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Die theologischen Schulen

13.1. Die theologischen Schulen

13.1. Die theologischen Schulen

13.1.1. Imam Maturidi (Muhammed Abu Mansur)


Imam Maturidi wurde im Jahre 893 im Dorf Maturid in Samarkand geboren und starb im Jahre 941 in Samarkand. Er war ein Religionswissenschaftler, der der hanafitischen Rechtsschule angehörte, daher stieg er zum Imam dieser Schule in Glaubensfragen auf. Sein Lebenswerk schuf die Grundlage für den sunnitischen Glauben, wie wir ihn heute kennen. Die meisten türkischen Muslime bekennen sich heute zur hanafitischen Rechtsschule. In Glaubensfragen bezeichnen sie sich als Maturiditen. Neben seinen Korankommentaren hinterließ uns Maturidi sein bedeutendes Werk "kitab al ahadiyya" (Buch der Einheit).



13.1.2. Imam al-Asclf ari (Abul-Hasan)

Âli Ibn Ismail al-Asch'ari wurde im Jahre 873 in Basra geboren und starb 935 in Bagdad. Er ist der Begründer der ascharitischen Glaubensschule. Seine Gedanken in Glaubensfragen verbreiteten sich zur Zeit der Ayyubiden besonders in Ägypten und Damaskus, später auch in Nordafrika, sodass die Mehrheit der Bevölkerung jener Länder sich schließlich auf ihn berief. Imam Asch" an verfasste 55 Werke, u.a. al-mu'dschiz, idâhul-burhân, tafsirul-qur'an.

13.2. Die Rechtsschulen im Islam

13.2. Die Rechtsschulen im Islam

Die islamischen Rechtsschulen entwickelten sich als unterschiedliche Antworten auf die unterschiedlichen Lebensbedingungen der Menschen in der damaligen Zeit. An verschiedenen Orten entstanden Gruppierungen, die das islamische Recht unterschiedlich auslegten. Die Rechtsschulen, die aus diesen Gruppierungen hervorgingen, tolerieren einander und stehen gleichberechtigt nebeneinander. Die heute bedeutendsten sind die vier sunnitischen Rechtsschulen, nämlich die hanafi-tische, malikitische, schafiitische und hanbalitische. Dem Muslim ist angeraten, einer der Rechtsschulen zu folgen, da sie sich an der Sunna des Propheten Muhammed orientieren.

13.2.1. Die hanafitische Rechtsschule

13.2.1. Die hanafitische Rechtsschule

Die Schule beruft sich auf ihren Gründer Abu Hanifa, Nu'man ibn Thabit, der im Jahre 697 in Kufa geboren wurde. Er stammt ursprünglich aus Persien und war Zeitgenosse der Prophetengefahrten Anas ibn Malik, Abdullah ibn Abi Awfa und Sahl ibn Sa'd as-Sa'idi, mit denen er jedoch keinen Kontakt pflegte. Er war Zeitzeuge der Dynastien der Umayyaden und der Abbasiden.

Durch sein umfangreiches Fachwissen und seinen Scharfsinn war Abu Hanifa in Fragen des islamischen Rechts eine anerkannte Autorität.



Seine Kompetenz brachte ihm den Ehrentitel "der große Imam" (der größte führende Rechtsgelehrte) ein. Er war der Erste, der die Rechtswissenschaft theoretisch systematisierte. Er verfasste Bücher über religiöse Pflichten und die Rahmenbedingungen, in denen die Menschen diesen Pflichten nachkommen sollten. Seine Gedanken lehrte er vielen Schülern. Neben dem Koran pflegte er nur diejenigen Hadithe als beweiskräftig zu akzeptieren, die zweifelsfrei authentisch waren. Er verstarb im Jahre 767 in Bagdad.

Imam Abu Yusuf und Imam Muhammed asch-Schaibani, seine begabtesten Schüler, überlieferten seine Lehre der Nachwelt und entwickelten aus ihr die hanafitische Rechtsschule. Abu Yusuf (729-798) war Richter in Bagdad. Unter dem Abbasiden-Kalifen Harun ar-Raschid (786-809) wurde er zum Oberrichter des Reiches ernannt und mit der Berufung der Richter in den islamischen Gebieten beauftragt. Dies ermöglichte ihm, die Lehre Abu Hanifas zu verbreiten und sie zur Grundlage der praktischen Rechtsprechung zu machen.

Imam Muhammed asch-Schaibani (737-804) hat ebenfalls viel zur Gründung der hanafischen Rechtsschule beigetragen und die Grundlagen der Schule in sechs Werken dargelegt.

