen etwa handbreit hohen Grabhügel und eine Steinplatte am Kopfende kenntlich gemacht. Zusätzlich kann eine Steinplatte am Fußende stehen. Das Zubetonieren vcn Gräbern ist grundsätzlich untersagt. Eine Bepflanzung des Grabes ist möglich, Blumensträuße sollten aber nicht auf das Grab gelegt werden. Auch das Aufstellen von Kerzen ist nicht gestattet. Muslimische Familien besuchen die Gräber von Angehörigen und Freunden an Festtagen, um dort Gebete für die Verstorbenen zu sprechen.
Gräber von Muslimen haben einen dauerhaften Charakter und dürfen nicht eingeebnet werden. Die Knochen der Verstorbenen können jedoch gesammelt und ausgegraben werden, vorausgesetzt, sie werden dann in ein anderes Grab verlegt. Das Wiederbelegen einer Grabstätte durch Verwandte ist grundsätzlich möglich. Der Verwesungsprozess des zuvor hier beerdigten Menschen muss jedoch abgeschlossen sein,
sodass keine menschlichen Überreste mehr im Grab zu finden sind. In einem Hadith heißt es:
Wenn ein Mensch stirbt, bleiben nur folgende drei seiner Handlungen erhalten: freiwillig gewährte Almosen (die auch nach dem Tod eines Menschen weiterhin Gutes bewirken) (sadaqa dschariya), nutzbares Wissen und gute Nachkommen, die für ihre Eltern beten.