Die hanafitische war die führende Rechtsschule im Irak unter den Abbasiden. Auch im osmanischen Reich behielt sie ihre Vorrangstellung. Sie ist heute in der Türkei, Syrien, dem Libanon, Jordanien und für die Sunniten im Irak maßgeblich. Ihr Ausdehnungsgebiet reicht im Osten bis nach Afghanistan, Pakistan, Indien, China und Zentralasien. Die meisten Muslime weltweit gehören heute der hanafischen Rechtsschule an.

13.2.2. Die malikitische Rechtsschule

13.2.2. Die malikitische Rechtsschule

Der Gründer dieser Schule ist Malik ibn Anas, der im Jahre 715 in Medina geboren wurde. Er gehört zur Nachfolgegeneration der Prophetengefahrten. Ibn Anas eignete sich ein so großes Fachwissen in



den religiösen Wissenschaften Recht, Hadith und tafsîr (Auslegung des Koran) an, dass sich selbst seine Lehrer bei einigen fachspezifischen Themen an ihn wandten. Um bindende Rechtsnormen zu erlassen, verließ er sich auf das eigene Urteil und auf den gesunden Menschenverstand. Zeit seines Lebens blieb er in Medina, wo er 795 verstarb. Er hinterließ das älteste Rechtsbuch der islamischen Geschichte: al-muwatta, in dem er die Grundsätze und die Richtung seiner Schule festhielt. Die malikitische Rechtsschule, findet heute besonders in den Ländern Nordafrikas Zuspruch.

13.2.3. Die schafiitische Rechtsschule

13.2.3. Die schafiitische Rechtsschule

Der Rechtsgelehrte Muhammed asch-Schafi'i wurde im Jahre 767 in Ghazza geboren, verbrachte aber seine Kindheit in Mekka. Er ist der bedeutendste Theoretiker des islamischen Rechts. Im Alter von 20 Jahren ging er nach Medina und studierte dort bei Imam Malik islamisches Recht. Anschließend unternahm er viele Reisen nach Arabien, in den Irak und nach Ägypten. In den Bereichen Recht, Hadith und Literatur verfügte er über das umfangreichste Wissen seiner Zeit. Trotzdem führte er ein sehr bescheidenes Leben. Im Alter von 54 Jahren verstarb er 820 in Kairo.

Asch-Schafi'i bemühte sich, zu allen Rechtsfragen Stellung zu nehmen und seine eigene Meinung einzubringen. Die bis dahin entwickelten Rechtsnormen stellten ihn nicht zufrieden. Während die Malikiten eine konservative Linie vertraten und sich streng an die Tradition hielten, die Hanafiten dagegen die Möglichkeit bejahten, neue Gesetze zu erlassen, neue Rechtsnormen zu entwickeln und dabei das eigene Urteil für maßgeblich halten, versuchte asch-Schafi'i, einen Mittelweg zu finden. Er bekannte sich zur Wichtigkeit der Übereinstimmung der Rechtsgelehrten und sprach sich dafür aus, die Möglichkeit der Rechtsfindung durch Analogieschluss (qiyas) strenger zu handhaben. Dabei entwickelte er (in seinem Hauptwerk kitâb al-umm) ein eigenes Rechtssystem. In seinem Werk kitâb ar-risâla analysierte er die Methoden der Rechtsnrechnne und die Grundsätze des Rechtswesens.



Auch die beiden wertvollen Werke über Hadithe namens as-sunan und al-musnad verdanken wir ihm. Während die schafiitische Rechtsschule zur Zeit der Abbasiden in Ägypten, Damaskus, dem Irak, dem Iran und Khorasan viele Anhänger fand, wird sie heute nur noch in Ägypten, Jordanien und Indonesien befolgt.

13.2.4. Die hanbalitische Rechtsschule

13.2.4. Die hanbalitische Rechtsschule

Die Schule der Hanbaliten beruft sich auf die Lehren und Prinzipien, die der Hadithsammler, Theologe und Rechtsgelehrte Ahmad ibn Hanbai hervorgebracht hat. Sein Vater stammte aus Merw (im heutigen Turkmenistan) und wanderte mit seiner Frau nach Bagdad aus, wo Ibn Hanbai im Jahre 780 geboren wurde. Dort studierte er Recht, Hadith-wissenschaft und Lexikographie. Um sich dem Sammeln von Hadithen zu widmen, unternahm er mehrere Reisen nach Mekka, Medina, Damaskus, Yemen, Basra und Kufa. Ibn Hanbai war einer der Schüler von Imam asch-Schafi'i. Nachdem Abu Yusuf verstarb und Imam asch-Schafi'i nach Ägypten ging, wurde er zum größten Hadith-und Rechtswissenschaftler in Bagdad. Unter den Werken Ibn Hanbals ist das berühmteste seine Hadith-Sammlung mit dem Titel al-musnad. Ibn Hanbai lebte in Übereinstimmung mit seinen Lehren sehr bescheiden und verstarb im Jahre 855 in Bagdad.

Ibn Hanbai spricht sich gegen die Bemühung um die Bildung eines eigenen Urteils aus, weil dies zu Innovation und Willkür führe. Auch der Analogieschluss findet nur unter Einschränkungen seine Zustimmung. Was die Erfüllung der religiösen Pflichten betrifft, sind für ihn nur diejenigen Praktiken gestattet, die von Koran und Sunna vorgeschrieben werden.

Heute ist die hanbalitische Rechtsschule vor allem in Saudi-Arabien, in einigen Staaten am Persischen Golf und überall dort von Bedeutung, wo sich der saudi-arabische Einfluss bemerkbar macht.

abweichenden Schulen

13.3. Die von den sunnitischen Rechtsschulen abweichenden Schulen

13.3.1. Die Mu'tazila

Die Schule der Mu'tazila ist eine rationalistisch-spekulative Philosophieschule des 8. Jahrhunderts, die die Willensfreiheit des Menschen in den Vordergrund stellt und sich mit der Aussage "Der Diener ist der Schöpfer seiner Tat" von den anderen Rechtschulen trennte. Man bezeichnet sie auch als eine Gruppierung von Menschen, die vom Wege abgekommen sind. Die Schule der Mu'tazila wurde von Wasil ibn Ata, einem Schüler von Hasan al-Basri gegründet. Später nahm er von seinen eigenen Ideen Abstand. Die Philosophie der Mu' tazila wird auch als Qadariyya bezeichnet, denn ihre Anhänger glauben nicht an die Vorherbestimmung. Die wichtigste Glaubensthese dieser Gruppe ist, dass sie die Attribute Gottes leugnen. Die Mu'tazila ist in 20 Untergruppen zersplittert.

13.3.2. Die Schiiten

13.3.2. Die Schiiten

Infolge der weiten Verbreitung des Islam nahmen immer mehr Menschen die neue Religion an. In allen Provinzen traten in der Folgezeit spezifische Probleme auf, deren Lösung nicht direkt dem Koran zu entnehmen war. Daher widmeten sich schon sehr früh einige Rechtsgelehrte der Deutung des Koran und trugen ihr Wissen selbst in die entlegensten Regionen. In den Anfängen des Islam hatten die "rechtgeleiteten" ersten vier Kalifen und die Gefährten des Propheten Muhammed die islamischen Gemeinden geführt und rechtliche Normen erlassen. Die Zeitzeugen des Propheten und die Mitglieder der islamischen Frühgemeinde hatten eine besondere Autorität besessen. Ihre Standpunkte in religiösen Fragen und ihre Überzeugungen in Bezug auf Normen des gesellschaftlichen Lebens behielten daher auch in späteren Zeiten ihre Gültigkeit. Schon zu jener Zeit wurden die Muslime verstärkt mit Umständen und Rechtsfällen konfrontiert, die durch das Heranziehen der bisher einzig maßgeblichen Quellen Koran



und Sunna kaum gelöst werden konnten. Unter den Umayyaden (661-750) verschärfte sich dieses Problem noch weiter. Im Laufe der Zeit wurden daher Rechtsnormen, Institutionen und juristische praktische Maßnahmen übernommen und zur Anwendung gebracht, die in den eroberten Gebieten herrschten und nicht in Widerspruch zu den Grundprinzipien des Islam standen. In diese Zeit fällt auch die Abspaltung der Gruppe der Schiiten von der übrigen Gemeinde. Der Grund für diese Spaltung lag in den Meinungsverschiedenheiten über die Regelung der Nachfolger Muhammeds. Für die Schiiten (die schiat Ali - Partei Alis) stand fest, dass der Nachfolger Muhammeds, der Kalif, und damit die führende Persönlichkeit der islamischen Gemeinschaft, ein enger Angehöriger des Propheten, also ein Mitglied seiner Familie sein musste. Dies traf aber nur auf Ali zu. Die Schiiten betrachteten also die ersten drei Kalifen als unrechtmäßige Nachfolger des Propheten. Innerhalb der Schia bildeten sich im Laufe der Zeit eigene Rechtsschulen heraus. Die wichtigste unter ihnen ist die Rechtsschule der Dscha'fariten.

Neben dem Grundsatz, dass die Abstammung von Muhammed die Grundvoraussetzung für die Übernahme des Kalifenamtes ist, ist für die Schiiten besonders wichtig, dass ein Imam, eine Autorität innerhalb der islamischen Gemeinschaft, eingesetzt werden muss. Dieser Imam steht in der Nachfolge von Ali. Er stellt praktisch eine unfehlbare Instanz dar, der sogar das Freisein von Sünden bescheinigt wird.

Die wichtigsten schiitischen Untergruppen sind die Zaiditen, die nur fünf Imame aus der direkten Nachkommenschaft Alis als rechtmäßig anerkennen, die Imamiten, die zwölf legitime Imame akzeptieren, die Ismailiten, die nur sieben Imame kennen und die keinen Wert auf die Blutsverwandschaft der Imame mit dem Propheten legen, die Nusairiten oder Alewiten, die die Person Alis vergöttlichen.

Diese Alewiten, die vor allem in Nordwestsyrien leben, unterscheiden sich jedoch von den Alewiten Anatoliens:

13.3.3. Alewiten (arab.: ahi al-bayt)

13.3.3. Alewiten (arab.: ahi al-bayt)

Die Entstehung des Alewitentums wird ebenfalls auf die Streitigkeiten zurückgeführt, die nach dem Tode des Propheten Muhammed ausbrachen, sich immer weiter vertieften und mit der Ermordung von Husain, dem Sohn Alis und Enkel des Propheten, in Kerbela schließlich die Spaltung der Muslime zur Folge hatten. Damals hatte sich - wie schon erwähnt - die Partei Alis, die Schia, herausgebildet. Sie beharrte darauf, dass das Kalifat, die rechtmäßige Nachfolge des Propheten, Ali gebühre. Aus dieser Gemeinschaft von Muslimen ging im Laufe der Zeit auch das Alewitentum als eigene politische, kulturelle und religiöse Gruppe hervor. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung spielten die für die Spaltung relevanten Faktoren für die Entstehung des Alewitentums also keine direkte Rolle. Weder die Zeit, zu der der Begriff "Alewiten" erstmals verwendet wurde, noch die Glaubensprinzipien der Alewiten, weder historische Erfahrungen, noch schriftliche Dokumente oder die traditionelle Kultur (samäh, Gottensdienst, usw.) der Alewiten geben darüber Aufschluss, dass das Alewitentum aus der Zeit des Propheten und seiner unmittelbaren Nachfolger hervorgegangen ist.

Historisches Faktum ist, dass das Wort "Alewitentum" erstmals im 10. Jahrhundert gebraucht wurde, nachdem die Türken den Islam angenommen hatten. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde es durch die Propaganda der Safawiden in osmanischen Gebieten weiter verbreitet. Anhänger Alis bezeichnete man zu jener Zeit ausschließlich mit dem Wort "Schi'a", Partei, Anhängerschaft, Gemeinschaft, bzw., wie schon erwähnt, mit dem Begriff "Schi'at Ali".

Betrachtet man heute die von Alewiten vertretenen Glaubensinhalte sowie auf ihnen beruhende und im Gottesdienst angewandte Rituale wie samâh, ayin usw., wird man diese schwerlich mit dem Islam vereinbaren können. Vor allem das Leben des Propheten und das der ihm nachfolgenden vier Kalifen bieten keine unterstützenden Dokumente oder Quellen, die dem alewitischen Glauben eine legitime Grundlage geben könnten. Dies gilt auch und gerade für das Leben von Ali, auf den sich die Alewiten ja eigentlich berufen. Die Glaubensprinzipien der Alewiten wie Reinkarnation, die Trinität Wahrheit-Muhammed-Ali und ihre Feierlichkeiten wie das Newroz-Fest haben weniger Ähnlichkeit mit dem vom Propheten und seinen Gefährten vertretenen Islam, als vielmehr mit vorislamischen Kulturen. Man kann sagen, dass dieses Alewitentum ein rein türkisches Phänomen ist.

Bei der Entstehung des Alewitentums spielten u.a. die Nomaden-Türken, die ungefähr im 10. Jh. den Islam annahmen, eine Rolle. Sie passten diese neue Religion ihrem alten Glauben an und behielten den Kult der Himmels- und Naturgötter und den Vaterkult bei. Ihr Glaube war vor dem Islam von Religionen wie Schamanismus, Zoroastrismus und Manichäismus beeinflusst worden, die sie in ihre sozio-ökonomi-schen Struktur eingliederten.

Da sich Alewiten heute noch im Hinblick auf ihre grundlegenden Prinzipien und auf das eigene Selbstverständnis als der Schia nahe stehend bezeichnen, sollten wir der Frage nachgehen, wie das Verhältnis von Alewitentum und Schia ist, wie und warum schiitische Elemente für das Alewitentum charakteristisch sind. Ahmet Yasar Ocak, der sich seit langem mit dieser Thematik befasst, sagt dazu Folgendes: "Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden die halbnomadischen Turkmenen von der zentralistischen Regierung Mehmets II. dazu gezwungen sich niederzulassen. Zunächst hatten sie dieser Politik erbittert Widerstand geleistet, waren dann aber unter Druck geraten und entsprechend empfänglich für Vorstellungen, die auf dem Kommen eines Retters beruhen. Ihn fanden sie schließlich in Schah Ismail, von dem sie sich erhofften, er möge sie aus der Tyrannei der Osmanen befreien. Anscheinend ist es Schah Ismail sehr gut gelungen, in der Atmosphäre des Glaubens und der Lebensweise der Turkmenen den Kult um die Trauer von Kerbela als ein Mittel zur Rache am tyrannischen osmanischen Yezid (dem Mörder Alis) einzusetzen. Andererseits gelang es ihm auch, den Göttlichkeitskult um die Person Alis und die Theorie von den zwölf imamen im



Alewitentum zu verankern. Das Alewitentum kann also als Volksislam bezeichnet werden, der unter bestimmten historischen Verhältnissen mit der Annahme des Islam durch die Türken entstanden und daher ein Erbe der Geschichte ist. Bewertet man das Alewitentum in diesem Rahmen, stellt man fest, dass es mit der historischen Person Alis nichts zu tun hat. Denn auch wenn Ali gar nicht gelebt hätte, gäbe es wahrscheinlich eine Form des Islam, die dem Alewitentum sehr nahe käme und ähnlich wie dieses auf Legenden und traditioneller Kultur beruht."

Anhänger der hier beschriebenen, stark vom Islam abweichenden Glaubensprinzipien bezeichnen sich selbst als Alewiten. Hier besteht jedoch die Gefahr einer Verwechslung mit den Alewiten, von denen schon im Koran die Rede ist. Mit dem Begriff ,ahl al-bayt' werden dort die nächsten Angehörigen des Propheten Muhammed (seine Tochter Fatima, sein Schwiegersohn Ali sowie seine Enkel Hasan und Husain) bezeichnet. Schon der Prophet hatte vorausgesagt, dass die ahl al-bayt in der islamischen Welt einem Baum aus Licht gleichen würden und dass die meisten Persönlichkeiten, die in allen Bereichen der islamischen Welt den Islam verbreiten werden, von den ahl al-bayt abstammen würden. In einem Hadith heißt es: Ich lasse euch zwei Dinge. Wenn ihr ihnen folgt, werdet ihr errettet: das erste ist das Buch (der Koran) und das andere sind die ahl al-bayt. Denn die ahl al-bayt sind Quelle und zugleich Beschützer der Sunna. Die Sunniten, die Mitglieder der islamischen Gemeinschaft, betonen, dass Ali zwar der vierte der rechtgeleiteten Kalifen sei, sind aber der Auffassung, Abu Bakr sei als erster Kalif noch geeigneter gewesen. Die Anhänger der Schi'a, die Schiiten, dagegen behaupten, Ali habe das Recht zugestanden, erster Kalif zu werden. Ihm sei Unrecht zugefügt worden. Die Tatsache, dass Ali die drei Kalifen vor ihm über 20 Jahre hinweg mehrmals mit Rat und Tat unterstützt hatte, widerlegt diese These der Schi'a jedoch. Auch die Verbreitung des Islam und die Kämpfe gegen seine Feinde zur Zeit der Kalifen vor Ali sowie die Ereignisse zur Regierungszeit Alis sprechen gegen die Lehren der Schi'a. Die Schi'a lässt sich in Anhänger Alis, die sein symbolhaftes



islamisches Leben verehren, und in Befürworter des Kalifats Alis einteilen. Bei der zweiten Gruppe dominieren die politischen Interessen.

Was die Person Alis betrifft, ist seine persönliche Vollkommenheit und Stellung hoch einzuschätzen. Die Liebe zu Ali und seine Erhöhung, die ihn über alle anderen Menschen erhebt, ist jedoch übertrieben. Sie darf keinesfalls zu einer Beleidigung der Kalifen vor ihm führen und muss sich an islamischen Maßstäben orientieren. So hatten ja auch viele sunnitische Rechtsgelehrte wie Abu Hanifa und Schafii eine tiefe innere Beziehung zu Ali.